Guten Tag...
Lese hier seit einiger Zeit mit und brauche jetzt Hilfe.
Meine amerikanische Ehefrau hat Ende 2008 die
AE für 1 Jahr erhalten; Ende 2009 für weitere FÜNF (statt 2)Jahre..läuft also noch.
Habe jetzt nach 1+2 Jahren die
NE beantragt.
Unterlagen etc. alles in Ordnung.
Bei der Ersterteilung wurde uns vom Sachbearbeiter
und vom Integrationsamt mündlich versichert, daß
meine Frau (damals 72 Jahre alt) zwar berechtigt
aber nicht verpflichtet ist, einen Deutschkurs zu besuchen.
Bei der jetzigen Beantragung der
NE waren Unterla-
gen etc. wieder in Ordnung, der Sachbearbeiter 'parkte' den Antrag für 14 Tage, er müsse sich in-
formieren, 'das mit dem Alter habe ich hier noch nicht
gehabt'.
Nun meine Frage:
Ich habe sämtliche Gesetze durchsucht, konnte die
entsprechenden Stellen aber nicht finden.
Vieleicht ist es ja eine Durchführungsverordnung.
Bitte also die Experten hier um Benennung der
zutreffenden Paragraphen.
Ort der ganzen Sache ist Köln/NRW
Vielen Dank
methusalix