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Visum umwandeln in Aufenthaltsrecht (Gelesen: 1.786 mal)
tuili71
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Alzey, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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08.03.2012 um 11:24:34
 
Hallo an alle,
Mein Sachverhalt ist ganz einfach, aber anscheinend kompliziert.
Meine Verlobte ist Kolumbianerin. Sie hat ein Besuchsvisum bis 12.April. Am Dienstag waren wir beim Frauenarzt und es stellt sich heraus das meine Verlobte Schwanger ist ca. 8 Woche. Evtl. Geburtstermin ca. 25.Oktober 2012.
Ich bin italienischer Staatsbürger habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, bin in Deutschland geboren.
Habe beim Ausländeramt nachgefragt, damit meine Verlobte hier bleiben kann, die sagen mir aber, dass das nicht geht. Begründung keine!!!! Ein sehr guter Freund von mir hat bei seinem Ausländeramt nachgefragt und die sagen ihm, das es geht es läge im Ermessen des jeweiligen Amtes.
Die ganze Problematik besteht, dass ich sie noch nicht heiraten kann. Bin getrennt lebend seit 2008 und muss bis Oktober 2013 warten bis ich geschieden werde. Italienisches Gesetz!!!!
Ich meine ein Europäisches Gesetz gelesen zu haben ( finde es aber im Moment nicht), wo steht, das schwangere Frauen nicht ausgewiesen werden können und ihnen ein Aufenthalt bis zum 6. Monat nach Geburt gestattet werden muss.
Was kann ich tun wo kann ich mich informieren??

Herzlichen DAnk an alle
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 08.03.2012 um 11:26:41
 
tuili71 schrieb am 08.03.2012 um 11:24:34:
Schwanger ist ca. 8 Woche


das ist viel zu früh, um daraus irgendwelche aufenthaltsrechtlichen/unionsrechtlichen Ansprüche ableiten zu können.

Die ABH kann daher zu Recht auf einer Ausreise bestehen.

Ihr solltet aber vorsorglich schonmal eine Vaterschaftsanerkennung nach italienischen oder kolumbianischen Recht in Erwägung ziehen. Für die Anwendung deutschen (Sach-)Rechts sehe ich in Anbetracht von Art. 19 EGBGB in diesem Fall wenig Raum.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 08.03.2012 um 12:00:57
 
Hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1298726071/7#7
hast du doch bereits alle entsprechenden Antworten erhalten.
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tuili71
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Beiträge: 6

Alzey, Germany
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #3 - 08.03.2012 um 16:50:19
 
hallo saxonicus,

ja ich wusste dass ich damals schon das gleiche geschrieben hatte. habe es nur nicht mehr gefunden. deswegen nochmals inseriert und mit der hoffnung, dass sich zwischenzeitlich etwas gesetzliches geändert hätte.
wir haben letztes jahr leider das Kind verloren:-( deswegen hatte ich mich auch nicht mehr gemeldet.
aber anscheinend hat sich nichts geändert.

lg an alle
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