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Bezug von Kurzarbeitergeld und Einbürgerung (Gelesen: 2.641 mal)
Chris1980
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bezug von Kurzarbeitergeld und Einbürgerung
30.11.2011 um 22:21:15
 
Hallo zusammen,

Erstmal vielen Dank für das tolle Forum, wirklich super dass es so viele Leute gibt die helfen wollen! Nun zu meinem Problem:

-      Ich habe Anfang Juli einen Einbürgerungsantrag nach § 10 gestellt (unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit)inRheinland-Pfalz
-      Anfang September hat die Firma wo ich arbeite Kurzarbeit angemeldet (Betroffen war ich nicht)
-      Ich werde aber wahrscheinlich in Januar und Februar in Kurzarbeit gehen.
-      Mein Nettogehalt beträgt  jetzt ca 2000 € (Fam.-Stand: ledig ) -> also ca 1200 € im Januar und Februar
-      Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag

1- Muss ich die EBH  mitteilen?

2-hat der Bezug von Kurzarbeitergeld  einen negativen Einfluss auf  meinen Antrag  (Verlängerung der Bearbeitungszeit)


Besten Dank schonmal!
Chris
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 30.11.2011 um 22:59:14
 
1: ja
2: nein
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Chris1980
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.12.2011 um 08:37:07
 
Moin Ralf ,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort ! Ich habe aber noch eine Frage:
Ich muss Mitte Februar meine AE verlängern , spielt hier der Bezug von Kug auch keine Rolle? Oder wird hier eine Fiktionsbescheinigung statt AE  ausgestellt
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 01.12.2011 um 09:00:13
 
Das sollte auch für die AE-Verlängerung keine Rolle spielen, denn auch mit dem Kurzarbeitergeld dürfte Dein Lebensunterhalt weiterhin ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II gesichert sein. Das ist entscheidend.

Dennoch ist es möglich, dass zunächst nach Beantragung der Verlängerung der AE (übergangsweise) eine FB gegeben wird.

Durch Umstellung auf den eAT sind bis auf Weiteres die Bearbeitungszeiten für AE-Anträge und -verlängerungen länger als sonst üblich (nicht selten vier bis acht Wochen). - Mit der FB würdest Du dann einen Nachweis über die Beantragung der Verlängerung erhalten - Dein Aufenthalt würde damit ohne Unterbrechung weiterhin als erlaubt gelten, bis Du dann die verlängerte AE als eAT bekommen wirst.

Es wäre also auch dann kein Grund zur Beunruhigung gegeben.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 01.12.2011 um 09:14:49 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Chris1980
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.12.2011 um 09:13:39
 
Danke Schweitzer !Einen schönen Tag noch!
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Ali1986
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
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Antwort #5 - 24.10.2021 um 14:42:58
 
Guten Tag,

ich habe im Juni einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Diese Woche habe ich einen Brief vom Ausländerbehörde bekommen, dass in Bezug auf meiner bisherige Erwerbsbiografie bisher keine nachhaltige Sicherstellung des Lebensunterhalts erkennbar ist.
Ich bin 13 Monate bei einer Firma beschäftigt und mein Gehalt ist ca. 2000 Euro, während ich Kurzarbeitergeld ab Januar bekomme.
im 2013 habe ich in Deutschland (MSc. Maschinenbau) studiert und gearbeitet und mein Versicherungsverlauf beträgt 53 Monate.
Wie kann ich beweisen, meinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können?

Vielen Dank im Voraus Smiley
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reinhard
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Beiträge: 15.157

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 24.10.2021 um 18:58:49
 
Ich mache hier mal Schluss, weil Ali1986 ein eigenes Thema eröffnet hat. Bitte dort antworten!
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