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Kann Ryanair Fluggast nicht fliegen lassen, weil er ein Laissez Passer hat? (Gelesen: 4.510 mal)
Zuckerschnute
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann Ryanair Fluggast nicht fliegen lassen, weil er ein Laissez Passer hat?
07.08.2011 um 22:17:33
 
Hallo zusammen,
mein Freund und ich gehen in 10 Tagen zur ABH und gestehen seinen illegalen Aufenthalt in D.Wir haben auch schon vor längerer Zeit Flüge bei Ryanair gebucht. Nehmen die Flugbestätigung natürlich mit, um zu zeigen, dass er wirklich die Absicht hat auszureisen. Nun habe ich aber Angst davor, dass uns Ryanair nicht fliegen lässt, da sein Pass abgelaufen ist und er nun, ein Laissez Passer vom marokkanischen Konsulat ausgestellt bekommt.

Kann es sein, dass Ryanair ihn aufgrund der folgenden Bedingungen nicht mitnimmt?

An der Hotline konnte mir keiner helfen. Habt ihr eine Idee?
Hat Jemand Erfahrung damit gemacht?
Das ist  wahnsinnig wichtig für mich und die Hotline bei Ryanair hat leider nicht verstanden worum es geht. Da sind nur Engländer am Telefon und er hat mich leider nicht verstanden.

Über Antworten würde ich mich sehr sehr freuen.

Magda

Auf Ryaniar Flügen werden ausschliesslich folgende Dokumente als Reisedokumente akzeptiert:

Gültiger Reisepass siehe * und ** unten)
Gültiger Personalausweis, ausgestellt von der zuständigen Regierungsbehörde eines Mitgliedsstaats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die zur Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Gültiger deutscher Kinderausweis
Gültige italienische Geburtsurkunde ("Certificato di Nascita"), die durch den Vermerk "VALIDO PER L'ESPATRIO" als Reisedokument zugelassen ist; der Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, dass dieses Dokument den Einreisebestimmungen und anderen behördlichen Auflagen im Zielland entspricht – siehe ** unten.
Gültige italienische AT- oder BT-Karte (nur für Flüge innerhalb Italiens)
Gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951)
Gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass)
Gültiges Sammelreisedokument (ausgestellt von einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat)

* Kinder unter 16 Jahren, die in den gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen sind, werden als Fluggäste zugelassen.

**Wenn ein Kind im gültigen Reisepass des begleitenden Elternteils eingetragen ist, müssen beim Online-Check-In die Daten des Reisedokuments des begleitenden Elternteils auch im Abschnitt für die Daten des Reisedokuments des betreffenden Kindes eingetragen werden.
Danke, wenn ihr alles gelesen habt!
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fons
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Antwort #1 - 07.08.2011 um 22:43:35
 
Zuckerschnute schrieb am 07.08.2011 um 22:17:33:
Kann es sein, dass Ryanair ihn aufgrund der folgenden Bedingungen nicht mitnimmt?


Garantieren kann ich dir das nicht. Aber ein solcher Pass-
ersatz ist ja genau für sowas gedacht. Eben Ausreise damit,
wenn kein "normaler" Pass vorhanden ist.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 07.08.2011 um 22:48:38
 
In Zweifelsfällen haben die Angestellten der Fluggesellschaften immer die Möglichkeit bei den Beamten der Bundespolizei nachzufragen, die auf jeden Flughafen Dienst tun. Die wissen Bescheid, was ein Laissez Passer bedeutet und werden dann die entsprechenden Auskünfte erteilen.
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Antwort #3 - 07.08.2011 um 23:31:30
 
Zuckerschnute schrieb am 07.08.2011 um 22:17:33:
mein Freund und ich gehen in 10 Tagen zur ABH und gestehen seinen illegalen Aufenthalt in D.Wir haben auch schon vor längerer Zeit Flüge bei Ryanair gebucht. Nehmen die Flugbestätigung natürlich mit, um zu zeigen, dass er wirklich die Absicht hat auszureisen. Nun habe ich aber Angst davor, dass uns Ryanair nicht fliegen lässt, da sein Pass abgelaufen ist und er nun, ein Laissez Passer vom marokkanischen Konsulat ausgestellt bekommt. 

Woher nimmst Du eigentlich die Gewißheit, daß ihn die deutschen Behörden nach fast fünfjährigen illegalen Aufenthalt einfach so sang- und klanglos ausreisen lassen ?

Immerhin ist ein illegaler Aufenthalt, noch dazu über eine so lange Zeitspanne, ein Straftatbestand und da darf wohl angenommen werden, daß da ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Strafe zu erwarten ist.
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Zuckerschnute
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Antwort #4 - 08.08.2011 um 18:22:15
 
Vielleicht einfach, weil ich nicht vom schlimmsten Fall ausgehen möchte. Wahrscheinlich für Dich nicht nachvollziehbar...
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Saxonicus
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Antwort #5 - 08.08.2011 um 18:30:26
 
Zuckerschnute schrieb am 08.08.2011 um 18:22:15:
Wahrscheinlich für Dich nicht nachvollziehbar...

...weil ich vom Normalfall ausgehe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.08.2011 um 09:27:30
 
Liebe TS,

Saxonius hat Recht - und Du übersiehst offensichtlich auch, dass DU ein Problem hast:

2.1 Das Strafgesetzbuch:
2.1.1 Beihilfe (§ 27 StGB)
oder
2.1.4 Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Wenn Du ihm beispielsweise - obwohl Du ja definitiv schon länger vom Straftatbestand des illegalen Aufenthaltes wusstest - Unterschlupf und/oder finanzielle Unterstützung gewährt hast; ihm hilfst, sich der Justiz zu entziehen etc.

Bei allem Verständnis für romantisch verwirrte Sinne .......
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Ocean
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Antwort #7 - 18.08.2011 um 10:23:53
 

Richtig!

*kopfschüttel*

Bring Dich nicht auch noch in ein Problem. Ich gehe auch davon aus, dass ein Verfahren eingeleitet wird.
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