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Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt (Gelesen: 1.614 mal)
Themen Beschreibung: Staatsangehörigkeit
2Sohn
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Homs, Syria
Homs
Syria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt
09.10.2011 um 11:18:49
 
Hallo,

erwirbt durch die Geburt im Inland ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und keine Niederlassung hat?

Ich habe oft von solchen Ermessen gehört.

Habt ihr Ahnung in welchen Bundersländern solche Ermessen stattfinden?

Viele Grüße
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2Sohn
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Homs, Syria
Homs
Syria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrisch
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Antwort #1 - 09.10.2011 um 11:37:29
 
Mein Kind ist in Deutschland geboren. Ich war damals seit 8 Jahren in Deutschland aber habe noch keine Niederlassung.

Mein Kind hat trotzdem einen deutschen Pass erhalten.  Die Meldebehörde hat den Pass nach einem Jahr den Pass eingezogen.

Ich nehme an das Standesamt ihn eine ermessen oder fehlerhafte Einbürgerung  gemacht.

Ich bitte um Ihre Hilfe
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Eduard
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quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #2 - 09.10.2011 um 11:40:24
 
Ermessen kann nur da ausgeübt werden, wo es vom Gesetz her vorgesehen ist.

Ist hier aber nicht der Fall, §4 StAG fordert eindeutig, dass ein Elternteil...

Zitat:
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.


2Sohn schrieb am 09.10.2011 um 11:18:49:
erwirbt durch die Geburt im Inland ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und keine Niederlassung hat?


Wenn der Elternteil EU-Bürger oder Schweizer ist, ist eine NE nicht nötig. Bei allen anderen schon.
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