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! wir brauchen dringend Hilfe ! (Gelesen: 5.549 mal)
Themen Beschreibung: Einreisesperre, Ablehnung Visum, laufende Anzeigen
die Ahnungslose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.12.2011 um 21:18:26
 
Hallo Zusammen,

wir brauchen dringend Hilfe!!!!!

Mein Mann (Algerier) und ich (Deutsche) haben in diesem Jahr geheiratet und sind leider immer noch getrennt Griesgrämig

Mein Mann war bis Juni 2010 auf Grund seines Studiums in Deutschland. Kurz vor Ablauf seines Visums ist er nach Algerien gereist. Wir haben im Februar 2011 in Algerien geheiratet und haben einen Visumsantrag zur Familienzusammenführung nach Deutschland gestellt. Nun werden wir von Hürden verfolgt!!!!

Ich habe die Auskunft von der Ausländerbehörde bekommen, dass der Visumsantrag abgelehnt wurde und meinem Mann eine Einreisesperre verhängt wurde. Was schriftliches haben wir weder von der Ausländerbehörde, noch von der Botschaft bekommen. Ebenfalls wurden uns keine Gründe mitgeteilt, warum das Visum abgelehnt wurde.

Wir haben nun folgende Fragen und hoffen auf Eure Hilfe:

1. Kann ein Visumsantrag einfach ohne Grundangabe abgelehnt werden?

2. Ist die Ausländerbehörde berechtigt, direkt eine Einreisesperre zu verhängen? bzw. Einreisesperre auf Grund von offenen Straftaten / Anzeigen ?

3. Ist es ggf. möglich, dass das Visum auf Grund von noch offenen Anzeigen (ohne Urteile) abgelehnt wird?

4. Kann die Einreisesperre ggf. befristet werden, wenn man zeigt, dass man die laufenden Anzeigen aufklären will bzw. Stellung zu nehmen möchte? Es gibt bisher keine Urteile, da sich mein Mann im Ausland befindet und somit keine Stellungnahme abliefern kann.

5. Wenn ich von dem Freizügigkeitsgesetz Gebrauch mache und z. B. nach London ziehe. Sind die Behörden dort berechtigt, in die Akten von Deutschland zu gucken (Ablehnung, Straftaten)? Diese Frage deshalb, da laut Ausländerbehörde eine Schengenweite Einreisesperre verhängt wurde, gilt diese auch ggf. in UK? Oder kann es dort bei der Visumsbeantragung Probleme geben?

6. Visum UK: EEA Family Permit: Wie soll man am besten die Fragen bzgl. der Ablehnung des Visums (Deutsche Botschaft) und die Frage bzgl. der Straftaten beantworten? Es liegen bisher weder eine schriftliche Ablehnung, noch Urteile bzgl. der Anzeigen vor.

Wir danken euch für eure Hilfe.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2011 um 21:45:36
 
Hier stimmt was nicht, eine Einreisesperre wird als Folge einer Abschiebung oder Ausweisung verhängt, dein Ehemann wurde also abgeschoben zumindest mal ausgewiesen. Einfach so verhängt keine ABH so etwas, es muss also was vorgefallen sein.

Für euch wäre es möglich, eine Selbstauskunft zu beantragen.


Anosnten: Solange die Einreisesperre besteht wird er kein Visum bekommen, er muss ein Antrag auf Befristung stellen und die Antwort der ABH dazu abwarten.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.12.2011 um 12:13:50
 
die Ahnungslose schrieb am 03.12.2011 um 21:18:26:
Ebenfalls wurden uns keine Gründe mitgeteilt, warum das Visum abgelehnt wurde.

...

1. Kann ein Visumsantrag einfach ohne Grundangabe abgelehnt werden?

Sei mir nicht böse, aber es hilft immer, richtig zu lesen.

Die bestehende Einreisesperre IST der Grund für die Ablehnung des Antrags. Der wurde offenbar genannt.

Niemals wird aufgrund eines Visumantrages zur FZF eine Einreisesperre verhängt werden - die gab es also schon früher.

die Ahnungslose schrieb am 03.12.2011 um 21:18:26:
2. Ist die Ausländerbehörde berechtigt, direkt eine Einreisesperre zu verhängen? bzw. Einreisesperre auf Grund von offenen Straftaten / Anzeigen ?


Ja. Die Gründe dafür sind gesetzlich geregelt.

die Ahnungslose schrieb am 03.12.2011 um 21:18:26:
3. Ist es ggf. möglich, dass das Visum auf Grund von noch offenen Anzeigen (ohne Urteile) abgelehnt wird?


Nein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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die Ahnungslose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.12.2011 um 15:14:58
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Wir haben das so verstanden:

visum abgelehnt --> einresesperre --> angebliche ausweisung (vermutung)--> offene straftaten. visum abgelehnt aufgrund offen strafaten

Darf auf Grund von offenen Straftaten ausgewiesen werden?

Kann mir jemand auch bei den Fragen 4-6 weiterhelfen?!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 04.12.2011 um 15:25:09
 
die Ahnungslose schrieb am 04.12.2011 um 15:14:58:
Wir haben das so verstanden:visum abgelehnt --> einresesperre --> angebliche ausweisung (vermutung)--> offene straftaten. visum abgelehnt aufgrund offen strafaten

Hast Du Dir die Antworten von @Petersburger überhaupt durchgelesen ?

Ein abgelehntes Visum bedingt keine Einreisesperre.
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die Ahnungslose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 04.12.2011 um 15:40:30
 
Wir haben das so verstanden:

-visum abgelehnt
(1)
wegen eine einresesperre
-einresesperre wegen angebliche ausweisung (vermutung)

-Ausweisung wegen  offene straftaten
(2)
.

-visum abgelehnt
(1)
aufgrund offen strafaten
(2)


Ein abgelehntes Visum bedingt keine Einreisesperre. das wissen wir.
Sondern ?


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.12.2011 um 15:51:24
 
Sondern eine Ausweisung (siehe § 53 Zwingende Ausweisung, § 54 Ausweisung im Regelfall oder § 55 Ermessensausweisung) oder Abschiebung.

Also finde heraus, welches der oben geannten Gründe ausschlaggebend für die Ausweisung war.

die Ahnungslose schrieb am 04.12.2011 um 15:40:30:
Wir haben das so verstanden:


Ihr habt es falsch verstanden.
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« Zuletzt geändert: 04.12.2011 um 16:03:59 von N/V »  
 
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die Ahnungslose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 04.12.2011 um 16:11:25
 
Nach Ermessungsausweisung kann man eine einresesperre befristen.(Trotz offene Anzeigen)?
Wie ist das möglich ?
Was muss man genau eingeben & u.a beachten ?
Danke im voraus
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die Ahnungslose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 04.12.2011 um 20:33:22
 
Wir bitten dringend um Hilfe bei den folgenden Fragen:

4. Kann die Einreisesperre ggf. befristet werden, wenn man zeigt, dass man die laufenden Anzeigen aufklären will bzw. Stellung zu nehmen möchte? Es gibt bisher keine Urteile, da sich mein Mann im Ausland befindet und somit keine Stellungnahme abliefern kann.

5. Wenn ich von dem Freizügigkeitsgesetz Gebrauch mache und z. B. nach London ziehe. Sind die Behörden dort berechtigt, in die Akten von Deutschland zu gucken (Ablehnung, Straftaten)? Diese Frage deshalb, da laut Ausländerbehörde eine Schengenweite Einreisesperre verhängt wurde, gilt diese auch ggf. in UK? Oder kann es dort bei der Visumsbeantragung Probleme geben?

6. Visum UK: EEA Family Permit: Wie soll man am besten die Fragen bzgl. der Ablehnung des Visums (Deutsche Botschaft) und die Frage bzgl. der Straftaten beantworten? Es liegen bisher weder eine schriftliche Ablehnung, noch Urteile bzgl. der Anzeigen vor.

Wir danken euch für eure Hilfe.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 04.12.2011 um 20:37:28
 
Ihr müsst doch erst durch eine Selbstauskunft feststellen, was überhaupt Sache ist.

Sind die Straftaten denn so schlimm, dass Du Dir überhaupt keine Chancen mehr ausrechnest, in Deutschland zu leben?

Stell doch erst mal durch eine Selbstauskunft fest, was wirklich das Problem ist, dann kannst Du die Möglichkeiten zur Lösung des Problems durchgehen.

Am besten schreibst Du am 10. Januar mal, was die Selbstauskunft ergeben hat.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.12.2011 um 20:41:22
 
- Ja die Einreisesperre kann befristet werden, dazu stellt man einen Antrag und legt ein Datum fest, zu dem die Sperre befristet werden soll. Dazu noch eine Begründung, warum die Einreisesperre jetzt aufgehoben werden soll (also FZF zur Frau). Danach wartet man die Antwort der ABH ab.

- Schengenweite Einreisesperren tangieren das UK nicht, Fragen zum EEA Family Permit müssen aber wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bislang wurde von dir aber noch kein Grund genannt, warum er denn jetzt eine Einreisesperre bekommen hat. Wenn ihr das nicht wisst, beantragt eine Selbstauskunft.
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