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Sprachkurs Deutsch für US Amerikanerin - Altersgrenze (Gelesen: 5.215 mal)
Themen Beschreibung: Bei Einreise über 65 Jahre alt
methusalix
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25.03.2012 um 12:57:13
 
Guten Tag...

Lese hier seit einiger Zeit mit und brauche jetzt Hilfe.
Meine amerikanische Ehefrau hat Ende 2008 die AE für 1 Jahr erhalten; Ende 2009 für weitere FÜNF (statt 2)Jahre..läuft also noch.
Habe jetzt nach 1+2 Jahren die NE beantragt.
Unterlagen etc. alles in Ordnung.
Bei der Ersterteilung wurde uns vom Sachbearbeiter
und vom Integrationsamt mündlich versichert, daß
meine Frau (damals 72 Jahre alt) zwar berechtigt
aber nicht verpflichtet ist, einen Deutschkurs zu besuchen.
Bei der jetzigen Beantragung der NE waren Unterla-
gen etc. wieder in Ordnung, der Sachbearbeiter 'parkte' den Antrag für 14 Tage, er müsse sich in-
formieren, 'das mit dem Alter habe ich hier noch nicht
gehabt'.
Nun meine Frage:
Ich habe sämtliche Gesetze durchsucht, konnte die
entsprechenden Stellen aber nicht finden.
Vieleicht ist es ja eine Durchführungsverordnung.
Bitte also die Experten hier um Benennung der
zutreffenden Paragraphen.
Ort der ganzen Sache ist Köln/NRW

Vielen Dank

methusalix


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erne
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Antwort #1 - 25.03.2012 um 13:58:22
 
für NE nach §28.2 genügen "einfache" Sprachkenntnisse, also A1
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28
ich würde mich aber nicht wundern, wenn die ABH trotzdem einen Nachweis für das Bestehen eines Integrationskurses (und damit B1) fordert.

Für Verlängerungen gilt
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#8
Abs.3
Besteht keine Verpflichtung zum I-Kurs, kann diese auch nicht gefordert werden.
Das Gesetz sagt ausdrücklich
Zitat:
(3) Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist.
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methusalix
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Antwort #2 - 25.03.2012 um 20:32:04
 
Die Altersgrenze, wenn sie mehrfach erwähnt wird, muß doch irgendwo festgeschrieben sein...   Griesgrämig
Was ich vergessen habe zu erwähnen:
Ich habe die schriftliche Bescheinigung von Ende 2008, daß meine Frau berechtigt aber
nicht verpflichtet ist, einen Kurs zu besuchen.
Diese Bescheinigung wurde hier in einem anderen Thread erwähnt....die Kästchen nach
§ 44 ff sind alle NICHT angehakt.
Der Sachbearbeiter 'hab ich noch nicht gehabt' hat das ganze wohl an die Integrationsstelle
abgegeben, obwohl ich ihm diese Bescheinigung auch vorgelegt habe. Haben da in 10 Tagen Termin.
Ich frage mich schon gar nicht mehr, was das Ganze denn soll. Als 'gestreßter Inländer'
(s. Avatar) habe ich seit 2008 schon einiges mit beiden Behörden mitgemacht.
Werde dann nochmal berichten.
Erstmal vielen Dank.

methusalix
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methusalix
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Antwort #3 - 25.03.2012 um 21:01:37
 
@erne:

Langsam verstehe ich die Situation:
Da 2008 ein Sprachkurs nicht gefordert wurde, steht Verlängerungen der AE wohl nichts entgegen (2009 Verlängerung 5 statt 2 Jahre).
Meine Frau hat keinerlei deutsche Kenntnisse. Im jetzigen Alter von 74 ist das Erlernen
einer neuen Sprache auch auf einfacher Basis kaum möglich.
Mal sehen was mit der NE wird....vielleicht bekomme ich das Ganze mit besonderen Umständen durch (Krankheit, Psycho o.ä).
Solange die AE sicher verlängert wird, kann es uns fast schon egal sein.
Danke nochmal.

methusalix
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Antwort #4 - 26.03.2012 um 18:11:40
 
methusalix schrieb am 25.03.2012 um 21:01:37:
Meine Frau hat keinerlei deutsche Kenntnisse.

methusalix schrieb am 25.03.2012 um 21:01:37:
Mal sehen was mit der NE wird

ähhh, für die NE braucht man zwar nicht B1, aber "einfache" Deutschkenntnisse.

Ich habe auch was von einer Altersgrenze im Kopf, kann aber im Moment kein Gesetz oder Verordnung finden, wo das näher festgelegt ist.


edit:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm
http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
Zitat:
9.2.2.2.1 Von den Voraussetzungen der ausreichenden
Kenntnisse der deutschen Sprache nach § 9
Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und der Grundkenntnisse
der Rechts- und Gesellschaftsordnung
und der Lebensverhältnisse in
Deutschland nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer
8 wird zwingend abgesehen, wenn der
Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung
oder aufgrund seines Alters nicht in der Lage
ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen. In diesen
Fällen ist auch kein Nachweis geringerer
Kenntnisse zu verlangen.
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Muleta
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Antwort #5 - 26.03.2012 um 18:28:34
 
§ 9 Abs. 2 S. 2 Aufenthg (wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.) - Alter allein ist keine Krankheit.

Anders dagegen die Ausnahmeregelung bei Einbürgerungen, § 10 Abs. 6 StAG: (6) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. In diesem Zusammenhang wohl auch die Meinung, das Überschreiten einer Altersgrenze würde genügen.

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methusalix
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Antwort #6 - 26.03.2012 um 22:23:09
 
@erne

DANKE!
Genau das habe ich gebraucht.... Kuss
Damit kriege ich sie an den...ahem.

@muleta

auch danke.
Einbürgerung ist nicht vorgesehen, aber der Hinweis ging in die richtige Richtung.


Habe soeben den 'Spendenbutton' vom Board gesehen.
Werde den sogleich benutzen.

methusalix
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methusalix
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Antwort #7 - 21.06.2012 um 22:07:20
 
Aktuelle Sachlage:
Habe heute die NE für meine Frau durchbekommen.
Die Chefin dieses Sachbearbeiters `habe ich noch nicht gehabt'
hat den Antrag erstmal abgelehnt...intern.
Habe mich zu ihr 'durchgefräst' und eine Stunde mit ihr verhandelt.
@erne: Deine Angabe Blatt BMI hat den Ausschlag gegeben...hat die
Dame wohl noch nicht gekannt oder berücksichtigt... Laut lachend
Besten Dank noch mal...voller Erfolg...habe aber ein paar graue Haare
mehr jetzt... Laut lachend
Admin: Bitte mir nochmal die Spendenkontonummer per Mail senden..
habe die damals gelöscht.

Gruß methusalix
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Antwort #8 - 21.06.2012 um 22:11:01
 
Zuerst: Glüggwunsch! Es geht doch  Laut lachend

methusalix schrieb am 21.06.2012 um 22:07:20:
Admin: Bitte mir nochmal die Spendenkontonummer per Mail senden..
habe die damals gelöscht.


Schonmal danke vorab  Smiley

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Antwort #9 - 22.06.2012 um 09:13:17
 
Das ging ja schnell  sensationell

Danke vom Team für deine Spende!
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