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Und was kommt nun? (Gelesen: 3.355 mal)
Riana
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01.08.2011 um 12:42:51
 
Hallo Ihr Lieben,

ich wäre sehr glücklich, wenn Ihr mir Tips geben könntet, wie es nun weitergeht.

Folgende Situation:

verheiratet seit September 2010 hier in D mit einem Tunesier, hat hier auch direkt 3 Jahre AE erhalten. Das erste Mal verschwunden für 2 Wochen im Oktober, dann wiedergekommen und am 2. Weihnachtstag gegangen für 6 Wochen, dann wiedergekommen für 10 Wochen. Der letzte Auszug war von meiner Seite endgültig, da er die Polizei gerufen hat, ich hätte ihn geschlagen, beschimpft und bestohlen. Ich habe den Rausschmiß nur mit Rücksprache mit der Polizei gemacht (also seine Sachen gepackt und die Schlösser getauscht), da ich Todesangst vor ihm hatte. Habe dann vor Gericht eine einstweilige Verfügung bentragt, daß er sich mir nicht mehr nähern darf, die aber als Vergleich abgeschlossen wurde. Beim Gerichtstermin wieder immer fiesere Lügen. Und auch der Vergleich wird nicht ernst genommen. Außerdem spricht er Frauen an, ob die eine familiäre Bindung mit ihm eingehen möchten, er hat sich heimlich ein neues Konto angelegt und Wohnungen angeschaut, als wir noch zusammenlebten. Die Polizei hat eine Anzeige von Amts wegen gegen ihn erstellt, aber mehr weiß ich auch nicht, was da nun im Hintergrund läuft. Nun habe ich vor einer Woche Post von seinem Anwalt bekommen, was er gerne noch alles von mir hätte (Schmuck, Geld, etc. pp) und UNTERHALT. Mein Anwalt hat sich nun der Sache angenommen, aber ich habe einfach keine Ruhe und wüßte gerne schon, was auf mich zukommen könnte.

Was wird wegen dem Unterhalt passieren? Wird seine AE begrenzt? Weiß die Ausländerbehörde, was da passiert?

Was wird nun passieren?

Versteht bitte, ich habe einfach Agst, daß er mich nun seelisch und finanziell fertig macht, was er mir ja auch angedroht hat....

LG Riana
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maki
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Antwort #1 - 01.08.2011 um 12:54:50
 
Riana schrieb am 01.08.2011 um 12:42:51:
Weiß die Ausländerbehörde, was da passiert? 

Hast du die ABH denn informiert dass ihr nicht mehr zusammenlebt bzw. keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht?
Das solltest du machen, aber das war es auch schon mit der ausländerrechtlichen Seite, mehr gibt es da für dich nicht zu tun.

Ob die ABH seine AE befristet oder nicht kann man nicht sagen, kannst du auch nicht beeinflussen, hast damit eigentlich nix zu tun, das ist seine Sache und die der ABH.

Die anderen Fragen (Unterhalt etc.) sind ja ausländerrechtlich nicht relevant und die solltest du mit deinem Scheidungsanwalt besprechen.
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Riana
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Antwort #2 - 01.08.2011 um 13:03:11
 
Hallo,

ich habe ihn bei mir aus der Wohnung abgemeldet und das Schreiben als Kopie zur ABH geschickt.

Also im schlimmsten Fall darf er dann die 3 Jahre bleiben und ich muß zahlen, oder wie?

LG Riana
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maki
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Antwort #3 - 01.08.2011 um 13:08:32
 
Das sollte eigentlich alles gewesen sein was du ausländerrechtlich machen kannst/solltest.

Zitat:
Also im schlimmsten Fall darf er dann die 3 Jahre bleiben und ich muß zahlen, oder wie?

Er könnte ja auch für immer bleiben, solltest nicht davon ausgehen dass er D verlässt nur weil du dir das wünscht.

Der Rest ist eben eine ganz normale "Scheidungsschlammschlacht", dazu gehört u.a. eben auch der Unterhalt, wäre ja bei einem dt. ex-Ehegatten auch nicht anders.

Sehe gerade dass du dein Problem schon letzten November geschildert hattest: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1288596115

Wie dem auch sei, mehr kann ich dazu nicht sagen.
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Riana
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Antwort #4 - 01.08.2011 um 13:13:39
 
Ja, aber da war das Problem noch nicht soooo groß....
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reinhard
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Antwort #5 - 01.08.2011 um 14:06:33
 
Riana schrieb am 01.08.2011 um 13:13:39:
Ja, aber da war das Problem noch nicht soooo groß....


Das ändert aber nichts: Du kannst die Ausländerbehörde informieren, hast Du ja auch schon. Aber Du kannst nicht beeinflussen, was sie macht und was Dein Ex alles versucht.

Er könnte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch nach kurzer Ehe bekommen, wenn die Frau Gewalt gegen ihn angewendet hat (möglicherweise hatte er das schon als Tipp bekommen). Er könnte auch ein Aufenthaltsrecht aus anderem Grund bekommen. Es kann auch sein, dass er im September Deutschland verlassen muss.

Wegen Scheidung und Unterhalt musst du ihn behandeln wie jeden anderen Ex auch. Falls er ausreisen muss, kannst Du trotzdem unterhaltspflichtig bleiben.

Ist ärgerlich, aber die Behörden gehen davon aus, dass Du ihn freiwillig geheiratet hast.
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Simone79
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Antwort #6 - 01.08.2011 um 21:17:04
 
Soweit ich weiß, ist die Zahlung von Unterhalt gekoppelt an die Dauer der Ehejahre. Daher könnte es sogar sein, dass Du gar keinen Unterhalt zahlen musst. Dein Scheidungs-Anwalt sollte darüber Bescheid wissen.

Ansonsten könntest Du versuchen, Deine Aussagen über ihn auch vor Gericht beweisen zu können. Soweit mir bekannt, haben auch Richter schon Strafanträge wegen Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt.

Zuallererst solltest Du versuchen, Dir selbst Beistand zu holen, um Deine Erlebnisse verarbeiten zu können. Dafür ist dieses Forum nicht der geeignete Ort.

Es gibt im Internet Seiten gegen Bezness, auf einigen werden auch Therapeuten empfohlen.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.08.2011 um 08:59:01
 
Im Moment geht es noch um Trennungsunterhalt. Das ist etwas anderes. Besser, du lässt dich mal von deinem Anwalt in der Richtung beraten.
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Riana
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Antwort #8 - 16.08.2011 um 11:54:33
 
Hallo Ihr Lieben, nachdem ich nun ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen habe, daß er 600 EURO monatlich an Unterhalt haben will und mein Anwalt geraten hat, diesen zu zahlen und er sich immer noch nicht um die Scheidung gekümmert hat, habe ich mich mit einer Anwältin zusammengesetzt. Diese sagte mir, aufgrund dieser ganzen Vorgeschichte (Anzeigen, falsche Papiere, etc. pp) und dem Verdacht auf Erschleichung einer AE, würde der Fall recht schnell erledigt sein.

Nachdem ich seit Freitag ein ganz schreckliches WE hatte, gaht es mir nun etwas besser....

Vielen Dank für Eure Tips
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reinhard
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Antwort #9 - 16.08.2011 um 12:16:05
 
Riana schrieb am 16.08.2011 um 11:54:33:
Hallo Ihr Lieben, nachdem ich nun ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen habe, daß er 600 EURO monatlich an Unterhalt haben will und mein Anwalt geraten hat, diesen zu zahlen und er sich immer noch nicht um die Scheidung gekümmert hat, habe ich mich mit einer Anwältin zusammengesetzt. Diese sagte mir, aufgrund dieser ganzen Vorgeschichte (Anzeigen, falsche Papiere, etc. pp) und dem Verdacht auf Erschleichung einer AE, würde der Fall recht schnell erledigt sein.

Nachdem ich seit Freitag ein ganz schreckliches WE hatte, gaht es mir nun etwas besser....

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Aber denk daran, dass wir Dir hier im Forum sowohl zum Aufenthaltsrecht als auch zum Unterhaltsrecht nur sehr allgemeine Informationen und Tipps geben können.

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Antwort #10 - 16.08.2011 um 14:21:27
 
Hallo Riana,

habe dir pn gesendet.

Gruß Andrea Smiley
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