Ich denke, hier kommt man nur weiter, wenn man einen kühlen Kopf bewahrt und logisch denkt, z. B.
Zitat:Diese Möglichkeit würde ich nicht ausschließen, aber ich muss wahrscheinlich dann in Armenien meine Geburt nachbeurkunden lassen, in einem armenischen Standesamt. Weil eingebürgert kann man da auch nicht ohne Geburtsurkunde, soweit ich weiß
1. Es geht nicht um Einbürgerung, sondern darum, dass die Staatsangehörigkeit möglicherweise schon mit der Geburt erworben wurde.
2. Der Nachweis der armenischen Staatsangehörigkeit dürfte ohne Geburtsurkunde wohl auch schwierig werden. Aber vielleicht geht da eher was als in D.
3. Angenommen, es gäbe die Möglichkeit, die Geburt in Armenien nachbeurkunden zu lassen, was wäre so schlecht daran? Damit wären die Probleme vom Tisch.
Und falls Du nicht die armenische Staatsbürgerschaft hast, würde ich dem Rat von davith folgen. Alles Schritt für Schritt.
Rechtlich sieht es so aus, dass die Behörden grundsätzlich per Gesetz dazu ermächtigt sind, in besonderen Fällen von der Vorlage einer Geburtsurkunde abzusehen.
§9 Abs.2 PStG:
Zitat:Ist den zur Beibringung von Nachweisen Verpflichteten die Beschaffung öffentlicher Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so können auch andere Urkunden als Beurkundungsgrundlage dienen. Sind auch diese nicht einfacher zu beschaffen als die erforderlichen öffentlichen Urkunden oder können die für die Beurkundung erheblichen tatsächlichen Behauptungen der Betroffenen weder durch öffentliche noch durch andere Urkunden nachgewiesen werden, so kann der Standesbeamte zum Nachweis dieser Tatsachen Versicherungen an Eides statt der Betroffenen oder anderer Personen verlangen und abnehmen.
Allerdings steht hier der Antragsteller in der Pflicht, nachzuweisen, dass und warum er keine Geburtsurkunde vorlegen kann. D. h. Du musst
- darlegen (und belegen) welche Ansätze Du bereits erfolglos versucht hast, um an eine Geburtsurkunde zu kommen
- darlegen, dass es keine weiteren Ansätze gibt.
Sicher
nicht ausreichend sind pauschale Aussagen wie
Zitat:ich bin ein Stammgast bei der georgischen Botschaft, diese können mir nicht helfen.
sondern Du musst konkret darlegen, welche Anträge Du gestellt hast, was das Ergebnis war etc. Zu prüfen wäre auch, ob Du vor Ort (Du musst nicht persönlich dorthin, z. B. könnte man einen dortigen Anwalt beauftragen) mehr erreichen könntest.