Teri11 schrieb am 07.12.2011 um 11:54:41:Ich frage mich, wie das in der Praxis aussehen wird. Wenn keine Arbeitserlaubnis mehr für Hochqualifizierte benötigt wird, wer überprüft denn, dass die Bedingungen dafür überhaupt erfüllt sind?
Überprüft werden die Arbeitsbedingungen nur noch bei
qualifizierten Tätigkeiten in einem Ausbildungsberuf (zB Tischler, Erzieher), für die zwar die Vorrangprüfung wegfällt, aber weiterhin eine Arbeitserlaubnis nötig ist. Und bei den nicht unter die Neuregelung fallenden Tätigkeiten.
Die Arbeitserlaubnispflicht entfällt hingegen ab 1.1.2012 ganz
* für alle
Akademiker die entsprechend qualifiziert beschäftigt sind,
* für alle
Berufsausbildungen in Ausbildungsberufen,
* und für alle
Saisonbeschäftigungen iSv § 18
BeschV.
Hier wird nichts mehr geprüft. Von daher liegt es allein in der Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die Voraussetzungen eingehalten sind.
Saisonbeschäftigungen sind die in § 18
BeschV genannten Tätigkeiten:
"Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken von mindestens 30 Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens sechs Stunden arbeitstäglich für bis zu insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr".
Die "
Saison" ist nach § 18
"für einen Betrieb auf acht Monate im Kalenderjahr begrenzt." Diese Begrenzung auf 8 Monate gilt aber "
nicht für Betriebe des Obst-, Gemüse-, Wein-, Hopfen- und Tabakanbaus." In welchem Zeitraum genau die 8 monatige "Saison" zB im Hotel- und Gaststättengewerbe stattfindet, kann demnach offenbar jeder einzelne Betrieb für sich festlegen. Ist ja auch nach Region und inhaltlicher Schwerpunktsetzung des Hotel- oder Gaststättenbetriebs unterschiedlich.
Diese Regelung ist somit auch für
nicht beruflich Qualifizierte interessant, die nunmehr arbeitserlaubnisfrei für bis zu 6 Monate zB in Hotels und Gaststätten arbeiten können, wozu das Hotel sich dann auf eine 8monatige "Saison" festlegen muss.
Das ganze (Änderung § 12 ArGV ) muss Ministerin von der Leyen noch unterschreiben, dann kommt es ins BGBl und tritt am 1.1.2012 in Kraft.
Ab 1.1.2014 gillt dann die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, dh für Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien entfällt die Arbeitserlaubnispflicht ganz.