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Freizügigkeitsrecht (Gelesen: 48.129 mal)
grisu1000
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Antwort #120 - 01.10.2011 um 19:57:30
 
desideria67 schrieb am 01.10.2011 um 18:23:15:
Mein Gedanke war, daß ich so ja nachweisen kann, daß ich vorhabe mich in einem Mitgliedssstaat niederzulassen, weiß jemand ob das wirklich schon ausreicht um das Visum zum 1.11. (dann tritt der Mietvertrag in Kraft ) zu beantragen und dann zu bekommen? DIe Bearbeitung soll ja , inklusiv Terminvereinbarung in ca. 4 WOchen erledigt sein.


Warum muss denn alles so schnell gehen, mit dem Risiko, dass es nicht klappt. Grad in deinem Fall kommt es doch eher darauf an, dass das Ganze genau und sattelfest ist. Außerdem geht es dann letztendlich am schnellsten.

IMHO
Ziehe zum 01.11 um, nehme, eine Arbeit an und melde dich an. Dann beantrage die österreichische Freizügigkeitsbescheinigung. Erst dann sollte Mann ein Einreisevisa beantragen, vorher kannst du die EU-Freizügigkeit doch gar nicht Nachweisen und der Visaantrag wird im besten Fall bis zum Nachreichen der Nachweise herumliegen, schlechtestenfalls abgelehnt werden.

desideria67 schrieb am 01.10.2011 um 18:23:15:
DIe Bearbeitung soll ja , inklusiv Terminvereinbarung in ca. 4 WOchen erledigt sein.


Das EU-Visahandbuch sagt 15 Tage (Teil III, S.96ff)

desideria67 schrieb am 01.10.2011 um 18:23:15:
Oder muß ich bei diesem Weg tatsächlich wieder mit einem Scheinehevorwurf rechnen? Dann würde ich doch den Weg über Griechenland wählen

Wenn du das willst. Ich halte das Risiko für groß, das es nicht klappt. Der griechische Grenzbeamte muss dein Anliegen verstehen, diese spezielle Regelung des Visahandbuches kennen und auch noch deine Dokumente verstehen und akzeptieren.
Und wenn es doch klappt bist du in Österreich und der Scheineheverdacht ist immer noch vorhanden.
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Antwort #121 - 01.10.2011 um 22:42:37
 
grisu1000 schrieb am 01.10.2011 um 19:57:30:
Warum muss denn alles so schnell gehen


naja weil wir November ersten Hochzeitstag haben, wir warten doch schon so lange, aber du hast natürlich Recht, besser wir bereiten das jetzt gründlich vor

grisu1000 schrieb am 01.10.2011 um 19:57:30:
Ziehe zum 01.11 um, nehme, eine Arbeit an und melde dich an.


aber ich bin doch selbstständig und will den Status auch behalten, muß ich denn dann zwingend Arbeitnehmer sein?
Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht es, wenn ich ausreichend Mittel zur Verfügung habe um keine Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, muß ich kein Arbeitnehmer sein und Selbstständige fallen auch unter das Freizügigkeitsrecht ? Oder hab ich wieder nur die Hälfte verstanden?
Wie lange wird es dauern bis man die Freizügigkeitsbescheinigung bekommt ?
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Antwort #122 - 01.10.2011 um 23:54:24
 
desideria67 schrieb am 01.10.2011 um 22:42:37:
muß ich denn dann zwingend Arbeitnehmer sein? 

für Österreich: nein.
Aber wenn Du dann irgendwann deine Freizügigkeit (und die Deines Mannes) wieder nach D mitnehmen willst, musst du nach heutigem Stand in A Arbeitnehmerin gewesen sein.
Wenn du selbständig bist und in A bleibst, wird Dein Mann bei Eurem Umzug nach D wieder eine FZF brauchen.
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Antwort #123 - 02.10.2011 um 00:26:14
 
Es tut mir leid, ich versteh das mit der Freizügigkeit immer noch nicht richtig glaub ich hä?

ich hab das Visa-Handbuch jetzt nochmal gelesen, aber ich glaub nicht daß ich das richtig umsetze ... würdet ihr mir das nochmal erklären ?
ich habe meinen Lebensmittelpunkt in Österreich, ich weise dort nach, daß ich über genügend Existenzmittel verfüge und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werde, ich habe eine gute Krankenversicherung ( BKK in Deutschland dort freiwillig weiterversichert seit 2 Jahren) die auch für Ö gilt, meine Existenzmittel verdiene ich momentan noch in D, komme ich so in Genuß der Freizügigkeit ?

Ich werde natürlich Arbeit auch in Ö suchen, aber das geht ja eben auch nicht von jetzt auf gleich, 2 oder 3 Monate wird das vielleicht dauern, aber solange wollte ich doch nicht mehr warten um meinen Mann zu holen
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Antwort #124 - 02.10.2011 um 08:36:44
 
Dies ist teilweise strittig, denn auch als Dienstleistungsempfänger könnte diese Regelung Anwendung finden.

Bei euch ist doch das Problem der Vorwurf der Scheinehe.

Gehe gerichtlich in D dagegen vor, lebe in der zwischenzeit in Österreich zusammen. Wenn ihr dann einige Monate in Österreich zusammengelebt habt, wird auch kaum ein deutsches Gericht den Vorwurf der Scheinehe aufrechterhalten - sofern die Eh gelebt wird.

Dann ist es gleich ob ihr dann als Freizügigkeitsberichtigte oder Familienzusammführender nach D kommt.

Wenn dir Österreich etwas vergleichbares wie eine Aufenthaltskarte ausstellt und deinem Mann ebenfalls, dann bist du freizügigkeitsberechtigt.


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Antwort #125 - 02.10.2011 um 08:54:36
 
Zitat:
lebe in der zwischenzeit in Österreich zusammen


das ist ja das was ich nicht wirklich verstanden habe, die Wohnung dort reicht um ihn zu mir zu holen? Die Klage in Deutschland ist dann der 2. Schritt. Bis das dann geklärt ist werden wir in Ö leben, zusammen. Denn das ist ja der Sinn der Sache, wir wollen zusammen sein.
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Antwort #126 - 02.10.2011 um 11:01:52
 
desideria67 schrieb am 02.10.2011 um 08:54:36:
das ist ja das was ich nicht wirklich verstanden habe, die Wohnung dort reicht um ihn zu mir zu holen? Die Klage in Deutschland ist dann der 2. Schritt. Bis das dann geklärt ist werden wir in Ö leben, zusammen. Denn das ist ja der Sinn der Sache, wir wollen zusammen sein. 


Nur auf ausreichend Existenzmittel als Freizügigkeitsgrund zu vertrauen ist grenzwertig, vor allem da die Mittel nicht vorhanden sind, sondern durch selbständige Tätigkeit in Deutschland erst erwirtschaftet werden müssen.

Das Thema mit Wohnort in Österreich und Betriebssitz und Tätigkeit in Deutschland hatten wir hier schon, wir drehen uns hier im Kreis. Lese dir einfach die Antworten von #10  bis # 50 nochmal durch.
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Antwort #127 - 10.10.2011 um 15:20:46
 
Hallo, ich habe wieder einige Fragen  unentschlossen

auf dem Visa Antrag wird nach der Dauer des geplanten Aufenthalts und der beantragten Einreisen gefragt, ist es in meinem/ seinem Fall richtig, daß nur einmalige Einreise angekreutzt wird? und bei der Dauer 90 Tage oder kann man das offen lassen ?
Bestimmungsmitgliedstaaten ist Österreich und Mitgliedstaat der ersten Einreise dort wo er mit dem Flieger landet oder mit dem Auto die EU Aussengrenze erreicht oder auch Österreich ?
wäre super wenn ihr mir da auch noch helfen könntet

danke
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Antwort #128 - 14.10.2011 um 10:08:48
 
Der Hauptaufenthalt soll ja Österreich sein, das ist das Wichtigste Kriterium. Ist dies nicht festlegbar, dann wäre das Land der ersten Einreise maßgebend.  Bei euch müsste somit die erste Variante gelten und wie dein Mann dahinkommt ist dann sekundär.

Vermerkt bitte auch, dass ihr ein Einreisevisum auf Basis der EU Richtlinie wollt und nicht ein Schengenvisum

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Antwort #129 - 15.10.2011 um 20:16:18
 
Franky ich danke Dir
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Antwort #130 - 23.11.2011 um 12:38:37
 
Hallo an Alle,
möchte noch ein kurzes Statement abgeben. Habe mein komplettes Leben ja nun in ein EU Land verlegt.
Jetzt wird mein Mann gestern in deutsche Botschaft bestellt, am Telefon sagt man íhm schon, er braucht keinen Pass nur den Ausweis. In der Botschaft legt man ihm ein in deutsch abgefasstes Schriftstück vor und fordert ihn auf zu unterschreiben. Auf Nachfrage, was das sei, antwortet man ihm, er soll seine Frau fragen. Ja Hallo was ist das denn? Was sind denn das für Vorgänge bei den deutschen Behörden? Er hat sich geweigert zu unterschreiben und mich angerufen, dazu mußte er natürlich die Botschaft verlassen mit dem Hinweis er kann dann wieder kommen. Ich weiß doch hier in ... net, was die ihm da vorlegen, wie soll man denn mit sowas umgehen. Ich habe ihm natürlich auch geraten nichts zu unterschreiben. Er wollte zurück in die Botschaft um das Schriftstück zu holen und mir zu faxen, geht net... der " Türsteher " läßt ihn nicht rein, holt den Zettel zum unterschreiben und gibt auf Nachfrage auch nur an, daß er es nicht weiß, das wäre wohl die Ablehnung.
Leute sind das die normalen Wege der Botschaft ? Keine Rechtsbehelfsbelehrung in seiner Sprache? Keine Auskunft über den Inhalt des Schreibens? Das war ja wohl augenscheinlich lediglich ein Verzicht zum Rechtsmittelgebrauchs , oder was soll ich davon halten?

Na ich freue mich  Ärgerlich
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Antwort #131 - 23.11.2011 um 17:31:28
 
Hast du keine Vollmacht von ihm? Wenn nicht, dann sende ihm einen Vordruck und er soll dies faxen.  Dann bitte doch einfach um Mitteilung des Sachstandes und bitte um eine Erklärung weshalb man einen Nichtdeutschen ein Schriftstück zum unterschreiben vorlegt und ihm nicht einmal die Möglichkeit gewährt wird dies mit seiner Frau zu besprechen.
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Antwort #132 - 23.11.2011 um 17:40:26
 
Oh die Vollmacht wurde sowohl dem Remonstrationsschreiben als auch der Sachstandsnachfrage beim Bürgerservice beigelegt. Dazu immer wieder der schriftliche Hinweis, daß alle Korrespondenzen über mich als Bevollmächtigte laufen sollen. Das ist doch reine Schikane, daß man ihm das Schriftstück in Deutsch vorlegt aber in albanisch mit ihm redet. Wir reichen einfach Klage ein jetzt.
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Antwort #133 - 24.11.2011 um 11:30:24
 
Schreib doch eine Mail und bitte um eine Übersendung des Schreibens per Mail.
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Antwort #134 - 24.11.2011 um 17:01:04
 
Ich glaube, ich hab nicht mehr genug Kraft dazu. Es ist sicher besser unsere Kraft nun auf die ausstehende Klage zu verwenden, für uns gilt nun eh das EU Recht und wir haben doch mit der deutschen Botschaft nun auch nichts mehr zu tun. Im übrigen vermute ich, daß es auf die Mail sowieso wieder keine Antwort geben würde. Ich wollte hier eigentlich auch nur kurz mitteilen, wie so Vorgänge  in der deutschen Botschaft im Kosovo gehandhabt werden. Ein netter Berater aus dem österreichischem Forum nannte das ganz treffend ( obwohl von ihm nicht auf die dt. Botschaft bezogen ) " willkommen in Absurdistan ! "
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