Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Befragung? (Gelesen: 43.459 mal)
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befragung?
20.02.2012 um 15:53:45
 
Hallo, habe heute von der ABH ne mail bekommen wo drin steht das Sarajevo ihm geantwortet hätte und da nopch Fragen offen sind, ich solle am 21 März (?) so lange ist das rechtens? um 10 Uhr da sein mein mann hat noch nichts bekommen.

Wie sieht es aus da hier in keinster Weise von einer Scheinehe ausgegangen werden kann, was auch offen ersichtlich ist durch die Reiosefreiheit und kümmern meiner kleinen Tochter .

Wie sieht es aus wenn ich einen Anwalt beauftrage der Akteneinsicht nimmt, würden wir dann zu erfahren bekommen worum sich da erin Verdacht dreht?

Von Anfang an wurde Ärger gemacht erst wegen der LU obwohl ich deutsche bin und dann nun dies....

Ich weiß nicht mehr weiter und die Kleine ist jeden Abend so traurig das ihr papa nicht da ist....
weinend
bin langsam an verzweifeln weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #1 - 20.02.2012 um 16:30:49
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 15:53:45:
da hier in keinster Weise von einer Scheinehe ausgegangen werden kann

naja, wenn die Frau knapp 10Jahre älter ist als der Mann, gehen die ABHs oder AVs schon davon aus, dass Scheinehe im Spiel sein kann. Und in manchen Kulturen ist es so unüblich, dass man dann da ganz sicher unter diesen Verdacht fällt.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 15:53:45:
Wie sieht es aus wenn ich einen Anwalt beauftrage der Akteneinsicht nimmt,

du kannst ja einen Anwalt konsultieren, wenn du Geld übrig hast.
Aber der Antrag ist nicht abgelehnt, was soll ein Anwalt da bewirken?




Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #2 - 20.02.2012 um 18:04:34
 
also wsir reden hier von Bosnien was zu Europa zählt und nicht von arabischen Ländern,
ist ja intressant das davon automatisch ausgegangen wird wenn man 10 Jahre älter mein vater und seine Frau haben 14 Jahre unterschied da ist es kein Problem komisch.

Gibt es dazu Rechtsgrundlagen wo verankert ist das bestimmte Sachen vorliegen müssen das eine Befragung durchgeführt werden muss oder ist dies Ansichtssache des Bearbeiters?

@erne: nochmals deine Antworten sind immer die gleichen : wenn man das Geld übrig etc... ist doch meine Sache was ich mache und es ist nur eine Frage inwieweit dies rechtlich überhaupt legal ist das hier Befragungen durchgeführt werden und auf welcher Rechtsgrundlage.

2. der Anwalt wird dann auch an der Befragung teilnehmen, da ich seit der ersten Sache mit der LU davon ausgehe das hier nur was in die Länge gezogen werden soll möchte ich nur wissen ob es daür rechtliche Grundlagen gibt.

und selber schreibst du auch das es sein KANN , inwieweit wird KANN definiert...

und ja ich weiß das es anders ist also keine Scheinehe da hier alle Fakten die wir angegeben haben und auch nachweisbar sind für uns sprechen!!!

in der Mail die ich bekam stand auch nichts drin das ich Fotos ausdrucke von leben (also msn facebook usw mitbringen soll sondern das da noch Fragen offen sind..... ich gehe aber davon aus das mein Mann auch noch so einschreiben bekommt...

Und bitte mal die Fragen beantworten bezüglich Rechtsgrundlage. Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #3 - 20.02.2012 um 18:16:35
 
gleichzeitige Befragung ist dann möglich, wenn alle anderen Optionen der Informationsbeschaffung erschöpft sind.

Man braucht Anhaltspunkte für eine Scheinehe. Lies dir halt mal die Gründe in 27.1a der allg. Verwaltungsvorschriften zum AufenthG durch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #4 - 20.02.2012 um 18:17:47
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:04:34:
mein vater und seine Frau haben 14 Jahre unterschied da ist es kein Problem komisch.

dein Vater ist älter?
ja, komisch, aber in manchen Kulturen ist es ziemlich abwegig, wenn ein Mann eine um 10 Jahre ältere Frau heiratet ... und es ist da ganz normal, wenn ein Mann eine 10 oder 20 Jahre jungere Frau heiratet ... ja, sehr komisch.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:04:34:
oder ist dies Ansichtssache des Bearbeiters?

Verdacht auf eine nicht schützenswerte Ehe genügt.
Mit der Befragung gibt man Euch die Möglichkeit, den Verdacht aus dem Weg zu räumen

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:04:34:
inwieweit dies rechtlich überhaupt legal ist das hier Befragungen durchgeführt werden und auf welcher Rechtsgrundlage.

ja, ist es.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:04:34:
ist doch meine Sache was ich mache 

mir geht gleich der Hut hoch: dann frag nicht und mach deine Sache und nimm dir einen Anwalt
(du willst ja nicht hören, dass es jetzt noch keinen Sinn macht)

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:04:34:
Und bitte mal die Fragen beantworten bezüglich Rechtsgrundlage. Danke

kein Problem
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

und wenn du es da nicht selber finden kannst (was ich sehr annehme):
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#27
Zitat:
1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und
den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder






Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #5 - 20.02.2012 um 18:37:12
 
@erne:

in diesem was du kopierst, steht wenn FESTSTEHT!

1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und
den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder


Wieso muss ICH einen Verdacht entkräften?

Die Frage die sich hier doch stellt ist: Wenn mir jemand was unterstellt muss derjenige dies auch begründen bzw nachweisen (laut uinserem Rechtssystem)

Hier spielt unser Rechtssystem aber keine Rolle mehr da ICH ja meine angebliche Unschuld /Verdacht entkräften soll?

Daher die Frage nach der Rechtsgrundlage und in der steht auch drin das es FEststehen muss nicht Kann?

Daher meine Frage. Und wenn man die ganze Vorgesichte kennst ist dies eigentlich eindeutig daher die Frage.

Ja mein Vater ist 14 Jahre älter!!!! Daher die Frage.

@franky danke, werde ich gleich mal nachlesen.

Danke
@franky. habe es mir ebend durchgelesen:

1. es muss festehen bzw
2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.

2. trifft nicht zu denn wir haben ja hier in Deutschland geheiratet

1. hier heißt es ja es muss feststehen.

Was bedeudet das nun?

Kann ich nachfragen wie sie zu der fesstellung kommen oder muss man erst zur befragung? Also das sie schriftlich begründen warum sie dies festgestellt haben vor der Befragung?

====

Zitat:
gleichzeitige Befragung ist dann möglich, wenn alle anderen Optionen der Informationsbeschaffung erschöpft sind.



was bedeutet das? Man hat von uns keine weiteren Fragen gestellt oder das wir irgentwelche Ausdrucke von MSN usw oder Fotos mitbringen sollten....
Welche Optionen wären da angebracht?

LG

Daddys' Änderung:
Zitat geflickt und Folgepost (<<klick) angefügt...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.02.2012 um 20:15:04 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Zeno
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 200

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #6 - 20.02.2012 um 19:10:00
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 15:53:45:
Ich weiß nicht mehr weiter und die Kleine ist jeden Abend so traurig das ihr papa nicht da ist....

Ist es euer gemeinsames Kind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alana
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #7 - 20.02.2012 um 19:10:15
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:37:12:
Wieso muss ICH einen Verdacht entkräften? 


Hierzu die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009:

Zitat:
27.1.8 (...) Nach den allgemeinen Grundsätzen ist nicht die Ausländerbehörde, sondern der Antragsteller für seine Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen, materiell beweisbelastet. Der Ausländer ist nach § 82 Absatz 1 Satz 1 auch in Bezug auf die Voraussetzung des Vorliegens einer ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig sind, geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse etc. unverzüglich beizubringen (siehe hierzu auch Nummer 82). Das bedeutet, dass eine trotz aller Bemühungen ggf. verbleibende Unerweislichkeit von Tatsachen zu Lasten des Antragstellers geht.


In Bezug auf unser Rechtssystem geht hier auch einiges durcheinander:

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 18:37:12:
Wenn mir jemand was unterstellt muss derjenige dies auch begründen bzw nachweisen (laut uinserem Rechtssystem)
Hier spielt unser Rechtssystem aber keine Rolle mehr da ICH ja meine angebliche Unschuld /Verdacht entkräften soll?


Es geht hier nicht um die Unschuldsvermutung vor Gericht (in dubio pro reo), sondern darum, dass ein Antragsteller, der von den Behörden etwas will, nachweist, dass er die nötigen Voraussetzungen erfüllt, damit sein Antrag positiv beschieden wird. Und das ist eine ganz einfache Grundregel: Wer von einem anderen etwas einfordert, muss nachweisen, dass er ein Anrecht darauf hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #8 - 20.02.2012 um 19:19:43
 
@alana, danke für deine Grundlagen:

das beweisen ist ja kein Problem und sie kennen uns ja auch seit Janaur 2010 und wir haben denen damals alles erzählt usw.

Er hat sich immer an alle Spielregeln gehalten (die worte waren: wenn er sich an alle Spielregeln hält dann helfen wir ihnen auch das er schnell sein Visum bekommt)
also ist immer wieder rechtzeitig ausgereist usw,
die frage stellt sich für mich nur :
man geht hier von einer Scheinehe aus, diese ist aber Belegbar und diese belege hat die ABH ja schon also wie lange er hier war usw.... die Ehe wurde hier geschlossen in Deutschland da lag für die Standesbeamtin keine Scheinehe vor, die Kleine ist nicht von ihm , der Papa ist verstorben, er kümmert sich um das Kind und wir wollten auch das sie seinen Namen bekommt, geht nicht da er dazu hier leben muss....er will die kleine auch irgentwann (geht ja erst nach 5 Jahren) adoptieren mit allen rechten und pflichten ....daher kann ich den VERDACHT der Scheinehe nicht verstehen.

Von meiner Seite aus, ich kenne Bosnien, spreche die Sprache flüssig, war mehrfach dort.

Und nur einen Verdacht auf 9 Jahre altersunterschied kann ich nicht nachvollziehen da es hier wie gesagt um ein Europäischen land handelt und nicht um ein arabisches?

Aber danke für die ausführliche Info damit kann ich dann schon weiter sehen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #9 - 20.02.2012 um 19:39:41
 
Ist diese Verwaltungsvorschrift von 2009 noch so gültig oder gibt es da schon eine andere Version da es ja schon 4 Jahre sind...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #10 - 20.02.2012 um 19:45:54
 
Sie ist noch gültig.

Und erst vor zwei Jahren und ein paar Monaten veröffentlicht worden  hä?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Virgil
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #11 - 20.02.2012 um 20:02:54
 
Zitat:
27.1.8 (...) Nach den allgemeinen Grundsätzen ist nicht die Ausländerbehörde, sondern der Antragsteller für seine Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft aufzunehmen, materiell beweisbelastet. Der Ausländer ist nach § 82 Absatz 1 Satz 1 auch in Bezug auf die Voraussetzung des Vorliegens einer ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig sind, geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse etc. unverzüglich beizubringen (siehe hierzu auch Nummer 82). Das bedeutet, dass eine trotz aller Bemühungen ggf. verbleibende Unerweislichkeit von Tatsachen zu Lasten des Antragstellers geht.


Falls der Antragssteller bei Antragsstellung freiwilliges Material anbietet und die Botschaft oder ABH beim Ehegatten dieses Material nicht annimmt - kann der Antragssteller ein schriftliches, unterschriebenes Protokoll verlangen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #12 - 20.02.2012 um 20:08:37
 
Petersburger schrieb am 20.02.2012 um 19:45:54:
Sie ist noch gültig.

Und erst vor zwei Jahren und ein paar Monaten veröffentlicht worden  hä?



Smiley danke wegen 2009 und 2012 ahhh sind ja nur 3 Jahre zu schnell gerechnet Smiley


@virgil: danke, ja man hat uns auch nach keine Unterlagen gefragt oder wollte irgentwas sehen.... aber gut zu wisssen danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #13 - 20.02.2012 um 20:49:44
 
zumal die ABH auch wußte durch Email Kontakt das er alle 3 Monate für 3 Monate hier war.....

daher verstehe ich das ganze auch nicht..... Als die Kleine im Februar 2011 ins Krankenhaus mußte, saß auch Er an ihrem bettchen und hat mich gestüzt weil es mir so leid tat der kleine Wurm, hat mir geholfen in der Zeit wegen der Arbeit, burn out usw.Hat an allen >Feierlichkeiten der Krippe und Kita teilgenommen was auch die ABH alles weiß und dann soll ne scheinehe vorliegen ich weiß ja nicht Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #14 - 20.02.2012 um 22:03:23
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 19:19:43:
Von meiner Seite aus, ich kenne Bosnien, spreche die Sprache flüssig, war mehrfach dort.

Das kann ein Grund sein, warum die ABH oder AV den LU Nachweis fordern (was du oben schreibst ist erstmal ein Grund, weshalb dir eine Eheführung in Bosnien zumutbar wäre)

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 19:19:43:
die Ehe wurde hier geschlossen in Deutschland da lag für die Standesbeamtin keine Scheinehe vor

Eine "Scheinehe" einzugehen ist ja auch nicht verboten, von daher interessiert es einen Standesbamten auch nicht, aus welchen Gründen eine Ehe geschlossen  wird. Für ihn ist nur interessant, dass die Voraussetzungen für eine Eheschliessung gegeben sind.
Merke: ABH und Standesamt sind verschiedene Ämter und was dem einen egal sein mag ist dem anderen wichtig.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 20:49:44:
.... was auch die ABH alles weiß und dann soll ne scheinehe vorliegen ich weiß ja nicht

ähh .... ich denke, die AV will die Befragung und nicht die ABH, oder?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #15 - 21.02.2012 um 07:47:31
 
@erne:

bitte die Sachen lesen:

ich habe ein minderjähriges Kind: regelausnahme fällt weg

doch auch Standesbeamte können eine Trauung ablehnen wenn offensichtlich ist, das eine Scheinehe vorliegt!

ganz oben: die ABH hat mir geschrieben das ich am 21 März da hinkommen soll und Zeit mitbringen soll weder das ich Fotos Unterlagen oder sonstiges einreichen und mitbringen soll was mich alles sehr verwundert.

auch die AV war darüber informiert das er alle 3 Monate für 3 MOnate hier war und so weiter denn er mußte am Tag der Abgabe der Unterlagen 17 Fragen beantworten wo all dies gefragt wurde.

Und die ABH weiß dies auch und hätte denen Mitteilen können (wie Franky sagt) alle normalen Mittel auszuschöpfen an Informatioen und dies der AV mizuteilen auch das sie uns seit  januar 2011 kennen und mehrfach in Email Kontakt standen, was von meiner Seite alles nachweisbar ist.

Daher verstehe ich dies alles NICHT
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #16 - 21.02.2012 um 09:08:21
 
Solange Dein Mann nicht auch für den 21.03.  10 Uhr einen Termin bei der Botschaft erhält, ist nicht anzunehmen, dass eine Befragung wegen Scheineheverdacht im Raum steht.

Sollte er so einen Termin noch bekommen, ist allerdings davon auszugehen.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.02.2012 um 07:47:31:
und Zeit mitbringen soll weder das ich Fotos Unterlagen oder sonstiges einreichen und mitbringen soll was mich alles sehr verwundert.


Wenn es sich doch um einen Befragungstermin handeln sollte, teilen die ABH nie mit, was man im Zweifel für seine "Entlastung" mitbringen sollte. Es ist allein Deine Entscheidung, was Du zur Entkräftung eines möglichen Scheineheverdachts mitbringst und aussagst.

Ich kann wieder nur eins raten: So schwer es fällt, sich nicht verrückt machen lassen, die Dinge die da kommen, innerlich so ruhig wie möglich angehen und vorbereiten. - Selbst wenn tatsächlich eine Befragung stattfinden sollte, kann am Ende alles noch gut ausgehen - dafür gibt es durchaus etliche Beispiele.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #17 - 21.02.2012 um 10:47:24
 
Habe ebend von der Botschaft erfahren das sie an meinen Mann keine Fragen haben und auch keinen Termin, was soll denn der Termin?

Ich meine ganz ehrlich wenn Fragen offen sind kann man die doch auch während der öffnungszeiten besprechen???

Oder sehe da wieder was falsch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #18 - 21.02.2012 um 10:56:15
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.02.2012 um 10:47:24:
was soll denn der Termin?


Wahrsagerin

Der kann 100 Gründe haben, na ja, nicht ganz so viele  Zwinkernd

Möglich ist, dass es dann wirklich nur noch mal um einen Routinetermin geht, ggf. sollst Du nochmals und unmittelbar erklären, dass Du unverändert gewillt bist die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft mit Deinem Mann hier in D zu begründen.

Alles andere ist von hier aus nur spekulativ und wird es letztlich auch bleiben.

Auch, was die Dauer der Bearbeitung bei der ABH betrifft. -

Aber noch ist die Gesamtbearbeitungsdauer nicht wirklich über Gebühr lang. Deshalb und aus "diplomatischen" Gründen würde ich jetzt keinesfalls mit Kanonen auf Spatzen schießen (sprich, etwa mit Untätigkeitsklage drohen oder fortwährend dort anrufen).

Versuche, abgekärt zu bleiben, schönen heißen Wellnesstee zu trinken und an liebe Menschen zu denken.  Zwinkernd  - Meine ich ganz ehrlich, so schwer es auch fallen mag, was anderes hilft weder Dir noch Deinem Mann im Moment.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #19 - 21.02.2012 um 15:19:23
 
@schweitzer,

ja mache ich Smiley tee trinken an meinen mann denken und mit der kleinen spielen Smiley

nein mache auch keine Untätigkeitsklage hatte ich auch nicht vor... aber sicher kannst du auch verstehen das es für mich alles nicht nachvollziehbar ist zumal die AV keine Fragen hat und dann wegen Fragen einen Termin erst in 1 Monat macht. Aber es liegt ja noch im Zeitfenster für eine Visumsvergabe und man diesese hier in der ABH auch auskosten will da ich ja gleich an den teamleiter geschrieben hatte, leider gottes.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #20 - 22.02.2012 um 10:27:35
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.02.2012 um 07:47:31:
ich habe ein minderjähriges Kind: regelausnahme fällt weg

hast Recht, das Kind hatte ich da vergessen

xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.02.2012 um 10:47:24:
Habe ebend von der Botschaft erfahren das sie an meinen Mann keine Fragen haben und auch keinen Termin

und xxtuzlacjeloxx schrieb am 20.02.2012 um 15:53:45:
von der ABH ne mail bekommen wo drin steht das Sarajevo ihm geantwortet hätte und da nopch Fragen offen sind,

wenn das richtig ist, was sie dir sagen, dann passt es nur so zusammen, dass die AV mit deinem Mann alles abgeklärt hat, aber um sich eine Meinung zu bilden, noch was wissen wollen.
z.B. ob du die gleichen Angaben machen wirst wie Dein Mann sie bereits gemacht hat (typisch ist: wo und wie kennengelernt, gemeinsamer Urlaub irgendwo, etc ...). Evtl. will die ABH aber einfach auch nur in deinen Pass sehen, ob du wirklich die entsprechenden Sichtvermerke für die Reisen hast, die du angibst (sofern Sichtvermerke gestempelt werden).
Es gibt wirklich nur eins: abwarten
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #21 - 22.02.2012 um 16:15:12
 
@Erne,

die ABH weiß alles von uns wie gesagt wir stehen seit 1 Jahr mit der ABH in Verbidung sie weiß wann er immer hier war.

Und damals haben wir auch schon alles beantwortet beim ersten Vorstellen am  20.01.2011 , wie wir uns kennengelernt haben

Wie gesagt mein Mann war immer hier, letztes Jahr 2x für je 3 Monate also 6 Monate insgesamt da ich mit meiner Maus noch nicht so lange Reisen machen kann daher der einfachere Weg er hierher....und dies war ja auch alles im Pass vermerkt und die ganzen Fahrkarten sind auch alle vorhanden....

Für mich immernoch unverständlich was man von mir noch wissen will was NICHT während der Öffnungszeiten geht sondern das man da einen Termin für 1 MOnat bekommt....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #22 - 22.02.2012 um 16:25:11
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 22.02.2012 um 16:15:12:
die ABH weiß alles von uns 

ich nehme das, was du da schreibts, mal wörtlich (auch wenn es so sachlich gar nicht sein kann).
Schlußfolgerung (aber kein Rat): du kannst der ABH schreiben, dass sie bereits alles wisse und du keinen Grund siehst, ausserhalb der Öffnungszeiten zu kommen.
.... damit tust du dir allerdings keinen Gefallen, du scheinst dir allgemein das Leben schwerer zu machen, als nötig.

das beste ist, du hälst dich an schweitzer
schweitzer schrieb am 21.02.2012 um 10:56:15:
Versuche, abgekärt zu bleiben, schönen heißen Wellnesstee zu trinken und an liebe Menschen zu denken.- Meine ich ganz ehrlich, so schwer es auch fallen mag, was anderes hilft weder Dir noch Deinem Mann im Moment.



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #23 - 22.02.2012 um 17:03:51
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 22.02.2012 um 16:15:12:
Wie gesagt mein Mann war immer hier, letztes Jahr 2x für je 3 Monate also 6 Monate insgesamt da ich mit meiner Maus noch nicht so lange Reisen machen kann daher der einfachere Weg er hierher....und dies war ja auch alles im Pass vermerkt und die ganzen Fahrkarten sind auch alle vorhanden....


Nimm alles sicherheitshalber als Kopie mit und hör dir an was die ABH will. Haben sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ehe gibst du die Kopien ab und gut ist. Wichtig ist nur die Ruhe zu bewahren und sachlich zu bleiben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #24 - 24.02.2012 um 19:56:32
 
erne schrieb am 20.02.2012 um 22:03:23:
Eine "Scheinehe" einzugehen ist ja auch nicht verboten, von daher interessiert es einen Standesbamten auch nicht, aus welchen Gründen eine Ehe geschlossen  wird. Für ihn ist nur interessant, dass die Voraussetzungen für eine Eheschliessung gegeben sind.
Merke: ABH und Standesamt sind verschiedene Ämter und was dem einen egal sein mag ist dem anderen wichtig.



hierzu habe ich folgendes gefunden:

Das Gesetz verpflichtet die StandesbeamtInnen, ihre Mitwirkung bei der Eheschließung zu verweigern (§1310 BGB), "wenn offenkundig ist", dass es sich um eine Scheinehe (§1314 Abs.2) handle bzw. die Ehegatten keine "eheliche Lebensgemeinschaft" eingehen wollen. Dies sollen die StandesbeamtInnen schon im Vorfeld "ausdrücklich" prüfen

Zwinkernd


wie sieht es aus wenn man Antworten verweigert, wenn sie ins Intimleben gehen? oder aus Datenschutzgründen?

Denn ich habe mit meinem Vater gesprochen ( Beamter-Polizei) und als ich ihm sagte, das eventuell sein Name und Alter und unserer Familie sowie Adresse gefragt werden kann ist er an die Decke gegangen....

Ebendso auch Wohnungsfragen?

Kann daraufhin obwohl ich nur mein Recht auf Privatsphäre waren will das Visum abgelehnt werden?

Danke schon mal Smiley
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.02.2012 um 20:07:50 von N/V » 
Grund: Zitat geflickt ;-) 
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #25 - 24.02.2012 um 20:19:31
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 24.02.2012 um 19:56:32:
Kann daraufhin obwohl ich nur mein Recht auf Privatsphäre waren will das Visum abgelehnt werden?


Das ist eine pikante Frage, die ich nicht eindeutig zu beantworten vermag. - Ich habe aber mal zwei threads herausgesucht, die das Dilemma halbwegs sachlich beleuchten -

hier
und
hier
.

Habe Dir auch noch was zum eigenen Weiterstöbern zusammengestellt -
hier
.

Das magst Du nun alles lesen, liebe xxtuzlacjeloxx, aber nur, wenn Du Dir dennoch ein schönes und erholsames Wochenende machst - denn, wie war das doch: Immer schön gelassen bleiben - in Eurem Fall deutet bislang nichts auf eine Befragung hin ...  Cool


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #26 - 24.02.2012 um 20:47:35
 
@schweitzer:

danke schön werde es mir morgen alles zu gemüte führen denn muss irgentwie auch mal langsam für heute Feierabend machen, aber das Thema beschäftigt mich sehr das ich Nachts sogar davon Träume.... Schockiert/Erstaunt

ich recherchiere (?) jetzt seit einer Woche sehr intensiv zu diesem thema..... vergesse dabei auch schon langsam meine Firma voranzutreiben was mich selber wiederum auch sehr wütend macht... ein Teufelskreis Smiley

wünsche dir lieben Schweitzer auch einen schönen Abend und schönes Wochenende Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung? BITTEEEE HELFEN !!!
Antwort #27 - 25.02.2012 um 13:44:36
 
Hallo Leute:

habe heute eine Post bekommen mit der Antwort das die AV eine Zeigleiche Befragung also Scheinehe wollte, mein Mann hatte 2 mal angerufen und die haben gesagt das keine Termine oder Fragen offen seien.....

Was Soll Dass????

Inwieweit darf eine zeitgleiche Befragung geschehen ohne das vorher alle Möglichkeiten einer normalen Informationsbeschaffung  nicht erfolgt ist?

Wie erfahre ich den Grund, also warum, denn man hat mich noch zu keinem Gespräch eingeladen und auch meinem Mann wurde immer wieder gesagt, das alles von der AV Seite her i.O. sei?

In wieweit kann ich nun rechtsmäßig dagegen vorgehen denn es scheint mir hier ne routine zu sein und nicht auf einen tatsächlichen Verdacht.....


Bin entsetzt was hier ab geht.... weinend  und das alles auf den Rücken von Kindern die am wenigsten dafür können...denn ich muss ihr wieder erklären das er noch lange nicht kommt....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #28 - 25.02.2012 um 15:09:22
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 25.02.2012 um 13:44:36:
meinem Mann wurde immer wieder gesagt, das alles von der AV Seite her i.O. sei?

Das schließt doch in keinster Weise aus, daß die ABH noch irgendwelche Fragen oder Zweifel hat.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #29 - 25.02.2012 um 17:32:21
 
Die ABH sagt doch aber das die AV diesen termin zur zeitgleichen Befragung beauftragt hat!!!!!

Daher mein Unverständiss...


Und wie kann es sein das so ein Termin laut den mails der ABH schon sofort mit der AV behandelt wurde, denn dies wurde ja 09.02. mitgeteilt das die AV noch Fragen hat und er auf diese Antwort wartet (also terminvergabe) und ich denke alle normalen Wege also Gespräch usw müssen vorher ausgeschöpft werden und erst dann darf eine Befragung gemacht werden.

kurzer Überblick:

31 Januar Abgabe der Unterlagen, keine Fragen zu meinem Mann nur die Unterlagen genommen und kopiert:
2. Febraur Unterlagen bei Ihm
9 Februar Terminbesprechung wegen Scheinehe

ohne das ich je einen normalen Termin bekommen habe so wie mein Mann der 17 Fragen beantworten ,mußte bei der Botschaft

und inwieweit dürfen Behörden den Antragssteller anlügen bei Nachfragen???

Wie gersagt verstehe das nicht....
Mein Vater läuft Amok und sagt sollte Fragen zu Ihm kommen darf ich diese nicht angeben ebendso mein mann weil das keinen was anzugehen hat und auch nichts damit zu tun hat eine Scheinehe nachzuweisen....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #30 - 26.02.2012 um 10:52:25
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 25.02.2012 um 17:32:21:
und inwieweit dürfen Behörden den Antragssteller anlügen bei Nachfragen???

Gar nicht, sie müssen aber nicht alles sagen wenn es um laufende Sachverhaltsermittlungen geht.

Es kann natürlich aber sein, dass zwei Sachbearbeiter zwei verschiedene Meinungen haben und deshalb auch verschiedene Auskünfte geben, ggf. hat dann die Leitungsebene auch noch eine eigene Meinung über das weitere Vorgehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #31 - 26.02.2012 um 11:03:31
 
Du kannst ja erst einmal nachfragen, weshalb es einer zeitgleichen Befragung bedarf, da bisher die Optionen z.B. bei der Antragsabgabe oder Einzelbefragungen nicht genutzt wurden.

Am Anfang wirst du ja gefragt ob du dich dieser Befragung freiwillig unterziehst. Dann gebe doch zu Protokoll, dass du es ja zu tun hast um keine negativen Folgen befürchten zu müssen. Es ist für dich nicht einsehbar, dass am ernsthaften Willen zur Eheführung Zweifel bestehen. So haben die Eheleute schon vor der Eheschließung in D geraume Zeit zusammen verbracht. Der Ehemann beteiligte sich an der Erziehung des Kindes der dt. Ehefrau. Dies ist den Behörden bekannt.

Auch sind Belege von Erziehern (Kindergarten) vorhanden, die belegen, dass sich der Ehemann sich bereits an der Erziehung der Tochter beteiligt hat, somit ein.

Weiterhin verweise ich auf meine Nachfragen und Einlassungen

z.B. am        tel.,mündl. mit .........., am              mit      

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #32 - 26.02.2012 um 12:43:06
 
hallo, leute erstmal danke.

@grisu: Mein mann hat nach Erfahren das ich am 23 März den Termin habe in der Botscahft angerufen und die haben zu ihm gesagt das es keine Termine gibt und auch keine Fragen alles I.O.

Und dann bekam ich Freitag nochmals das schreiben das es um eine zeitgleiche Befragung handelt ....und zwar von der Botschaft aus veranlasst.

Somit haben sie meinen Mann ja angelogen oder?


@franky: danke für dieses Schreiben werde es soweit fertig machen und mit den Stellungsnahmen der Freunde Kita und Familie dann hinschicken....

Ich verstehe es immer noch nicht.... und werde es wohl auch nie verstehen was hier gemacht wird....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #33 - 26.02.2012 um 14:01:31
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 12:43:06:
Somit haben sie meinen Mann ja angelogen oder?

War das der zuständige Sachbearbeiter? Hatte er bereits die Forderung der ABH oder des Sachgebietsleiters nach zeitgleicher Befragung auf dem Tisch? Wir wissen ja nicht wie das intern gelaufen ist, deshalb würde ich mit solchen Beschuldigungen vorsichtig sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #34 - 26.02.2012 um 14:06:16
 
ja war es .... die haben ja den termin vorgeschlagen.......

es ist ja keine Beschuldigung sondern eine Frage....

ja habe am Dienstag per mail erfahren das die einen termin vorgeschlagen haben für eine befragung.... (er antwort von Sarajevo bekommen hat)

Mittwoch hat er angerufen : es ist alles in ordnung keine Fragen und auch keine Termine Schockiert/Erstaunt

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #35 - 26.02.2012 um 20:44:15
 
hallo habe hier was intressantes gefunden bezüglich ab wann scheinehebefragungen durchgeführt werden dürfen:

ich werde jetzt meine Anwältin mit hinzuziehen da es mir reicht wie die ABH mit mir umgeht!


Anfrage von Grünen-fraktion Mai 2011 an den Senat, die haben dazu geantwortet:


3. Welche Anhaltspunkte auf Scheineheschließung führen zum Einsatz des jetzt
vorliegenden Fragebogens?


Anhaltspunkte, die zu einer Scheinehenbefragung führen können, ergeben sich
regelmäßig aus den Umständen des jeweiligen Falles. Folgende, in Nummer 27.1.a. 1.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz genannten Umstände lassen vermuten, dass trotz formal geschlossener Ehe keine
Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland beabsichtigt
ist:
• Ehepartner sind sich vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet; bei uns hinfällig vor der Ehe zusammengelebt und nach der Ehe auch

• Ehepartner machen widersprüchliche Angaben zu ihren jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), den (objektivierbaren)
Umständen ihres Kennenlernens oder sonstigen sie betreffenden wichtigen
persönlichen Informationen (unter „wichtigen persönlichen Informationen“
sind nur Angaben außerhalb der Intimsphäre zu verstehen, die für beide
Ehepartner und die geplante Herstellung einer Lebensgemeinschaft von
wesentlicher Bedeutung sind);ich wurde zu gar nichts gefragt kein Einzelgespräch keine Fragen bei der Abgabe meiner Unterlagen

• Ehepartner sprechen keine für beide verständliche Sprache und es gibt auch
keine erkennbaren Bemühungen zur Herstellung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis; wir sprechen deutsch und ich spreche flüssig bosnisch

• für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag an den Ehegatten übergeben (abgesehen von im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei
Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die
Ehe oder das Übergeben eines Geldbetrages an die Eltern gängige Praxis
ist); ne kein Geld

• Fehlen einer Planung über eine angemessene Verteilung der Beiträge der
Ehepartner zu den Verpflichtungen aus der Ehe; kümmert sich um mein/unser Kind

• Fehlen einer sonstigen gemeinsamen Lebensplanung oder erhebliche Abweichungen in diesem Punkt (möglicher Rückschluss auf mangelnde Kommunikation und persönlichen Austausch zwischen den Eheleuten); geht nicht sprechen die sprachen also deutsch und bosnisch

• es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatte/n schon
früher Scheinehen eingegangen ist/sind oder sich unbefugt bzw. im Rahmen eines Asylantrags in einem EU-Mitgliedstaat aufgehalten hat/haben
(erkennbare Absicht, einen Aufenthalt zu begründen, auch unabhängig vom
Ehepartner)

den konkreten Punkt will ich sehen


was mir aber noch mehr die Schuhe dazu auszieht ist dieses :

2. Wie viele Fälle von nachgewiesenen Scheineheschließungen gab es in den Jahren 2009 und 2010 in Bremen, und wie viele Ehen wurden aufgrund einer „fehlerhaften“ Beantwortung des Fragebogens und/oder aufgrund einer Hausdurchsuchung zur Scheinehe erklärt (bitte in absoluter Zahl und in Prozent der Eheschließungen gesamt bzw. der binationalen Ehen)?

[b]Die Frage kann nicht beantwortet werden. Statistische Angaben über die Zahl
festgestellter Scheinehen oder Zwangsverheiratungen liegen nicht vor.
[/b]

Schönen Abend noch Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Güzel
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Kölle, Nordrhein-Westfalen, Germany
Kölle
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #36 - 26.02.2012 um 21:15:09
 
Wäre mal interressant zu wissen wo das steht und wann das zur Anwednung kommt? xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 20:44:15:
Ehepartner sprechen keine für beide verständliche Sprache und es gibt auch keine erkennbaren Bemühungen zur Herstellung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis

Sehr interessant Danke für die Info also das sind die Gründe oder Hinweise  die zutreffen WENN es eine Scheinehe sein soll ... xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 20:44:15:
• Fehlen einer sonstigen gemeinsamen Lebensplanung oder erhebliche Abweichungen in diesem Punkt (möglicher Rückschluss auf mangelnde Kommunikation und persönlichen Austausch zwischen den Eheleuten); 

und trifft das Fehlen der gemeinsamen Sprache zu kann man aufgrund dessen noch gleich was nachlegen
Zum Seitenanfang
  

Für den einen ist es das Leben für den anderen nur ein Vorgang.......
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #37 - 26.02.2012 um 21:30:11
 
@ güzel: ja leider: schick dir das ganze mal zu....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #38 - 26.02.2012 um 21:31:47
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 20:44:15:
Ehepartner sind sich vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet; bei uns hinfällig vor der Ehe zusammengelebt und nach der Ehe auch

Wurde das bei der Antragsstellung oder bei den Besuchen auch so mitgeteilt. Ich meine schriftlich mit Ort, Zeiten und Belegen, so das es auch in die Ausländerakte geht. Wenn nicht würde ich das auch tun.

Nach AVwV 27.1a.1.1.6 gibt es noch weitere Punkte die gegen eine Scheinehe sprechen:
Zitat:
27.1a.1.1.6 Umstände, die u. a. für die beabsichtigte Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen können:
– gemeinsame Wohnung steht zur Verfügung und soll bewohnt werden,
– Ehepartner kennen sich bereits länger und machen hinsichtlich ihrer Personalien und sonstiger für die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft entscheidender sowie beide Partner betreffender persönlicher Umstände im Wesentlichen übereinstimmende Angaben,
– Ehepartner haben bereits vor der Eheschließung zusammengelebt,
– gegenseitige Besuche und andere nachweisbare Kontakte, während ein Ehegatte im Inland, der andere im Ausland wohnt, angemessene Beiträge der Ehepartner zu den Verpflichtungen aus der Ehe sind geplant (z. B. Betreuung von Kindern, des Haushalts, Sicherung der finanziellen Grundlage der Ehe durch Arbeitsverhältnis eines oder beider Ehepartner/s),
– sonstige gemeinsame Lebensplanung ist erkennbar,
– Zahlung von Unterhaltsleistungen eines Ehepartners an den anderen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #39 - 26.02.2012 um 21:39:37
 
@grisu: die ABH wollte von mir nichts haben nur meinen Mietvertrag, LU und Heiratsurkunde.... keine anderen Fragen:

Aber

die ABH weiß (die Emails an die ABH und deren Antworten habe ich ) das er letztes Jahr ein halbes Jahr also vor der Ehe und nach der Ehe hier gelebt hat mit UNS

wie gesagt: Kinderbetreuung vorhanden also er mit der Kleinen, WOhung zusammengelebt  die immer noch die gleiche ist seit dem kennenleren auch groß genug,
Personalien wurden von mir nicht genommen also das ich Fragen über Ihn beantworten sollte zb wo er lebt usw...wie oft er hier war NICHTS
ich bin Selbständig und lebe nicht vom Staat
mein Mann arbeit unten auch als Selbständiger und verdient sich da sein geld selber also kein unterhalt....

Dies will ich jetzt alles von der ABH und AV erklärt haben wie sie auf den Dreh der Scheinehe kommen!

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #40 - 26.02.2012 um 22:01:43
 
Noch bist Du also nicht befragt worden, das steht noch bevor.

Am einfachsten wäre es, wenn Du die Fragen beantworten (kannst) und die ABH dann dem Visum zustimmt. Dann benötigst Du auch keinen Anwalt.

Eine Scheinehe wird Euch ja nur vorgeworfen, wenn das Visum verweigert wird. Das steht aber momentan überhaupt nicht an.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #41 - 26.02.2012 um 22:07:29
 
@reinhard, aber diese Befragung erklärt ja das hier ein Scheineheverdacht vorliegt laut AV und ABH,

da aber in keinster Weise Anhaltspunkte eines Scheineheverdachts vorliegen laut den ganzen Vorgaben vom Senat möchte ich wissen worum es hier bei MIR eigentlich geht und dieses Recht habe ich ja oder nicht?

und ich bin vorher auch in keinster Weise gefragt worden nur wurde mir ein Foto gezeigt vom Online Antrag von ihm ob dies mein Mann ist der hier den Antrag gestellt hat, keine weiteren Fragen....

Aber mir geht es genau darum:

am einfachsten wäre man beantwortet die Fragen, warum wenn es keinen Verdacht gibt? Warum soll ich jemanden mein Privatleben offenlegen wenn dazu kein Grund besteht NUR um schnell an das Visum zu kommen?????

Genau darauf zielt ja die ABH und AV...für mich unmenschlich und diskriminierend auch wenn ich damit anecke, kann es ja nicht sein das man mir alle Rechte nimmt und mich einer Straftat (Scheinehe) verdächtigt obwohl dies keinen Grund gibt, daher möchte ich halt nur von der ABH wissen worauf sich die Befragung stützt und dies kann halt nur ein Anwalt.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #42 - 26.02.2012 um 22:13:48
 
Ja, genau, um schneller an das Visum zu kommen.

Die zweite Möglichkeit - Anwalt, Ablehnung der Mitwirkung, Ablehnung des Visums, Klage, mündliche Verhandlung - kostet Dich dann 2000 Euro und 18 Monate, und beim Richter bekommst Du die gleichen Fragen gestellt, die Du jetzt einfach beantworten könntest.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #43 - 26.02.2012 um 22:18:08
 
@reinhard, ich gehe zu diesem Termin klar aber ich vorher will ich wissen WARUM denn wenn es keinen eindeutigen Grund gibt darf auch keine Befragung durchgeführt werden.... ODER?

Und wie kann es sein das es zu diesen Thema nicht mal Statisken gibt, - WEIL diese Befragungen in keinster Weise eine Scheinehe nachweisen können.... denn auswendig lernen kann jeder!!!!
Und nur das zusammenleben kann eine Scheinehe hervorheben.... nichts anderes....

und apropro Gericht:

wenn dies feststellt das es keinen Grund gab eine Befragung durchzuführen weil alle Inforationen  positiv vorlagen weiß ich nicht wie da Richter reagieren auf die ABH oder AV-...

Aber wie gesagt ich warte jetzt erstmal ab warum diese Befragung stattfinden wird....

Ablehnung der Mitwirkung? die ABH hat ja die Informationen über uns seit Januar 2011 bis diesen Freitag 2012 bzw mit mir wurde gar nicht vorher gesprochen also Informationen eingeholt oder das ich kurz was im Einzelgespräch zu uns sage ( siehe Franky alle normalen Mittel zur Informationsbeschaffung müssen ausgeschöpft werden)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #44 - 26.02.2012 um 23:28:43
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 22:18:08:
Ablehnung der Mitwirkung? die ABH hat ja die Informationen über uns seit Januar 2011 bis diesen Freitag 2012 bzw mit mir wurde gar nicht vorher gesprochen also Informationen eingeholt oder das ich kurz was im Einzelgespräch zu uns sage ( siehe Franky alle normalen Mittel zur Informationsbeschaffung müssen ausgeschöpft werden)

Dein Mann ist der Antragsteller. Die Mitwirkungspflicht bedeutet, dass ihr der AV/ABH die Informationen geben müsst, damit sie eine Entscheidung treffen können.

Ihr könnt natürlich stattdessen mit der AV/ABH Grundsatzdiskussionen über die zeitgleiche Befragung führen. Ich begrüße das, wenn ihr dazu eine Grundsatzurteil des BVerwG in 2 bis 4 Jahren herbeiführt.

Das wird euch aber mit dem Ziel der Visaerteilung und Zusammenlebens nicht weiterbringen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #45 - 27.02.2012 um 07:46:11
 
Guten Morgen Grisu,

von unserer Seite haben die ABH und AV volle Mitwirkung erhalten NUR wollte Sie die ABH / AV nicht.

Ich habe am 02.02. der ABH geschrieben wegen der LU das diese nicht relevant zur Erteilung eines Visums ist auch mitgeschrieben das wenn noch weitere Fragen sind gern ein Besprechungstermin gesmacht werden kann.
KEINE Reaktion dazu keine Frage wie bei meinem Mann mit 17 Fragen bei der Abgabe.

Mein Mann hat 2 mal mit der Botschaft telefoniert, von denen als Antwort:
Wir haben keine Fragen alles ist in Ordnung von unserer Seite, die ABH hat sich noch nicht gemeldet. (letzten Mittwoch)
Am Freitag dann Schreiben von ABH das AV noch offene Fragen hat und einen zeitgleiche Befragung anregt mit dieser Terminvorgabe.

Und es geht mir um die Art und Weise mich fragt keiner , ABH weiß die ganzen Sachen aus Email aber zu 100 prozentigen Klärung hätte man auch nochmals ein Gespräch führen können um zu sehen ob unsere Daten übereinstimmen bei der Abgabe meines Mannes.
Dies wurde abgelehnt und jetzt soll n Scheineheverdacht vorliegen.

Und bezüglich Grundsatzurteil: es ist traurig wieviel Macht eine Behörde über das Leben von Menschen hat die voll im Leben stehen aber trozdem entmündigt werden.

Seit der Heirat bekomme ich kein Unterhalt mehr wegen meinem verstorbenen Mann, aber für Deutschland bin ich weiterhin Alleinstehend, diese Steuern darf ich zahlen...


Deutschland dreht sich es so wie er es braucht..... werde euch auf den laufenden halten.... wie es nun weiter geht...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #46 - 27.02.2012 um 11:51:17
 
Ich verstehe nach wie vor nicht: Du hast angeboten, Fragen zu beantworten, und jetzt gibt es einen Termin für die Fragen.

Da Du selbst angeboten hast, bei offenen Fragen zu einem Termin zu kommen und Antworten zu geben, musst Du jetzt nicht nervös werden. Wenn es eine echte Ehe ist, reicht es, zum Termin zu gehen, die Fragen zu beantworten, und fertig.

Dass eine Antwort auf das Angebot nicht sofort kommt, sondern sich Leute in diversen Behörden noch absprechen müssen (und alle Beteiligten 120 Vorgänge parallel bearbeiten), solltest Du wissen.

Dein Angebot, Fragen zu beantworten, ist also positiv aufgegriffen worden. Dass die Befragung zeitgleich ist und man nicht vorher mit Dir und Wochen später mit Deinem Mann spricht, ist doch nachvollziehbar. Und dass irgend ein Konsulatsmitarbeiter am Telefon sein Spielchen treibt und ein Geheimnis daraus macht - deswegen jetzt das Getöse?

Dass Du alle Fragen gerne vorher in der Akte lesen und vorher mit Deinem Mann besprechen willst, ist mir auch klar. Aber ebenso sicher ist, dass die beiden Behörden genau das nicht wollen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #47 - 27.02.2012 um 14:04:34
 
hallo reinhard,

die Fragen sind ja nicht wegen mir sondern weil man uns Scheinehe unterstellt,

Oder warum wurde bei Abgabe meiner Unterlagen kein Gespräch mit mir wegen meinem Mann geführt wie es bei Ihm war?

Das Getöse wie du es nennst bezieht sich auf die Sache:

alle Hinweise /tatsächliche Verdachtsmomente einer Scheinehe sind NICHT vorhanden, aber nur tatsächliche Hinweise dürfen zu einer Scheinehebefragung führen und nicht weil ein Bearbeiter sich angegriffen fühlt weil ich seinem Chef (was du mir ja geraten hast damals wegen der LU und den Termin zur Besprechung)geschrieben habe...... denn genauso kommt es mir vor....

selbst die Migrationshilfe in unserem Kreis sagt, das sie sowas noch nie erlebt haben wie es bei mir gelaufen ist zumal ich ja richtige Deutsche bin (er meinte er habe in seiner laufbahn schon viel mit Ausländern und Behörden erlebt aber das ist ja echt die Höhe)

Ich habe keine Angst vor den Fragen, ABER

ich weiß wie schwer es ist diese als Ausländer mit A1 Zertifkat (also langsames sprechen und wiederholen beim reden) diese Fragen zu verstehen und zu beantworten ohne das einem daraus dann ein Strick gedreht wird.... (was ja hier mehrfach und nun auch durch persönlichen Austausch erlebt habe)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #48 - 27.02.2012 um 14:12:01
 
Natürlich sind Betroffene vor der Befragung immer nervös.

Erfahrungsgemäß ist es am einfachsten, hinzugehen und die Fragen so gut wie möglich zu beantworten.

Alles andere ist verständlich, aber letztlich nur Energieverschwendung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #49 - 27.02.2012 um 14:17:46
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
die Fragen sind ja nicht wegen mir sondern weil man uns Scheinehe unterstellt,

du meinst, Frage zu Deiner Person und deinem Mann willst du gerne beantworten, wenn es sich nicht im Rahmen einer gleichzeitige Befragung bei Scheineheverdacht handelt.
Im Rahmen einer gleichzeitigen Befragung aber nicht, da du dich alleine deswegen verletzt fühlst, weil ein socher Verdacht besteht ????

Nochmal: Ein Verdacht ist noch kein Vorwurf.
Wenn du dich alleine wegen einem Verdacht verletzt fühlst, ist es deine Sache, aber kein Grund für die Behörden, keinen  Verdacht in Zusammenhang mit Dur zu haben.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
tatsächliche Verdachtsmomente einer Scheinehe sind NICHT vorhanden,

Altersunterschied (und dabei Frau älter als der Mann) ist nun mal oft ein Indiz für Scheinehe.
Natülich nur ein Indiz, kein Beweis.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
selbst die Migrationshilfe in unserem Kreis sagt, das sie sowas noch nie erlebt haben wie es bei mir gelaufen ist

ich habe auch noch nie eine solche Einstellung, wie bei Dir, zu dem Thema erlebt. Schon mal daran gedacht, dass du dir das Leben selber sehr schwer machst, und das die Folgen sind?


xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
ich weiß wie schwer es ist diese als Ausländer mit A1 Zertifkat

Was hat eine gleiczeitige Befragung zum Thema Scheineheverdacht mit A1 zu tun?

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #50 - 27.02.2012 um 14:59:12
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
ich weiß wie schwer es ist diese als Ausländer mit A1 Zertifkat (also langsames sprechen und wiederholen beim reden) diese Fragen zu verstehen und zu beantworten ohne das einem daraus dann ein Strick gedreht wird.... (was ja hier mehrfach und nun auch durch persönlichen Austausch erlebt habe)


so ein Interview wird normalerweise mit Dolmetscher geführt.

Und wenn Dir das ganze Prozedere nicht passt, dann hast Du genau zwei Möglichkeiten:

- nicht mitspielen, Ablehnung kassieren und ggf. klagen oder
- Visumsantrag nicht weiter verfolgen.

Vom vielen Rumjammern hier im Forum wird sich jedenfalls nichts ändern.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #51 - 27.02.2012 um 15:00:58
 
so durch meine Anwältin habe ich erfahren warum die AV diese Befragung will:


Der Antragsteller war mehrfach nach Deutschalnd gereist!!!!!!



Halooooooooooooooooooooooooooooooooooo??????

Ja sicher bei Reisefreiheit seit Dezember 2010 sicher war er mehrfach also 3 mal bei UNS! Welches ja eigentlich für UNS sprechen sollte das man nicht nur heiratet ohne sich zu sehen aber darauf wird uns jetzt ein Strick gedreht????

Und jetzt sagt mir noch das das alles normal und rechtlich ist


@muleta, wo jammer ich denn rum?

Nochmals ich gehe zur Befragung,
2. andere hat man gefragt ob sie lieber in ihrer soprache oder deutsch antworten wollen, bei aussuchen das sie lieber ihre sprache wollen, wurde ihnen ein strick gedreht das sie kein deutsch können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #52 - 27.02.2012 um 15:57:50
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 15:00:58:
so durch meine Anwältin habe ich erfahren warum die AV diese Befragung will:


aha. Mal ehrlich: Deine Anwältin weiß einen Sch*** wieso die Behörden die Befragung genau wollen. Weder ist der genannte Grund plausibel, noch werden die Behörden das vor einer Befragung detailliert mitteilen.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 15:00:58:
andere hat man gefragt ob sie lieber in ihrer soprache oder deutsch antworten wollen, bei aussuchen das sie lieber ihre sprache wollen, wurde ihnen ein strick gedreht das sie kein deutsch können


und was genau sollte dieses Forum jetzt konkret ändern können?!? Ist denn noch eine (rechtliche) Frage offen oder geht's nur noch darum, Deinen Frust abzulassen?
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #53 - 27.02.2012 um 16:06:57
 
Muleta schrieb am 27.02.2012 um 15:57:50:
aha. Mal ehrlich: Deine Anwältin weiß einen Sch*** wieso die Behörden die Befragung genau wollen. Weder ist der genannte Grund plausibel, noch werden die Behörden das vor einer Befragung detailliert mitteilen.




na gut zu wissen...... wie man hier drüber denkt 


und ich denke den unmut kann man jawohl ausdrücken oder ist verboten?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.02.2012 um 17:40:09 von Mick » 
Grund: Zitat geflickt. 
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #54 - 27.02.2012 um 16:32:27
 
Wenn der Grund für die Befragung ist, dass der Antragsteller mehrfach nach Deutschland gereist ist, dürfte es ja kein Problem sein, die Befragung problemlos auch ohne Anwältin zu überstehen.

Also: ruhig bleiben, hingehen, antworten, fertig.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #55 - 27.02.2012 um 18:42:37
 
dies wird mein letzter Eintrag sein erstmal....

@reinhard, ja wenn dies der Grund ist dürfte es keine Befragung geben da Bosnien seit Dezember 2010 Reisfreiheit genießt und somit dieser Grund kein Grund für eine Scheinehebefragung ist.

für mich ist dieser Test /Fragen nicht schwer ich beherrsche die deutsche Sprache
aber für meinem Mann ist es schwer diese zusammenhänge zu finden wie markante merkmale oder bodenbeläge oder ggf gegebenfalls, in welchem Rahmen das sind sachen die er nicht versteht im Zusammenhang...

und zum thema Dolmetscher: ja normalerweise sollte einer da sein!!! Mehr sage ich dazu nicht mehr denn ich kenne Bosnien nun seit mehr als 6 Jahren!!!!! Und da braucht mir keiner mit was anderem kommen

@franky- und schweitzer vielen lieben dank für eure unterstützung ihr habt mir in vieler hinsicht geholfen,

@reinhard danke dir für das schreiben für die ABH damals damit fing ja alles an!

an alle anderen ich wünsche euch viel Glück haltet durch lasst euch nicht alles gefallen denn wir haben auch Rechte !!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Side2009
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #56 - 29.02.2012 um 10:41:32
 
Vielleicht kann ich dir etwas Mut machen.

Ich hatte jetzt am 09.02.2011 die Befragung. Mein Mann kommt aus der Türkei. Ich hatte eine nette Sachbearbeiterin. Sie meinte, die Fragen kommen von der Botschaft. Die Befragung ging ca. 1,5 Stunden. Es waren auch keine schwierigen Fragen. Ich hatte mich auch vorher wegen den Fragen verrückt gemacht. Aber gehe gelassen in deinen Termin, du kennst ja deinen Mann. Namen von Geschwistern und Eltern solltest du auch wissen. Trauzeugen, wo ihr geheiratet habt, ob ihr einen Ring habt usw.

Letzte Woche am 20.02. stand er dann vor meiner Tür. Du kannst ja auch meine Berichte mal lesen. War total froh, vor allem auch überrascht, dass es dann doch so schnell ging Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #57 - 29.02.2012 um 16:12:14
 
Hallo Side,

danke für deine Worte, mir geht es auch nicht um die Fragen sondern um den Umstand, denn dieser ist keine Grund um einen Befragung zur Scheinehe durchzuführen denn auch die behörden sind an Gesetze gebunden. Und leider hilft hier niemand wirklich weiter denn dies ist Wenn es denn der Grund sein sollte gesetzwiedrig. Daher jetzt die Anwältin wir warten auf Antwort von der Botschaft.

Auf den Termin bin ich gespannt.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #58 - 29.02.2012 um 16:25:15
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 16:12:14:
Hallo Side,

danke für deine Worte, mir geht es auch nicht um die Fragen sondern um den Umstand, denn dieser ist keine Grund um einen Befragung zur Scheinehe durchzuführen denn auch die behörden sind an Gesetze gebunden.


Sorry, aber das stimmt nicht so.
Es handelt sich momentan nur um einen möglichen Verdacht auf Scheinehe, nicht um den richterlichen Tatbestand einen Scheinehe.

Und Indizien für Scheinehe sind z.B:

- hoher Altersunterschied (vor allem von Frau zu Mann)
- Kennenlernen über Partnervermittlung (Internet)
- Heirat schon nach wenigen Monaten
- Nicht gesicherter LU ( Die Städte sind pleite, deswegen die Angst vor möglicher Erschleichung von Sozialleistungen).
- .........

Soweit ich das noch weiß, treffen 1) und 4) als Indizien schon einmal auf dich zu (?), deswegen werdet ihr leider auch näher überprüft. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #59 - 29.02.2012 um 18:45:37
 
hallo Virgil,

ja aber auch dieser Verdacht muss tatsächlichen Gründen vorausgehen  und es ist nicht richtig, denn

meine LU ist ausreichend ich bin selbständig und ich bekomme in keinster Weise unterstützung von irgentwwelchen Ämtern

Altersunterschied sind 9 Jahre, und Bosnien ist kein arabisches Land wo dieses eine Rolle spielt, es gehört zu Europa.

Der Grund laut ABH und Botschaft ist: er war öfters in Deutschland und dieses ist kein Grund wenn für das Land Reisefreiheit vorliegt.

Und nochmals laut dem Pharagraphen müssen tatsächliche Dinge vorliegen nicht nur annahmen....

und ich soll zur Befragung nichts weiter mitbringen.... ihr Ausweis ist ausreichend....


schau dir nochmal die Seite vorher an vom Senat Bremen bezüglich Befragungen Scheinehe wann diese durchgeführt werden dürfen und dies ist von Mai 2011
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #60 - 29.02.2012 um 20:08:06
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 18:45:37:
Und nochmals laut dem Pharagraphen müssen tatsächliche Dinge vorliegen nicht nur annahmen....


Und welcher Paragraph wäre das genau?

Momentan steht eine Befragung an, um Zweifel auszuräumen.
Verdacht auf Scheinehe wurde noch gar nicht off. ausgesprochen oder das Visum abgelehnt.
Du regst dich momentan über ungelegte Eier auf.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.02.2012 um 20:18:37 von Virgil »  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #61 - 29.02.2012 um 20:31:33
 
nochmals:

bei uns liegt eine zeitgleiche Befragung aufgrund von Scheineheverdacht vor weil mein Mann mehrfach nach Deutschland eignereist ist, dies habe ich nun schon mehrfach mitgeteilt.

Welche Zweifel denn? Das er mehrfach hier war damit wir uns kennenlernen und damit ich sehen kann ob meine Tochter ihn annimmt und das wir das zusammenleben probieren konnten bevor wir uns entschlossen haben zu heiraten? und mein Mann sich immer an alle Regeln also rechtzeitige Ausreise /und auch nach der Ehe schließung rechtzeitige Ausreisen?

na ebend doch der Verdacht auf Scheinehe wurde ja bestätigt bezüglich oben mehrfach genannten Grund....


Ich möchte einfach nur mal von euch wissen, da ja auch Mitarbeiter von Botscahften und ABh usw hier sitzen:

Ob dieser Grund einer Scheinehenbefragung überhaupt rechtmäßig ist .....und ob es schon mal solche Fälle gegeben hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #62 - 29.02.2012 um 21:11:09
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 20:31:33:
Ob dieser Grund einer Scheinehenbefragung überhaupt rechtmäßig ist


Zweifel an der Herstellung einer ehelichen LG ist ein rechtmässiger Grund für eine solche Befragung.
Die Befragung soll ja dazu dienen, die Zweifel auszuräumen (oder zu untermauern).
Hätte die ABH oder AV einen "Beweis", würden sie das Visum einfach ablehnen.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 20:31:33:
.und ob es schon mal solche Fälle gegeben hat. 


ja, gab es und gibt es und wird es geben
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #63 - 01.03.2012 um 00:00:00
 
erne schrieb am 29.02.2012 um 21:11:09:
Zweifel an der Herstellung einer ehelichen LG ist ein rechtmässiger Grund für eine solche Befragung.
Die Befragung soll ja dazu dienen, die Zweifel auszuräumen (oder zu untermauern).
Hätte die ABH oder AV einen "Beweis", würden sie das Visum einfach ablehnen.


27.1a.1.1.2 Die Ausländerbehörde bzw. Auslandsvertre-
tung kann weitere Ermittlungen anstellen,
wenn im konkreten Einzelfall tatsächliche An-
haltspunkte dafür bekannt sind, dass zumindest

Zweifel = konkreten Einzelfall tatsächliche An-
haltspunkte
na ja nach meinem Sprachschatz ist das was anderes.

Aber wie schon geschrieben, gejammer bringt nichts
Schriftlich nach den in diesem konkreten Einzelfall tatsächlichen Anhaltspunkten fragen, bei nichtgefallen klagen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #64 - 01.03.2012 um 07:29:24
 
erne schrieb am 29.02.2012 um 21:11:09:
Zweifel an der Herstellung einer ehelichen LG ist ein rechtmässiger Grund für eine solche Befragung.
Die Befragung soll ja dazu dienen, die Zweifel auszuräumen (oder zu untermauern).
Hätte die ABH oder AV einen "Beweis", würden sie das Visum einfach ablehnen.


Zweifel kann es ja nicht geben da wir zum 1000 mal schon vorher und nacher zusammengelebt haben, beide die Sprachen sprechen also deutsch und bosnisch.... er die personensorge für meine Tochter auch mit ausübt, habe da nun auch die Bescheinigung des Kindergartens usw.....

UND nochmals ich JAMMER nicht!!!!  Aber es wird immer argumentiert das wenn Zweifel bestehen argumentiert aber diese Zweifel eindeutig nicht vorhanden sind möchte ich einfach mal ein Antwort darauf haben wie sowas sein kann und wie die Sachlage dazu ist.
Und wenn antworten bitte vorher alles lesen und nicht nur den letzten Text....danke


@sign in.... ja genau diese Vorschriften kenne ich auch.... daher versteht ich es nicht!!! und es wird immer beschrieben den tatsächlichen Grund.... und wenn dieser laut Aussage der ABH und AV ist das er mehrfach hier war ...kann dies ja nur ein Scherz sein....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #65 - 01.03.2012 um 07:50:21
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 01.03.2012 um 07:29:24:
er die personensorge für meine Tochter auch mit ausübt


Gibt es dazu eine offizielle Erklärung von Euch beiden? Hattest Du zuvor das alleinige Personensorgerecht?

Wenn ja, dann wären das überaus gewichtige Argumente. (Abgesehen davon, dass Dein Mann dann besser ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt hätte - damit wäre der ganze Zinnober jetzt gar nicht erst in Gang gekommen ...)


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #66 - 01.03.2012 um 08:06:57
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 01.03.2012 um 07:29:24:
wenn dieser laut Aussage der ABH und AV ist das er mehrfach hier war 


Hast du das schriftlich? alles andere ist Schall und Rauch.
Verstehen musst du auch nichts, ist oft auch unmöglich. Schriftlich haben, dann entscheiden ob falsch, wenn ja klagen, das ist der weg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #67 - 01.03.2012 um 12:12:24
 
@ Sign: ja haben wir schriftlich!!

Schweitzer: ja habe die alleinige Personensorge, da mein Ex mann verstorben ist. ich hatte damals mal bei der ABH nachgefragt die sagten nein das geht nicht.....

LG Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #68 - 01.03.2012 um 18:40:37
 
schweitzer schrieb am 01.03.2012 um 07:50:21:
dass Dein Mann dann besser ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt hätte

wüsste nicht, dass esg eht --- es ist ja nicht sein Kind.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 01.03.2012 um 07:29:24:
Zweifel kann es ja nicht geben 

das Problem ist, dass die ABH oder AV deine Meinung offenbar nicht teilt
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #69 - 01.03.2012 um 19:55:12
 
erne schrieb am 01.03.2012 um 18:40:37:
wüsste nicht, dass esg eht --- es ist ja nicht sein Kind.


Ich hatte das doch klar und deutlich an folgende Bedingung geknüpft geschrieben:

schweitzer schrieb am 01.03.2012 um 07:50:21:
Gibt es dazu eine offizielle Erklärung von Euch beiden?

(zur gemeinsamen Ausübung der Personensorge)   Augenrollen

Erst danach hat die TS bestätigt, dass sie das Personensorgerecht (nach wie vor) allein hat.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #70 - 13.03.2012 um 14:01:49
 
In einer Woche haben wir ja die Befragung, da die Botschaft meinte sich nicht mehr melden zu müssen auf das Schreiben meiner Anwältin haben wir das Auswärtige Amt angeschrieben, die uns auch telefonisch mitteilte, das dieser Grund : mehrfache Einreise, kein Grund zur Scheinehebefragung ist und wir deshalb alle Unterlagen an die AA senden sollten.

Nun bekam mein Mann heute einen Anruf:

es MUSS heute noch SOFORT (so waren die Worte der Bearbeiterin) die Unterlagen zur Scheidung meines ersten Mannes und die Heiratsurkunde mit dem Todesverzeichnis meines 2. Mannes zufaxen.
Als mein Mann fragte ob er die Sachen dann nächste WOche mitbringen kann zur Befragung da er ja dann eh hin muss, sagte sei NEIN das geht nicht es MUSS heute noch gefaxt werden zur Visumsbearbeitung aber das Gespräch muss er auch kommen.

Dies fällt den dort 2 Monate später auf? Das diese Unterlagen nicht kopiert wurden? Welche Unterlagen wurden denn dann nach Deutschland gesendet und hätte der ABH das nicht auffallen müssen?

Oder scheint das alles noch normal.... ich bin da ja anderer Meinung.

Müssen die Unterlagen nicht alle kontrolliert werden bevor diese nach Deutschland übersandt wurden?
Warum will man diese Unterlagen nun noch VOR dem Gespräch zur Visabearbeitung?
Hat da jemand Ahnung von?

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #71 - 13.03.2012 um 14:14:39
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:01:49:
Müssen die Unterlagen nicht alle kontrolliert werden bevor diese nach Deutschland übersandt wurden?


nein, die Botschaft sendet die Unterlagen in vielen Fällen ohne detaillierte Prüfung nach D. Warum sollte man sich dort mit Details belasten?

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:01:49:
Warum will man diese Unterlagen nun noch VOR dem Gespräch zur Visabearbeitung?


weil man daraus wunderbar Fragen generieren kann zur Scheineheprüfung?!? z.B.
- wie oft war Ihre Frau früher schon verheiratet?
- wann geschieden?
- haben Sie miteinander über die Vorehen gesprochen? Was genau?
- ist das ein Problem für Ihre Verwandtschaft, dass sie nun eine ältere und bereits mehrfach verheiratete Frau mit Kind heiraten? Was sagt Ihre Familie dazu?

etc.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #72 - 13.03.2012 um 14:18:12
 
hallo Muleta:

deine erste Antwort: warum sollten die sich belasten mit Details? Ich denke das geht hier um Prüfungen für ein Visa? Wenn nicht sowas geprüft wird was denn? Zumal mein Mann diese Fragen, die 17 die Ihm damals bei Abgabe gestellt wurden, beantwerotet hat das ich schon mal verheiratet war. Und wenn er die Unterlagen doch bei sich hat, wird man als Ehe paar sicher auch schonmal darüber geprochen haben oder?

Was wenn man die Unterlagen nun nicht faxt?

danke erstmal....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #73 - 13.03.2012 um 14:28:43
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:18:12:
deine erste Antwort: warum sollten die sich belasten mit Details?


die Botschaften haben -je nach Land- meist ein Standard-Prozedere: teilweise werden nur die Unterlagen entgegen genommen, teilweise recht umfangreiche Fragebögen abgearbeitet. Viele Botschaften machen dann nur noch eine ganz grobe Vollständigkeits/Plausibilitätskontrolle und schicken die Unterlagen zur deutschen ABH. Die muss dann die Details erledigen und zustimmen - stimmt die ABH nicht zu, dann braucht die Botschaft sich keine unnötige Arbeit machen, weil dann sowieso abgelehnt wird. Stimmt die ABH zu, dann wird in der Botschaft meist auch nochmal genauer drüber gesehen. In Einzelfällen aber eben auch anders. Und wenn dann eine Scheinehebefragung stattfinden soll, dann ist es auch meist *eine* Behörde, die das Verfahren vorantreibt, die Fragenliste erstellt, die Auswertung vornimmt etc. Und zwar in der Regel die ABH (aber eben auch nicht immer).

Dass Dein Mann von Deinen Vorehen grundsätzlich weiß, dürfte den Behörden auch klar sein. Aber es geht bei solchen Befragungen ja auch um Hintergrundinformationen, welche nur bei einem vertieften Austausch der Ehepartner vorhanden sind (z.B. Ehedauer, Rollenverteilung in der früheren Ehe, noch bestehende Kontakte zur angeheirateten Verwandtschaft etc.) - in Abgrenzung zu "Scheinehen", wo sich die Partern höchstens oberflächlich austauschen (wann und wie lange). Wenn das bei Euch kein Problem ist, dann gibt's ja auch kein Problem.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:18:12:
Was wenn man die Unterlagen nun nicht faxt?


vielleicht passiert gar nichts, vielleicht wird der Termin abgesagt oder wer weiß was. Woher sollen wir das wissen?  Wahrsagerin
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #74 - 13.03.2012 um 14:40:41
 
Danke Muleta für deine Antwort.

Naja ich denke wenn man darüber redet wird man ja auch darüber geredet haben warum dies auseinander ging.... und ich denke auch hier wieder das dies den Behörden nichts anging.

Aber wenn sie die Antwort hören wollen werden sie diese auch bekommen nur will ich das dann diese Anwort auch Wort wörtlich so reingeschrieben wird.

Bezüglich der Überprüfung: wie du ja sagt das die ABH das meißtens vorantriebt (der Meinung bin ich hier auch und nicht die Botschaft) :
Warum tauschen die sich denn untereinander nicht aus?????? Warum muss mein Mann das dann faxen?

Aber danke du hast mir weitergeholfen....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #75 - 13.03.2012 um 15:01:41
 
Ein zentrales Problem, es gibt kein Protokoll in dem festgehalten ist welche Unterlagen vorgelegt wurden und welche zurückgegeben wurden.

liegt etwas nicht vor, so stellt sich die Staatautorität meist auf dem Standpunkt dass es Aufgabe des Antragstellers ist, die relevanten Infos bereitzustellen.

Sollten diese Fragen kommen, so würde sich die Frage stellen, ob diese nicht zu weit in die Intimspähre gehen, denn dies hat nur wenig mit den Umständen des Kennenlernens etc. zu tun.

Du bekommst ein Protokoll vorgelegt, es steht dir frei dies zu prüfen und auf Änderungen und Ergänzungen zu bestehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #76 - 13.03.2012 um 18:18:32
 
Wir haben heute Antwort erhalten von der Botschaft:

Grund der Scheinehebefragung auf einmal nicht mehr die mehrfache Einreise nach Deutschland sondern:

Beí Antragstellung teilte Ihr Ehemann mit, dass Sie früher bereits
verheiratet gewesen seien und dass es sich bei Ihren früheren Ehemännern
immer um Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens gehandelt habe.
Nähere Angaben konnte oder mochte er seinerzeit nicht machen.

dieses ist gelogen, ja gelogen, mein Mann wurde befragt ja nach meinen Vorehen,aber danach wurde nichts weiter gefragt.... und klar kennt er diese Männer , und nur mal so nebenbei mein letzter Mann ist verstorben an Krebs mit 32 Jahren!!!!!!!!

JETZT weiß ich warum man unbedingt HEUTE noch das Fax haben wollte zur Botschaft Ärgerlich, fax von meinem Mann versendet um 15 Uhr /17 Uhr erhalt der  Email!!!!

Des weiteren :

Hinzu kommt, dass es einen durchaus auffälligen Altersunterschied bei
Ihnen Beiden gibt. Es geht dabei nicht darum, dass eine Frau nicht auch
einen jüngeren Partner haben darf/kann. Leider hat die Erfahrung aber
gezeigt, dass ein bosnischer Mann in der Regel nicht eine Beziehung mit
einer um 9 Jahre älteren bereits verheiratet gewesenen Frau mit Kind
eingeht. Aus den oben genannten Gründen kam der Verdacht einer Scheinehe
auf und die Notwendigkeit einer Ehegattenbefragung.

Ist das alles rechtlich?????

Wem unterstellt man denn nun Scheinehe mir oder Ihm, mir sieht das hier mehr nach MIR aus oder sehe ich das falsch?

Mein Mann ist entsetzt, denn er sagt, was intressiert diese Leute mit wem ich vorher verheiratet war.... Und es intressiert ihn auch nicht denn das war meine Vergangenheit und wir leben im Jetzt.... Er weiß warum die Ehe gescheitert war mit dem 1. Mann und beim 2. Mann wie gesagt kam der Tod dazwischen...
Na herzlichen Dank!!!!

Bin echt erschüttert.... unentschlossen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #77 - 13.03.2012 um 18:32:01
 
naja, da waren doch die bisher geäußerten Vermutungen, *warum* die Behörden hier einen Scheineheverdacht sehen könnten, ein glatter Volltreffer (ob das jetzt gefällt oder nicht).

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 18:18:32:
Ist das alles rechtlich?????


Erfahrungswerte der Botschaft dürften den Verdacht somit rechtfertigen - und Ihr seid insofern beweisbelastet, müsst also letztlich den Verdacht ausräumen. So sind die Spielregeln.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 18:18:32:
Wem unterstellt man denn nun Scheinehe mir oder Ihm, mir sieht das hier mehr nach MIR aus oder sehe ich das falsch?


ist letztlich egal, aber es genügt für eine Ablehnung ja, wenn bei einem Partner der Wille zu einer ehelichen LG angezweifelt wird. Man wird also hinterfragen, ob es Deinem Mann evtl. nur ums Visum geht (weil Eure Ehe in den Augen der Behörden "untypisch" ist).
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #78 - 13.03.2012 um 18:40:27
 
scheint dich ja zu freuen was Muleta nach deiner Aussage oben:

Ein Verdacht muss begründet sein und nur weil es nicht typisch ist ist noch kein KONKRETER Verdacht oder wie sehe ich das?

Wie kann es sein das meiner Anwältin ein anderer Verdacht mitgeteilt wurde, also mehrfache EInreise?

Alles doch schon merkwürdig oder?
und die  Sache heute mit dem Fax und der Botschaft---

Warum wurde ich nicht gefragt?

Dies alles wurde rechtlich nicht eingehalten aber die Botschaft nimmt sich das Recht raus aufgrund von nicht typischen Sichten zu entscheiden?

Zumal seine Mutter auch 4 Jahre Älter ist als sein Vater /und sie ist bosnierin und er Serbe.....ebendso sein bruder, deren Frau ist auch Älter.... da intressiert es keinen.....aber bei UNS?

Und nur weil ich 2 mal verheiratet war, bzw 1mal der andere wie gesagt verstorben.....


bezüglich meinen Mann, was haben meine Vorehe mit unserer Ehe zu tun?
Und!!!! Inwieweit werden meinen Mann Fragen zum Willen der Ehe gestellt wie wollen Sie das rausfinden?

Habe heute nochmals mit der Standesbeamtin gesprochen, auch mit Ihr wurde kein Kontakt aufgenommen also wegen Verdacht auf Scheinehe..... sie war auch entsetzt da man gesehen hatte das wir uns wirklich lieben und die Kleine auch ..... zumal wir ja schon eine Einbennung gestellt hatten aber dies ja noch nicht machbar ist....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #79 - 13.03.2012 um 19:43:56
 
sagen wir mal, es freut mich, dass Du in letzter Sekunde vielleicht doch noch die Kurve kriegst und endlich begreifst, was da eigentlich gespielt wird (und Dich dann adäquat darauf vorbereitest). Dein bisheriges Maulen und Jammern hilft Dir nämlich für das, was da unvermeidlich kommen wird, keinen Zentimeter weiter. Insofern ist es auch völlig nutzlos, über die etwaige Rechtswidrigkeit und Willkür der Behörden zu schwadronieren - wenn Du willst, dass Dein Mann schnell ein Visum erhält (und ihr nicht irgendwann nächstes Jahr einen Termin beim VG Berlin wahrnehmen wollt), dann wirst Du Dich mit den Realitäten auseinandersetzen müssen.

vielleicht solltest Du Dir zu diesem Zweck auch nochmal den ganzen(!) Thread in Ruhe durchlesen - vielleicht wirst Du die eine oder andere Information die Du bekommen hast dann auch mit anderen Augen sehen. Und vielleicht möchtest mal nach 'welche farbe hat deine zahnbürste' googeln oder ähnliche Quellen nutzen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #80 - 13.03.2012 um 20:21:13
 
@Muleta na nur rumsitzen tue ich nicht, aber du kennst mich auch nicht daher .......

und ich jammer nicht oder sonstiges denn würde ich das machen würde ich ja nicht aktiv daran gehen sondern in meinem Kämmerchen sitzen und heulen

und ja wenn es sein muss!!! warten wir... er darf ja reisen, aber ich lasse mir nicht meine Rechte als Deutsche hier in Deutschland nehmen oder beschneiden und werde auch nicht Fragen beantworten die Intim sind, sollte dies dann zu einem negativen Bescheid führen werden wir dann sehen was Berlin sagt.
Und dieses ganze hier nennt man auch
Inländer Diskriminierung


Zumal wir uns immer an die Spielregeln gehalten haben und alle Sachen die wir gemacht haben gegen eine Scheinehe sprechen und auch von den Behörden keinerlei vroherige Informationen beschafft wurden sondern gleich ein Scheinehebefragung durchgeführt wurde!!

Ebendso die Sache mit der mehrfachen Einreise und nun aufeinmal diese Seite... so funktioniert das auch nicht und sicher vor Gericht sehr intressant auch die Sache mit dem Fax heute....

Einen schönen Abend noch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shpresa
Senior Member
****
Offline


*Dashuria na bashkon*


Beiträge: 137

Berlin, Albania
Berlin
Albania
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #81 - 14.03.2012 um 10:51:40
 
also ich finde es nicht merkwürdig, das dein mann über deine vorehen bescheid wissen muss bzw danach gefragt wird. mein mann wurde auch bei antragsabgabe bereits befragt, wo - wie - wann kennengelernt, kinder hin und her etc.pp.

dennoch kam es zu einer gleichzeitigen befragung. in dieser befragung ging es auch um meinen exmann. wie er heisst, woher er kommt, wie lange verheiratet / zusammen, wie alt etc ... ich musste fragen zu seiner vergangenheit beantworten, wo ich noch nicht mit ihm zusammen war. mein mann war nie vorher bei uns und er musste beantworten wie und wo meine tochter in die kita geht. auch untypisch oder? aber was solls, er hats gewusst ( zu meinem erstaunen Zwinkernd ) und es war kein problem. sorry wenn ich da so sage, du siehst die fliege an der wand, machst aus einer mücke nen elefanten. lasst doch den termin auf euch zu kommen und beantwortet die fragen, egal ob die euch passen oder nicht, es entscheidet über das vsium. die leute werden dich bzw deinem mann nie wieder sehen, also was solls. ich weiss wie schwer es ist, aber es nützt ja nichts, nur dagegen zu arbeiten, denn umso länger wartet man ja bekanntlich. das du einen anwalt eingeschalten hattest fand ich, bevor überhaupt ein urteil gefallen ist, auch überflüssig.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #82 - 14.03.2012 um 14:02:01
 
Sag mal, Muleta - habe ich da eine Änderung nicht mitbekommen? Soweit mir bekannt, ist es nur eine Scheinehe, wenn BEIDE keine eheliche LG anstreben. Bei uns hieß es immer, hinkende Scheinehe geht nicht.
Seit wann ist das anders?

Abgesehen davon, die Begründung ist schon recht haarsträubend. Versuche dein Möglichstes, dass ihr um eine Klage herumkommt, das dauert wirklich lange und ist sehr nervend.
Würde man das bei mir versuchen - nein, das lasse ich hier lieber.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TaBe
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #83 - 14.03.2012 um 14:20:39
 
Das ist aber doch schon länger ein Problem, dass bei der FZF, auch wenn nur bei einem Ehepartner der Verdacht auftaucht, es beiden vorgeworfen wird. Eben durch die Scheinehenbefragung.

Ich finde es ja sehr lobenswert, dass die TS hier eine Lanze brechen will. Aber ich sehe da keine großen Chancen, ich denke sogar eher, jedes Verzögern, jedes Verweigern einer zu intimen Aussage wird den Verdacht eher bestärken.

Und leider ist es so, dass alles, was nicht typisch ist als Verdacht gesehen wird und wenn da nichts gefunden wird, wird eben gesucht. Einige Botschaften wollen möglichst wenige Visa ausstellen.
(Mein Mann und ich sind gleichaltrig, haben die gleiche Vorgeschichte, Ehe/Kinder, haben aber nur einen gemeinsamen Urlaub verbracht, was dann der Grund sein sollte. Wir hatten das Glück, dass unsere AHB die Befragung abgeschmettert hat  Smiley )

Was aber nichts heißen soll, für seine Sache zu kämpfen, aber eben für das Zusammenleben und nicht gegen Windmühlen  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
(Schopenhauer)
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #84 - 14.03.2012 um 14:24:37
 
Reni schrieb am 14.03.2012 um 14:02:01:
Soweit mir bekannt, ist es nur eine Scheinehe, wenn BEIDE keine eheliche LG anstreben. Bei uns hieß es immer, hinkende Scheinehe geht nicht.


hab' *ich* sowas mal behauptet?!? Das wäre dann jedenfalls falsch und war es schon immer:

- eine beidseitige "Scheinehe" ist zugleich zivilrechtlich aufhebbar (§ 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), aber das interessiert aufenthaltsrechtlich ja wenig.

- eine "Scheinehe" im Sinne einer formal bestehenden Ehe, in der tatsächlich keine eheliche LG angestrebt bzw. gelebt wird, kann aber auch "einseitig" existieren. Und dafür genügt es dann, wenn einer der beiden eine solche eheliche LG nicht will. Zutreffende Darstellung unter http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe#Systematik
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #85 - 14.03.2012 um 17:12:26
 
Muleta schrieb am 14.03.2012 um 14:24:37:
der tatsächlich keine eheliche LG angestrebt bzw. gelebt wird, kann aber auch "einseitig" existieren.

naja, eine nicht gelebte Ehe ist nicht einseitig, sondern - zumindest nach meiner Auffassung - beidseitig. Ich denke mal, dass ist auch der Grund, warum oft zu lesen ist, dass es eine einseitige Scheinehe nicht gibt -- das Ergebniss ist nun mal zweiseitig, daher ist eine Scheinehe per se zweiseitig.
Das läuft aber auf Wortklauberei hinaus.

für die ABH genügt es aber, wenn ein Partner die LG nicht herstellen will, denn dann greift der §28.1.1 nun mal nicht

(Konstruiertes Gegenbeispiel: Ein Partner ist verliebt und will die eheliche LG, der andere Partner ist nicht verliebt, will aber die AE und geht eine eheliche LG ein. Die eheliche LG wird tatsächlich gelebt. Ist das dann eine einseitige Scheinehe.
In meinen Augen: nein. .... erst wenn die eheliche LG nicht gelebt wird, wird es zur Scheinehe ... und daran sind beide beteiligt, der eine möglicherweise aber unfreiwillig)

(edit: ich weiss, dass Muleta vom Anstreben und nicht vom Leben der ehelichen LG geschrieben hat ... die Aussage auf die ich mich bezog ist auch in meinen Augen richtig, aber es ist nach meiner Auffassung nun mal keine "einseitige Scheinehe")
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #86 - 14.03.2012 um 17:54:00
 
erne schrieb am 14.03.2012 um 17:12:26:
naja, eine nicht gelebte Ehe ist nicht einseitig, sondern - zumindest nach meiner Auffassung - beidseitig. Ich denke mal, dass ist auch der Grund, warum oft zu lesen ist, dass es eine einseitige Scheinehe nicht gibt -- das Ergebniss ist nun mal zweiseitig, daher ist eine Scheinehe per se zweiseitig.


das sehe ich nicht so:

- solange eine eheliche LG noch nicht besteht (Visumsverfahren), kann es sich selbstverständlich um eine einseitige Scheinehe handeln (d.h. einseitig falsche Angaben zur beabsichtigten ehelichen LG)

- das Prinzip ist aber übertragbar: wenn beide Ehegatten in Deutschland sind, dann setzt eine unter Art. 6 I GG fallende eheliche LG ein auf Gegenseitigkeit basierendes füreinander Verantwortung tragen voraus. Es gibt haufenweise Fälle, in der das "Verwantwortung tragen" nur einseitig funktioniert und der entsprechende Partner die Einseitigkeit über einen gewissen Zeitraum nicht erkennt (oder auch nicht erkennen will - ist mir auch letztlich egal). D.h. der eine Partner will eine eheliche LG führen und glaubt auch dies zu tun, der andere will keine eheliche LG führen und tut es auch nicht - im Ergebnis liegt dann keine eheliche LG vor, was aber nur einer der Partner erkennt.

Strafrechtlich kann eine "Einseitigkeit" auch dann relevant sein, wenn der stammberechtigte/deutsche Partner zur nicht (mehr) bestehenden ehelichen LG überhaupt keine Angaben macht.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #87 - 14.03.2012 um 18:32:22
 
erstmal danke an euch das einige das auch so sehen wie ich:

also hier kann man bei uns ja nicht von nichtgelebter LG reden, da wir vor der ehe schon zusammengelebt haben und auch nach der Ehe was durch die Einreise und Ausreise Stempel in seinem Pass vorzuzeigen ist. Ebendso wird die Personenführsorge von der Kita bestätigt, ebendso auch vom Standesamt das eine Einbennung nach der Heirat meiner unserer Tochter erfolgen sollte und nicht gemacht werden konnte aufgrund das er hier nicht gemeldet ist. Wenn er jetzt wieder kommt werden wir auch zum Jugendamt gehen und die Personenfürsorge schriftlich beurkunden lassen.

Und nun soll man uns dann noch Scheinehe unterstellen..... sicher auch alles sehr intressant für die Gerichte, und gleich vorweg einen Vergleich würde ich nicht machen dann sollen die bitte das durchziehen und dann sehen wir weiter.....

Durch das Auswärtige Amt musste die Botschaft ja nun antworten was ich gut finde. heute habe ich nochmals ein schreiben bekommen, nachdem ich der Botschaft nochmals zugesandt habe wie das ganze hier gestern mit meinem Mann gelaufen ist und das ihm keine weiteren Fragen zur den Vorhehen gestellt wurden, damit es schriftlich in den Akten ist.
Daraufhion habe ich wieder antwort von dem Herrn der Botschaft erhalten und er fühlte sich sehr auf den Schlips getreten und wollte mich maßregeln obwohl ich nur die Verwaltungsvorschriften dargelegt habe.

Wie auch immer, wir gehen zur Befragung, intime fragen werde ich nicht beantworten, sollte man uns daraus dann einen Strick drehen wollen Klagen wir, dann sehen wir was das Gericht dazu sagt, das Auswärtige Amt hat von mir auch das Schreiben vom dem Herrn in Kopie erhalten.

Da mein Mann ja Reisefreiheit genießt sehe ich da dieses Problem nicht. Also wir sehen uns spätestens ins 3 Wochen Smiley

schönen Abend noch Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #88 - 21.03.2012 um 12:47:14
 
Hallo Leute,

bin von der Befragung zurück habe auch schon mit meinem Mann gesprochen, der war schon na ein bißchen mehr als 1 stunde draußen ich nach 1,5 stunden....

diese Fragen waren intressant.... auch die Art wie mit uns umgegangen wurde....

Vorallem das danach wo ich mit meinem Mann sprach....

Denn der Herr von der ABH sagte, das Botschaft alles so wollte, und er nun die Sachen heute noch rüberschickt per pc, und mein Mann sagte das die Botscahft heute alles rüberschickt zur ABH....

Was soll das?

Dann hatte ich 2!! große Schoppertaschen mit mit Geschenken, Unterlagen und Bildern und auch Ausdrucken von Unterhaltungen auf Stik (wären über 1300 Seiten gewesen)
und Geschenke an die Kleine mit....

Dieses wollte er alles NICHT sehen , er war fast schon Schüchtern also meinte ne danke aber das will ich jetzt nicht sehen und das brauche ich mir auch nicht ansehen, denn sonst müßte ich dies auch alles an Anhang mitsenden an die Botschaft.

Warum das? Habe da schon wieder ein ungutes Gefühl oder täusche ich mich da?

Die Fragen hatten nichts mit dem Altersunterschied zu tun sondern waren nur reine neutrale Fragen:

Name und Familie usw.
welche etage die wohnung kurz beschreiben die wohnung
schlafzimmer wollten sie genau wissen wo er schläft , was drin steht und wie groß ?
ob er kinder hat
ob ich wenn ja wie alt, vater des kindes usw,
dann die frage was wir an unserem hochzeitstag gemacht haben, (?)
und was wir am Tag vor der Hochzeit gemacht haben?

welches auto ich fahre, welchen tag geheiratet, welches wetter, wie teuer die hochzeit insgesammt war....

und nun aber die Frage die mich aufgeregt hat:

was würden Sie machen und wie würden sie zusammen leben wenn das Visum abgelehnt wird?

diese Frage finde ich nicht gut! Ich habe die Aussage dazu verweigert.
Mein Mann hat gesagt das er dann immer wieder ein und ausreisen würde....(gute Antwort Smiley )

Zu meiner Tochter nichts gefragt, nur wie unser tagesablauf zusammen aussah, oder wer als erstes aufsteht.....

das einzige :

als sie nach dem Wetter bei der Hochzeit gefragt haben, wußte ich es nicht genau, und sagte sonne und wolken...
er hat geantwortet: regen

ebendso von meinem Geburtsort sagte er Rostock (für ihn leichter) als Kühlungsborn (was zu Rostock gehört)

kann man uns daraus was drehen,...
den rest haben wir eigentlich fast gleich geantwortet....

bilder hat sich die Botschaft alles angesehen und auch die Bescheinigungen....

Wißt ihr wie lange das dauert jetzt mit der Auswertung, gibt es da auch Zeitvorgaben, Frißten ( am 19 April wären dann die 3 Monate um)

Heute wird alles ja noch per email rübergeschickt (Pdf)

ach ja und eine zusammenfassung will er nicht schreiben er schickt es gleich rüber....

ist dies normal?

Liebe Grüße

Danke erstmal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #89 - 21.03.2012 um 15:21:04
 
ach ja und

es gab nur eine Belehrung die besagte das wir hier die wahrheit sagen müssen das wenn dies nicht der fall ist das dann AE abgelehnt werden könnte und so weiter auch Mitwirkungsprlicht.

Aber NICHT
das diese Befragung freiweillig ist.....  Schockiert/Erstaunt

und wegen der Beantwortung zum Hochzeitstag.... mein Mann hat da mehr recht, denn es war erst sonnig und wolkig und nachmittags fing es dann an zu regnen Smiley

kann man daraus was projezieren?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #90 - 21.03.2012 um 15:47:51
 
Dass der Antrag und die Befragung freiwillig ist, weißt Du ja. Niemand muss ein Visum beantragen.

Ob die "Widersprüche" eine Bedeutung haben oder nicht, weiß hier niemand, das entscheidet die Person, die letzlich die Auswertung macht. Du solltest heute ein Protokoll schreiben, solange die Erinnerung noch frisch ist.

Dauer hängt von Ostern / Urlaub und der Zahl der anderen Anträge ab. "3 Monate" gilt hier nicht so, wenn ab heute drei Monate nichts passiert, kannst Du klagen. Aber ob die Auswertung jetzt vor Ostern fertig ist oder nach Ostern, ist mehr oder weniger Zufall.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #91 - 21.03.2012 um 16:08:02
 
hast du das Protokoll nicht unterschrieben?

Dann sende doch deine Dateien noch an die ALB. Diese gibt man ab, denn ansonsten kann die Behörde ja erklären, dass diese nie vorlagen. Zumindest müsste ein Vermerk im Protokoll sein, dass dies angeboten wurde und als nicht notwendig von der Behörde zurückgewiesen wurde.

reinhard, das mit deiner Freiwilligkeit ist doch schon Zynismus hoch 3.
Um eine normale Ehe leben zu können sind binationale Ehen mit einem Drittstaatenausländer nun mal visumpflichtig. Es ist somit elementare Voraussetzung und die Paare sind verpflichtet einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Was ist somit freiwillig? Das hört sich schon fast nach Gehirnwäsche an!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #92 - 21.03.2012 um 17:43:29
 
@Reinhard,

das würde ja bedeuten ein Visumsdauer von 6 Monaten insgesamt das kann ja wohl nur ein scherz sein?

Und es wurde ein Protkoll unterschrieben aber nur dazu das ich die Angaben rechtens mache nicht wegen Freiwilligkeit.

@franky... werde morgen an den bearbeiter ne Email senden das er mir bestätigt das er meine Unterlagen nicht sehen wollte das ich damit auf der sicheren Seite bin.... was mich sehr verwundert da ich wirklich sehr viel mit hatte....und er dieses auch vorgelesen hatte bezüglich das ich verprlichtet bin alle Sachen auszuräumen...


Und was ist mit der Frage wegen wenn Visum abgelehnt wird wie wir dann weiter zusammen leben wollen?

was ist damit?

ach ja und eine zusammenfassung will er nicht schreiben er schickt es gleich rüber....

ist dies normal?

ein Protokoll habe ich mir schon geschrieben das ich das habe....

Und auch die Aussagen der ABH das er das nun sofort heute noch zur Botschaft übersendet und die Botschaft sagte das sie das an dei ABH übersenden?
Taktik /Masche?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #93 - 21.03.2012 um 17:56:07
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.03.2012 um 17:43:29:
das würde ja bedeuten ein Visumsdauer von 6 Monaten insgesamt das kann ja wohl nur ein scherz sein?


das ist gar nicht so unüblich.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.03.2012 um 17:43:29:
Und auch die Aussagen der ABH das er das nun sofort heute noch zur Botschaft übersendet und die Botschaft sagte das sie das an dei ABH übersenden?Taktik /Masche?


was willst Du denn? Die ABH muss eine Entscheidung treffen und braucht dafür *natürlich* die Antworten von dir und von Deinem Mann. Und die Botschaft muss auch eine Entscheidung treffen und braucht dazu auch die Antworten von Euch beiden. Dazu erscheint jedenfalls sehr sinnvoll, wenn die beiden Behörden sich ihre Unterlagen gegenseitig mailen. Dann haben beide die kompletten Infos und können beide weiter arbeiten.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #94 - 21.03.2012 um 18:03:05
 
@MULETA

nur komisch das mein bearbeiter meinte er schreibt gar nichts mehr dazu da er das nun verschickt und damit nichts mehr zu tun hat!!!! Daher auch nichts von mir sehen wollte!!! Und dann die Botschaft entscheidet also nichts mit die untereinander gleichen das ab, denn er betonte auch immer das er mit dieser Befragung nichts zu tun hat.... und einige Fragen auch nicht versteht....

Schon merkwürdig alles ...... und hier höre ich immer nur das dies normal ist.... ich weiß ja nicht wo ich bis jetzt gelebt habe aber für mich ich das ein hin und her und keiner will den schwarzen Peter..... Ärgerlich


und ich habe gemeint mal gelesen zu haben das eine Auswertung innerhalb von  2 Wochen erfolgen soll.... ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #95 - 21.03.2012 um 18:22:42
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.03.2012 um 17:43:29:
bezüglich das ich verprlichtet bin alle Sachen auszuräumen...



das verstehe ich nicht so ganz.


Zitat:
Und was ist mit der Frage wegen wenn Visum abgelehnt wird wie wir dann weiter zusammen leben wollen?

was ist damit?


Zunächst ist nicht ersichtlich, auf welcher Rechtsgrundlage das Visum verweigert werden sollte, insbesondere wenn die Argumente berücksichtigt werden, die für eine eheliche Lebensgemeinschaft sprechen, denn die eheliche Lebensgemeinschaft wurde ja schon in D gelebt.


Dumme Frage bei einem Ehepaar, das sich zumindest im Rahmen der visafreien Einreise begegnen kann und dies in der Vergangenheit auch getan hat. Somit findet das Eheleben halt zunächst weiterhin als temporäre Gemeinschaft in beiden Staaten statt. Der Ehemann kommt visafrei ins Schengengebiet und nach D. Die Ehefrau verbringt zumindest einen Teil des Urlaubes mit der Tochter im Heimatland des Ehemannes. Die Familie kann evt. "Eheasyl" in Form von EU Freizügigkeit im benachbarten Ausland suchen um die temporär  durch wechselseitige möglichst lange und intensive Besuche gelebte, grenzübergreifende eheliche Lebensgemeinschaft zusätzlich verfestigt wird. 

Zitat:
ach ja und eine zusammenfassung will er nicht schreiben er schickt es gleich rüber....

ist dies normal?



häufig nimmt eine Behörde die Auswertung vor. Dass beide dies Unabhängig voneinander parallel tun, ist nach meinem Kenntnisstand eher nicht die Regel.

Zitat:
Taktik /Masche?



Abwarten. Dass sich eine Behörde in einem solchen Stadium nicht gerne in die Karten schauen lässt, dürfte auch klar sein.

Ob er was schreibt oder nicht, ist befremdend. Er hat die angebotenen Belege zu sichten und entsprechend zu dokumentieren, sonst ist nicht nachvollziehbar, dass ihr ja zahlreiche Belege vorgelegt habt. Davon unabhängig könnten die Behörde die Belege ggf. anders werten, ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #96 - 21.03.2012 um 18:30:40
 
@franky

damit meinte ich das ich alles Offenlegen soll was gegen eine Scheinehe spricht, hatte mich ein wenig unglücklich ausgedrückt Smiley

also ich habe diese Aussage ja verweigert, mein Mann hat genauso wie du reagiert, also gesagt das er dann weiterhin ein und ausreisen wird wie es geht.

naja werde morgen das schreiben fertig machen das mein Bearbeiter mir bestätigt das er meine Unterlagen nicht sehen wollte.....

Liebe Grüße Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #97 - 21.03.2012 um 18:52:08
 
was mir ebend noch einfällt,

er meinte dann zum schluss als ich fragte wie lange das dauern wird, das er sich dann bei mir per mail antwortet...

(ich denke er hat damit nichts mehr zu tun und die Botschaft entscheidet jetzt?)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #98 - 21.03.2012 um 18:56:03
 
So dürfte es sein. Die ALB gibt ihre Zustimmung oder verweigert diese.

Die Botschaft meldet sich und erklärt, dass das Visum gewährt wird, oder sendet dann den Bescheid, vermutlich mit Rechtsbehelf.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #99 - 21.03.2012 um 19:43:11
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.03.2012 um 17:43:29:
werde morgen an den bearbeiter ne Email senden das er mir bestätigt das er meine Unterlagen nicht sehen wollte das ich damit auf der sicheren Seite bin....

Mach es schriftlich mit Brief und einer Kopie der Unterlagen als Anlage. Im Brief schreibst du rein, dass bei der Befragung die Unterlagen angeboten aber nicht eingesehen wurden. Deshalb bittest du um Aufnahme des Briefs + Unterlagen in die Akten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #100 - 21.03.2012 um 20:04:20
 
danke grisu werde das machen...... wird dann aber ein dicker Brief Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shpresa
Senior Member
****
Offline


*Dashuria na bashkon*


Beiträge: 137

Berlin, Albania
Berlin
Albania
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #101 - 22.03.2012 um 08:21:55
 
na siehste so schlimm war es ja dann doch nicht. bei uns gabs auch ein paar wenige unterschiede. ich denke, das es auch immer darauf ankommt, wie man was "rüberbringen" kann. es sind ja auch keine gravierenden unterschiede. die frage nach dem, "was wäre wenn das visum abgelehnt werden würde", hab ich geantwortet, das ich davon einfach nicht ausgehe, kam mir spontan in den kopf und direkt über die lippen, ohne grosses nachdenken.

es hat ja auch geklappt. das die SA deine privaten dinge nicht sehen wollen ist ja auch klar, hab auch alles mitgeschleppt und im endeffekt sagte sie, das es privatsache wäre und sie das nicht ansehen dürfte.

also kopf hoch, das schwierigste ist doch geschafft. und sollte nichts dazwischen kommen, werdet ihr die leute auch nie wieder sehen.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #102 - 22.03.2012 um 09:28:56
 
shpresa schrieb am 22.03.2012 um 08:21:55:
es hat ja auch geklappt. das die SA deine privaten dinge nicht sehen wollen ist ja auch klar, hab auch alles mitgeschleppt und im endeffekt sagte sie, das es privatsache wäre und sie das nicht ansehen dürfte.



Ja nur das komische ist das ICH oder WIR laut Gesetz Verpflichtet sind, und wenn dann der Bearbeiter dies nicht sehen will ... ist das wiederum für mich nicht verständlich....  Ärgerlich

Ich habe jetzt ein Einschreiben fertig gemacht, das er diese Sachen nicht sehen wollte und diese in Anhang begelegt das sie in den Unterlagen sind, nacher heißt es dann wieder Aussage gegen Aussage.... gebranntes Kind ..... oder wie heißt es so schön....

Wir werden sehen wie es weiter geht.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #103 - 22.03.2012 um 21:09:33
 
hab da nochmal ne Frage.

ist es normal das da auch Fragen gestellt werden dem der Partner nicht gestellt wurden?

bei uns sind es etwa 5 oder mehr Fragen die mir aber meinem Mann nicht gestellt wurden,

zB

Wie ist ihr normaler Tagesablauf

bei wem lebt das Kind (makaber wenn die wissen das der Vater verstorben ist)
wer hat das Sorgerecht?
bekommen Sie unterhalt?

Waren sie zusammen schon mal abends alleine aus, wenn ja wo und wann war das?

bei meiner Schwester wurde er nur gefragt name und alter aber nicht wo sie wohnt, ich musste den ort wo seine Brüder noch leben mit sagen?
Diese Fragen wurden ihm nicht gestellt ist das normal?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #104 - 23.03.2012 um 13:22:46
 
Die Fragebögen werden individuell ausgearbeitet, richten sich also nach den persönlichen Verhältnissen und folgen der Fantasie der zuständigen Sachbearbeiter.

Und wenn auf der einen Sache einige Fragen weggelassen oder vergessen werden, ist das entweder ein Versehen oder auf der einen Seite glaubt man nicht, dass diese Fragen und die Antworten weiter helfen.

Bei der Ausbildung der Sachbearbeiter gibt es kein Unterricht in "Verhörtechnik", wie z.B. im höheren Polizeidienst. Insofern ist das immer "handgemacht".

Eigentlich hilft wirklich nichts anderes als Schokolade und Tee, um die Wartezeit durchzustehen - es gibt überall Flüchtigkeitsfehler und Absichten, von außen kaum zu unterscheiden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #105 - 23.03.2012 um 18:12:36
 
hallo reinhard,

also das finde ich ja sehr markaber, das die Fragen der Fantasie des Bearbeiters sind.... also will der Bearbeiter von mir wissen was ich den ganzen tag so mache, was hat dies mit einer Scheinehe zutun wenn dies nicht meinem Mann gefragt wird????? Oder intressiert es nur dem Bearbeiter???

Wird ja immer lustiger das ganze hier.... zumal der Bearbeiter weiß das der Vater der Kleinen verstorben ist!!!

Naja mich wundert hier eigentlich gar nichts mehr.....  Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #106 - 23.03.2012 um 20:45:09
 
Die Bemerkung mit der "Phantasie" solltest Du nicht überbewerten.

Natürlich haben Behörden für ihre eigene Anwendung bestimmte "Gerüste", die mit der Zeit entstanden sind oder mal bei einer Nachbarbehörde "abgeschrieben wurden".

Gibt es dann Besonderheiten bei einem bestimmten Paar, werden diese Gerüste "angereichert".

Besondere Kennzeichen, Krankheitsgeschichte ... Dinge die tatsächliche Partner voneinander wissen können, "Scheinpartner" möglicherweise aber eben nicht.

Ich kann mir weder in einer ABH noch in einer AV Kollegen vorstellen, die sich da Fragebögen "zusammenphantasieren".
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #107 - 23.03.2012 um 21:28:23
 
naja ich denke ebend auch das gewisse Fragen für mich ja schon erkenntlich gewesen wären für den Scheineheverdacht aber genau diese wurden ebend nur mich gefragt, wie zB

Wie sieht ihr Tagesablauf aus.... das wäre doch so eine gewesen die hätte sowas aufdecken können... denn nur wenn jemand mit jemanden zusammelebt oder ständigen Kontakt hat kann man dies beantworten... aber diese wurde nur mir gestellt wie ich meinen Tagesablauf habe.

Auch die Sache mit ob ich  Unterhalt bekomme wo meine Tochter lebt und wie oft ich meine Tochter sehe... sehr Makaber..... und für mich keinster Weise Sinn eine Scheinehe aufzudecken

oder ob wir die Eheringe tragen....
welche Antwort erwarten die Behörden darauf?

genauso wurde er nur gefragt ob wir zusammen frühstücken....

mich hat man gefragt wo wir morgen zusammen gefrühstückt haben....

Ich habe so das Gefühl das die Beamten dort selbst nicht wissen was sie machen....

Was mich am meißten stört ist das die ABH sagt das sie damit nichts zu tun hat.... und sich versucht da rauszuwinden....

Aber nun müssen sie erstmal Berlin Antwort geben mal sehen was sie dann sagen....denn das ganze hier hat nichts mit einer normalen Visa Bearbeitung zu tun...

nicht Entgegennahme von Unterlagen, kein Datenabgleich, unszulässige Unterstellung der Scheinehe danach neue generierung der Scheinehe für das AA, Dokumente nicht anerkannt sondern auf eine Befragung bestanden .....

Mal sehen was sie sich neues einfallen lassen haha

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #108 - 24.03.2012 um 10:01:15
 
Nach der Entscheidung bekommst auf alle Fälle Einsicht in die Akten oder eben in einem Gerichtsverfahren.

Somit ruhig bleiben. Ich würde die Unterlagen für die ALB als Einschreiben auch per Mailverteiler an die Botschaft, das AA und ggf. VG senden.

Wer sagt dir, dass der geforderte Datenabgleich auch zeitnah stattfindet?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #109 - 24.03.2012 um 12:41:41
 
hallo Franky was meinst du damit?

Wer sagt die das der Datenabgleich zeitnah stattfindet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #110 - 24.03.2012 um 13:18:34
 
Abgleich der Befragungen ist gemeint.

Ich würde darum bitten den Thread nicht noch weiter unnötig
in die Länge zu ziehen. Acht Seiten sollten reichen, um rechtl.
Fragen zu klären.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #111 - 24.03.2012 um 14:17:47
 
War eigentlich was anders,

wenn die ALB neue Daten bekommt, muss es ja nicht unbedingt sein, dass diese zeitnah der Botschaft oder dem Gericht zur Verfügung gestellt werden, wenn z.B. die Akte schon gesendet ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #112 - 24.03.2012 um 17:53:26
 
Zitat:
wenn die ALB neue Daten bekommt, muss es ja nicht unbedingt sein, dass diese zeitnah der Botschaft oder dem Gericht zur Verfügung gestellt werden

Eigentlich muss es so sein. Gewinnt die ABH Erkenntnisse/Unterlagen die für die Ermittlungen der Scheinehe relevant sind (zB. Unterlagen), hat sie das der Entscheidungsstelle, hier AV, unverzüglich mitzuteilen. Die ABH hat IMHO nicht das Recht hier etwas zu selektieren. Macht sie es nicht, oder selektiert sie, macht sie das ganze Verfahren und mithin die ganze Entscheidung angreifbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #113 - 24.03.2012 um 18:32:03
 
@grisu....

und was ist wenn die AA davon seit Mitte März Kenntnis hat das Dokumente nicht gefordert wurden die gegen eine Scheinehe sprechen ,
wie aufgelistet also Kita bescheinigung, Ehegattenunterhalt, Vollmacht zur Erziehung, Krankenbericht usw... und trozdem der Botschaft erlaubt diese Befragung durchzuführen?

(so ist es bei mir .... seit 12 März weiß die AA /Botschaft/ABH von den Dokumenten und unternahm trozdem nichts gegen die Botschaft bezüglich Befragung und wollte diese dann auch nicht bei der Befragung sehen)

wäre dies dann angreifbar? Also die VG Berlin hat ja schon Kenntnis über das ganze hier.... und fordert derweil deren Erklärung bzw Unterlagen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shpresa
Senior Member
****
Offline


*Dashuria na bashkon*


Beiträge: 137

Berlin, Albania
Berlin
Albania
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #114 - 26.03.2012 um 08:18:14
 
aber ehrlich? "nur" weil du ihm die vollmacht zur erziehung gegeben hast, ist doch noch keine scheinehe widerlegt. kann ja sein, das ers nur darauf abgesehen hat?! auch das andere dir sonstetwas bescheinigen ... etc pp. nur rein theoretisch. vielleicht prüft man dann erst recht, weisst wie ich meine? wir hatten null pipapo und es hatte ja auch geklappt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #115 - 26.03.2012 um 10:11:39
 
shpresa schrieb am 26.03.2012 um 08:18:14:
aber ehrlich? "nur" weil du ihm die vollmacht zur erziehung gegeben hast, ist doch noch keine scheinehe widerlegt. kann ja sein, das ers nur darauf abgesehen hat?! auch das andere dir sonstetwas bescheinigen ... etc pp. nur rein theoretisch. vielleicht prüft man dann erst recht, weisst wie ich meine? wir hatten null pipapo und es hatte ja auch geklappt.


Augenrollen Schockiert/Erstaunt hä? hä? hä? hä? hä? hä?

ja sicher er hat es nur darauf abgesehen ne Vollmacht zu haben um mein Kind von der Kita abzuholen klar.....   hä?

vielleicht nennt man das auch Integration in Land eines Ausländers das er hier integriert ist im Leben mit uns ...was man wiederum auch zusammenleben nennt was eine Voraussetzung ist das dies keine Scheinehe ist......

Also mal ganz ehrlich.... einige hier sollten nur Antworten wenn es konstruktiv ist.... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #116 - 26.03.2012 um 10:18:46
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.03.2012 um 10:11:39:
einige hier sollten nur Antworten wenn es konstruktiv ist


Dein Wort in Gottes Gehörgang!

Ansonsten erinnere ich hier noch einmal an Micks Post:

Mick schrieb am 24.03.2012 um 13:18:34:
Ich würde darum bitten den Thread nicht noch weiter unnötigin die Länge zu ziehen. Acht Seiten sollten reichen, um rechtl.Fragen zu klären.


Wir lassen hier ab jetzt eisern nur noch substantielle Fragen und Antworten zu rechtlichen Dingen zu. Beim nächsten anderartigen Post ist der thread hier zu.

Versprochen!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #117 - 30.03.2012 um 18:46:15
 
Hallo Leute,

habe heute vom AA antwort erhalten:

Sie begründen die Befragung :

.... die Feststellung, ob zwischen den Ehegatten eine eheliche Lebensgemeinschaft beabsichtig ist oder nicht ist daher maßgeblich abhängig von der Bewertung äußerlich erkennbarer und objektivbarer Indizien (BVerfG, beschluss vom 12.05.1987-2BvR 1226/83)

also ich habe mir diesen Beschluss angesehen und kann damit überhaupt nichts anfangen denn darin ging es ja um einen türkischen Arbeiter der seit 8 Jahren hier war 1978 und dann eine jugoslawische Frau geheiratet hat und diese keinen Aufenthalt erhalten hat und wegen einer Ehebestandzeiterforderniss... von 1987!!!

in welchem Zusammenhang steht das mit der offensichtlichen lebengemeinschaft die ja schon vor der Ehe und auch nach der Ehe bestand....?

Gibt es schon neuere Urteile, die dies wiederlegen?

Bertung äußerlich erkennbarer Indizien.... was ist damit gemeint?

und was sind objektivierbarer Indizien?

Danke euch schon mal

fons'  Änderung:
Ich hab das man an deinen alten Megathread angehängt -
macht schon irgendwie Sinn - oder?  Cool
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.03.2012 um 20:20:44 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #118 - 30.03.2012 um 19:31:35
 
Es geht doch darum, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft beabsichtigt ist oder die Ehe nur geschlossen wurde, um dem einreisenden Gatten eine AE zu besorgen.

Und wie das dann gesehen wird, ergibt sich auch den beiden Protokollen der gleichzeitigen Befragung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #119 - 30.03.2012 um 19:32:42
 
und was hat das mit dem Urtteil von 1987 zu tun?

und was sind die anderen Dinge  mit den Indizien?

und was ist eine ehebestandzeiterforderniss gibt es diese heute noch oder war es nur damals denn das Urteil is ja schon 25 Jahre alt!!! hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #120 - 30.03.2012 um 19:50:16
 
Ein Urteil hast Du doch gar nicht, sondern nur den Verweis auf einen Beschluss.

Der bezieht sich, wie Du gelesen hast, auf den damaligen Erlass von BaWü, ein Visum erst zu geben, wenn die Ehe drei Jahre existiert hat - die beiden also nach drei Jahren immer noch zusammenleben wollen. Und das ist damals für rechtswidrig erklärt worden, das Visum muss bei echter Ehe sofort gegeben werden, bei Scheinehe abgelehnt werden. Und da im damaligen Grundsatzbeschluss ein paar Sätze Definition drin sind, gibt das AA Dir das zu lesen.

Baden-Württemberg hatte damals einfach versucht durchzusetzen, dass erst mal jede Ehe eine Scheinehe ist, falls ein Visum und eine AE beantragt werden, und die Ehepartner durch drei Jahre "Wartezeit" beweisen sollten, dass sie es ernst meinen.

In dem Beschluss findest Du nur die Grundsätze vom Familiennachzug, weil das AA ja nicht weiß, was Ihr beide bei der gleichzeitigen Befragung geantwortet habt. Der Lesehinweis soll dir vermutlich nur die Wartezeit verkürzen. Die drei Sätze, die Euch betreffen, bringen Dir tatsächlich nichts Neues.

Dir bleibt eben nicht erspart, auf die Entscheidung über den Visumantrag zu warten, die ja vermutlich in der zweiten April-Hälfte kommt. Anfragen hier und da helfen Dir tatsächlich nicht weiter, wie Du siehst, sondern Du musst es einfach nur schaffen zu warten, bis Dein Mann die Entscheidung bekommt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #121 - 30.03.2012 um 19:54:39
 
Hallo reinhard,

mir ist schon klar das wir das abwarten müssen, diese Anfrage hatte ich ja vor der Befragung gestellt weil ich diese ja für rechtswidrig gehalten haben, da die aufgezählten indizien alle gegen eine Scheinehe sprachen aber die nicht gewertet wurden sondern auf eine Befragung weiterhin bestand, der Brief wurde 1 Tag nach der Befragung geschrieben habe diesen heute aber erst erhalten.

daher meine Frage, also hat dies gar nichts mit meinem Fall zu tun... ok
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #122 - 30.03.2012 um 20:00:13
 
Doch, nach genau diesem Grundsatzbeschluss des Gerichts wird der Antrag Deines Mannes bearbeitet. Dort hat das Gericht ja gerade festgestellt, dass die Behörde nicht jeden Antrag automatisch drei Jahre warten lassen darf, sondern dass sie jeden Antrag bearbeiten muss und bei Verdacht auf Scheinehe dies konkret überprüfen muss.

Und genau das passiert bei Euch gerade, und das AA weist darauf hin, dass alles genau so passiert, wie das Höchste Gericht das vorgeschrieben hat.

Das wird eben seit 25 Jahren genau so gemacht, bei allen genauso wie bei Euch, und deshalb hält das AA Deinen Verdacht, das wäre rechtswidrig, wohl für falsch.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehebestandszeiterforderniss
Antwort #123 - 30.03.2012 um 20:03:28
 
aha ok, danke erstmal.... ist schon schwierig den Gedankengang der Behörden zu verstehen.... Zwinkernd

nur sind ja die Verwaltungsvorschriften auch noch da die zu §27 Aufenthaltsgesetz gehören.... oder nicht? Warum wurden die nicht genommen sondern so ein Uralt Beschluss?

Denn genau diese ganzen Indizien laut den Verwaltungsvorschriften gegen eine Scheinehe stehen für uns, und trozdem wurde auf diese Befragung bestanden.

Und ich habe gestern mal bei der Ausländerzentralregister nachgefragt, dort wurde mir gesagt das die ABH immer noch keine Stellung abgegeben hat. Obwohl die ABH ja zu mir meinte er schickt es nur weg denn er hat damit nichts mehr tun???

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #124 - 30.03.2012 um 20:31:22
 
Die Ausländerbehörde hat das Protokoll mit Deinen Antworten an die AV geschickt. Die vergleicht jetzt Deine und seine Antworten und schreibt eine Stellungnahme dazu. Die geht wieder an die ABH. Und danach wird die ABH eine Stellungnahme dazu abgeben, nicht vorher.

Das Ergebnis wird dann nicht Dir, sondern Deinem Mann mitgeteilt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #125 - 30.03.2012 um 20:52:12
 
aha, ok danke.... der Bearbeiter meinte er meldet sich dann bei mir per Mail, nur machte es mich stutzig, das er sagte er hat dann damit nichts mehr zu tun....

Schönen Abend und Wochenende dir.... Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #126 - 04.04.2012 um 19:18:18
 
Hallloooooooooo Ihrrrrrrrrr,


Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd  heute kam ein Anruf, der Botschaft!!!!!!!!!

jaaaaaaaaa, er kann morgen sein Visum abholennnnn Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

ich danke euch ehrlich für alle Hilfen und die tollen Diskusionen und Erklärungen!!!!!! Cool Cool Cool  Auch wenn es nicht immer leicht war mit mir  Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen

Ich danke euch und wir hören uns bestimmt nochmal  Zwinkernd Zwinkernd wenn die anderen Sachen alle beantragt werden müssen  Smiley Smiley

Ostern kann endlich kommen, und die Kleine hat sich mehrfach im Kreis gedreht und ist hoch gesprungen weil Papa jetzt endlich für immer bei ihr bleibt Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Danke Danke Danke euch nochmalssssss Durchgedreht Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #127 - 04.04.2012 um 19:57:58
 
Na, da gratuliere ich mal herzlich.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 04.04.2012 um 19:18:18:
Auch wenn es nicht immer leicht war mit mir


... Du selber hast es Dir auch nicht leicht gemacht. Ich wünsche Dir sehr, dass Du wieder zu etwas mehr Gelassenheit findest. Auch, weil ja das:

xxtuzlacjeloxx schrieb am 04.04.2012 um 19:18:18:
wir hören uns bestimmt nochmal wenn die anderen Sachen alle beantragt werden müssen


... noch bevorsteht. Aber das wird schon.

Jetzt erstmal Frohe Ostern für Dich.


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #128 - 04.04.2012 um 20:09:56
 
danke schweitzer von Herzen.... ja wenn mir etwas sehr am herzen liegt, bleibe ich immer am Ball.....

und Gelassenheit war noch nie meine Stärke, vielleicht kommt das dann später mit dem Alter noch  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #129 - 05.04.2012 um 00:02:50
 
Glückwunsch! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung?
Antwort #130 - 05.04.2012 um 07:56:12
 
Danke allen ein schönes OSterfest, werde euch aber erhalten bleiben.... Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema