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Pass läuft ab (Gelesen: 3.490 mal)
Themen Beschreibung: Pass liegt bei Ausländerbehörde
Zwitscher
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i4a rocks!


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06.08.2011 um 17:09:31
 
Hallo, ich bin es nochmal, hatte schonmal hier geschrieben, nochmal kurz zur Übersicht:

Mein Verlobter ist vor ca. 10Jahren hier nach Deutschland gekommen, mit Arbeitsvisum nach §18 ,
allerdings verlor er seine Arbeit (wg. betrieblichen Stellenabbau), da er Angst vor eine Abschiebung hatte, hatte er geheiratet (also Scheinehe) , gleichzeitig hatte er einen neuen Antrag, Arbeitsvisum n.§18, gestellt.
Diesen Antrag wurde statt gegeben, so das die Eheschliessung eigentlich unnötig war.
Er arbeitet seitdem immernoch bei den "neuen"Arbeitgeber.
Jedes Jahr aufs neue hat er seinen Arbeitsvertrag bei der ABH vorgelegt und immer ein neues ok bekommen.
Nach der Ehe wurde nie gefragt!!
Jetzt hatte er die Scheidung eingereicht, da wir heiraten wollen (sind 4Jahre zusammen).
Da erschien aber zum Scheidungstermin die Sachbearbeiterin von der ABH und überführte ihn der Scheinehe (unter anderen konnte Sie nachweisen das Geld bezahlt wurde!).

Seitdem liegt sein Pass bei der ABH, (wir haben Berufung eingelegt, da er nie einen Aufenthaltstitel wg, der Ehe beantragt hat, auch nie beabsichtigt,nachdem er sein Visum nach §18 bekommen hatte).

Jetzt aber meine Frage: Sein Pass läuft in diesen Monat ab, unser Anwalt hat schon vor Wochen ein Schreiben  zur ABH geschickt, sie sollen uns bitte den Pass zukommen lassen,damit wir einen neuen beantragen können (denn das dauert ja auch ca. 6-8Wochen).
Die Antwort kam, er liege in Berlin!

Können wir irgendwas machen?
Weiss jemand, warum er wahrscheinlich in Berlin liegt?

Wir wollten eigentlich, schon seit Mai geheiratet haben, aber wir trauen uns nicht, nachzufragen, denn unser Anwalt rät uns vorerst davon ab, könnte erneut ein Verdacht wegen Scheinehe entstehen, aber ich kann doch beweisen, wenn die ABH das verlangt, das wir schon lange zusammen sind!(Fotos, Zeugen, Sms usw) .
Ausserdem haben wir vom Gericht auch noch nichts gehört (wg. unserer Berufung!), der Scheidungstermin war Ende 2010.

Hoffe, ihr blickt ein wenig durch, in unseren durcheinander und habt einen Rat für mich! unentschlossen oder ihr könnt vielleicht meine Frage beantworten.Mein Verlobter kommt aus Indien. Traurig
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 06.08.2011 um 17:20:28
 
Zwitscher schrieb am 06.08.2011 um 17:09:31:
Können wir irgendwas machen?
Weiss jemand, warum er wahrscheinlich in Berlin liegt?

Eine Erklärung wäre, dass mit "Berlin" die diplomatische Vertretung des Heimatlandes gemeint ist und die Ausländerbehörde sich um die Verlängerung bzw. Paßersatzpapiere kümmert.
Gegen eine kurze (u. U. auch telefonische) Nachfrage des RA um die Angabe "Berlin" zu präzisieren spricht m. E. nichts.
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Zwitscher
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Antwort #2 - 06.08.2011 um 17:23:15
 
Habe Angst, das die ABH extra wartet bis der Pass abläuft, denn so wird doch auch automatisch das Arbeitsvisum ungültig, oder?

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Könnten wir, trotz den Rat unseren Anwalts, die Ehe beantragen beim Standesamt?
Geh das überhaupt, ohne gültigen Pass?
Diese Warterei macht mich fertig, lasse mir das zwar nicht anmerken, da ich meinen Verlobten so verrückt mache, mit meinen Sorgen.
Irgendwie zieht sich das alles so lange hin...
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« Zuletzt geändert: 06.08.2011 um 22:39:25 von Tippi »  
 
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Antwort #3 - 06.08.2011 um 23:27:43
 
Zwitscher schrieb am 06.08.2011 um 17:09:31:
Da erschien aber zum Scheidungstermin die Sachbearbeiterin von der ABH und überführte ihn der Scheinehe (unter anderen konnte Sie nachweisen das Geld bezahlt wurde!).


na und ?
meines Wissens wird eine Scheinehe erst dann illigal, wenn man aufgrund einer Scheinehe ein Visum oder einen anderen AT erschleichen will.
Hat er jamals einen Antrag auf einen AT aufgrund seiner Scheinehe gestellt?
Wenn ja, ist die ABH im Recht.
Wenn nein, aufgrund welches § geht man dann gegen ihn vor?
Heiraten darf man in D wenn beide Verlobtre das wollen und es geht auch keinen was an, aus welchen Gründen, auch wenn Geld fliesst.
Da es eine Scheidung gab, war die Ehe ja auch offenbar rechtsgültig.

Zwitscher schrieb am 06.08.2011 um 17:23:15:
Könnten wir, trotz den Rat unseren Anwalts, die Ehe beantragen beim Standesamt?
Geh das überhaupt, ohne gültigen Pass?

Eine Ehe ohne Dokumente anzumelden geht AFAIK nicht ... ohne Dokumente wäre das ein unverbindliches infogespräch.

Zwitscher schrieb am 06.08.2011 um 17:23:15:
Habe Angst, das die ABH extra wartet bis der Pass abläuft, denn so wird doch auch automatisch das Arbeitsvisum ungültig, oder?

Ist das Visum etwa über den Gültigkeitszeitraum des Passes ausgestellt wroden?
Im Zweifelsfalle solltet Ihr einen Atrag auf Verlängerung stellen, bis die ABH ablehnt gilt das Visum als Fiktion weiter (siehe FB ).
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #4 - 07.08.2011 um 18:23:38
 
[pre][/pre]erne schrieb am 06.08.2011 um 23:27:43:
Ist das Visum etwa über den Gültigkeitszeitraum des Passes ausgestellt wroden?Im Zweifelsfalle solltet Ihr einen Atrag auf Verlängerung stellen, bis die ABH ablehnt gilt das Visum als Fiktion weiter (siehe FB ).

Sein Visum ist für eine längere Zeit,Jahre, ausgestellt worden, aber wie gesagt, der Paß läuft diesen Monat ab.

Unser Anwalt hat beantragt, das eine andere ABH den Fall übernimmt, da unsere Sachbearbeiterin, es wohl auf meinen Verlobten abgesehen hat (dieses Gefühl haben nicht nur wir, sondern selbst unser Anwalt), leider wurde dies abgelehnt, da die ABH für uns zuständig ist, wo wir auch gemeldet sind.

Irgendwie dauert alles schon so wahnsinnig lange, weder von der Berufung hören wir was, noch vom Amt, die hatten sogar jetzt den neuen Arbeitsvertrag abgelehnt, wo wir natürlich auch  Einspruch  erhoben haben.

Wie gesagt, hatten die Behörde gebeten, per Anwalt, das die den Pass aushändigen, damit wir einen neuen beantragen können, deren Antwort kam, den hätten sie nicht, der wäre in Berlin, ich glaube auch nicht das die sich um einen neuen kümmern, denn die haben ja noch nicht mal aktuelle Paßbilder, die man aber benötigt, außerdem brauch man ja auch eine gültige Unterschrift.

Ich glaube, bei uns läuft viel schief, denn hatte mich erkundigt und eine Scheinehe ist wirklich nur strafbar wenn man dadurch einen Aufenthaltstiltel erlangt, aber er hat nie!!! einen Antrag gestellt oder dies in betracht gezogen, nachdem!! das Arbeitsvisum doch ausgestellt wurde bzw.sein neuer Vertrag akzeptiert wurde und das Visum verlängert wurde!! Traurig

Dieses warten macht mich fertig, auch das unser Anwalt immer meint, wir sollen warten,mit unseren Heiratswunsch.
Worauf frage ich mich?! Er meint, damit würden wir alles schlimmer machen,wegen neuen Verdacht usw., ich empfinde dies als Quatsch, denn wir sind seit 4Jahren ein Paar und was wollen die Behörden machen?? Uns kontrollieren??? Damit rechne ich sowieso schon, aber wenn sie kontrollieren, werden sie sehen, das wir ein Paar sind.

Möchte endlich eine Familie gründen, wir warten schon so lange, die Scheidung hatte sich auch schon fast 2Jahre hingezogen, da u.a. diese Frau die er geheiratet hat, ausfindig gemacht werden mußte.
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Vinzent2m
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Antwort #5 - 07.08.2011 um 19:38:51
 
Zwitscher schrieb am 07.08.2011 um 18:23:38:
weder von der Berufung hören wir was

bedeutet dies, dass ihr schon in der 2. Instanz seid es also bereits ein erstes Urteil gibt.
Oder habt ihr Klage eingereicht (was ich für wahrscheinlicher halte) und wartet nun auf das Urteil des Verwaltungsgerichts (1. Instanz).
Der Anwalt könnte sicherlich herausfinden, wann in etwa mit einer Terminierung zu rechnen ist.
M. E. sollte dieses Urteil zunächst abgewartet werden.
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Zwitscher
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Antwort #6 - 08.08.2011 um 09:21:20
 
Er ist verurteilt worden 4000Euro Strafe zu zahlen.Unser Anwalt fand dies zu hoch und ging (nach Absprache) in Berufung.

Kann mir vielleicht jemand sagen, warum der Paß eingezogen wird??
Im Januar bekam er den Paß kurz wieder,(gegen 1000Euro Kaution) da er wegen eines Notfalls nach Indien mußte, er hatte 6Wochen  danach mußte er, innerhalb von 24Stunden (seid der Einreise) den Paß wieder abgeben, ansonsten wäre die 1000Euro Kaution weg gewesen.

Ich habe lauter ? ein meinen Kopf.
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Antwort #7 - 08.08.2011 um 11:00:03
 
Letztlich muss er das die Ausländerbehörde fragen.

Normalerweise ist es so:

Es gibt Menschen auf dieser Welt, die nach einer negativen Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht ihren Pass verlieren – das führt dann dazu, dass sie einerseits kein Aufenthaltsrecht haben, andererseits aber nicht abgeschoben werden können.

Falls die Ausländerbehörde einerseits eine negative Entscheidung für möglich hält, andererseits solche Befürchtungen hat, versucht sie den Pass aufzuheben. Falls es dann eine negative Entscheidung gibt und er sich nicht an die Gesetze hält, also nicht pünktlich ausreist, behält die Ausländerbehörde die Möglichkeit zur Abschiebung.

Er muss trotzdem darauf achten, rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen und rechtzeitig die Verlängerung des Passes zu beantragen.
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Antwort #8 - 08.08.2011 um 16:35:00
 
Wir haben ja schon vor Wochen, die ABH darauf hingewiesen , das der Pass abläuft und wir den brauchen um einen neuen zu beantragen, deren Antwort war, der liegt in Berlin.
Er läuft jetzt die Tage ab und wir haben ihn immer noch nicht zurück, der neue wird auch so 6-8Wochen dauern,aber NACH ANTRAG! Aber ohne den alten, können wir keinen neuen beantragen, habe Angst das die ihn extra zurück halten.

Ich denke wir müssten, ja sowieso wieder eine Kaution hinterlegen.

Wie ist es denn dann mit den Antrag auf Eheschliessung, wenn der Pass ja bei der Behörde liegt, nimmt das Standesamt dann Kontakt zur ABH auf oder müssen wir uns um eine beglaubigte Abschrift kümmern?

Ich weiß ohne gültigen Paß geht jetzt gerade eh nichts, aber würde mich trotzdem schon mal erkundigen, hatte hier im Forum auch schon mal gelesen, das Standesämter beweise sehen wollen, (falls die Verdacht haben), wäre es ratsam, wenn wir dorthin gehen,das ich alles schon mal mitnehme oder das ich warte bis die vielleicht fragen, nach Fotos oder anderen Beweisen?

Ich habe 2Kinder aus einer früheren Beziehung, dürfen die sie auch befragen?
Ich habe nichts dagegen, solange die Fragen kindergerecht sind!
Sein Anwalt hatte meinen Verlobten nämlich ein schlechtes Gewissen gemacht, er solle an die Probleme denken, die er mir und vor allen den Kindern macht,nachdem mein Verlobter gefragt hatte (nach Scheidungstermin) wann wir heiraten können.

Ich habe meinen Schatz schon gesagt, das mir klar ist das die Behörde uns kontrolliert, aber wir haben nichts zu verbergen, die Kinder, werden sie bestimmt auch befragen, da bin ich mir auch sicher und ich habe auch nichts dagegen, solange es kindergerecht ist!

Kann man nicht einen Antrag stellen, das eine andere Sachbearbeiterin das übernimmt? Oder würde das eh nichts bringen, denn solange es in der gleichen Behörde ist, würde die sich bestimmt, eh weiter dort einmischen, oder?
Denn der Antrag,vom Anwalt, das es einer anderen ABH übergeben wird,wurde abgelehnt, da diese Behörde für unseren Wohnort zuständig ist.

Ich weiß, ich habe viele Fragen, die ihr mir auch sicher nicht alle beantworten könnt, aber ich habe so Angst ihn zu verlieren.

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reinhard
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Antwort #9 - 08.08.2011 um 16:51:00
 
Hallo Zwitscher,

Du hattest ja oben schon diesen Ratschlag bekommen:



Vinzent2m schrieb am 06.08.2011 um 17:20:28:
Eine Erklärung wäre, dass mit "Berlin" die diplomatische Vertretung des Heimatlandes gemeint ist und die Ausländerbehörde sich um die Verlängerung bzw. Paßersatzpapiere kümmert.
Gegen eine kurze (u. U. auch telefonische) Nachfrage des RA um die Angabe "Berlin" zu präzisieren spricht m. E. nichts.




Hast Du ihn gelesen und befolgt? Sobald Du uns das Ergebnis mitteilst, müssen wir nicht mehr so hilflos raten, was sein könnte.
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Antwort #10 - 08.08.2011 um 17:43:50
 
Mein Verlobter hatte den RA nicht erreicht bekommen, wenn wir ihn erreichen, wird er ihn fragen, was mit Berlin gemeint ist.
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Antwort #11 - 09.08.2011 um 19:22:37
 
So der Pass liegt bei der Ausländerbehörde in Berlin, warum auch immer, wir warten jetzt das er zurück kommt.
Ausserdem wurde mir jetzt noch mehr erklärt, warum der Pass eingzogen worden ist,unzwar:

Mein Verlobter hätte wohl nach 4Jahren aus Deutschland raus gemußt, denn er hat ja nur Arbeitsvisum nach §18.
Allerdings hatte das Amt nichts gesagt, weil er verheiratet war, außerdem haben sie ihn auch nicht weiter kontrolliert, denn sonst wäre denen aufgefallen, das die beiden nie zusammen gewohnt haben sondern km weit entfernt.

Jetzt haben sie den Pass eingezogen weil es wohl ein zwischen Ding ist , eigentlich müsste er raus nach manchen Paragraphen aber nach anderen Paragraphen dürfen sie ihn nicht raus schmeissen aus Deutschland.Denn er lebt schon 10Jahre hier und war auch immer hier arbeiten und hat Steuern bezahlt.Jetzt wird wohl alles geprüft, wer wohl Recht hat und welcher Paragraph greift.
Heisst es nicht normalerweise im Zweifel für den Angeklagten?  Zwinkernd 
Diese Ungewissheit ist nicht zum aushalten. Schockiert/Erstaunt

Hoffe es dreht sich alles zum Guten, hat jemand von euch sowas ähnliches auch schon mal mitbekommen oder sogar mit erlebt?
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Antwort #12 - 09.08.2011 um 19:33:18
 
Dann könnt Ihr nichts weiter machen als erstmal das Ergebnis der internen Überlegungen der Ausländerbehörde abwarten. Das wird dem Anwalt normalerweise mitgeteilt, so im Sinne von:

"Wir sind dieser und jeder Auffassung, halten diese Gesetze und Paragrafen für maßgeblich, und beabsichtigen deshalb, Ihren Mandanten aufzufordern, dies oder das zu tun (z.B. bis zum 30. November Deutschland zu verlassen). Wir geben Ihnen hiermit vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen."

Es ist immer schwierig, wenn eine Ausländerbehörde sowas genauso schleifen lässt wie der Betroffene (der ja auch wusste, dass seine AE nur für vier Jahre war). Einerseits gibt es einen Vertrauensschutz: Wenn die ABH verlängert, musst Du Dich darauf verlassen können, dass das auch so in Ordnung ist. Andererseits hat er über das Bestehen einer Ehe getäuscht - allerdings hat die ABH das ziemlich verbockt, sie hätten ihn nach vier Jahren anschreiben müssen und sagen müssen: "AE wegen Arbeit geht nicht mehr, Sie müssen jetzt ausreisen oder AE wegen Ehe beantragen." Dann können sie ihn jetzt dafür rankriegen.

Aber irgend was "glauben" und deshalb die falsche AE verlängern ist ein Fehler, über den sich jetzt in der Behörde ein paar Juristen beugen müssen.

Ihr solltet trotzdem mit dem Standesamt klären, welche Dokumente Ihr braucht, und dann auch überlegen, ob Ihr alles außer dem Pass schon mal zusammentragen wollt. Falls Ihr dann "fast fertig" seid, wenn die ABH mit dem Grübeln fertig ist, hättet Ihr einen neuen Grund für einen vorübergehenden Aufenthalt, eine FB oder mindestens eine Duldung.
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Antwort #13 - 11.08.2011 um 15:58:15
 
Danke, für den Tip Zwinkernd Daumen drücken
Hoffe es geht gut aus LG
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Antwort #14 - 31.08.2011 um 17:40:52
 
Wollte nur mal was aktuelles schreiben, nach langen hin und her (zwischen Anwalt und ABH ), schickten die per Fax eine Kopie vom Pass und einen Schreiben dabei, der Anwalt machte auch noch ein Schreiben fertig und damit ging es ab zum Konsulat,die riefen nochmal bei der ABH an, dann schickten diese nochmals ein Fax(dauerte allerdings 1Tag, so das wir am nächsten Tag wieder hin mussten).
Der neue Pass ist jetzt  beantragt, dieser wird sofort wieder zur ABH geschickt.
Hoffe die haben bald eine Antwort für uns, geht ja schon fast ein Jahr so, das der Pass dort liegt und nichts vorran kommt.
LG
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