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HIlfe ! Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen (§ 9 StAG) / "Eheliche Lebensgemeinsschaft" (Gelesen: 938 mal)
gringa1982
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Beiträge: 1

Mainz, Rheinland-Pfalz, Germany
Mainz
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag HIlfe ! Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen (§ 9 StAG) / "Eheliche Lebensgemeinsschaft"
18.10.2011 um 12:22:06
 
Hallo Zusammen !!!!!

Unser Einbürgerungsantrag (§ 9 StAG / in Mainz) läuft nun seit 9 Monaten und wir haben letzte Woche endlich einen Zwischenstand erhalten, dass noch weitere Papiere benötigt werden (z.B. aktuelle Gehaltsbescheinigung, Studienbescheinigung, Angaben über die Dauer meines Arbeitsverhältnisses und die Miethöhe, die letzten beiden Angaben sollten eigentlich schon vorliegen, aber gut)

Jetzt habe ich eine Frage bezüglich der „eheliche Lebensgemeinschaft“ bzw. was man darunter versteht.

Aber kurz zur unserem Background:
Mein Mann kommt aus Chile und lebt seit 2004 in Deutschland. Im Januzar 2007 haben wir geheiratet. Wir leben seit September 2004 zusammen und er hatte 2008 sein Wunschstudium in Mainz begonnen. Er hat bis August 2011 BaföG bezogen und gestern seinen Abschluß gemacht. Er hat in dieser Zeit nicht gearbeitet, sondern wie viele Studenten vom BaföG gelebt. Ich bin also Alleinverdienerin und wir hatten neben dem Bafög noch mein Nettogehalt von ca. 1700 Euro/Monat.
Da ich in Frankfurt arbeite und wir in Mainz nur wegen seines Studiums gelebt haben, wollen wir nun wieder umziehen. Das Problem hierbei ist allerdings, dass er am 5.12 für knapp 3 Monate nach Chile fliegt um nach 5 Jahren endlich mal wieder seine Family zu besuchen. Wir haben die ersten Papiere für die Einbürgerung im Dezember 2010 eingereicht und die letzen im Januar 2011. Da die Regelzeit für die Einbürgerung 8 Monate beträgt, haben wir so kalkuliert, dass wir zum 1.12. ausziehen und er dann im Dezember den Papierkram wegen der Einbürgerung in Chile regeln kann. Wie sich jetzt herausstellt, war dies sehr knapp.
Nun dauert alles länger als gedacht. Wir erfüllen alle Kriterien für eine Einbürgerung nach (§ 9 StAG) und ich sehe nicht, dass unser Leben bzw. die Lebensweise problematisch wäre.
Mein Mann arbeitet zwar nicht, aber er hat die ganze Zeit studiert, was nicht ungewöhnlich ist. Jetzt hat er wie gesagt seinen Abschluss und er will sich nach seiner Rückkehr aus Chile, Ende Februar, als Mediengestalter selbstständig machen.
Das Problem ist unser Auszug zum 1.12. ! Ich wollte die 2 1/2 Monate  bzw. übergangsweise bei meinen Eltern im Haus wohnen (eigenes großes Zimmer, aber Bad und Küche werden mit Eltern geteilt und es gibt keine separaten Eingang). Mein Mann würde sich natürlich dann auch dort melden. Jetzt haben wir Angst, dass dies von der Behörde nicht als „ehelichen Lebensgemeinschaft „ anerkannt wird und diese verlangen, dass wir in einer eigenen Wohnung mit einer gewissen Quadratmeterzahl wohnen. Die Behörde verlangt ja Mietvertrag mit m² Zahl und Mietkosten. Mein Vater könnte uns ja einen Mietvertrag ausstellen, allerdings habe ich Angst dass die Einbürgerung daran scheitert. Müssen wir melden, dass er für 2 1/2 Monate im Ausland ist?

Ich kann es nicht nachvollziehen warum man so einengt wird. Wir waren damals (2009), als wir nach Mainz gezogen sind schon gezwungen schnellst möglichst einen Wohnung zu finden, da das Amt meinem Mann sonst das Visum nicht verlängert hätte! Das Wohnen bei meinen Eltern wäre nicht akzeptiert worden (damals noch in Hessen). Manchmal machen persönliche Dinge es notwendig vorrübergehend bei der Familie zu leben und nur weil ich einen ausländischen Partner habe, wird dies zu einem Problem.

Müssen wir uns jetzt wirklich bis die Einbürgerung durch ist eine andere Wohnung suchen? Optimal wäre ja dann wieder in Mainz statt in Hessen. Eine Wohnung  auf Zeit für 3-4 Monate käme dann ja auch wieder nicht in Frage, da die Behörde nachfragen könnte.
Wie sollte man am besten vorgehen bzw. argumentieren? Mein Mann wird vom Amt auch keine sozialen Leistungen beantragen, dies ist nicht notwendig und ich verdiene genug um uns beide zu versorgen. Aber die Wohnung macht uns große Sorgen!!!!

Ich will mir nach der Einbürgerung einen neuen Job suchen und dann in diese Richtung ziehen. Da mein Mann selbstständig ist, würde er mit mir ziehen, bzw. erstmals in Mainz einen 2. Wohnsitz. Aber das ist momentan ja nicht relevant.
Wir sind wirklich verzweifelt und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass da alles bis Dezember durch ist...

Vielen Dank für die Tipps und Infos !
LG
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