Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 7 ... 11
Thema versenden Drucken
Freizügigkeitsrecht (Gelesen: 48.123 mal)
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #60 - 30.08.2011 um 14:47:26
 
Zitat:
@ mutly

Auch aus dem Ausland kann man gegen D klagen, insbesondere eine Feststellungsklage gegen die Ansicht einer Behörde bei der Ehe handelt es sich um eine Scheinehe. Wenn die Eheleute z.B. 3 Monate in A ihren Wohnsitz hatten, dann dürfte dieser Punkt jederzeit korrigierbar sein.

Die Ansichten wann der gewöhnliche Aufenthalt in D augegeben ist unterliegt einer sehr starken Interpretation. z.B. OVG Saarland vom 30.052011 - 2 B 241/11


Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

Danke für die Info. Auch im verlinkten Bericht zum Urteil geht es um den gewöhnlichen Aufenthalt.

desideria67 schrieb am 29.08.2011 um 18:31:14:
Die Remonstration geht nach wie vor nicht voran, es bewegt sich nichts mehr.


Am besten eben den Bürgerservice des AA kontakitieren und die Probleme und die mögliche Anwendung des von Franky23 erwähnten Urteils mit einem Anwalt besprechen. Dann geht es doch voran und es herrscht da Klarheit. Wenn das Problem behoben werden kann, fällt das Thema Umzug nach Ö weg, da du sonst nicht dort leben würdest. Wenn nicht, dann könntest du wegen Ö nachschauen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #61 - 30.08.2011 um 16:51:35
 
Mutly schrieb am 30.08.2011 um 14:47:26:
Am besten eben den Bürgerservice des AA kontakitieren und die Probleme und die mögliche Anwendung des von Franky23 erwähnten Urteils mit einem Anwalt besprechen. Dann geht es doch voran und es herrscht da Klarheit. Wenn das Problem behoben werden kann, fällt das Thema Umzug nach Ö weg, da du sonst nicht dort leben würdest. Wenn nicht, dann könntest du wegen Ö nachschauen.


Danke, das werde ich sofort nach meiner Rueckkehr machen, ich werde zuaetzlich alle jetzt gesammelten sogenannten Beweise einscannen und an alle 3 Stellen senden, zusaetzlich mit der Bitte, unseren Antrag neu zu pruefen und zu bescheiden. Bisher habe ich mit dem Buergerservice noch nichts zu tun gehabt, reicht es dann wenn ich dort die Bearbeitungsnummer des Konsulates fuer die Remonstration nenne, oder soll ich denen besser den Sachverhalt erneut komplett schildern? Angeben, das wir beim gemeinsamen Gespraech nicht uebereinstimmend geantwortet haben, dass die Remonstration laeuft, das ich vorhabe meinen Wohnsitz zu verlegen ?
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #62 - 30.08.2011 um 17:08:47
 
Denk unbedingt daran, dass Du keine Unterlagen einreichen kannst, um "unseren" Antrag zu bearbeiten - Du hast ja gar keinen Antrag gestellt.

Er hat ein Visum beantragt, nur er ist Antragsteller, nur er kann Unterlagen einreichen, nur er kann um Prüfung und (Neu-)Bescheidung seines Antrags bitten.

Du wirst nur über die Ausländerbehörde beteiligt, und auch die Ausländerbehörde wird nur beteiligt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #63 - 30.08.2011 um 22:20:29
 
aber ich habe die Generalvollmacht um all seine Angelegenheiten regeln zu duerfen. Ich habe auch die Remonstration eingereicht. Dauert es deswegen alles so lange ?
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #64 - 31.08.2011 um 07:04:10
 
Im Moment ist auch Urlaubszeit. Auch da kann es zu Verzögerungen kommen.

Mit einer Vollmacht ist dir sogar vollständige Akteneinsicht zu gewähren. 

Wenn deine neuen Unterlagen nicht angenommen wurden, schreib dies und schicke diese vorab per e-Mail und dann per Post.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #65 - 31.08.2011 um 12:05:47
 
angenommen wurden die schon, von irgendjemand hinter einer verspiegelten Scheibe... aber ich wollte eben eine Empfangsbestaetigung, jetzt habe ich ja nicht einmal einen Nachweis dass die Sachen dort angekommen sind.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #66 - 31.08.2011 um 16:33:26
 
desideria67 schrieb am 30.08.2011 um 22:20:29:
aber ich habe die Generalvollmacht um all seine Angelegenheiten regeln zu duerfen. Ich habe auch die Remonstration eingereicht. Dauert es deswegen alles so lange ?


Um einen Scheineheverdacht zu vermeiden, ist es besser, wenn beide autonom agieren.

Aber Deine Frage musst Du wirklich an den Bürgerservice stellen, das kann dir hier niemand beantworten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #67 - 11.09.2011 um 16:34:53
 
Zitat:
Im Moment ist auch Urlaubszeit. Auch da kann es zu Verzögerungen kommen.

Mit einer Vollmacht ist dir sogar vollständige Akteneinsicht zu gewähren.



Ich will morgen zur ABH bei der ich zur gleichzeitigen Befragung mußte. Ist es ( mit Vorlage der Vollmacht , die der Behörde aber schon vorliegt ) möglich für mich, dann sofort die Akten einzusehen und gegebenenfalls zu fotografieren? Bisher ist immer noch nichts in Richtung Remonstration passiert, wir haben noch gar nix gehört.
Ich wollte eigentlich einen Termin bei der Behörde vereinbaren, aber den habe ich nicht bekommen, ich soll einfach vorbei kommen wurde mir gesagt. Das soll jetzt der letzte Versuch sein, das Visum für Deutschland zu bekommen, ich möchte die im Urlaub gesammelten Fotos und Rechnungen vorlegen. Aber es würde mich schon interessieren was in der Akte steht.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #68 - 11.09.2011 um 16:49:06
 
desideria67 schrieb am 11.09.2011 um 16:34:53:
Bisher ist immer noch nichts in Richtung Remonstration passiert, wir haben noch gar nix gehört. 


Hast du dich schon an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes gewandt?

desideria67 schrieb am 11.09.2011 um 16:34:53:
Ich will morgen zur ABH bei der ich zur gleichzeitigen Befragung mußte. Ist es ( mit Vorlage der Vollmacht , die der Behörde aber schon vorliegt ) möglich für mich, dann sofort die Akten einzusehen und gegebenenfalls zu fotografieren?


Hast du einen Termin? Ich würde Akteneinsicht nur mit Termin machen, die Sachbearbeiterin wird ja die anderen Antragsteller nicht wegschicken nur weil du für eine Stunde die Akten einsehen willst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #69 - 11.09.2011 um 22:39:50
 
grisu1000 schrieb am 11.09.2011 um 16:49:06:
Hast du dich schon an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes gewandt?


nein, ich will das morgen abwarten, der Sachbearbeiter dort war bei der Befragung sehr freundlich und ich erhoffe mir von ihm Hilfe, sollte ich wieder gar nix erreichen, werde ich eine Beschwerde an den Bürgerservice schicken

grisu1000 schrieb am 11.09.2011 um 16:49:06:
Hast du einen Termin? Ich würde Akteneinsicht nur mit Termin machen, die Sachbearbeiterin wird ja die anderen Antragsteller nicht wegschicken nur weil du für eine Stunde die Akten einsehen willst.


Ich habe versucht telefonisch einen Termin zu vereinbaren, habe ich nicht bekommen, ich soll einfach vorbeikommen wurde mir gesagt.
Ich weiß nicht, ich habe immer mehr das Gefühl uns wird die Zeit gestohlen. Ich habe gelesen, eine Remonstration soll in 14 Tagen bearbeitet sein. WIr haben am 10.06.2011 das Schreiben an die Botschaft geschickt. Anfang August bat ich um einen Termin zum Gespräch im Rahmen des Urlaubs Ende Augugst... komplett ohne Reation. Bei dem Versuch die Sachbearbeiterin persönlich in der Botschaft zu erreichen, weitere Unterlagen in der Botschaft abgegeben mit der Bitte um Bestätigung des Erhalts....bis heute ohne Reaktion, Jetzt der Versuch einen Termin beim ABH zu vereinbaren, auch nicht wirklich was erreicht. Vermutlich werde ich morgen einfach wieder weggeschickt. Meine Erfahrung jetzt zeigt mir eigentlich, daß ich beim Bürgerservice sicher auch nichts erreichen werde
unentschlossen Traurig weinend
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #70 - 12.09.2011 um 01:25:38
 
desideria67 schrieb am 11.09.2011 um 22:39:50:
nein, ich will das morgen abwarten, der Sachbearbeiter dort war bei der Befragung sehr freundlich und ich erhoffe mir von ihm Hilfe, sollte ich wieder gar nix erreichen, werde ich eine Beschwerde an den Bürgerservice schicken


Es würde mich wundern wenn der Sachbearbeiter der ABH einen Sachstand über die Remonstration geben kann. Die ABH wird daran beteiligt. Formell trifft die Entscheidung die AV, d.h der Sachbearbeiter würde sich bei einer Darstellung ganz weit aus dem Fenster lehnen. Er kennt ja nur die Meinung und den Sachstand aus Sicht der ABH. Scheinbar hast du noch nicht verstanden, dass die AV und damit das Auswärtige Amt für das Visaverfahren verantwortlich ist. Die ABH wird beteiligt.

desideria67 schrieb am 11.09.2011 um 22:39:50:
Ich weiß nicht, ich habe immer mehr das Gefühl uns wird die Zeit gestohlen. 


Seit über zwei Wochen wurde dir gesagt, dass du dich zu einer Frage nach dem Sachstand des Verfahrens an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden sollst. Hast du aber scheinbar nicht gemacht, dann musst du dich auch nicht wundern das nichts passiert.

Und wenn du sicher Termine oder Auskünfte willst, mach es schriftlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #71 - 12.09.2011 um 09:25:59
 
grisu1000 schrieb am 12.09.2011 um 01:25:38:
Wochen wurde dir gesagt, dass du dich zu einer Frage nach dem Sachstand des Verfahrens an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden sollst. Hast du aber scheinbar nicht gemacht, dann musst du dich auch nicht wundern das nichts passiert.

Und wenn du sicher Termine oder Auskünfte willst, mach es schriftlich. 



So, ich war nicht bei der ABH, ich habe deinen Rat befolgt und beim Bürgerservice angerufen, nach 15 min Warteschleife wurde ich von einer sehr netten Dame darauf aufmerksam gemacht, daß sie nicht dafür zuständig ist, sie hat mich aber zu der zuständigen Stelle weiterverbunden. Dann eine männliche Stimme... da können wir nichts machen, da müssen sie sich an die Botschaft wenden, wir haben ja hier gar keinen Einfluß...blablabla... die einzige Frage von ihm war noch...wo wurde denn die Remonstration eingereicht... naja es ist ja Sommer, da kann das mal etwas länger dauern. Genau das hatte ich erwartet. weinend
Aber ich will ja nichts unversucht lassen, ich rufe jetzt auch die Botschaft an... mal sehen was mich da erwartet
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #72 - 12.09.2011 um 17:51:30
 
grisu1000 schrieb am 12.09.2011 um 01:25:38:
Und wenn du sicher Termine oder Auskünfte willst, mach es schriftlich. 


desideria67 schrieb am 12.09.2011 um 09:25:59:
angerufen

desideria67 schrieb am 12.09.2011 um 09:25:59:
Dann eine männliche Stimme


desideria67 schrieb am 12.09.2011 um 09:25:59:
ich rufe jetzt auch die Botschaft 



dir ist der Unterschied zwischen schriftlich und mündlich,
zwischen beweisbar, belegbar und Hörensagen bekannt?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
desideria67
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81

Bad Tölz, Germany
Bad Tölz
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #73 - 12.09.2011 um 18:28:05
 
erne schrieb am 12.09.2011 um 17:51:30:
dir ist der Unterschied zwischen schriftlich und mündlich,
zwischen beweisbar, belegbar und Hörensagen bekannt? 



ich bekomme doch für nichts eine Bestätigung, bisher habe ich weder auf E Mails an die Botschaft, noch an die ABH eine Reaktion erfahren. Anfragen ( schriftlich ) werden ignoriert, bisher ist alles was ich bekommen habe ein  lapidares Schreiben, daß die Remonstration bearbeitet wird. Der Anruf in der Botschaft ergab, daß diese natürlich nicht zuständig wäre, obwohl ich die Durchwahlnummer aus eben diesem Schreiben angerufen habe. Die Sachbearbeiterin, die die Remonstration bearbeitet hat, ist schon lange nicht mehr dort angestellt, ich wurde an eine andere Stelle verbunden. Dort ist natürlich auch niemand zuständig. Auf meine Frage warum denn keine Antworten auf meine Anfragen oder Mails kommen gibt es immer die gleiche Antwort... nunja alles wird erledigt, ich bekomme dann Bescheid. Ja aber bitte wann denn? Im nächsten Jahrtausend? Es wird doch nicht nur ein Mitarbeiter mit den Anträgen beschäftigt sein und wenn dieser Mitarbeiter aus dem Dienst ausscheidet, dann bleibt alles liegen und das komplette System bricht auseinander?

Es nutzt uns nichts wenn ich alles schriftlich mache, es treibt den Vorgang in keiner Weise voran. Ich werde ein Schreiben an das Auswärtige Amt schicken, in dem ich den kompletten Vorgang schildern werde, mit allen mir vorliegenden Beweisen aber erwarten tu ich mir nichts mehr davon. Ich habe das Vertrauen in dieses System verloren, ich bin deutscher Staasbürger, ich habe einen Ausländer geheiratet, das macht mich nicht zu einem schlechteren Menschen, den man von Pontius nach Pilatus schicken kann, weil ich eine normale Ehe führen will. Das kann so alles nicht richtig sein.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage, nicht für das was du verstehst.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeitsrecht
Antwort #74 - 13.09.2011 um 01:51:18
 
desideria67 schrieb am 12.09.2011 um 18:28:05:
Anfragen ( schriftlich ) werden ignoriert, bisher ist alles was ich bekommen habe einlapidares Schreiben, daß die Remonstration bearbeitet wird

du widersprichst dich, dieses Schreiben ist ein Beweis, dass die Anfragen nicht ignoriert werden.

Ihr habt schriftlich remonstriert.
Ihr habt ein Recht auf eine Bearbeitung der Sache innerhalb von 3 Monaten (webie die Sache nicht innerhalb von diesen 3 Monaten abgeschlossen sein muss, aber die Behörde muss etwas tun, um die Sache abzuschliessen).
Dann habt Ihr also auch schon schriftlich agefragt, wie die Sache steht, und habt keine Antwort bekommen, wie die Sache steht? Eine Antwort, dass daran gearbeitet wird, ist da nicht ausreichend.
Dann schau dir das hier an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 7 ... 11
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema