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Visum zum Studium wurde wegen einem nicht überzeugten Interview von Botschaft abgelehnt. Was nun? (Gelesen: 2.649 mal)
zugzwang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zum Studium wurde wegen einem nicht überzeugten Interview von Botschaft abgelehnt. Was nun?
23.11.2011 um 14:35:02
 
Hallo liebe Ausländerrechtsexperte!

Ich brauche euren Rat...

Ein Bekannter von mir (ein ukrainischer Staatsbürger) arbeitet als Arzt in Bayern. Seit einiger Zeit hat er eine ukrainische Freundin Oxana (Name geändert), die zur Zeit noch in der Ukraine studiert.  Da sie näher zu einander sein wollen, kamen sie auf die Idee, dass sie nach Deutschland zum Studium kommt.   

Leider spricht Oxana noch kein Deutsch.  Deswegen war es geplant, dass sie das erste Jahr nutzt um die Sprache zu lernen. Meine Bekannten sammelten alle notwendige Dokumente, Finanzierungsgarantien und stellten einen Antrag auf Visum zum  Studium und vorherige Sprachkursaufenthalt.

Wie das üblich ist wurde Oxana zu einem Interview in der Deutschen Botschaft in Kiew eingeladen.  Dort  fragten die Botschaftsangestellten sie einundeinhalb Stunden lang aus.  Zwei Wochen später erhielt Oxana einen Brief  mit Absage.

Die Botschaftsangestellten schreiben, dass sie gesetzlich nicht verpflichtet sind Oxana Gründe für die Absage zu erläutern, allerdings machen sie in ihrem Fall eine Ausnahme.  Dann argumentieren sie wie folgt:

Zitat:
Alleine der Nachweis der Finanzierung  des Aufenthaltes und eines Studienplatzes  reicht nicht aus, das den beteiligten Behörden gem. §16 AufenthG eingeräumte Ermessen dahingehend zu reduzieren, dass alleine Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis in Frage käme.

Vielmehr kommt die Visumerteilung nur dann in Betracht, wenn das Studium als vorrangiger Aufenthaltszweck plausibel gemacht werden kann. Sie müssen in geeigneten Weise belegen, dass Sie tatsächlich beabsichtigen, im Bundesgebiet ein Studium aufzunehmen und ernsthaft zu betreiben, dass sie es ziel- und zweckgerichtet in angemessener Zeit absolvieren werden bzw. können, und wie das Studium unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung passt. Dies haben Sie nicht nachgewiesen und auch nicht überzeugend erläutern können

Es ist nicht ersichtlich, dass das angestrebte Studium Ihnen in Ihrem Heimatland berufliche Chancen eröffnen würde, die Ihnen ansonsten verwehrt  geblieben wären.

Unabweisbare Gründe für einen Studienaufenthalt in Deutschland sind nicht ersichtlich.

Die Ausübung des der Auslandsvertretung nach §16 AufenthG eingeräumten Ermessens hat deshalb zur Ablehnung Ihres Visumantrags geführt.

Im Übrigen hat die innerdeutsche Ausländerbehörde in XXXX ihre nach §31 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung nicht erteilt.

Mit freundlichen Grüßen ....


So wie ich aus diesem Brief verstanden habe, konnte Oxana nicht plausibel erklären, warum sie plötzlich genau nach Deutschland zum Studium kommen will.  Oxana hat nämlich über  ihre Beziehung mit meinem Bekannten verschwiegen, aus Angst dass die Botschafter das negativ ansehen.  Aber ohne diesen wahren Anlass, sieht ihre Begründung  m. E.  tatsächlich ein wenig seltsam aus.

Nun wissen Oxana und mein Bekannte nicht, was sie tun können.  Gibt es noch eine Chance? Kann Oxana nochmal einen Visumantrag stellen? Oder vielleicht kann sie in schriftlicher Form eine bessere Erklärung nachreichen?  Kann jemand aus der Erfahrung sagen, ob die persönliche Beziehung als ein Grund für die Wahl des Studienortes zählt, oder soll sie lieber weiter darüber schweigen? Wenn es mit Studium erstmal nicht klappt, kann sie zumindest ein Visum für die Sprachkursaufenthalt  jetzt beantragen?  Sind die Voraussetzungen für ein solches Visum milder? 

Mit besten Dank im Voraus

Zugzwang
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.11.2011 um 18:49:03
 
Ganz einfach:

Wenn sie studieren will, soll sie einen Studienplatz suchen und ein Visum für das Studium beantragen.

Wenn Sie ihren Freund besuchen will, soll sie ein Visum zum Besuch ihres Freundes beantragen.

Wenn sie das eine will und das andere beantragt, sollte sie sich nicht wundern, wenn sie erwischt wird.
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erne
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Antwort #2 - 23.11.2011 um 23:37:53
 
zugzwang schrieb am 23.11.2011 um 14:35:02:
Kann Oxana nochmal einen Visumantrag stellen?


Natuerlich kann sie das. Zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen.
Die Begruendung in der Ablehnung scheint ja zuzutreffen.
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zugzwang
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.11.2011 um 00:03:25
 
@erne und @reinhard

Danke für Ihre Meinungen!

P.S.  Leider bin ich genau so schlau wie vorher Smiley
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grisu1000
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Antwort #4 - 26.11.2011 um 09:03:01
 
zugzwang schrieb am 26.11.2011 um 00:03:25:
P.S.Leider bin ich genau so schlau wie vorhe

Bevor sie einen neuen Antrag stellt, kann sie eine Remonstration machen. Letzendlich kommt es darauf an, wie schlüssig die Begründung eines Antrages ist. Ein Abbruch des Studiums im Ausland und Fortsetzen in Deutschland ist in sich nicht schlüssig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum Studium wurde wegen einem nicht überzeugten Interview von Botschaft abgelehnt. Was nun?
Antwort #5 - 26.11.2011 um 17:26:29
 
Die Botschaft erklärt, dass sie glauben sie will nicht studieren, evt. nur mit dem Freund zusammen sein.

Wo hat sie denn ihren Studienplatz (in Aussicht)? Hat sie A1? Wo ist sie für den Sprachkurs angemeldet? Normalerweise benötigt sie C1 oder C2.

Wenn sie nur zusammensein wollen, dann können sie heiraten, sie soll A1 machen. Dann von D aus, ist es auch möglich, wenn sie den Sprachnachweis an der Uni macht und dann ggf. studiert.
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Zeno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.11.2011 um 21:34:54
 
Hat sie denn ein Zulassungsbescheid einer Uni und entsprechende Deutschkenntnisse?
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