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Erneute Einreichung der Eheschließungsakten nach Beanstandungsverfügung (Gelesen: 1.406 mal)
schnucki_1187
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneute Einreichung der Eheschließungsakten nach Beanstandungsverfügung
15.07.2011 um 21:45:15
 
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine kurze Frage, vielleicht hatte jemand von euch diesen Fall auch mal. Und die Dame im Standesamt konnte mir nicht weiterhelfen damit.

Wir haben beim Standesamt alle Unterlagen eingereicht gehabt und diese wurden dann an das OLG weitergeleitet. Wir hatten dann 4 Wochen gewartet und dann wurden wir informiert, dass sein Reisepass abgelaufen sei. Das Problem war, dass die Dame beim Standesamt vergessen hatte die Seite mit dem Stempel mit der Verlängerung mitzukopieren.
Nun habe ich gestern die Kopie bei ihr vorbeigebracht.

Weiß nun jemand, ob der komplette Vorgang nun wieder komplett erneut geprüft wird oder ob das dann vermerkt ist und sie dann nur den Punkt nachprüfen, den sie beanstandet haben? Geht diese Prüfung dann nun schneller?

Und meine weitere Frage wäre:
Werden gleich alle Beanstandungspunkte aufgeführt oder werden die Akten direkt zurückgeschickt sobald ein Punkt gefunden wurde?
Muss ich evtl. mit einer weiteren Beanstandung rechnen?

Es war keine Ablehnung. Die Dame im Standesamt hat gemeint wir müssen die Kopie nur nachreichen und dann wäre das komplett vollständig.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 16.07.2011 um 13:11:40
 
schnucki_1187 schrieb am 15.07.2011 um 21:45:15:
Weiß nun jemand, ob der komplette Vorgang nun wieder komplett erneut geprüft wird oder ob das dann vermerkt ist und sie dann nur den Punkt nachprüfen, den sie beanstandet haben? Geht diese Prüfung dann nun schneller?


schnucki_1187 schrieb am 15.07.2011 um 21:45:15:
Die Dame im Standesamt hat gemeint wir müssen die Kopie nur nachreichen und dann wäre das komplett vollständig.

Damit hast Du doch Deine Frage schon beantwortet.

Wenn die SB vom Standesamt das so gesagt hat, dann wird es wohl auch so sein.
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