Da auch Deine heutige Frage mit der bisher hier erörterten Thematik zusammenhängt, habe ich auch Dein vorangehendes Post an Deinen alten Thread gehängt.
Nun aber zu Deinen Fragen:
bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 12:55:12:Nun ist ja auf Hessen Beschränkt worden und mit Neuen Daten dort steht Erwerbstätigkeit:Gestattetdas heißt er darf Arbeit suchen?
Ja, das darf er, und zwar ohne jede Einschränkung, er kann und darf jeden Job annehmen.
Dass er diese Erlaubnis nun bekommen hat ist ein Beleg dafür, dass man nunmehr davon ausgeht, dass die Gründe für die nicht mögliche Ausreise, nicht (mehr) von ihm zu vertreten sind.
bubba_bubba2012 schrieb am 10.01.2012 um 12:55:12:Aber wenn er durch das Baby Abschiebe Schutz hat warum bekommt er dann noch so eine Duldung wo steht das er Ausreise Pflichtig ist?Könnte mir jemand was dazu sagen???
Die Frage ist an sich nicht unberechtigt, denn wenn jemand schon längere Zeit geduldet ist und die Gründe, die einer Ausreise entgegenstehen nicht (mehr) zu vertreten hat, dann ist eigentlich auch das Ermessen für die Erteilung einer
AE gemäß § 25 (5)
AufenthG eröffnet.
So wie die Sache hier aber insgesamt ausschaut, kann ich nachvollziehen, dass die
ABH sowieso noch prüft und im Ergebnis dessen und, wenn dann von Euch alle entsprechenden Urkunden vorliegen, dann ggf. erwägt gleich eine "bessere"
AE als die nach § 25 (5)
AufenthG zu geben.
Das kann natürlich keiner wirklich vorhersagen - wie an anderer Stelle hier schon angedeutet, das wäre zu einem großen Teil "good will" der
ABH. -
Auf dem Wege dieser Überlegungen würde
ich sie jetzt um zweier Wochen eher
AE oder nicht allerdings wohl nicht unterbrechen ...
=schweitzer=