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ja,wieder keine geburtsurkunde (Gelesen: 18.830 mal)
Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 16.08.2011 um 15:06:09
 
Vielen Dank für die Information Saxonicus, doch ich bin ein Stammgast bei der georgischen Botschaft, diese können mir nicht helfen. Ich wäre sogar dankbar wenn ich wenigstens einen georgischen Pass beantragen könnte...
Nächste Woche fahre ich zu der russischen Botschaft, mal schauen was sie mir sagen können. weinend
Das schöne ist, dass die Einbürgerugsbehörde mir auch helfen möchte, meine Situation auch versteht.
Ich wurde mit meinem Flüchtlungsausweis aus Abchasien ( besitze auch den grauen Reisepass für Ausländer) zum Standesamt geschickt wurde und nun warte ich auf die Antwort, aber Hoffnungen mache ich mir nicht
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davith
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Antwort #16 - 16.08.2011 um 15:52:49
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 14:22:55:
Deshalb solltest Du versuchen über die georgische AV in Deutschland einen Pass zu erlangen.


Wie soll TS einen georgischen Pass erhalten, wo er die georgische Staatsangehörigkeit nicht besitzt. In Georgien gilt Abstammungsprinzip. Also, wenn die Eltern keine georgische Staatsbürger sind, ist das Kind kein Georgier.

Außerdem ersetzt ein Pass die Geburtsurkunde nicht und eine Einbürgerung in einem anderen Staat wäre ohne eine Geburtsurkunde auch kaum möglich.

- Welche Staatsangehörigkeit ist in dem grauen Reisepass für Ausländer eingetragen?
- Bist Du als Staatenlos anerkannt? Welcher Aufenthaltsstatus hast Du hier?

Den Weg über die Botschaft von Georgien (Russland hat damit gar nichts zu tun) halte ich für aussichtslos, so lange den Konflikt in Abchasien nicht beigelegt ist. Aber u.U. kann dein Geburt hier nachbeurkundet werden:

Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)
"Für eine im Ausland geborene Person kann nachträglich ohne zeitliche Befristung ein Antrag auf Beurkundung der Geburt in einem deutschem Geburtenregister gestellt werden.

Die Möglichkeit der Nachbeurkundung der im Ausland registrierten Geburt besteht für deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Eine dieser Voraussetzungen muss die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen.

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder.

Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts der im Ausland geborenen Person bzw. der antragsberechtigten Person im Inland.

Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin.

Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation (Beglaubigungen) versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch mit uns in Verbindung, um nähere Informationen zu erhalten und einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.

Die Gebühren für die Nachbeurkundung betragen 50 €. Einzelfallabhängig können weitere Kosten entstehen, z. B. für die Aufnahme einer Namenserklärung. "
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Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 16.08.2011 um 17:06:18
 
Danke dir Davith, diese Informationen sind sehr hilfreich. Allerdings hat die Frau beim Standesamt nichts erwähnt.
Theorerisch bin ich staatenlos, im Reiseausweis steht die Staatsangehörigkeit Aserbaidshanish, aber selbst die Ausländerbehörde hat zugegeben, dass dies falsch ist.
Abchasien wird auch mit Aserbaidshan von den Beamten verwechselt, die lehnen Abchasien ab und meinen so einen Staat gibt es nicht. Nun, man hat vor 5 Jahren noch gesehen welchen Krieg Abchasien verursacht hat.

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Imanalienhere
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Antwort #18 - 16.08.2011 um 17:09:40
 
davith schrieb am 16.08.2011 um 15:52:49:
Den Weg über die Botschaft von Georgien (Russland hat damit gar nichts zu tun) halte ich für aussichtslos, so lange den Konflikt in Abchasien nicht beigelegt ist. Aber u.U. kann dein Geburt hier nachbeurkundet werden:

Naja, Russland hat Abchasien anerkannt vielleicht wüssten sie, wie man mir helfen könnte.
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davith
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Antwort #19 - 16.08.2011 um 17:55:29
 
Aserbaidshan hat die armenischen Flüchtlinge ausgebürgert bzw. diese werden vom Aserbaidshan nicht als Staatsbürger anerkannt. M.E. bist Du staatenlos.

Du sollst schriftlich folgende Anträge stellen:
- bei der ABH einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen
- beim Standesamt die Nachbeurkundung der Geburt.

Es ist kein leichtes Weg. M.E. aber nur so bekommst Du irgendwann vernünftige Papiere.

Und lass bitte Russland aus dem Spiel. Russland hat damit nichts zu tun.
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Imanalienhere
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Antwort #20 - 16.08.2011 um 18:06:00
 
Ich besitze übrigens die Niederlassungserlaubnis und erfülle auch die 8 Jährige Vorrassetzung. Meine Eltern haben 2 mal von der aserb Botschaft die Bestätgung, dass sie tatsächlich dort gelebt haben.
Die Beamtin beim Standesamt meinte, sie müsse de Landsrat fragen usw ,ob es überhaupt möglich sei gerichtlich vorzugehen.
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Antwort #21 - 16.08.2011 um 18:31:38
 
Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Pass besitzen Deine Eltern ?

Ihnen hast Du schließlich diesen ganzen Schlamassel zu verdanken.

Leider ist immer wieder zu beobachten, daß manche Leute derartige Dinge nicht so wichtig nehmen. Da werden manchmal sogar unersetzliche oder schwer ersetzbare Dokumente als Notizzettel verwendet und dann haben die Kinder die dadurch entstandenen Probleme zu bewältigen.
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Antwort #22 - 16.08.2011 um 18:59:28
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 18:31:38:
Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Pass besitzen Deine Eltern ?


Denk bitte daran:

Aserbaidschan hat durch das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1998 allen Armeniern, die bei den ethnischen Säuberungen das Land verlassen mussten, die Staatsangehörigkeit entzogen.
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Antwort #23 - 16.08.2011 um 19:11:47
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 18:31:38:
Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Pass besitzen Deine Eltern ?

Ihnen hast Du schließlich diesen ganzen Schlamassel zu verdanken.

Leider ist immer wieder zu beobachten, daß manche Leute derartige Dinge nicht so wichtig nehmen. Da werden manchmal sogar unersetzliche oder schwer ersetzbare Dokumente als Notizzettel verwendet und dann haben die Kinder die dadurch entstandenen Probleme zu bewältigen.


Meine Eltern hatten immernoch die Hoffnung, in das Land, wo sie geboren wurden zurückzukehren, alle Pässe neu zu beschaffen, deren Haus dort zu verkaufen etc...
Komplizierte Sache, was sich im Kaukasus damals ergeben hat bzw immernoch ergibt.
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Saxonicus
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Antwort #24 - 16.08.2011 um 20:01:23
 
Zitat:
Meine Eltern sind Armenier und wurden vertrieben aus Aserbaidshan. 

Dann solltest Du es vielleicht mal bei der armenischen Botschaft versuchen an einen Pass zu kommen.
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Antwort #25 - 16.08.2011 um 21:13:10
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 20:01:23:
Dann solltest Du es vielleicht mal bei der armenischen Botschaft versuchen an einen Pass zu kommen. 

Aus welchem Grund sollte jemand, der in Deutschland aufgewachsen ist einen sehr komplizierten Weg einschlagen, sich in einem anderen Land einbürgern zu lassen, seinen NE aufs Spiel setzen? Mir war aus der Angaben der TS nicht ersichtlich, dass er Deutschland verlassen will, eher umgekehrt, TS wollte sich hier eher einbürgern lassen.

Und das Problem mit der Nachbeurkundung der Geburt bleibt ja trotzdem.
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Antwort #26 - 16.08.2011 um 21:31:33
 
davith schrieb am 16.08.2011 um 21:13:10:
Aus welchem Grund sollte jemand, der in Deutschland aufgewachsen ist einen sehr komplizierten Weg einschlagen, sich in einem anderen Land einbürgern zu lassen, seinen NE aufs Spiel setzen?

Zur Einbürgerung ist doch aber der Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ?

Sonst könnte doch jeder einfach seinenn Pass wegschmeißen und sich als staatenlos deklarieren.

Wieso würde er, durch den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit,  seine NE verlieren ?
Diese Logik verstehe ich nicht ?
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Antwort #27 - 16.08.2011 um 21:53:26
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Zur Einbürgerung ist doch aber der Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ?

Sonst könnte doch jeder einfach seinenn Pass wegschmeißen und sich als staatenlos deklarieren.

Wieso würde er, durch den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit,  seine NE verlieren ?
Diese Logik verstehe ich nicht ?

Schon klar, dass der Nachweis der Staatsangehörigkeit erforderlich ist, wenn aber das Land, wo die Eltern Staatsbürger waren (Sowjetunion-Aserbaidschanische SSR) nicht existiert, bzw die Armenier ausgebürgert hat, kann die Staatsangehörigkeit nicht mehr nchgewiesen werden.
Sämtliche Akten in Aserbaidshan wurden vernichtet, natürlich, welches Land möchte schon den vertriebenen Abfindungen zahlen und die Häuser, die man besaß zurück geben?
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davith
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Antwort #28 - 16.08.2011 um 21:56:09
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Zur Einbürgerung ist doch aber der Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ?

Oder man ist Staatenlos. dann ist ein Nachweis erforderlich, dass man staatenlos ist.
Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Sonst könnte doch jeder einfach seinen Pass wegschmeißen und sich als staatenlos deklarieren.

Dafür gibt es Identitätsfeststellung. Also man ermittelt aus welchem Land man kommt, wo man geboren ist etc. Außerdem spielt auch der Land des gewöhnlichen Aufenthalts eine Rolle. Staatenlosigkeit ist relativ selten.

Saxonicus schrieb am 16.08.2011 um 21:31:33:
Wieso würde er, durch den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit,seine NE verlieren ?
Diese Logik verstehe ich nicht ? 

Durch den Nachweis würde man natürlich keine NE verlieren. Aber, um in einem Land eingebürgert zu werden, ist normalerweise erforderlich in dem Land auch langfristig zu leben. Wenn TS armenische Staatsangehörigkeit erhalten will, muss er auch in Armenien langfristig leben wollen. Sonnst ist diese Aktion unsinnig.
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Antwort #29 - 16.08.2011 um 22:25:48
 
davith schrieb am 16.08.2011 um 21:56:09:
Wenn TS armenische Staatsangehörigkeit erhalten will, muss er auch in Armenien langfristig leben wollen.

Zwar kenne ich das armenische Staatsangehörigkeitsgesetz nicht, aber wenn die Eltern des TS Armenier sind, dann ist es doch sehr wahrscheinlich, daß deren Kind ebenfalls Armenier ist.
Dazu braucht er doch nicht dort gelebt zu haben.

Es gibt doch auch reichlich andere Personen, die zwar eine bestimmte Staatsangehörigkeit innehaben, obwohl sie noch nie einen Fuß in dieses Land gesetzt haben.
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