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Aufenthaltserlaubnis - Wie lange kann ich in Deutschland bleiben, nachdem mein Job endet? (Gelesen: 3.486 mal)
FigMelon
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Australien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis - Wie lange kann ich in Deutschland bleiben, nachdem mein Job endet?
30.08.2011 um 18:13:41
 
Hallo,

Entschuldigung für mein schlechtes Deutsch.

Ich bin ein Australier, lebe ich in Berlin und haben ein Visum, das gültig ist, bis April 2012. Allerdings werde ich Beenden der Arbeit im September. Mein Visum ist mein Job verbunden. Ich verstehe, ich kann nicht für andere Unternehmen arbeiten, und dass kann ich nicht für arbeitslosgeld gelten.

Ich habe mein eigenes Geld, um mich für mindestens 10 Monate zu unterstützen. Meine Frage ist, wie lange kann ich in Deutschland bleiben, nachdem mein Job endet?

Niemand kann mir eine Antwort geben. Ich habe eine Verabredung mit dem Auslaenderbehode aber es ist nicht bis Ende September, die zu spät ist.

Vielen Dank für jede Antwort, die Sie mir geben können.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis - Wie lange kann ich in Deutschland bleiben, nachdem mein Job endet?
Antwort #1 - 31.08.2011 um 15:03:48
 
FigMelon schrieb am 30.08.2011 um 18:13:41:
Meine Frage ist, wie lange kann ich in Deutschland bleiben, nachdem mein Job endet?

Solange du eine AE (english "Visa", ist aber kein "Visum")  kannst du dich in D aufhalten. Sofern du bereits einen Termin mit der ABH hast (und darüber einen Nachweis), sollte es zumidnest bis dahin keine Problem geben.
Wenn Deine AE an deiner Arbeit hängt, kann die ABH die AE dann verkürzen, aber das erfährst du bei dem Termin.

Ansonsten kannst du nach Ausreise (aus Schengen) und erneuter Einreise dich bis zu 3 Monaten in D weiter aufahlten.

FigMelon schrieb am 30.08.2011 um 18:13:41:
und dass kann ich nicht für arbeitslosgeld gelten

hmm, du warst bei einem dt. AG angestellt und hast in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Damit ergibt sich AFAIK ein Anspruch auf ALG 1.



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