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eAT (Gelesen: 2.537 mal)
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i4a rocks!


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30.07.2011 um 06:10:00
 
Sehr geehrter Info4alin Team

Ich habe eine Frage und zwar mein Aufenthaltserlaubnis läuft ende September ab .Ich bin Studentin und werde Anfang September standesamtlich heiraten (den Termin steht schon fest)
Was wird jetzt die Ausländerbehörde von mir verlangen  ?Welsche Unterlagen Usw..?
Ich hab einen Schreiben von der Behörde erhalten und ich muss 2 Monate vorher mein Antrag stellen .
meine Konkrete Frage lautet: Muss ich den Zettel vom Standesamt auch mitnehmen , oder wie immer die Unterlagen von der Schule (Prüfungsscheine ect...) .oder wird mein Aufenthalt jetzt umgestellt?Wissen Sie vielleicht wie teuer es wird ?
ich möchte Dienstag hingehen deswegen bitte ich Ihnen um eine erklärung .
Vielen Dank im Voraus

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reinhard
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Antwort #1 - 30.07.2011 um 12:29:57
 
Ich würde jetzt mit den üblichen Unterlagen einen Antrag auf Verlängerung der AE als Studentin stellen.
Gleichzeitig solltest Du aber erzählen, dass Du im September heiratest.

Dann wird die Ausländerbehörde sagen, wie sie es am liebsten machen würde. Ich nehme an, sie nehmen dann lieber den Antrag auf AE als Ehefrau und geben Dir rechtzeitig eine FB.

Ob und wie die Umstellung (von AT auf eAT) klappt, ist unsicher wie immer, wenn Menschen und Maschinen zusammen arbeiten sollen. Deshalb der Wunsch, alles zwei Monate früher zu beantragen - in Deinem Fall nehme ich an, die ABH schlägt Dir eine ganz individuelle Lösung nur für Dich vor.
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Mick
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Antwort #2 - 30.07.2011 um 16:14:36
 
Alle Anträge, die vor dem 01.09. gestellt werden, enden mit
der "alten" AE. eAT gibbet erst bei Neuanträgen ab 01.09.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #3 - 30.07.2011 um 18:04:26
 
Danke sehr für die ausführliche Informationen .Wissen Sie vielleicht ob ich vorher beim Antragstellung bezahlen muss oder erst später wenn die eAT da ist ?

PS: Ich kann leider nicht alle vollständige Unterlagen mitnehmen da die Prüfungsergebnisse noch nicht  alle da sind  , ausserdem werde ich im September noch welche schreiben .

Nochmal vielen Dank
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Mick
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Antwort #4 - 30.07.2011 um 18:25:58
 
SuchInfo schrieb am 30.07.2011 um 18:04:26:
Wissen Sie vielleicht ob ich vorher beim Antragstellung bezahlen muss oder erst später wenn die eAT da ist ?

Das wird unterschiedlich gehandhabt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 30.07.2011 um 19:27:09
 
Ok Danke . ich hoffe dass Sie mir mindestens eine vorläufige AE geben da ich im Oktober nach meinem Land fliegen muss.


Danke und schön , dass es euch gibt .
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reinhard
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Antwort #6 - 30.07.2011 um 21:04:51
 
SuchInfo schrieb am 30.07.2011 um 19:27:09:
Ok Danke . ich hoffe dass Sie mir mindestens eine vorläufige AE geben da ich im Oktober nach meinem Land fliegen muss.


Beantrage einfach möglichst bald eine Verlängerung der AE als Studentin und erzähl, dass Du Anfang September heiratest und im Oktober ins Ausland musst. Am einfachsten ist es wahrscheinlich, sie geben Dir eine Verlängerung als Studentin oder eine FB, und dann kannst Du nach der Heirat Deine neue AE beantragen. Auch wenn es dann wegen der Umstellung länger dauert, kannst Du ja mit AE oder FB als Studentin reisen.
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Antwort #7 - 30.07.2011 um 23:38:52
 
falls es dir beim orientieren helfen kann...
mein Mann musste bisher keine AE bezahlen ABER bei der neuen eAT wurde auch uns gesagt mind 2 Monate vor Ablauf beantragen und zumindest hier bei unserer AB (Ba-Wü LK HN)  mit ca. 50 Euronen rechnen weil die neuen mit mehr Aufwand verbunden sind.... Augenrollen Smiley
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reinhard
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Antwort #8 - 31.07.2011 um 12:22:16
 
Dies ist aber ein Spezialfall.

Die AE als Studentin kann sie zwei Monate früher beantragen, hat nur noch nicht alles papier (Prüfungen) zusammen, das kann sie aber nachreichen.

Die AE als Ehefrau kann sie erst beantragen, wenn sie wirklich "ja" gesagt hat. Und das ist ja die AE, die sie haben will.
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