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ja,wieder keine geburtsurkunde (Gelesen: 18.831 mal)
grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 19.01.2012 um 23:15:02
 
imanalienhere1 schrieb am 19.01.2012 um 20:03:05:
Die eigentlichen Probleme fangen jetzt an. Die Ausländerbehörde hat einen langen Brief verfasst (mit Fragen nach meiner Identität und ob es eine Chance auf eine Staatenlosigkeit besteht etc.) und hat den an die Deutsche Botschaft in Moskau geschickt.

Ich sehe das eher als gutes Zeichen, die ABH forscht nach wie es um die mögliche Staatsangehörigkeit bestellt ist.
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imanalienhere1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 19.01.2012 um 23:31:10
 
Zitat:
Wieso hast du dich nochmal registriert?


Tut mir leid, aber ich kenn weder den passwort von dem Email account , noch den passwort von dem 1 Benutzerkonto. Hab mich immer wieder versucht anzumelden hat nicht geklappt.
Den 1 Benutzeraccount benutze ich nicht mehr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 19.01.2012 um 23:51:16
 
o.k. hab den alten account gelöscht.
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imanalienhere1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 20.01.2012 um 00:29:14
 
grisu1000 schrieb am 19.01.2012 um 23:15:02:
Ich sehe das eher als gutes Zeichen, die ABH forscht nach wie es um die mögliche Staatsangehörigkeit bestellt ist.


Ich weiß, die ABH weiß auch nicht womit mit mir... in dem Brief wurde nach Ratschlägen befragt usw, die Beamten wollen sich halt absichern und eine 2 Meinung hören.
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imanalienhere1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 07.02.2012 um 18:06:47
 
erne schrieb am 19.01.2012 um 22:05:03:
das kann sie gar nicht ... aber sie kann klären helfen, ob du die russische hast oder in dem Fall eben nicht hast.(die AB in Moskau ist eben vor Ort und sollte die nötigen Verbindungen haben)



sorry, dass ich mich wieder melde (gilt das als doppelpost?)
ich warte schon seit 2 monaten, leider immernoch keine antwort... sagen wir , die Botchaft hat festgestellt, dass ich keine russische Staasangehörigkeit habe, was dann?
Die ABH will wissen, ob es eine möglichkeit besteht, über die Deutsche botschaft in moskau mir reisedokumente oder identitätsnachweise ausstellen zu lassen.

wollen die mich etwa abschieben? Schockiert/Erstaunt
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grisu1000
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Antwort #50 - 07.02.2012 um 18:52:53
 
imanalienhere1 schrieb am 07.02.2012 um 18:06:47:
ich warte schon seit 2 monaten, leider immernoch keine antwort... sagen wir , die Botchaft hat festgestellt, dass ich keine russische Staasangehörigkeit habe, was dann?


Wie hier schon zehnmal vorgeschlagen. Beantrage einen Reiseausweis für Staatenlose. Wenn  der Sachbearbeiter den Antrag nicht annehmen will dann schriftlich.
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imanalienhere1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #51 - 07.02.2012 um 19:17:21
 
Hmm die ABH versucht ja mit Hilfe der Botschaft meine Staatenlosigkeit zu beweisen, das ist ja das Problem und diese antwortet nicht.
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grisu1000
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Antwort #52 - 07.02.2012 um 20:33:42
 
imanalienhere1 schrieb am 07.02.2012 um 19:17:21:
Hmm die ABH versucht ja mit Hilfe der Botschaft meine Staatenlosigkeit zu beweisen, das ist ja das Problem und diese antwortet nicht.


Hast du schon einen Antrag gestellt?
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imanalienhere1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #53 - 07.02.2012 um 20:43:21
 
schriftlich nicht, weil mir der Sachbearbeiter mündlich eine Absage erteilt hat. Nach dem Motto, bevor die botschaft keine informationen gibt, gibt es auch keinen antrag
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grisu1000
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Antwort #54 - 07.02.2012 um 20:55:27
 
imanalienhere1 schrieb am 07.02.2012 um 20:43:21:
schriftlich nicht, weil mir der Sachbearbeiter mündlich eine Absage erteilt hat. Nach dem Motto, bevor die botschaft keine informationen gibt, gibt es auch keinen antrag

Dann handle du nach dem Motto. Eine mündliche Absage ist nichts wert. Schriftlichen Antrag stellen.

Du kannst natürlich auch auf good hope des Sachbearbeters setzen und die ABH kann die Sache aussitzen. Mit Antrag kann sie das nicht.
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imanalienhere1
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Antwort #55 - 21.03.2012 um 21:34:15
 
Danke grisu1000, ein schriftlicher Antrag wurde gestellt , leider auch abgelehnt,weil der Sachbearbeiter keine Antowort aus Moskau bekam und die Verantwortung nicht übernehmen möchte. Jetzt muss ich dagegen klagen. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Fällen vor Gericht bezüglich der Staatenlosigkeit?

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