Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
ja,wieder keine geburtsurkunde (Gelesen: 19.039 mal)
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ja,wieder keine geburtsurkunde
15.08.2011 um 17:18:17
 
Guten Tag, ich befinde mich in einer aussichtslosen Situation im Moment und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich weiß die Geschichte habt ihr oft gehört, aber auch ich kam als Flüchtling nach Deutschland mit meinen Eltern ( mit 11 Jahren) und besitze leider keine Geburtsurkunde. Meine Geburt wurde nicht registriert, da meine Eltern aus einem Land geflohen sind und keine Dokumente besaßen, ich wurde aber im Land B geboren. Sinn der Geschichte: Eltern hatten keine Papiere, um meine Geburt anzumelden, nun ja ich würde mich gerne einbürgern lassen, aber ohne Geburtsurkunde-keine EB.
Alles was ich habe sind Schulzeugnisse von meinem Geburtsland, Ausweis für Flüchtlinge (ausgestellt in der Botschaft meines Geburtslandes), Nachweis, dass ich im Krankenhaus als Kind mehrmals geimpft wurde (mit meinem Namen,Gebursdatum usw) und Zeugen, die meine Geburt dort bezeugen können. Mehr leider nicht Traurig, ich hoffe, dass meine Situation nicht ganz hoffnungslos ist unentschlossen

Vielen Dank für die Antworten im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #1 - 15.08.2011 um 17:25:17
 
Wenn ich das richtig verstehe, ist Dein Geburtsland also nicht das Land, aus dem ihr ursprünglich geflohen seid?
Wäre es möglich, Deine Geburt dort nachbeurkunden zu lassen? Entsprechende Nachweise scheinst Du ja zu haben.

Zitat:
Eltern hatten keine Papiere, um meine Geburt anzumelden,


Hat Dein Geburtsland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet? Die Weigerung, die Geburt zu registrieren, auch wenn Papiere fehlen, verstößt gegen Artikel 7 dieser Konvention.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #2 - 15.08.2011 um 17:36:24
 
Ich wurde in der Sowjetunion geboren, also in der Zeit wo es zu zerbrechen begann -1990. Meinen Eltern wurde nur gesagt, die sollten sich erst um ihre Pässe bemühen, dann könnte die Geburt registriert werden, war nicht möglich weil sie ja Flüchtlinge waren.
Ich war schon bei der Botschaft, allerdings ohne Erflog Traurig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #3 - 15.08.2011 um 19:14:44
 
Falls Du im Krankenhaus geboren bist, dürfte es dort sicher Aufzeichnungen darüber geben, auf Grund derer dann eine Nachbeurkndung erfolgen könnte.

Allerdings wird es immer schwieriger, je mehr Zeit darüber verstreicht. So müssen leider die Kinder für die Versäumnisse ihrer Eltern die Konsequenzen tragen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #4 - 15.08.2011 um 19:50:51
 
alles versucht, die im krankenhaus meinten nur, dass solche Dokumente ( Bescheinigung der Geburt) nur einmal erteilt werden und in den Archiven steht nix.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit in Deutschland die Geburt durch Zeugen zu beweisen? oder vllt durch die Hebamme, falls sie überhaupt noch lebt?
Irgendwas muss doch gehen, man ist integriert, studiert, lebt nach den deutschen Gesetzen( keine Straftaten) und trotzdem wie ein Niemand behandelt unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #5 - 15.08.2011 um 23:41:23
 
Zitat:
man ist integriert, studiert


Sehr lobenwert

Zitat:
lebt nach den deutschen Gesetzen( keine Straftaten)


Das kann das gastland ja wohl auch erwarten

Zitat:
trotzdem wie ein Niemand behandelt


Klingt hart aber ohne Papiere bist du ein Niemand, und das ist sicher nicht Verschulden von D

Ist zwar kein Trost aber es gibt Menschen die seit 50 Jahren in D leben als Staatenlos weil die Eltern Versäumnisse gemacht hatten

Was ist denn mit der Bescheinigung der Geburt? Auch wenn diese nur einmal ausgestellt wird müsste ja eine Ausfertigung existieren
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #6 - 16.08.2011 um 12:10:47
 
Ja das wird erwartet, es wird auch erwartet, dass man sich integriert, dennoch gibt es viele, die kaum Deutsch können und trotzdem mit dem schönem deutschen Pass rumlaufen...

Nun wegen dem Krankenhaus, das kann nur bezeugen, dass ich dort seit meiner Geburt behandelt wurde mehrmals. Jedoch die  Geburt selbst kann nicht bezeugt werden wegen fehlenden Unterlagen.
Ich dreh langsam durch, man möchte ein Teil der Gesellschaft werden, tut alles dafür und keiner kann helfen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #7 - 16.08.2011 um 12:39:46
 
Zitat:
dennoch gibt es viele, die kaum Deutsch können und trotzdem mit dem schönem deutschen Pass rumlaufen


Mit diesen polemischen Quatsch kommst du nicht weiter!
Jeden Tag fahren hunderte über ein rote Ampel, wenn man erwischt wird kann man dies sicher nicht als rechtfertigung anführen.
Sei doch mal logisch, wie soll eins der besten Urkundenwesen (das Deutsche) funktionieren wenn man Pässe ausstellt ohne das die Identität nachgewiesen ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #8 - 16.08.2011 um 12:42:26
 
Zitat:
Ich dreh langsam durch, man möchte ein Teil der Gesellschaft werden, tut alles dafür und keiner kann helfen 

Wozu braucht man dazu unbedingt einen deutschen Pass.
Ich kenne etliche Ausländer die hier seit Jahrzehnten glücklich leben (z.B. meine Frau) und sich trotzdem nicht einbürgern lassen, obwohl sie häufig dazu aufgefordert werden.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.08.2011 um 12:56:07 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #9 - 16.08.2011 um 12:46:33
 
Zitat:
Ich wurde in der Sowjetunion geboren, also in der Zeit wo es zu zerbrechen begann -1990. Meinen Eltern wurde nur gesagt, die sollten sich erst um ihre Pässe bemühen, dann könnte die Geburt registriert werden, war nicht möglich weil sie ja Flüchtlinge waren.

Hier gibt es vielleicht schon ein paar Leute die dir gute Tipps geben koennen, einige Board mitglieder haben persoenliche Erfahrung mit Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Aber du bist ja doch sehr zurueckhaltend damit irgendwelche handfesten Details anzugeben. Die SU war gross und gibt es nicht mehr. Wenn du wirklich hoffst, dass dir hier jemand helfen kann
(die meisten hier sind hilfsbereiter als sigi-n)
, dann beschreibe bitte detailliert deine Situation, inklusive der involvierten Staaten und Zeitraeume.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #10 - 16.08.2011 um 12:52:27
 
ja aufgefordert- nur so kann man sich integrieren, mein Problem ist es , dass ich keine Bürgerschaft von keinem Land habe, die Botschaften geben es zu , aber können nicht helfen.
Ohne Geburtsurkunde kann ich hier gar nix (Heiraten, Kinder anmelden etc.)
Könnte man gerichtlich was erreichen und ist alles aussichtslos?
Gegen Eltern klagen, dass sie das versäumt haben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #11 - 16.08.2011 um 12:59:56
 
sigi-n schrieb am 16.08.2011 um 12:39:46:
Mit diesen polemischen Quatsch kommst du nicht weiter!
Jeden Tag fahren hunderte über ein rote Ampel, wenn man erwischt wird kann man dies sicher nicht als rechtfertigung anführen.
Sei doch mal logisch, wie soll eins der besten Urkundenwesen (das Deutsche) funktionieren wenn man Pässe ausstellt ohne das die Identität nachgewiesen ist.


Ich gebe dir Rechts, aber Ich hab eben Zeugnisse, Krankenhausbescheinigungen und einen Flüchtlingsausweis ausgestellt in meinem Herkunftsland.
Die Identität kann doch bewiesen werden... ich suche sogar meine Hebamme, hab 1000 Leute angerufen, ich hoffe sie ist noch am Leben.
Aber Deutschland kann dich nicht so einfach so tun, also würde sie das ganze nicht interessieren. Bürokratie ist eine Sache aber Menschlichkeit eine andere. Man war ein Flüchting
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #12 - 16.08.2011 um 13:00:57
 
Welche Staatsangehörigkeit haben denn Deine Eltern ?

Du erwartest hier konkrete Hilfestellung, hälst Dich aber selbst recht schamhaft zurück Details über Deine Herkunft bekannt zu geben.

So kannst Du auch kaum zielführende Informationen erhalten.

Welches ist denn nun Dein Herkunftsland ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #13 - 16.08.2011 um 13:08:35
 
Abchasien ist mein Herkunftsland- ist eine Anatomie in Georgien.
Meine Eltern sind Armenier und wurden vertrieben aus Aserbaidshan. Die aser. Botschaft hat anerkannt, dass sie wirklich dort gelebt haben in Aserbaidshan und nicht die Staatsangehörigkeiten deren besitzen.
Mein Problem ist nicht Aserbaishan, sondern Georgien und Abchasien- es gibt viele Nachweise , dass ich dort geboren wurde ( viele Zeugen etc.) aber keine Geburtsurkunde...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #14 - 16.08.2011 um 14:22:55
 
Zitat:
Abchasien ist mein Herkunftsland- ist eine Anatomie in Georgien.

Abchasien wird nur von vier Staaten als eigenständiger Staat anerkannt.

Im Verständnis der Bundesrepublik Deutschland und dem der meisten anderen Länder gehört diese Region völkerrechtlich zu Georgien.

Deshalb solltest Du versuchen über die georgische AV in Deutschland einen Pass zu erlangen.

Botschaft Georgien,
Rauchstraße 11,
10787 Berlin

Telefon
(030) 4849 07 0, Konsularabteilung (030) 4849 07 19
 
 
Fax 030-48 49 0720
 
www.germany.mfa.gov.ge
 
Konsularabteilung (berlin.konsulat@mfa.gov.ge): Telefonische Auskunft bzw Terminvergabe für Vorsprache: Di, Mi, Fr 9.30-13.00 Uhr. Besuchszeiten Mo - Do 9.30-15.00 Uhr. Leiter: Außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin: I.E. Frau Gabriela Habsburg-Lothringen, Konsularbezirk: Bundesgebiet

Ohne entsprechende nachweisbare Bemühungen Deinerseits bei dieser Botschaft wirst Du nicht weiterkommen.

Die BOtschafterin ist übrigens eine sehr schöne junge Frau.


Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.08.2011 um 14:34:14 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #15 - 16.08.2011 um 15:06:09
 
Vielen Dank für die Information Saxonicus, doch ich bin ein Stammgast bei der georgischen Botschaft, diese können mir nicht helfen. Ich wäre sogar dankbar wenn ich wenigstens einen georgischen Pass beantragen könnte...
Nächste Woche fahre ich zu der russischen Botschaft, mal schauen was sie mir sagen können. weinend
Das schöne ist, dass die Einbürgerugsbehörde mir auch helfen möchte, meine Situation auch versteht.
Ich wurde mit meinem Flüchtlungsausweis aus Abchasien ( besitze auch den grauen Reisepass für Ausländer) zum Standesamt geschickt wurde und nun warte ich auf die Antwort, aber Hoffnungen mache ich mir nicht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #16 - 16.08.2011 um 15:52:49
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 14:22:55:
Deshalb solltest Du versuchen über die georgische AV in Deutschland einen Pass zu erlangen.


Wie soll TS einen georgischen Pass erhalten, wo er die georgische Staatsangehörigkeit nicht besitzt. In Georgien gilt Abstammungsprinzip. Also, wenn die Eltern keine georgische Staatsbürger sind, ist das Kind kein Georgier.

Außerdem ersetzt ein Pass die Geburtsurkunde nicht und eine Einbürgerung in einem anderen Staat wäre ohne eine Geburtsurkunde auch kaum möglich.

- Welche Staatsangehörigkeit ist in dem grauen Reisepass für Ausländer eingetragen?
- Bist Du als Staatenlos anerkannt? Welcher Aufenthaltsstatus hast Du hier?

Den Weg über die Botschaft von Georgien (Russland hat damit gar nichts zu tun) halte ich für aussichtslos, so lange den Konflikt in Abchasien nicht beigelegt ist. Aber u.U. kann dein Geburt hier nachbeurkundet werden:

Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)
"Für eine im Ausland geborene Person kann nachträglich ohne zeitliche Befristung ein Antrag auf Beurkundung der Geburt in einem deutschem Geburtenregister gestellt werden.

Die Möglichkeit der Nachbeurkundung der im Ausland registrierten Geburt besteht für deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Eine dieser Voraussetzungen muss die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen.

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder.

Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts der im Ausland geborenen Person bzw. der antragsberechtigten Person im Inland.

Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin.

Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation (Beglaubigungen) versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch mit uns in Verbindung, um nähere Informationen zu erhalten und einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.

Die Gebühren für die Nachbeurkundung betragen 50 €. Einzelfallabhängig können weitere Kosten entstehen, z. B. für die Aufnahme einer Namenserklärung. "
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #17 - 16.08.2011 um 17:06:18
 
Danke dir Davith, diese Informationen sind sehr hilfreich. Allerdings hat die Frau beim Standesamt nichts erwähnt.
Theorerisch bin ich staatenlos, im Reiseausweis steht die Staatsangehörigkeit Aserbaidshanish, aber selbst die Ausländerbehörde hat zugegeben, dass dies falsch ist.
Abchasien wird auch mit Aserbaidshan von den Beamten verwechselt, die lehnen Abchasien ab und meinen so einen Staat gibt es nicht. Nun, man hat vor 5 Jahren noch gesehen welchen Krieg Abchasien verursacht hat.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #18 - 16.08.2011 um 17:09:40
 
davith schrieb am 16.08.2011 um 15:52:49:
Den Weg über die Botschaft von Georgien (Russland hat damit gar nichts zu tun) halte ich für aussichtslos, so lange den Konflikt in Abchasien nicht beigelegt ist. Aber u.U. kann dein Geburt hier nachbeurkundet werden:

Naja, Russland hat Abchasien anerkannt vielleicht wüssten sie, wie man mir helfen könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #19 - 16.08.2011 um 17:55:29
 
Aserbaidshan hat die armenischen Flüchtlinge ausgebürgert bzw. diese werden vom Aserbaidshan nicht als Staatsbürger anerkannt. M.E. bist Du staatenlos.

Du sollst schriftlich folgende Anträge stellen:
- bei der ABH einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen
- beim Standesamt die Nachbeurkundung der Geburt.

Es ist kein leichtes Weg. M.E. aber nur so bekommst Du irgendwann vernünftige Papiere.

Und lass bitte Russland aus dem Spiel. Russland hat damit nichts zu tun.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #20 - 16.08.2011 um 18:06:00
 
Ich besitze übrigens die Niederlassungserlaubnis und erfülle auch die 8 Jährige Vorrassetzung. Meine Eltern haben 2 mal von der aserb Botschaft die Bestätgung, dass sie tatsächlich dort gelebt haben.
Die Beamtin beim Standesamt meinte, sie müsse de Landsrat fragen usw ,ob es überhaupt möglich sei gerichtlich vorzugehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #21 - 16.08.2011 um 18:31:38
 
Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Pass besitzen Deine Eltern ?

Ihnen hast Du schließlich diesen ganzen Schlamassel zu verdanken.

Leider ist immer wieder zu beobachten, daß manche Leute derartige Dinge nicht so wichtig nehmen. Da werden manchmal sogar unersetzliche oder schwer ersetzbare Dokumente als Notizzettel verwendet und dann haben die Kinder die dadurch entstandenen Probleme zu bewältigen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #22 - 16.08.2011 um 18:59:28
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 18:31:38:
Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Pass besitzen Deine Eltern ?


Denk bitte daran:

Aserbaidschan hat durch das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1998 allen Armeniern, die bei den ethnischen Säuberungen das Land verlassen mussten, die Staatsangehörigkeit entzogen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #23 - 16.08.2011 um 19:11:47
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 18:31:38:
Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Pass besitzen Deine Eltern ?

Ihnen hast Du schließlich diesen ganzen Schlamassel zu verdanken.

Leider ist immer wieder zu beobachten, daß manche Leute derartige Dinge nicht so wichtig nehmen. Da werden manchmal sogar unersetzliche oder schwer ersetzbare Dokumente als Notizzettel verwendet und dann haben die Kinder die dadurch entstandenen Probleme zu bewältigen.


Meine Eltern hatten immernoch die Hoffnung, in das Land, wo sie geboren wurden zurückzukehren, alle Pässe neu zu beschaffen, deren Haus dort zu verkaufen etc...
Komplizierte Sache, was sich im Kaukasus damals ergeben hat bzw immernoch ergibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #24 - 16.08.2011 um 20:01:23
 
Zitat:
Meine Eltern sind Armenier und wurden vertrieben aus Aserbaidshan. 

Dann solltest Du es vielleicht mal bei der armenischen Botschaft versuchen an einen Pass zu kommen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #25 - 16.08.2011 um 21:13:10
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 20:01:23:
Dann solltest Du es vielleicht mal bei der armenischen Botschaft versuchen an einen Pass zu kommen. 

Aus welchem Grund sollte jemand, der in Deutschland aufgewachsen ist einen sehr komplizierten Weg einschlagen, sich in einem anderen Land einbürgern zu lassen, seinen NE aufs Spiel setzen? Mir war aus der Angaben der TS nicht ersichtlich, dass er Deutschland verlassen will, eher umgekehrt, TS wollte sich hier eher einbürgern lassen.

Und das Problem mit der Nachbeurkundung der Geburt bleibt ja trotzdem.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #26 - 16.08.2011 um 21:31:33
 
davith schrieb am 16.08.2011 um 21:13:10:
Aus welchem Grund sollte jemand, der in Deutschland aufgewachsen ist einen sehr komplizierten Weg einschlagen, sich in einem anderen Land einbürgern zu lassen, seinen NE aufs Spiel setzen?

Zur Einbürgerung ist doch aber der Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ?

Sonst könnte doch jeder einfach seinenn Pass wegschmeißen und sich als staatenlos deklarieren.

Wieso würde er, durch den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit,  seine NE verlieren ?
Diese Logik verstehe ich nicht ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #27 - 16.08.2011 um 21:53:26
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Zur Einbürgerung ist doch aber der Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ?

Sonst könnte doch jeder einfach seinenn Pass wegschmeißen und sich als staatenlos deklarieren.

Wieso würde er, durch den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit,  seine NE verlieren ?
Diese Logik verstehe ich nicht ?

Schon klar, dass der Nachweis der Staatsangehörigkeit erforderlich ist, wenn aber das Land, wo die Eltern Staatsbürger waren (Sowjetunion-Aserbaidschanische SSR) nicht existiert, bzw die Armenier ausgebürgert hat, kann die Staatsangehörigkeit nicht mehr nchgewiesen werden.
Sämtliche Akten in Aserbaidshan wurden vernichtet, natürlich, welches Land möchte schon den vertriebenen Abfindungen zahlen und die Häuser, die man besaß zurück geben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #28 - 16.08.2011 um 21:56:09
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Zur Einbürgerung ist doch aber der Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ?

Oder man ist Staatenlos. dann ist ein Nachweis erforderlich, dass man staatenlos ist.
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Sonst könnte doch jeder einfach seinen Pass wegschmeißen und sich als staatenlos deklarieren.

Dafür gibt es Identitätsfeststellung. Also man ermittelt aus welchem Land man kommt, wo man geboren ist etc. Außerdem spielt auch der Land des gewöhnlichen Aufenthalts eine Rolle. Staatenlosigkeit ist relativ selten.

Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Wieso würde er, durch den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit,seine NE verlieren ?
Diese Logik verstehe ich nicht ? 

Durch den Nachweis würde man natürlich keine NE verlieren. Aber, um in einem Land eingebürgert zu werden, ist normalerweise erforderlich in dem Land auch langfristig zu leben. Wenn TS armenische Staatsangehörigkeit erhalten will, muss er auch in Armenien langfristig leben wollen. Sonnst ist diese Aktion unsinnig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #29 - 16.08.2011 um 22:25:48
 
davith schrieb am 16.08.2011 um 21:56:09:
Wenn TS armenische Staatsangehörigkeit erhalten will, muss er auch in Armenien langfristig leben wollen.

Zwar kenne ich das armenische Staatsangehörigkeitsgesetz nicht, aber wenn die Eltern des TS Armenier sind, dann ist es doch sehr wahrscheinlich, daß deren Kind ebenfalls Armenier ist.
Dazu braucht er doch nicht dort gelebt zu haben.

Es gibt doch auch reichlich andere Personen, die zwar eine bestimmte Staatsangehörigkeit innehaben, obwohl sie noch nie einen Fuß in dieses Land gesetzt haben.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #30 - 16.08.2011 um 23:41:20
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 22:25:48:
Zwar kenne ich das armenische Staatsangehörigkeitsgesetz nicht, aber wenn die Eltern des TS Armenier sind, dann ist es doch sehr wahrscheinlich, daß deren Kind ebenfalls Armenier ist.
Dazu braucht er doch nicht dort gelebt zu haben.

Es gibt doch auch reichlich andere Personen, die zwar eine bestimmte Staatsangehörigkeit innehaben, obwohl sie noch nie einen Fuß in dieses Land gesetzt haben.


Diese Möglichkeit würde ich nicht ausschließen, aber ich muss wahrscheinlich dann in Armenien meine Geburt nachbeurkunden lassen, in einem armenischen Standesamt. Weil eingebürgert kann man da auch nicht ohne Geburtsurkunde, soweit ich weiß unentschlossen Ich sollte vielleicht dem Präsidenten einen Brief schreiben, aber ob dieser je ankommt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #31 - 17.08.2011 um 00:32:32
 
Zitat:
Ich sollte vielleicht dem Präsidenten einen Brief schreiben, aber ob dieser je ankommt...

Warum gleich den Präsidenten, versuch es doch erst einmal bei den Behörden ?

Angefangen zunächst bei der armenischen Botschaft.  ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #32 - 17.08.2011 um 00:35:37
 
Zitat:
aber ob dieser je ankommt... 



klar beim Level Papierkorb sicher. Also spar dir die Tinte
und das Porto bzw. die Bytes
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #33 - 17.08.2011 um 01:38:46
 
In dieser ganzen Bürokratie muss doch einen Ausweg geben.
Wird hier wirklich erwartet, dass man sein ganzes Leben hier Ausländer bleibt, nicht heiraten , seine Kinder nicht anmelden und keine Rente beantragen darf?

Bringt es was, wenn man sich an die Menschensrechtorganisation wendet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #34 - 17.08.2011 um 06:04:58
 
Ich denke, hier kommt man nur weiter, wenn man einen kühlen Kopf bewahrt und logisch denkt, z. B.

Zitat:
Diese Möglichkeit würde ich nicht ausschließen, aber ich muss wahrscheinlich dann in Armenien meine Geburt nachbeurkunden lassen, in einem armenischen Standesamt. Weil eingebürgert kann man da auch nicht ohne Geburtsurkunde, soweit ich weiß 


1.  Es geht nicht um Einbürgerung, sondern darum, dass die Staatsangehörigkeit möglicherweise schon mit der Geburt erworben wurde.
2. Der Nachweis der armenischen Staatsangehörigkeit dürfte ohne Geburtsurkunde wohl auch schwierig werden. Aber vielleicht geht da eher was als in D.
3. Angenommen, es gäbe die Möglichkeit, die Geburt in Armenien nachbeurkunden zu lassen, was wäre so schlecht daran? Damit wären die Probleme vom Tisch.

Und falls Du nicht die armenische Staatsbürgerschaft hast, würde ich dem Rat von davith folgen. Alles Schritt für Schritt.

Rechtlich sieht es so aus, dass die Behörden grundsätzlich per Gesetz dazu ermächtigt sind, in besonderen Fällen von der Vorlage einer Geburtsurkunde abzusehen.

§9 Abs.2 PStG:
Zitat:
Ist den zur Beibringung von Nachweisen Verpflichteten die Beschaffung öffentlicher Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so können auch andere Urkunden als Beurkundungsgrundlage dienen. Sind auch diese nicht einfacher zu beschaffen als die erforderlichen öffentlichen Urkunden oder können die für die Beurkundung erheblichen tatsächlichen Behauptungen der Betroffenen weder durch öffentliche noch durch andere Urkunden nachgewiesen werden, so kann der Standesbeamte zum Nachweis dieser Tatsachen Versicherungen an Eides statt der Betroffenen oder anderer Personen verlangen und abnehmen.


Allerdings steht hier der Antragsteller in der Pflicht, nachzuweisen, dass und warum er keine Geburtsurkunde vorlegen kann. D. h. Du musst
- darlegen (und belegen) welche Ansätze Du bereits erfolglos versucht hast, um an eine Geburtsurkunde zu kommen
- darlegen, dass es keine weiteren Ansätze gibt.

Sicher nicht ausreichend sind pauschale Aussagen wie
Zitat:
ich bin ein Stammgast bei der georgischen Botschaft, diese können mir nicht helfen.

sondern Du musst konkret darlegen, welche Anträge Du gestellt hast, was das Ergebnis war etc. Zu prüfen wäre auch, ob Du vor Ort (Du musst nicht persönlich dorthin, z. B. könnte man einen dortigen Anwalt beauftragen) mehr erreichen könntest.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #35 - 17.08.2011 um 08:07:26
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 22:25:48:
Zwar kenne ich das armenische Staatsangehörigkeitsgesetz nicht, aber wenn die Eltern des TS Armenier sind, dann ist es doch sehr wahrscheinlich, daß deren Kind ebenfalls Armenier ist. 


Die Eltern des TS sind armenischer Abstammung, also ethnische Armenier und keine Bürger der Republik Armenien. Also hat TS die armenische Staatsangehörigkeit durch Geburt nicht erworben.

Aufgrund seiner armenischer Abstammung, die nachgewiesen werden soll, kann TS in Armenien durch eine "vereinfachte" Verfahren eingebürgert werden. Muss aber dafür sein Wohnsitz nach Armenien verlegen (Nach der Einbürgerung und der Erhalt eines Reisepasses kann TS natürlich ausreisen). Außerdem besteht in Armenien Wehrpflicht.

Sollte TS sich für diesen Weg entscheiden, würde ich unbedingt mit der ABH klären, dass NE durch Fristverlängerung bzw. Wiedereinreiseerlaubnis erhalten bleibt, da das Verfahren in Armenien u.U. mehr als 6 Monate in Anspruch nehmen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #36 - 17.08.2011 um 11:39:08
 
davith schrieb am 17.08.2011 um 08:07:26:
Außerdem besteht in Armenien Wehrpflicht. 

Das dürfte kein Grund sein, die Staatsangehörigkeit "abzulehnen".

davith schrieb am 17.08.2011 um 08:07:26:
Sollte TS sich für diesen Weg entscheiden, würde ich unbedingt mit der ABH klären, dass NE durch Fristverlängerung bzw. Wiedereinreiseerlaubnis erhalten bleibt, da das Verfahren in Armenien u.U. mehr als 6 Monate in Anspruch nehmen kann. 

Das wäre zu empfehlen, obwohl...
§ 51 (3)
Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #37 - 17.08.2011 um 12:44:46
 
Also theoretisch habe ich 3 Möglichkeiten?
1. In Deutschland gerichtlich vorgehen, um die Nachbeurkundung der Geburt hier zu beantragen
2. In Georgien mit Hilfe von Zeugen , Schulzeugnissen, Krankenhausarchiven (Impfungen), und dem Flüchtlingsausweis dort auch eine Nachbeurkundung zu beantragen
3. In Armenien eine Nachbeurkundung zu beatragen, um an eine Armenische Staatsangehörigkeit zu gelangen...


Wo würde man am meisten Chancen haben? Weil es ist nicht einfach für mich mein Studium abzubrechen, meine Arbeit abzugeben und wer weiß für wie lange nach Armenien oder Georgien zu gehen , um Alles zu klären dort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #38 - 17.08.2011 um 14:23:46
 
zu 1. Ich bin kein Hellseher, aber ich habe bereits geschrieben, dass m.E. Du ein Recht auf die Nachbeurkundung in Deutschland hast.

zu 2. Ich kenne die georgische Gesetzgebung nicht. Weiß man überhaupt, ob eine Nachbeurkundung für einen Ausländer in Georgien möglich ist? Nach Abchasien darfst Du  nicht fahren (Es ist von Georgien verboten), um vor Ort die Nachforschungen zu betreiben. Inwieweit werden abchasische Papiere in Georgien anerkannt, ist auch fraglich.

zu 3. Da Du armenischer Abstammung bist, bekommst Du auf Antrag ein Aufenthaltsrecht in Armenien und kannst in "vereinfachten" Weise eingebürgert werden. Inwieweit armenische Gesetzgebung eine Nachbeurkundung möglich macht, wäre zu klären.

Welcher Weg Du gehst, würde ich eher an deine Zukunftsabsichten festmachen. Willst Du deutsche Staatsangehörigkeit in Zukunft beantragen, dann soll man auch in Deutschland bleiben. Willst Du nach Armenien umziehen und dort leben, dann könnte man in diese Richtung gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #39 - 17.08.2011 um 18:21:53
 
davith schrieb am 17.08.2011 um 14:23:46:
Willst Du deutsche Staatsangehörigkeit in Zukunft beantragen, dann soll man auch in Deutschland bleiben.


Wenn ich den TS richtig verstanden habe, will er genau das. Damit macht Option 3 irgendwie keinen Sinn, und kann übrigens auch nicht von ihm verlangt werden, nur weil es irgendeiner Behörde nicht gefällt, dass er staatenlos ist.

Zu den Optionen 1 und 2, diese gehören m. E. zusammen. Der TS kann zwar die Nachbeurkundung in D beantragen, das stimmt, aber im Rahmen des Nachbeurkundungsverfahrens wird üblicherweise die originale Geburtsurkunde von dem Ort, an dem er geboren wurde, gefordert. Hier beisst sich dann wieder die Katze in den Schwanz, wenn er keine Geburtsurkunde aus Georgien vorlegen kann. Es ist theoretisch möglich, dass der Standesbeamte auf die originale Geburtsurkunde verzichtet, aber dazu muss der Antragsteller nachweisen, dass die originale Geburtsurkunde nicht zu bekommen ist. Also muss auch die Option 2 in Angriff genommen werden, und sei es auch nur, um den endgültigen Beweis in der Hand zu haben, dass es unmöglich ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #40 - 18.08.2011 um 12:09:24
 
Also es müssen folgende Fragen geklärt werden:
1. Deine Staatsangehörigkeit (oder Staatenlosigkeit) bzw. Flüchtlingsstatus (Daraus ergibt sich, ob eine Nachbeurkundung in Deutschland möglich ist). Nach dem, was Du geschrieben hast, bist Du vermutlich Staatenlos. Beantrage bei ABH einen Reiseausweis für Staatenlose, dann hast Du es amtlich. Sollte die ABH die Ausstellung verweigern, kannst Du dagegen gerichtlich vorgehen.

2. Nachdem es feststeht, das Du staatenlos bist, kannst Du bei dem zuständigen Standesamt die Nachbeurkundung beantragen. U.U. wird man hier eine gerichtliche Anordnung erwirken müssen. Also mit dem Standesamt besprechen, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Nachweise anstelle der Unterlagen, die nicht zu bekommen sind, erbracht werden können. Und wenn keine Einigung erzielt werden kann, dann gerichtlich vorgehen.

Z.B. kannst Du durch eine schriftlicher Auskunft der georgischen Botschaft nachweisen, dass Ausstellung einer georgischer Geburtsurkunde und Nachbeurkundung der Geburt durch georgische Behörden nicht möglich sind. Außerdem kann man die Zeugenaussagen vorlegen. Wie die Zeugenaussagen aussehen sollen, durch welche Behörde diese zu beglaubigen sind etc. soll man mit dem Standesamt besprechen ggf. einen schriftlichen Antwort auf einen schriftlichen Antrag verlangen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Imanalienhere
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #41 - 18.08.2011 um 22:18:00
 
Vielen Dank Davith und Eduard, ich versuche es mit euren Ratschlägen. Werde nächste Woche mit der Beamtin reden...
Hoffe es zieht sich nicht bis Unendliche
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #42 - 19.01.2012 um 20:03:05
 
Guten Abend.. Ich bin wieder da  Smiley
Nach langen Monaten, die keine Neuigkeiten erbracht haben , gibt es eine Antwort.
Die Nachbeurkunung in Deutschland würde erfolgen, wenn man mich als Staatenloser anerkennt. Die genauen Worte der Beamten sind: Herr ....., sobald Sie als Staatenloser anerkannt werdet, bekommen Sie sofort ihre Geburtsurkunde. Soweit so gut.
Die eigentlichen Probleme fangen jetzt an. Die Ausländerbehörde hat einen langen Brief verfasst (mit Fragen nach meiner Identität und ob es eine Chance auf eine Staatenlosigkeit besteht etc.) und hat den an die Deutsche Botschaft in Moskau geschickt.
Nun frage ich mich, wie die Deusche Botschaft in Moskau überhaupt beurteilen kann, ob ich Staatenlos bin oder nicht.
Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #43 - 19.01.2012 um 22:03:01
 
Wieso hast du dich nochmal registriert?

Das ist ein Verstoß gegen die NUB


Welchen user sollen wir löschen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #44 - 19.01.2012 um 22:05:03
 
imanalienhere1 schrieb am 19.01.2012 um 20:03:05:
hat den an die Deutsche Botschaft in Moskau geschickt.


Wohl als Amtshilfeersuchen

imanalienhere1 schrieb am 19.01.2012 um 20:03:05:
wie die Deusche Botschaft in Moskau überhaupt beurteilen kann, ob ich Staatenlos bin oder nicht.


das kann sie gar nicht ... aber sie kann klären helfen, ob du die russische hast oder in dem Fall eben nicht hast.(die AB in Moskau ist eben vor Ort und sollte die nötigen Verbindungen haben)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #45 - 19.01.2012 um 23:15:02
 
imanalienhere1 schrieb am 19.01.2012 um 20:03:05:
Die eigentlichen Probleme fangen jetzt an. Die Ausländerbehörde hat einen langen Brief verfasst (mit Fragen nach meiner Identität und ob es eine Chance auf eine Staatenlosigkeit besteht etc.) und hat den an die Deutsche Botschaft in Moskau geschickt.

Ich sehe das eher als gutes Zeichen, die ABH forscht nach wie es um die mögliche Staatsangehörigkeit bestellt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #46 - 19.01.2012 um 23:31:10
 
Zitat:
Wieso hast du dich nochmal registriert?


Tut mir leid, aber ich kenn weder den passwort von dem Email account , noch den passwort von dem 1 Benutzerkonto. Hab mich immer wieder versucht anzumelden hat nicht geklappt.
Den 1 Benutzeraccount benutze ich nicht mehr
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #47 - 19.01.2012 um 23:51:16
 
o.k. hab den alten account gelöscht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #48 - 20.01.2012 um 00:29:14
 
grisu1000 schrieb am 19.01.2012 um 23:15:02:
Ich sehe das eher als gutes Zeichen, die ABH forscht nach wie es um die mögliche Staatsangehörigkeit bestellt ist.


Ich weiß, die ABH weiß auch nicht womit mit mir... in dem Brief wurde nach Ratschlägen befragt usw, die Beamten wollen sich halt absichern und eine 2 Meinung hören.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #49 - 07.02.2012 um 18:06:47
 
erne schrieb am 19.01.2012 um 22:05:03:
das kann sie gar nicht ... aber sie kann klären helfen, ob du die russische hast oder in dem Fall eben nicht hast.(die AB in Moskau ist eben vor Ort und sollte die nötigen Verbindungen haben)



sorry, dass ich mich wieder melde (gilt das als doppelpost?)
ich warte schon seit 2 monaten, leider immernoch keine antwort... sagen wir , die Botchaft hat festgestellt, dass ich keine russische Staasangehörigkeit habe, was dann?
Die ABH will wissen, ob es eine möglichkeit besteht, über die Deutsche botschaft in moskau mir reisedokumente oder identitätsnachweise ausstellen zu lassen.

wollen die mich etwa abschieben? Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #50 - 07.02.2012 um 18:52:53
 
imanalienhere1 schrieb am 07.02.2012 um 18:06:47:
ich warte schon seit 2 monaten, leider immernoch keine antwort... sagen wir , die Botchaft hat festgestellt, dass ich keine russische Staasangehörigkeit habe, was dann?


Wie hier schon zehnmal vorgeschlagen. Beantrage einen Reiseausweis für Staatenlose. Wenn  der Sachbearbeiter den Antrag nicht annehmen will dann schriftlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #51 - 07.02.2012 um 19:17:21
 
Hmm die ABH versucht ja mit Hilfe der Botschaft meine Staatenlosigkeit zu beweisen, das ist ja das Problem und diese antwortet nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #52 - 07.02.2012 um 20:33:42
 
imanalienhere1 schrieb am 07.02.2012 um 19:17:21:
Hmm die ABH versucht ja mit Hilfe der Botschaft meine Staatenlosigkeit zu beweisen, das ist ja das Problem und diese antwortet nicht.


Hast du schon einen Antrag gestellt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #53 - 07.02.2012 um 20:43:21
 
schriftlich nicht, weil mir der Sachbearbeiter mündlich eine Absage erteilt hat. Nach dem Motto, bevor die botschaft keine informationen gibt, gibt es auch keinen antrag
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #54 - 07.02.2012 um 20:55:27
 
imanalienhere1 schrieb am 07.02.2012 um 20:43:21:
schriftlich nicht, weil mir der Sachbearbeiter mündlich eine Absage erteilt hat. Nach dem Motto, bevor die botschaft keine informationen gibt, gibt es auch keinen antrag

Dann handle du nach dem Motto. Eine mündliche Absage ist nichts wert. Schriftlichen Antrag stellen.

Du kannst natürlich auch auf good hope des Sachbearbeters setzen und die ABH kann die Sache aussitzen. Mit Antrag kann sie das nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imanalienhere1
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ja,wieder keine geburtsurkunde
Antwort #55 - 21.03.2012 um 21:34:15
 
Danke grisu1000, ein schriftlicher Antrag wurde gestellt , leider auch abgelehnt,weil der Sachbearbeiter keine Antowort aus Moskau bekam und die Verantwortung nicht übernehmen möchte. Jetzt muss ich dagegen klagen. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Fällen vor Gericht bezüglich der Staatenlosigkeit?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema