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1000 fragen..abschiebung,sperre, wiedereinreise (Gelesen: 2.741 mal)
süsska
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.12.2011 um 20:03:27
 
Hallo,ich hoffe ihr könnt mir helfen..mein freund sitzt nach dem er ein jahr illegal in deutschland war..sein visum war abgelaufen..in der jva und wird anfang februar nach kasachstan abgeschoben...eine heirat hier in deutschland war nicht möglich, da er keinen paß mehr besitzt und auch in seiner ausländerakte kein paß ist.
jetzt meine fragen:

ist es möglich das er ohne paß abgeschoben wird?
wir werden in kasachstan heiraten..kann er dann trotz einreisesperre ein visum zur familienzusammenführung beantragen und nach deutschland zurückkommen.

vielen dank
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Muleta
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Antwort #1 - 08.12.2011 um 20:37:07
 
süsska schrieb am 08.12.2011 um 20:03:27:
ist es möglich das er ohne paß abgeschoben wird?


die ABH wird sich um Passersatzpapiere kümmern. Wenn sie die bekommt, kann er damit abgeschoben werden. Da sich in der ABH-Akte wohl eine Passkopie befinden dürfte, ist das eine ganz realistische Möglichkeit (ohne dass ich mich jetzt speziell mit Kasachstan auskennen würde).

süsska schrieb am 08.12.2011 um 20:03:27:
wir werden in kasachstan heiraten..kann er dann trotz einreisesperre ein visum zur familienzusammenführung beantragen und nach deutschland zurückkommen.


nein: erstmal muss die Einreisesperre befristet werden (Antrag bei der ABH) und nach Ablauf der Befristungsdauer kann er dann ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen.

Stellt Euch darauf ein, dass es ein etwas längeres Verfahren wird und man intensiv die Möglichkeit einer Scheinehe prüfen wird. Das wird umso leichter für Euch, je mehr und intensiveren Kontakt ihr in der Zwischenzeit haltet und dies auch möglichst dokumentiert (Einzelverbindungsnachweise aufheben, Chatprotokolle speichern etc.) Besuchsreisen von Dir dürften auch hilfreich sein (Tickets aufheben, ggf. eine Art Tagebuch führen, was ihr bei den Besuchen so unternommen habt - jedenfalls den jugendfreien Teil, alles andere geht die Behörde ja nichts an).
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süsska
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Antwort #2 - 08.12.2011 um 21:07:03
 
ja vielen dank..das mit der scheinehe ist wohl echt zu beachten..aber als er noch hier im asylheim war, bin ich da täglich ein und ausgegangen, was ja protokolliert war.. das amtsgericht weiß hier auch seit über einem jahr von unserer verlobung und die ausländerbehörde weiß es auch und sie wußten auch, das er die ganze zeit illegal bei mir war..haben ihn aber nie erwischt..
also ist das zum glück dann auch alles seit 2 jahren aktenkundig
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Antwort #3 - 08.12.2011 um 22:00:15
 
süsska schrieb am 08.12.2011 um 21:07:03:
seit über einem jahr von unserer verlobung und die ausländerbehörde weiß es auch und sie wußten auch, das er die ganze zeit illegal bei mir war..haben ihn aber nie erwischt..


ähm, auf die Gefahr hin hier etwas OT zu werden: Unter Berücksichtigung der Strafbarkeit seines und Deines Verhaltens, einer drohenden Ausweisung, Abschiebungshaft und Abschiebung (mit den damit verbundenen Abschiebungskosten) und den Sperrwirkungen von Ausweisung und Abschiebung, seit ihr wirklich nie auf die Idee gekommen, dass er vielleicht einfach *freiwillig* ausreisen könnte und ihr das Ganze dann einfach, legal und billig regelt mit einer Heirat in Kasachstan?!?!?!?  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

Dir ist schon klar, dass -je nach genauer Lage der Dinge- nunmehr eine Sperre zwischen 1-3 Jahren zu erwarten ist?!?

Hattet Ihr in der ganzen Zeit nie einen Anwalt oder eine Beratungsstelle, die Euch von diesem (sorry...) Schwachsinn abhalten wollte?
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Antwort #4 - 08.12.2011 um 22:12:49
 
ja natürlich hast du recht...das war alles sehr dämlich...ich habe ihn kennenfelernt da war schon nichts mehr zu retten..sein paß ist verloren, die ausreisefrist schon fast verstrichen und er hatte alles schleifen lassen...die abschiebung also beschlossene sache..ich hätte sicher alles anders gemacht..aber zu dem zeitpunkt war die karre schon im dreck....jetzt müssen wir das beste draus machen
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