Hallo zusammen,
mein Freund und ich gehen in 10 Tagen zur
ABH und gestehen seinen illegalen Aufenthalt in D.Wir haben auch schon vor längerer Zeit Flüge bei Ryanair gebucht. Nehmen die Flugbestätigung natürlich mit, um zu zeigen, dass er wirklich die Absicht hat auszureisen. Nun habe ich aber Angst davor, dass uns Ryanair nicht fliegen lässt, da sein Pass abgelaufen ist und er nun, ein Laissez Passer vom marokkanischen Konsulat ausgestellt bekommt.
Kann es sein, dass Ryanair ihn aufgrund der folgenden Bedingungen nicht mitnimmt?
An der Hotline konnte mir keiner helfen. Habt ihr eine Idee?
Hat Jemand Erfahrung damit gemacht?
Das ist wahnsinnig wichtig für mich und die Hotline bei Ryanair hat leider nicht verstanden worum es geht. Da sind nur Engländer am Telefon und er hat mich leider nicht verstanden.
Über Antworten würde ich mich sehr sehr freuen.
Magda
Auf Ryaniar Flügen werden ausschliesslich folgende Dokumente als Reisedokumente akzeptiert:
Gültiger Reisepass siehe * und ** unten)
Gültiger Personalausweis, ausgestellt von der zuständigen Regierungsbehörde eines Mitgliedsstaats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die zur Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Gültiger deutscher Kinderausweis
Gültige italienische Geburtsurkunde ("Certificato di Nascita"), die durch den Vermerk "VALIDO PER L'ESPATRIO" als Reisedokument zugelassen ist; der Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, dass dieses Dokument den Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen im Zielland entspricht – siehe ** unten.
Gültige italienische AT- oder BT-Karte (nur für Flüge innerhalb Italiens)
Gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951)
Gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass)
Gültiges Sammelreisedokument (ausgestellt von einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat)
* Kinder unter 16 Jahren, die in den gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen sind, werden als Fluggäste zugelassen.
**Wenn ein Kind im gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen beim Online-Check-In die Daten des Reisedokuments des begleitenden Elternteils auch im Abschnitt für die Daten des Reisedokuments des betreffenden Kindes eingetragen werden.
Danke, wenn ihr alles gelesen habt!