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Brauche Dringend Hilfe/Rat/Erst Einreise mit Gültigen Besuchsvisum,dann Asyl unter Falschen Namen. (Gelesen: 23.461 mal)
bubba_bubba2012
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08.01.2012 um 13:30:05
 
Hallo ,mein Verlobter und ich kannten uns bereits vom Fb bevor er nach Deutschland mit einen 3 Wöchigen Visum kam.Das war am 5 April 2010.Wir trafen uns am 10 April 2010.Von dort war und klar wir wollen zusammen bleiben.Aber sein Visum war ja nur auf 3 Wochen beschränkt.Also gab ihm jemand den Tip er soll Asyl Antrag stellen.Natürlich mit anderen Namen und Herkunft.Was er auch tat aber wir waren uns nicht sicher!Imm nach hinein wußten wir das es Falsch war.Er kommt aus Nigeria gab aber Sudan an.Es wurde immer unaus stehlicher Angst kam immer wieder was sollen wir machen.Ich wurde im Januar letzten Jahres Schwanger er war die ganze Zeit bei mir was auch nicht ok war hat dafür eine Strafe von 363 zahlen müssen!Nun im September wurde unser Sohn geboren leider muss er jetzt irgendwann Operiert werden.Ich hatte einen Komplizierten Kaiserschnitt und mein Verlobter bekam eine Sonder Erlaubnis um weiterhin bei mir zu sein.Er hilft mir überlall mit dem Baby im Haushalt er liebt meine beiden anderen Kinder.Den fast 3 Jährigen will er einmal Adoptieren weil sein Vater ihn nicht wollte und nie kennen gelernt hat.Zudem kennt er den 3 Jährigen seit dem er 13 Monate alt war.Mein Sohn ruft ihn nur Papa Er war in in Asylheim in Niedersachsen wo dann der Anwalt beim Regierungspräsidum Antrag auf Unverteilung stellte!Dem wurde auch gewilligt er darf jetzt Offiziel bei uns wohnen.Die Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht auch auf den Asylnamen,was aber anerkannt werden muss laut Urteil!!! Nun läuft seine Duldung am Montag ab und wir müssen zu unsere Ausländerbehörde Kreis Hessen Die alle Vermuten das er Nigerianer ist aber hatten noch nie sein Pass gesehen.Den Pass nahm ein Mann auch Nigerianer wieder mit zurück nach Nigeria.Wir bekamen den Pass erst letzten Monat wieder von den selben Mann als er mit Visum nach Deutschland kam!Nun heißt es den Nigerianischen Pass am Montag endlich vor zu legen.....Kein Plan was passiert laut Rechtsanwalt kann man ihn nicht in U haft stecken da keine Verdunglungsgefahr.Er sagt aber es wird zu einer Strafe kommen.Aber ob es Bewährung oder Geld Strafe ist weiß er auch nicht.Nun sagte er auch da wir ein Deutsches Kind zusammen haben ,hat er Abschiebe Schutz!Und wenn die ihn doch am Montag vor Ort Verhaften soll ich mich melden.Ich habe voll Panik davor bin zudem auch Herzkrank und weiß nich was ich machen würden wenn sie ihn vor uns Verhaften oder auch sagen er muss Deutschland verlassenWir haben auch vor zu Heiraten selbst der Anwalt sagt wenn er den Pass vorlege und alle Geregelt ist dann wäre dies auch kein Problem.Kennt jemand hier solch ein Fall wo doch dann was Positves bei raus kam?Ich habe keine Familie oder Freunde hier selbe geht auch für ihn deswegen wünsche ich hier ein paar Positive Antworten zu hören.Ich habe Angst das die Behörde alles kaputt machen obwohl sie wissen das unser Baby Operiert werden muss und ich mein Verlobten brauche........kann mir jemand ein Rat geben ?wäre sehr Dankbar!Lg weinend weinend weinend

schweitzers Änderung:
Habe Dein gleichlautendes Doppelpost und die wohl eher aus Versehen eröffnete Umfrage gelöscht. Bitte nach dem Absenden eines Posts einen kleinen Moment warten. Das erscheint dann schon ...
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bday70Baby Ray Tyrell Ezechukwu
28 /9/2011  AugenrollenVivia C Sectio 8:52 h,
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Antwort #1 - 08.01.2012 um 13:42:54
 
Wenn er den richtigen Pass vorlegt und der Ausländerbehörde die richtige Geschichte erzählt und die Vaterschaftsanerkennung entsprechend umändert, macht er ja (jetzt) alles richtig und repariert, was er reparieren kann.

Die Ausländerbehörde muss das anschließend bewerten und ihm bzw. seinem Anwalt ankündigen, wie sie jetzt weiter vorgehen will.

Für eine Aufenthaltserlaubnis benötigt er das richtige Visum, das er in Lagos bekommen kann. Dieses Verfahren kann nur ausnahmsweise von der Ausländerbehörde "übersprungen" werden. Ein Kind und die bevorstehende OP sind zwei Gründe dafür, die falsche Identität und der erfundene Asylantrag sind zwei Gründe dagegen.

Es ist aber eine Einzelfallentscheidung. In einem Forum kannst Du diesen oder jenen Hinweis bekommen, "harte" Informationen bekommst Du nur von denen, die die gesamte Akte kennen. Das sind sein Rechtsanwalt und die Ausländerbehörde (beide dürfen aber nur ihn, nicht Dich informieren).
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bubba_bubba2012
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Antwort #2 - 08.01.2012 um 13:49:05
 
weinendsollen wir die Vaterschafts Annerkennung voher um ändern lassen?weil der Pass wird doch bestimmt ein Behalten werden!Ich habe kein Plan was Passiert ich wußte von all dem nix.......
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bday70Baby Ray Tyrell Ezechukwu
28 /9/2011  AugenrollenVivia C Sectio 8:52 h,
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Antwort #3 - 08.01.2012 um 13:52:50
 
Ja, er sollte Montag früh mit seinem echten Pass zum Jugendamt gehen und dort mindestens eine Kopie machen lassen, damit die, wenn sie nicht sofort entscheiden wollen, das Original einmal gehabt haben und die Kopie in der Akte liegt.

Habt Ihr beide Sorgerecht oder nur Du?
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bubba_bubba2012
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Antwort #4 - 08.01.2012 um 13:56:55
 
Wir haben beide das Sorgerecht und die Vaterschafts Anerkennund hat er auf Raten einer Anwältin mit den Asylnamen gemacht!Ich war dabei als die das sagte.Nun läuft seine Duldung am 9 ab und die haben nur Morgen auf wir wollten dann dort hin gehen zu Ausländer Behörde.Der Anwalt meinte auch evt noch mal Duldung auf 3 Monate auf Falschen Namen verlängern weil die Op jetzt geplant wird und ich Angst habe das er Verhaftet wird oder das er Ausreißen muß ich bin dann mit 3 Kindern alleine die sind 8,3 und der kleine wird 4 Monate was tun ist die Frage weinend
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bday70Baby Ray Tyrell Ezechukwu
28 /9/2011  AugenrollenVivia C Sectio 8:52 h,
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Antwort #5 - 08.01.2012 um 14:02:01
 
Ich glaube, es ist besser, jetzt den richtigen Namen und richtigen Pass ins Verfahren zu bringen und die OP als Begründung, weshalb er unbedingt benötigt wird.

Aber letztlich muss er entscheiden, wie weit er den Ratschlägen seines Anwalts folgt.

Bei den Ausländerbehörden, die ich kenne, bringt es am meisten Punkte, wenn man so früh wie möglich "ehrlich wird".

Falls er ein Visum aus Lagos braucht, sollte er sich nicht grundsätzlich sperren, sondern
1) mit der Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren, wo es am besten passt (Kind, OP...)
2) um eine Vorabzustimmung zum Visum bitten, damit es dann schnell geht.

Hat er denn das Geld für die Ausreise? Er müsste ja, falls das Bleiben nicht klappt, selbst ausreisen, weil eine Abschiebung zur einer lebenslangen Sperre führt.

Guck Dir aber noch die Antworten der nächsten Tage hier an, damit Du ggf. mehrere Meinungen dazu bekommst. Schreib nicht zu schnell, damit andere auch Zeit haben, alternative Antworten zu geben.
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Antwort #6 - 08.01.2012 um 14:04:08
 
Nein hat er nicht........Ich kann auch nix geben!Aber der Anwalt sagt er hat Ausreise Schutz wegen dem Kind!! Schockiert/Erstaunt
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bday70Baby Ray Tyrell Ezechukwu
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Antwort #7 - 08.01.2012 um 14:05:32
 
warum nehmt ihr den anwalt nicht zur ausländerbehörde mit?
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bubba_bubba2012
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Antwort #8 - 08.01.2012 um 14:08:13
 
Aber wir müssen Morgen früh da hin seine Duldung läuft ab nun wissen wir nicht lieber mit Asylnamen weiter machen und noch ne 3 Monats Duldung zu bekommen,das wir uns auf die Op Vorbereiten können oder lieber gleich Pass auf den Tisch legen weinend?Mein Anwalt sagt auch das die Vaterschafts Anerkennung und die Sorgerechtserklärung auch mit Asylnamen an erkannt werden muss.....Seine Unterschrift ist die Orginale seines richtigen Namen SmileyAlso nicht ganz Urkunden Fälschung!Mein Anwalt sagt auch das könne man Nachträglich Umändern lassen nun was sollen wir denn nun tun Augenrollen
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bday70Baby Ray Tyrell Ezechukwu
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Antwort #9 - 08.01.2012 um 14:10:00
 
Wie Anwalt geht mit zur Ausländer Behörde?!Geht das´?Er sagt wir sollen hin gehen und falls was ist ihn Anrufen!
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bday70Baby Ray Tyrell Ezechukwu
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Antwort #10 - 08.01.2012 um 14:27:51
 
bubba_bubba2012 schrieb am 08.01.2012 um 14:10:00:
Er sagt wir sollen hin gehen und falls was ist ihn Anrufen!



Ja, alles andere ist viel zu teuer und muss Wochen vorher vereinbart werden.

Er muss sich nur entscheiden, ob er jetzt anfängt ehrlich zu werden oder erst in drei Monaten. Meine Meinung dazu weißt Du ja.
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Antwort #11 - 08.01.2012 um 14:45:04
 
bubba_bubba2012 schrieb am 08.01.2012 um 14:08:13:
Seine Unterschrift ist die Orginale seines richtigen Namen SmileyAlso nicht ganz Urkunden Fälschung!Mein Anwalt sagt auch das könne man Nachträglich Umändern lassen nun was sollen wir denn nun tun Augenrollen


Falsche Angaben der Identität gegenüber der Behörden kann alleine schon mit einen Bußgeld bis 1000 Euro belgt werden. (§ 111 OWiG)

IMHO die Karten möglichst früh auf den Tisch legen. Irgendwann ist den Behörden die Trickserei zuviel und sie werden bei Ermessensentscheidungen gründsätzlich gegen deinen Verlobten entscheiden.

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bubba_bubba2012
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Antwort #12 - 08.01.2012 um 15:15:58
 
weinendalso morgen hin gehen voher pass kopieren und pass hin legen,dann aufs jugendamt alles ändern lassen,was ist beim rathaus wo er sich an gemeldet hat ,wird den eine Kopie vom Pass reichen um Name zu ändern unentschlossen?Danke euch allen für euere Antwort
Ich hoffe nur sie lassen ihn hier damit wir mit dem Arzt die Op planen können ,denn ohne ihn werde ich die op nicht machen lassen! weinend
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Antwort #13 - 08.01.2012 um 15:17:16
 
Danke an euch werde morgen Berichten!
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Antwort #14 - 08.01.2012 um 15:18:15
 
ach ja er wurde erst letzte woche von niedersachsen nach hessen zu mir unverteilt!
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Antwort #15 - 08.01.2012 um 15:20:35
 
Er war abgelehnter Asylbewerber und wurde letzte Woche von Niedersachsen nach Hessen Umverteilt! unentschlossen
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Antwort #16 - 08.01.2012 um 15:46:08
 
Auf Deine Bitte hin äußere ich mich
auch noch, obwohl reinhard und grisu
Dir schon den richtigen Weg aufgezeichnet
haben.

Ihr seid jetzt auf das goodwill der ABH angewiesen,
aus diesem Grund solltet Ihr morgen den wahren
Sachverhalt auf den Tisch legen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die im Anschluss
daran von der ABH ergriffen werden können.
Die gehen von Erteilung einer AE zum deutschen
Kind bis hin zur Ausweisung aus dem Bundesgebiet,
wobei es hier nicht zwingend zur Aufenthaltsbeendigung kommen muss.
Je länger Ihr nun wartet, desto rigoroser könnten
die Maßnahmen werden.

Also, nochmals der wiederholte Tip: Seid ab sofort
ehrlich. So werdet Ihr am weitesten kommen.

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Antwort #17 - 08.01.2012 um 17:05:29
 
Zak vielen Dank auch für ihre Antwort.Wir werden Morgen früh dort Vorsprechen und werde hier Berichten wenn nur die Angst nicht wäre ,hoffe ich kippe nicht voher um TraurigBis Morgen
Und 1000 Dank Smiley
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hallo wollte mich zurück melden:)Danke an alle
Antwort #18 - 09.01.2012 um 16:13:15
 
Hallo wir waren wie gestern Besprochen auf der Ausländer Behörde mein Herz raste als der Pass auf den Tisch lag.Der Mitarbeiter aber ganz Nett:)er meinte er ist Vater eines Deutschen Kindes er wird nun die Aufenhalt für ihn Beantragen!Pass wurde Einbehalten wir sollen warten bis der Elektonische Pass kommt.Man würde uns Anschreiben.Sagte aber auch hin zu das er nun durch gecheckt wird wie Straf Register usw und wenn das alles Sauber ist dann steht seiner Aufenthalts Genehmigung nix im Wege.Er gab ihm eine Neue Duldung 3 Monate aber diese Duldung steht auch drin das gestattet ist das er Arbeiten darf:)das stand in der alten Nicht drin ,da stand nicht gestattet!Er gab uns noch ein Schreiben fürs Rathaus mit weil da mussten wir ja auch hin gehen damit wir den Asylnamen mit den Richtigen wechseln können.War kein Thema die waren sehr Freundlich.Nun hat er eine Duldung mit seinen richtigen Namen und Geb.Datum:)Zwinkernd
Der Sacharbeiter meinte wegen der Falschen Identität geht das vors Gericht aber er meinte auch sehr Wahrscheinlich Geldstrafe weil er Vater eines Deutschen Kindes ist und nicht Vorbestraft ist oder Anzeigen am laufen hat.Morgen bekommen wir ein Document aus gestellt das meinen Verlobten Bescheinigt das er die Vaterschafts Annerkennung und Sorgerechts Erklärung und auch die Geburts Urkunde unter den Asylnamen gestellt wurde damit wir dies auch alles ändern können.Dann darf er auch erstmal Geld Beantragen.Ich danke euch für gestern.Es ist ein schönes Gefühl endlich mit dem richtigen Namen/Duldung rum zu laufen ohne Angst zu haben!!Danke again:)
Ich werde auch hier auf den laufenden halten wenn ihr wollt.Muss ich die Geburtsurkunde auch ab geben?Habe vergessen zu Fragen oder brauchen die die nicht?Ich hoffe das sich alles zum guten Wendet nicht das die vom Standesamt oder vom Jugendamt ihn auch noch Anzegen.Selbst wenn da müssen wir durch.Nun können wir die Op unseres Babys mit den Operarzt planen im Febr2012:)Danke lg  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

schweitzers Änderung:
Habe dieses Post an Deinen alten thread gehängt. So lässt sich die gesamte Geschichte besser verfolgen. Wenn es noch was Neues zu diesem Fall gibt, dann poste bitte auch hier weiter. Ansonsten: Glückwunsch und weiter alles Gute!
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« Zuletzt geändert: 09.01.2012 um 17:48:17 von schweitzer »  

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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo wollte mich zurück melden:)Danke an alle
Antwort #19 - 09.01.2012 um 16:47:02
 
bubba_bubba2012 schrieb am 09.01.2012 um 16:13:15:
Ich werde auch hier auf den laufenden halten wenn ihr wollt.

Das wäre schön, wenn Du das machen
würdest. So kann man den "Fall" nach und mit
verfolgen.

Freut mich für Euch, dass alles so reibungslos
geklappt hat.

Ehrlich währt doch manchmal am längsten   

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bubba_bubba2012
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Antwort #20 - 09.01.2012 um 18:05:04
 
ok werde ich machen Smiley
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Antwort #21 - 09.01.2012 um 19:50:50
 
Morgen müssen wir wieder aus Ausländer Amt dann bekommen wir eine Bestätigung das er der ein und selbe Person ist wie der im Asylantrag.Damit wir das Geburtenregister ändern können und endlich eine Geburtsurkunde für unser Baby bekommen und das mit Richten Namen SmileyDann werden wir aufs Jugendamt gehen und die Sorgerechts Erklärung und Vaterschafts Anerkennung um ändern lassen Augenrollenich weiß das dies alles auch zum Gericht muss damit ein Richter die Erlaubnis für die Namensänderung des Vaters zu stimmt SmileyAber das ist alles normal sagte man uns!Ich werde hier immer Texten wenn wir was gemacht haben zb Behörden Gänge bis wir zum Schluss Heiraten können ,wenn das keinen hier stört wenn ich so ein Art Tagebuch darüber mache.Ich werde auch von der Gerichtsverhandlung bzw was dann als Strafe raus kommt Berichten und werde bei Tat und Rat hinter ihm stehen......Vielen Dank noch mal ach ja wir Planen auch unser 2 Baby irgend wann nach der Op SmileyIch finde die Seite toll!Ach ja ich bin Oma geworden mit 37 habe schon ne 19 Jährige Tochter SmileyBin Glücklich war ein schöner Tag!
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Antwort #22 - 10.01.2012 um 00:57:24
 
bubba_bubba2012 schrieb am 09.01.2012 um 19:50:50:
Ich werde auch von der Gerichtsverhandlung bzw was dann als Strafe raus kommt B


Es muss nicht zwangläufig zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Es kann auch sein das das Gericht einen Strafbefehl (Geldstrafe) ohne Hauptverhandlung erlässt.
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Antwort #23 - 10.01.2012 um 09:44:20
 
Danke Grisu das hoffen wir natürlich! Smiley
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist es normal das er immer noch mit der Duldung rum laufen muss?
Antwort #24 - 10.01.2012 um 12:55:12
 
Ich habe mal ne Frage ist es normal das er immer noch die selbe Duldung bekommt bloß mit richtigen Namen?Also auf der Duldung steht......
Aussetzung der Abschiebung
Kein Aufenthaltstitel
Der Inhaber ist Ausreisepflichtigt

Den Pass hat er aber schon von 2010
nun sagen die auf der Behörde das er denn nehmen kann bis der Elektronische kommt.Was mich Wundert er ist ja von Niedersachsen nach Hessen Umverteilt worden ,letzten Freitag in der alten Duldung die bis zum 9 Januar ging stand noch drin:
Erwärbstätigikeit:Nicht Gestattet
Nun ist ja auf Hessen Beschränkt worden und mit Neuen Daten dort steht
Erwerbstätigkeit:Gestattet
das heißt er darf Arbeit suchen?
Aber wenn er durch das Baby Abschiebe Schutz hat warum bekommt er dann noch so eine Duldung wo steht das er Ausreise Pflichtig ist?Könnte mir jemand was dazu sagen???Am Freitag gehts weiter mit den Behörden Gängen und das wir alle Urkunden Umändern lassen.Termin von heute wurde auf Freitag Verschoben! Smiley
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Antwort #25 - 10.01.2012 um 13:06:39
 
Da auch Deine heutige Frage mit der bisher hier erörterten Thematik zusammenhängt, habe ich auch Dein vorangehendes Post an Deinen alten Thread gehängt.

Nun aber zu Deinen Fragen:

bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 12:55:12:
Nun ist ja auf Hessen Beschränkt worden und mit Neuen Daten dort steht Erwerbstätigkeit:Gestattetdas heißt er darf Arbeit suchen?


Ja, das darf er, und zwar ohne jede Einschränkung, er kann und darf jeden Job annehmen.

Dass er diese Erlaubnis nun bekommen hat ist ein Beleg dafür, dass man nunmehr davon ausgeht, dass die Gründe für die nicht mögliche Ausreise, nicht (mehr) von ihm zu vertreten sind.

bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 12:55:12:
Aber wenn er durch das Baby Abschiebe Schutz hat warum bekommt er dann noch so eine Duldung wo steht das er Ausreise Pflichtig ist?Könnte mir jemand was dazu sagen???


Die Frage ist an sich nicht unberechtigt, denn wenn jemand schon längere Zeit geduldet ist und die Gründe, die einer Ausreise entgegenstehen nicht (mehr) zu vertreten hat, dann ist eigentlich auch das Ermessen für die Erteilung einer AE gemäß § 25 (5) AufenthG eröffnet.

So wie die Sache hier aber insgesamt ausschaut, kann ich nachvollziehen, dass die ABH sowieso noch prüft und im Ergebnis dessen und, wenn dann von Euch alle entsprechenden Urkunden vorliegen, dann ggf. erwägt gleich eine "bessere" AE als die nach § 25 (5) AufenthG zu geben.

Das kann natürlich keiner wirklich vorhersagen - wie an anderer Stelle hier schon angedeutet, das wäre zu einem großen Teil "good will" der ABH. -

Auf dem Wege dieser Überlegungen würde ich sie jetzt um zweier Wochen eher AE oder nicht allerdings wohl nicht unterbrechen ...  Zwinkernd


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Antwort #26 - 10.01.2012 um 13:10:45
 
Danke Schweizer für die Schnelle Aw aber bitte die Abkürzungen für AE ist was???????
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Antwort #27 - 10.01.2012 um 13:12:36
 
AE = Aufenthaltserlaubnis - man kann auf alles, was hier irgendwie markiert ist also z.B. AE, AV, AufenthG klicken, dann bekommt man Infos bzw. wird weitergeleitet.


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Antwort #28 - 10.01.2012 um 13:15:37
 
Danke Schön für die Info!Smiley
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Antwort #29 - 10.01.2012 um 13:19:48
 
Er hat ja jetzt erst mal 3 Monate bekommen man sagte wir würden Post bekommen wann er seinen Pass ab holen kann.Aber  vorerst läuft er durch Prüfungen,mal eine Doofe Frage habe ja nie mit so was zu tun gehabt was meinen die mit Prüfungen?Den Pass bei der Botschaft durch Checken lassen?Oder ob er Sträfling aus Nigeria ist ?Was genau meinen Die?Muss ich die Orginal Urkunde auch der ABH Aushändigen??
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Antwort #30 - 10.01.2012 um 13:29:50
 
Das mit den Überprüfungen kann alles Mögliche beinhalten.

Die Echtheit des Dokuments kann geprüft werden - es kann auch sein, dass Sicherheitsabfragen bei verschiedenen anderen Behörden durchgeführt werden. - Da Dein Partner ja ohne Visum zum Zwecke eines dauerhaften Aufenthalts hier eingereist ist, wird das nun ggf. "nachgeholt".

Das wären alles ganz normale Abläufe.

Dass er gleich drei Monate bekommen hat, sehe ich persönlich übrigens wieder eher als gutes Zeichen. -

Auch die Bemerkung, "das soll er nehmen, bis die Elektronische kommt" - wenn damit der eAT gemeint ist, liefe das in der Tat auf eine AE hinaus.

Egal, wie, es bleibt jetzt nur abzuwarten - aber einen ganz verqueren Gang scheint das Ganze nicht zu gehen ...

bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 13:19:48:
Muss ich die Orginal Urkunde auch der ABH Aushändigen?? 


Welche Urkunde meinst Du?

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Antwort #31 - 10.01.2012 um 13:31:11
 
Er hat ja unter falschem Namen Asyl beantragt - da wird die ABH zumindest prüfen, ob der neue Pass echt ist. Außerdem prüft sie, ob er vielleicht vorher schon mal unter anderem Namen in Deutschland war, ob noch irgend welche Verfahren offen sind oder ob eine andere Ausländerbehörde noch eine alte Akte über ihn hat.

Außerdem werden die Aufenthaltstitel (ähnlich wie Dein Personalausweis) zentral von der Bundesdruckerei hergestellt, das dauert sowieso ein paar Wochen.

Insofern ist es ganz normal, dass zur Sicherheit sofort eine neue Duldung für drei Monate gegeben wird. Vielleicht ist die AE in einem Monat fertig, vielleicht in zwei Monaten... Drei Monate Duldung reichen auf jeden Fall.

Die Ausländerbehörde braucht auch noch die Anerkennung der Vaterschaft und Teilung des Sorgerechts mit "richtigem" Namen. In der Behörde müssen ja alle Akten vollständig sein, damit sie den Aufenthaltstitel auch herausgeben darf.

Mach Dir keine Sorgen, solange es keinen Grund dafür gibt. Es läuft doch gut.
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Antwort #32 - 10.01.2012 um 13:44:52
 
reinhard schrieb am 10.01.2012 um 13:31:11:
Mach Dir keine Sorgen, solange es keinen Grund dafür gibt. Es läuft doch gut.


Der nette Mitarbeiter
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Antwort #33 - 10.01.2012 um 14:47:02
 
Jürgen schrieb am 10.01.2012 um 13:44:52:
Der nette Mitarbeiter 

Guck mal, der Jürgen ist doch noch immer sehr aufmerksam!

Du durftest auch mal "off-topic"... Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #34 - 10.01.2012 um 19:18:47
 
Laut lachendHallo an alle ne ne ihr habt mich Falsch Verstanden mein Verlobter reißte mit Besucher Visum ein!Nicht illegal.Er machte dein Fehler auf jemanden zu hören der sagte mach Asyl das war ein Verwanter.Dann kam hin zu das dieser Mensch wieder zurück Flog und nahm den Reisepass mit wie auch immer er das machte,und brachte den wieder letzte Woche mit nach Deutschland...sonst hätten wir ja Früher uns Melden können mit dem Problem aber ging nicht ohne Pass ÄrgerlichWas ich mit Urkunde meine?Ich habe seine Orginl Gburts Urkunde! Cool

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Jürgen schrieb am 10.01.2012 um 13:44:52:
Der nette Mitarbeiter

Danke Jürgen
ich Danke alle die ein offenes Ohr haben hier und mich Versuchen zu Verstehen es ist nicht einfach ich kämpfe mit Panik Attacken aber bin stolz das wir es geschafft haben die Wahrheit zu sagen....
Ich wünsche mir nur ein gutes Happy End auch wenn viele auf den Amt die Abneigung gegen Nigerianer haben,aber ich denke es gibt so und so welche man kann nicht Pauschalisieren!Noch ne Frage kann eine Ausländer Mitarbeiterin komische Sachen sagen wie ja dem gehts eh nur um den Aufenhalt dann Verlässt er Sie..Darf Sie das?Schön finde ich es nicht.Ich kann sagen mein Ex Deutscher ist von seiner Atteue schlimmer als mein Verlobter.Mein Ex kann nicht mal die Grabpflege unser Verstprbenen Sohn(3)zahlen obwohl er ein Dickes Einkommen von 2.000 €hat.Hat zwar nix mit der Sache zu tun aber was ich mit dem Erlebt habe kann er Froh sein kein Ausländer zu sein  SmileyEgal.ich bin froh diese Seite gefunden zu haben.Ich habe ein fast 3 Jährigen Sohn darf mein Verlobter nach Heirat ihn Adoptieren ?Da er kein Vater mehr hat(Autounfall)er ist auch halb Nigeria /Deutschland SmileyUnd mein kleiner sagt Papa zu meiner Verlobten die beide lieben sich DurchgedrehtIch möchte das er auch mal seinen Namen bekommt!
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« Zuletzt geändert: 10.01.2012 um 21:44:00 von Tippi »  

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Antwort #35 - 10.01.2012 um 20:08:33
 
Du kannst davon ausgehen: "Die auf dem Amt" sind froh, wenn jemand, der mit falscher Identität einen Asylantrag gestellt hat, jetzt mit einem echten Pass kommt und realistische Anträge stellt.

Die "haben nicht was gegen Nigerianer", sondern freuen sich über jeden, der seinen Beitrag dazu leistet, dass die Arbeit für alle einfacher und übersichtlicher wird.

Wenn Ihr zur Ausländerbehörde geht und dort offen & ehrlich auftretet, wird der Sachbearbeiter normalerweise genauso auftreten und offen & ehrlich sagen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Unterlagen besorgt werden, und wird Euch die Zeit lassen die Ihr braucht. Du musst dann nur bedenken, dass auch die Vorgänge zwischen den Behörden ihre Zeit brauchen und die eingereichten Unterlagen überprüft werden müssen.
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Antwort #36 - 10.01.2012 um 20:46:42
 
reinhard schrieb am 10.01.2012 um 20:08:33:
Die "haben nicht was gegen Nigerianer", sondern freuen sich über jeden, der seinen Beitrag dazu leistet, dass die Arbeit für alle einfacher und übersichtlicher wird.


Ich musste mir schon Anhören ich soll mich Trennen und soll ihm kein Wort glauben das ich ihnen helfen soll an den Pass zu kommen damit sie ihn ab schieben können.Da war er noch in Niedersachsen gemeldet.Die Dame meinte auch ich solle ihm keine Sorgerechts Erklärung geben und ihnen helfen an den Pass zu kommen weil die Nigerianer angeblich alle Frauen in Deutschland nur Benutzen und wenn er die Aufenthalts Gehnehmigung hat mich und Baby im Stich lässt.Das ich ihn aus der Wohnung schmeißen soll.Er wurde ihns Verhör genommen von 2 Damen er hat das Gespräch auf genommen und ich war geschockt.Man fragte ihn ob er sicher ist das dieses Baby von ihm wäre er meinte ja.Dann fragten Sie wie das Kind heißt wo wann es geboren wurde,wie ich heiße und wann ich geboren wurde:)und ob er wirklich mit mir und Baby zusammen ziehen will.Obwohl Sie weiß wie lange wir zusammen sind.Der Anwalt sagt obwohl sie auch den Mutterpass Kopierten das evt auch ein Bluttest zwiechen mir meinen Baby und Verlobten.Aber dann sagt auch der Anwalt das ich Sie dann Anzeigen kann wegen Verleugnung das ich ihm das Baby unter jubelte um an die Papiere zu gelangen!fFind ich schon frech so was oder nicht?Weil wenn er so einer wäre das es ihm nur um den Titel ging dann hätte er schön im Asylheim bleiben können und an jeder Ecke ne Freundin haben und wer als erstes Schwanger wird malt zuerst.Und diese Männer würden auch keine 9 Monate warten mit dem Baby zeugen,und ich wollte nach 9 Monaten ein Baby von ihm SmileyMein Verlobter hielt sich nicht Legal in meiner Stad auf ,aber ich und er haben uns um mein Sohn gekümmert Haushalt usw
Als ich Schwanger wurde habe ich Ehrfahren das diese Duldung wo er hatte im August 2010 ab gelaufen war unentschlossenerst als ich nach dem Kaiserschnitt ein Anruf bekam das er Verhaftet worden ist und natürlich mein Sohn dabei.Man ließ ihn aber laufen mit der Bitte sich in Verbindung mit sein Asylheim zu nehmen das die Duldung erneuert werden konnte.Er passte ja auf mein Sohn auf als ich im Khs war.Er bekam dafür einen Strafbefehl also Geldstrafe dieses Jahr mit 363€die er mit 30 €Abzahlen darf.Auch von Niedersachsen aber das weiß auch die Ausländerbehörde hier.Er hat das nicht im Bösen gemacht nur ich brauchte Hilfe meine ganze SS war Risiko nach 2 maligen Fehlgeburten Ende 17 Woche war Bettruhe an gesagt und ich brauchte Hilfe.Aber das haben die mit ihm geklärt.Dann bekam er immer Besucher Erlaubnis um mir hier nach dem Kaiserschnitt zu helfen.Wir haben uns ein Anwalt gesucht der hat beim Ausländeramt Umverteilung Beantragt dies ging zum Regierungspräsidium von dort aus zu uns.Da hat grade mal 8 Wochen gedauert.Wie ihr sieht bin ich eigentlich eine offene Person was ich nach dem Tod meines Sohnes gelernt habe zu reden.Mir ist es nicht leicht Gefallen zu Schlucken ihm auch nicht,ich konnte ihm kein Rat geben wir wußten nicht wo wir uns hin wenden sollten bis das Baby geboren war und Rechtsanwalt ein geschaltet wurde,und ich dann hier auf der Seite um Rat bat.Ihr habt mich gestärkt er wollte es von sich aus nur ich hatte Angst denke meine Panik Attacken habens mir schwerer gemacht,dann die Angst alleine zu sein wenn im Februar die Op meines 4 Monaten alten Sohn geplannt wird.Da ich durch Ärzte Fehler schon meinen 3 Jährigen Verloren habe weinendist es für mich sehr Hart vom Kopf dies alleine durch zu stehen.Mein Sohn starb in einer Kinderklinik wegen eines Arztes der ein Fehler machte.Wir Verklagten und Gewannen aber mein Kind kommt nie wieder........ich möchte dies nicht nochmal Erleben und ich glaube ich kann auch nicht mit in die Klinik wenn mein kleiner Operiert wird ich habe Angst das ihm was Passiert ich hoffe es kann mich hier einer Verstehen.Mein Verlobter will mit gehen und evt auch bei Op direct dabei sein was noch mit Oberarzt besprochen wird am 11 Februar 2011 ich möchte am liebsten kein Op aber es muss sein......hoffe die Behörden Verstehen das er mit ins Krankenhaus muss und auch beim Baby sein muss ,ich kann es nicht.
ich habe mein anderen sohn beim sterben begleitet im krankenhaus
vom kome bis hin zu lumbal puntion ,er hatte zum schluss ein tubus im Hals weil alle Organe versagten wegen dem Arzt.......bis er dann nach 48 Stunden für Hirntod erklärt wurde weinendIch habe mein Totes kind ein gekleidet für die Pathalogie ich war dabei als man ihn abholte....bis hin zur pathalogie wo ich ihn 3 Tage lang jeden Tag Besuchte weil ich nicht geklaubt habe das er tod ist.........So nun meine offenheit die ich zu schätzen weiß an Menschen die mich nicht kennen,auch wenn ihr Mitarbeiter von Behörden seit doch alle Menschen,Papas,oder evt. Opa oder Oma und denke nun Versteht ihr mich ein wenig mehr warum meine Angst soooooooooo groß ist einen Menschen zu Verlieren,ich Danke fürs Zuhören,mir ist es nicht leicht Gefallen hier dies zu Schreiben aber ich fühle mich hier ein wenig zu Hause SmileyDanke an Euch!
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Antwort #37 - 10.01.2012 um 20:56:48
 

bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 20:46:42:
ich Danke fürs Zuhören,mir ist es nicht leicht Gefallen hier dies zu Schreiben aber ich fühle mich hier ein wenig zu Hause


Dass wir hier helfen können, ist unser Anliegen und es freut uns, wenn Du Dich dadurch hier gut aufgehoben fühlst.

Und wir können auch Sorgen und Ängste nachvollziehen, jemanden aus einem anmderen Land nicht bei sich haben so können oder sogar die gefahr zu spüren, ihn zu verlieren.

Dennoch, liebe bubba_bubba; so ein Text, wie Du ihn eben verfasst hast, gehört eigentlich nicht in ein Sachforum. Und ich weiß auch nicht, ob Du Dir wirklich einen Gefallen damit tust, wenn jeder, wirklich jeder (dieses Forum ist ja uneingeschränkt öffentlich) soviele Einzelheiten, die eher sehr Persönliches betreffen zu lesen bekommt.

Aber das ist Deine Entscheidung.

Für künftig muss ich Dich aber ersuchen, solche oder ähnliche Posts, die keine Sachanfragen oder -diskussionen betreffen, im userforum zu platzieren. Dort gehören sie entsprechend unserer NUB im Zweifel hin.

Ich denke, Du wirst das verstehen und akzeptieren.

Dein letztes Post hier lasse ich nun nur ausnahmsweise hier stehen. -


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Antwort #38 - 10.01.2012 um 21:06:40
 
schweitzer schrieb am 10.01.2012 um 20:56:48:
Dein letztes Post hier lasse ich nun nur ausnahmsweise hier stehen.

Icj wußte nicht das ich damit was Anrichte,dachte mir nur das man mich dann besser Verstehen wird.Sorry wenn der Text hier nicht stehen darf dann lösche ihn bitte,was ich damit zeigen wollte das ich eigentlich ein offener Mensch bin und nicht hinten rum.....ich wollte das ihr unsere Situation Versteht dachte nicht das es zu viel vom Detail ist dachte es würde helfen es besser zu Verstehen. weinendAber wenns ein Problem ist dann bitte wech machen!Will kein Ärger hier!!!!!Danke
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Antwort #39 - 10.01.2012 um 21:21:33
 
bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 21:06:40:
Icj wußte nicht das ich damit was Anrichte,dachte mir nur das man mich dann besser Verstehen wird.Sorry wenn der Text hier nicht stehen darf

(Aber wenns ein Problem ist dann bitte wech machen!Will kein Ärger hier!!!!!Danke


Darum geht es nicht, mach Dir keine Sorgen.

Aber dies ist eben ein Forum vor allem für Rechtsfragen im Bereich Ausländerrecht, also Pass, Duldung, Sorgerecht, Aufenthaltserlaubnis.
Und: Es ist öffentlich, alle können es lesen.

Deshalb ist es besser, wenn Du die (rechtliche) Situation beschreibst, deine Frage dazu stellst, und Einschätzungen oder Antworten bekommst.

Wenn die Darstellung, die Frage und die Antwort sachlich ist, dann hilft alles auch anderen in ähnlicher Situation.

Zu den "Warnungen" von irgendwelchen Leuten: Natürlich gibt es Nigerianer (und Marokkaner und Deutsche), die eine Frau ausnutzen, um irgendwas zu bekommen. Aber es gibt auch ehrliche Nigerianer (und Marokkaner und Deutsche). So etwas kann man in einem Forum nie beurteilen. Hör Dir die Warnungen an und entscheide selbst, was davon Dich betrifft oder Dich interessiert.
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Antwort #40 - 10.01.2012 um 21:26:02
 
Es gibt gute und Böse von jeder art sagen wir mal so Augen auf und Wachsamm sein CoolDanke...ich Verstehe das schon was Du geschrieben hast....lösche es wenn du magst nicht das ich noch Ärger von deinen Kollegen bekomme hä?

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Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
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Wünsche euch eine Gute Nacht!Morgen müssen wir früh raus Konto Eröffnung steht an Zunge
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Antwort #41 - 11.01.2012 um 13:26:14
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #42 - 11.01.2012 um 14:47:50
 
Frage ein Asylbewerber ohne Leibliches Kind kann doch nicht in Deutschland Heiraten,oder?Man sagte uns das er Asyl abrechen muss zurück in sein Land und dort Heiraten.Aber nachdem das Baby da ist steht uns nix im Wege wenn er seine Aufenthalt hat und alle gecheckt wurde ....aber ohne Kind geht das doch nicht ,oder?
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Antwort #43 - 11.01.2012 um 14:51:57
 
bubba_bubba2012 schrieb am 11.01.2012 um 14:47:50:
Man sagte uns das er Asyl abrechen muss zurück in sein Land und dort Heiraten


Diese Aussage ist falsch.

Wenn ein Asylbewerber die Voraussetzungen für eine Heirat in Deutschland erfüllt (gültiger Pass, Ehefähigkeitszeugnis etc.) kann er hier heiraten. - Seinen Asylantrag muss er weder "zum Zwecke" der Heirat noch danach zurücknehmen. Das ist allein seine Entscheidung!


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Antwort #44 - 12.01.2012 um 13:32:05
 
GriesgrämigBin ja grade bissl geschockt haben uns Informiert was wir alles Vorlegen müssen zum Heiraten.Also Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung muss man Übersetzen lassen ,dann die Pass mit Aufenthaltstitel,dann wird noch alles vom Standesamt zur Deutschen Botschaft nach Nigeria geschickt hä?was dann an geblich 5/6 Monate dauert bis es zurück kommt ..... weinendVon dort aus zu unsern Gericht,warum auch immer danach können wir erst Aufgebot bestellen was heißt bis Juli können wir nicht Heiraten! weinendIst das wirklich so lange bis die Papiere aus Nigeria wieder kommen? Lippen versiegelt
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Antwort #45 - 12.01.2012 um 13:42:10
 
bubba_bubba2012 schrieb am 12.01.2012 um 13:32:05:
Ist das wirklich so lange bis die Papiere aus Nigeria wieder kommen?


Ja, das ist leider realistisch. Da Nigeria zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört, sind spezielle Überprüfungen durch einen Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft nötig.

Das dauert (und kostet) ...


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Antwort #46 - 12.01.2012 um 13:43:34
 
Ja, ist es.

Das Problem ist: wenn ich in Lagos bin und ein paar Euro-Scheine habe, habe ich auch schnell eine Geburtsurkunde, ein Abiturzeugnis und vielleicht sogar einen Pass auf den Namen "Christian Wulff".

Da jeder alle Papiere bekommt, muss alles überprüft werden.
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Antwort #47 - 12.01.2012 um 15:42:12
 
Griesgrämighauptsache sie kommen bald zurück das rathaus sagte nix von das dies was kostet.Wie teuer wird das?????
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Antwort #48 - 12.01.2012 um 16:00:43
 
bubba_bubba2012 schrieb am 12.01.2012 um 15:42:12:
Wie teuer wird das??


Habe bisher, was die reine Prüfung durch einen Vertrauensanwalt angeht, was so zwischen 250,- und 500,- Euro gehört.


Ist aber ohne Gewähr!

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« Zuletzt geändert: 12.01.2012 um 16:12:58 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

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Antwort #49 - 13.01.2012 um 10:31:03
 
@ Bubba bubba... wir haben beim Standesamt 450 Euro hinterlegen müssen....jedes Bundesland hat andere Vorschriften... ich habe das für Ba-Wü hier.

übrigens ist es unsinnig die Papiere vor der prüfung zu übersetzen, das habe ich so verstanden, weil er sie ja eh erstmal zu der deutschen Botschaft schickt die da überprüft werden, und dann erst zurückkommen.
Die beglaubigten Übersetzungen dürfen ja auch nur ein bestimmtes Alter haben......
In Nigeria je nach sachbearbeiter und Vertrauensanwalt dauert es so 3 bis 4 Monate....
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Antwort #50 - 13.01.2012 um 14:43:32
 
Hallo wir waren heute Unterwegs haben die Sorgerechts Erklärung und die Vaterschafts Annerkennung nun Umändern lassen auf richtigen Namen.Wir sind total Übermüdet nach Hause waren heute Morgen schon auf dem Ausländeramt wo man uns eine Bestätigung gab das die Asyl Person die selbe ist wie die mit dem Orginal Pass.....
Nun ist mir grade so Aufgefallen das etwas Falsch ist
Ich habe ja eine Kopie des Reisepasse und dem Visum gemacht und ich wunderte mich weil die schrieben
Ersteinreise am
29/12/2009 zwecks Asylantrages!!!
Mein Verlobter war aber 12/2009 noch in Nigeria
denn sein Visum ging erst von April und
Ersteinreise war am 5 APRIL 2010
Haben die evt einen anderen Pass vor sich gehabt oder warum Schreiben die so was hin???
Ich habe nun mal eine freundliche  E Mail geschrieben und hin gewiesen das er mit Visum kam aber nicht Zwecks Asyl sondern war ein Besuchervisum und das er zum Zeitpunkt Dezember 2009 noch in Nigeria war.Mal sehen was raus kommt!Habe ja die Kopien vor Auge und sonst hatte er noch kein Visum!
Ach ja das andere hat alles super geklappt auch wenns 3 Stunden gedauert hat mit Dollmetscher aber nun sind wird geschafft.Wenn wir dann die Korrekte Bescheinigung haben dann gehts weiter zur Geburtenstelle wegen meiner Geburtsurkunde meines Babys was aber auch alles erst dem Gericht ein geschickt wird,weil er Richter das Ok geben muss wegen der Namens änderung!Ich bin jedenfalls Happy das wir den Weg eingeschlagen haben damit wir nun alles im Legalen machen können!Ich wünsche euch ein schönes Weekend!
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Antwort #51 - 13.01.2012 um 15:21:13
 
Du kannst nur direkt die Behörde fragen, die diese Bescheinigung ausgestellt hat. Wir im Forum können dazu nichts sagen.

(Und wenn deine Behörde auch hier im Forum mitliest, wissen sie's jetzt doppelt...)
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Antwort #52 - 13.01.2012 um 15:25:59
 
reinhard schrieb am 13.01.2012 um 15:21:13:
Du kannst nur direkt die Behörde fragen, die diese Bescheinigung ausgestellt hat. Wir im Forum können dazu nichts sagen.

(Und wenn deine Behörde auch hier im Forum mitliest, wissen sie's jetzt doppelt...)


Selbst wenn Sie hier mitließt ist doch nciht strafbar das ich hier Schreibe!Smiley Laut lachend

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finchen76 schrieb am 13.01.2012 um 10:31:03:
@ Bubba bubba... wir haben beim Standesamt 450 Euro hinterlegen müssen....jedes Bundesland hat andere Vorschriften... ich habe das für Ba-Wü hier.

übrigens ist es unsinnig die Papiere vor der prüfung zu übersetzen, das habe ich so verstanden, weil er sie ja eh erstmal zu der deutschen Botschaft schickt die da überprüft werden, und dann erst zurückkommen.
Die beglaubigten Übersetzungen dürfen ja auch nur ein bestimmtes Alter haben......
In Nigeria je nach sachbearbeiter und Vertrauensanwalt dauert es so 3 bis 4 Monate....



Boah das ist ja Hammer Überlege mal erst von Nigeria was auch nicht grade billig ist dann auch noch von den Deutschen fast das Doppelte,jesus,die machen aber Geld mit uns Laut lachendEgal da müssen wir durch bzw egal wie lange es dauert wir können warten Laut lachend Augenrollen
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« Zuletzt geändert: 14.01.2012 um 16:13:46 von Tippi »  

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Antwort #53 - 13.01.2012 um 15:52:45
 
übrigens ist es unsinnig die Papiere vor der prüfung zu übersetzen, das habe ich so verstanden, weil er sie ja eh erstmal zu der deutschen Botschaft schickt die da überprüft werden, und dann erst zurückkommen


hä?Hmmm die Frau auf dem Standesamt meint man muss das voher machen dann alle Unterlagen mit bringen und dann werden Sie nach Nigeria geschickt,das Übersetzen kostet 80€
Was stimmt denn nun??????voher oder nachher?!??! unentschlossen
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Antwort #54 - 16.01.2012 um 10:16:54
 
SmileyHallo wollte mal Berichten hat sich alles Aufgeklärt mit dem Datum Augenrollenbin echt Froh das wir 2 Super Mitarbeiter bei der Ausländerbehörde haben,und zudem Super Freundlich laola Smiley
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Antwort #55 - 16.01.2012 um 15:39:40
 
@bubba bubba 2012

Mein Mann und ich haben hier in Deutschland geheiratet. Die Übersetzungen (müssen beglaubigt sein) kamen nach der Überprüfung der Urkunden. Werden für das OLG für die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.

Von Anfang bis Ende hat es 22 Monate gedauert und hat alles zusammen so etwa 2500€ gekostet.

Das beinhaltet Standesamt, Unterlagen besorgen, DHL/TNT, Übersetzungen, Vertrauensanwalt (mussten 500€ hinterlegen), Fahrten zum Standesamt und zurück (mehrmals) Wir haben in verschiedenen Bundesländern gewohnt.
Ausserdem benötigt er wohl den neuen biometrische Paß aus Nigeria (Locker mal 700€, als Strafe der Botschaft) Der Alte gilt noch?????

Ebenso muss dann Freund einen A1 Test bestehen, bei Fzf Kind nicht.
Überprüfung der gesamten Dokumente bleibt aber.

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