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Freizügigkeitsrecht (Gelesen: 48.128 mal)
desideria67
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Antwort #75 - 13.09.2011 um 02:25:44
 
aber dieses Bestätigungsschreiben habe ich doch schon 2 Wochen nach Eingang meiner Remonstration bekommen. Das war am 26.06.2011 Am 10.06. 2011 habe ich das Schreiben zur Botschaft geschickt. Anfragen wurden doch erst ab August gestellt. Wir wollten einen Termin zum Gespräch in der Botschaft, nix... keine Antworten, am Telefon immer wieder das gleiche... wir sind nicht zuständig, und das nun auch beim Bürgerservice... naja wir sind ja nicht zuständig da müssen sie sich an die Botschaft wenden. Die wollten ja nicht mal wissen welche Botschaft, welches Land... nichts....

bin total enttäuscht und dadurch auch bestärkt in meinem Entschluss mein Leben ins Ausland zu verlegen mit allen Konsequenzen
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Antwort #76 - 13.09.2011 um 17:56:27
 
desideria67 schrieb am 13.09.2011 um 02:25:44:
wir sind nicht zuständig, und das nun auch beim Bürgerservice... naja wir sind ja nicht zuständig da müssen sie sich an die Botschaft wenden


Mach es schriftlich. Brief (nein keine E-Mail, oder Telefonat) an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, mit dem du um den Sachstand der Remonstration anfragst.

Bekommst du keine oder eine unbefriedigende Antwort, kannst du dann auf Untätigkeit Klagen. Aber dazu mußt du formell erst mal etwas unternehmen. Und das Formelle ist schriftlich!
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desideria67
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Antwort #77 - 13.09.2011 um 21:59:28
 
Hab ich fertig geschrieben, wollte es eigentlich per Mail schicken, aber nun schicke ich es morgen per Post mit Rückschein, dann kommt es sicher an.
Vielen Dank für Eure Hilfen, obwohl ich dauernd total gefrustet war . Danke
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Antwort #78 - 15.09.2011 um 11:58:45
 
schicke es per Fax vorab, denn dies hat fristwahrende Wirkung. Bei euch ist der 3 Monatszeitraum um.

Du schrammst nicht an HarzIV vorbei, setzte eine Frist von 1 Woche, da der 3 Monatszeitraum vorbei ist und klage.

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Antwort #79 - 16.09.2011 um 10:08:02
 
entstehen mir irgendwelche Nachteile weil die Frist überschritten ist ? ALso ich meine daß ich Klage nicht mehr einreichen kann oder so?
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Antwort #80 - 16.09.2011 um 10:44:06
 
desideria67 schrieb am 16.09.2011 um 10:08:02:
entstehen mir irgendwelche Nachteile weil die Frist überschritten ist ? ALso ich meine daß ich Klage nicht mehr einreichen kann oder so? 



Die Frist MUSS überschritten sein um eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Bitte lese doch alle Antworten, verdaue es in Ruhe oder such dir Hilfe, so wie du die Sache angehst wird das nichts
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Antwort #81 - 16.09.2011 um 11:10:59
 
ja das werd ich machen, ich verdau das jetzt alles erstmal, werd das mit meinem Mann besprechen und dann werden wir entscheiden ob wir den Weg hier weiterverfolgen oder doch das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen... auf 3 Tage kommt es jetzt auch nciht an dann
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Antwort #82 - 18.09.2011 um 18:21:27
 
Hallo nochmal ,
ich habe jetzt das Schreiben für das Auswärtige Amt fertig gemacht und mit Fristsetzung von einer Woche um Klärung gebeten, muß ich das gleiche nun auch an die Botschaft und das Ausländeramt schicken, oder reicht es, wenn der Bürgerservice des AA es nun bekommt?
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Antwort #83 - 18.09.2011 um 23:11:19
 
das mit dem Verdauen/begreifen hat scheinbar nocht nicht fuktioniert!

Die ABH hat mit allem nichts zu tun, die AV (Botschaft) gehört zum AA und somit ist dieses die Beklagte
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Antwort #84 - 19.09.2011 um 08:59:36
 
dann hab ich doch richtig verstanden, hab nur für AA fertig gemacht, gestern abend gefaxt und jetzt trag ich zur Post,
ich danke Dir, ich kapier das alles bissel später, hab Angst noch mehr falsch zu machen , dafür kann ich Dir versichern, dass ich in meinem Job top bin   Zwinkernd
ich danke Euch allen noch einmal recht herzlich für Euer Verständnis und Eure Hilfe
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Antwort #85 - 24.09.2011 um 18:05:42
 
Hab jetzt Antwort vom AA.... und warum wohl wußte ich was ich zu erwarten habe ?


vielen Dank für Ihr O.g. Schreiben, in dem Sie um Sachstandsmitteilung zum Visumantragsverfahren
Ihres Ehemannes bitten.
In ihrem Schreiben vom 29.06.2011 weist die Botschaft Pristina auf eine längere Dauer des
Remonstrationsverfahrens hin. Da der Antrag in diesem Verfahren unter Beteiligung der
zuständigen Ausländerbehörde noch einmal genau überprüft wird, was in Ihrem eigenen
-- Interesse liegt, kann e.szu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten kommen.
h bin sicher, dass Ihnen die Botschaft so bald wie möglich antworten wird.
~ft freundlichen Grüßen
IM Auftrag




was meint ihr, wie lang würde der Klageweg wohl werden und benötige ich dafür einen Anwalt ?
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Antwort #86 - 24.09.2011 um 18:14:20
 
Falls die Remonstration abgelehnt wird, richtet sich die Klage gegen das AA in Berlin, zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin.

Du darfst ohne Anwalt auftreten, da Du dich aber nicht wirklich gut auskennst, nimm lieber einen Anwalt / Anwältin. Such rechtzeitig nach einer Migrationsberatung in Deinem Ort, die kennen einige Namen und Adressen (es soll ja jemand sein, der sich im Ausländerrecht und Visumverfahren auskennt).

Bei VG Berlin dauert es neun bis vierzehn Monate. Allerdings werden in dieser Zeit neben der Akteneinsicht auch Stellungnahmen ausgetauscht, Du bekommst also guten Einblick, was genau die Gegenseite gegen Euch in der Hand hat.
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Antwort #87 - 24.09.2011 um 19:33:13
 
reinhard schrieb am 24.09.2011 um 18:14:20:
Falls die Remonstration abgelehnt wird, richtet sich die Klage gegen das AA in Berlin, zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin.


Da bereits über drei Monate verstrichen sind, kann die Threadstellering direkt bereits jetzt Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin gegen die Ablehnung des Visa einleiten (§75 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Remonstration muss nicht mehr abgewartet werden.  Wird aufgrund der Remonstration doch noch das Visa erteilt, ist die Klage hinfällig.

Ist man selbst nicht sattelfest ist ein Anwalt mit guten Kenntnissen des Ausländer- und des Verwaltungrechts anzuraten.
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Antwort #88 - 24.09.2011 um 22:23:58
 
reinhard schrieb am 24.09.2011 um 18:14:20:
Bei VG Berlin dauert es neun bis vierzehn Monate.



So lange ? Ich bin ja Oma bevor ich mit meinem Mann zusammenleben darf.
Ich frag jetzt nochmal ganz blöd :
Wenn ich jetzt Klage einreiche, mit Hilfe eines Anwaltes, dann meinen Wohnsitz nach Österreich verlege, ganz legal, ohne irgendwelche Tricks, meinen Mann zu mir hole und wir leben dort endlich zusammen, läuft die Klage dann hier weiter ? Kann ich ansonsten irgendjemandem Vollmacht erteilen für die Klage ?
Ich möchte nicht noch ein Jahr auf meinen Mann warten  Traurig
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Antwort #89 - 25.09.2011 um 00:21:50
 
desideria67 schrieb am 24.09.2011 um 22:23:58:
Wenn ich jetzt Klage einreiche, mit Hilfe eines Anwaltes, dann meinen Wohnsitz nach Österreich verlege, ganz legal, ohne irgendwelche Tricks, meinen Mann zu mir hole und wir leben dort endlich zusammen, läuft die Klage dann hier weiter ? Kann ich ansonsten irgendjemandem Vollmacht erteilen für die Klage ? 


Irgendwie verstehe ich die Logik nicht.
Warum auf einen Termin ca 12 Monate warten.
Wenn du 12 Monate mit deinem Mann in AT zusammengelebt hast ist die Scheinehe vom Tisch und du ein Rückkehrerfall.
Wenn du also für AT entscheidest ist die Klage so überflüssig wie ein Kropf
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