ohne mir jetzt die ganze Historie durchgelesen zu haben, klingt das jetzt alles nach einer absehbaren Katastrophe:
- Freizügigkeit in
AT durch gesicherten
LU erfordert auch eine
KV. Eine deutsche gesetzliche
KV reicht für einen Daueraufenthalt in
AT nicht aus.
- Einer Klage gegen das Auswärtige Amt zum Zweck der Erteilung eines Visums nach D dürfte evt. das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn gerade der Lebensmittelpunkt nach
AT verlegt wird.
Es dürfte schwierig werden, gegenüber dem VG Berlin zu erklären, dass eigentlich ein Lebensmittelpunkt in D geplant ist und dennoch in
AT (ernsthaft und nicht missbräuchlich) ein dauerhaftes Freizügigkeitsrecht angestrebt wird.
M.E. gehst Du entweder nach
AT mit einer ernsthaften Perspektive von 1-2 Jahren, regelst erstmal dort alles mit Freizügigkeit und Nachzug und überlegst dann, ob ihr wirklich wieder nach D zurück kommen wollt.
Oder man macht die Klage am VG Berlin ohne diese ganze Österreich-Nummer.
Die jetzt verfolgte Lösung halte ich zwar für rechtlich möglich, aber auch für unglaublich schwer und mühsam durchzusetzen.