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!!! Wieder straffällig, wieder Abschiebung...zum 2. Mal !!! (Gelesen: 6.142 mal)
beebim7681
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10.07.2011 um 12:43:35
 
Hi...
erzähle kurz mal meine Situation.
Mein Freund wurde durch seine Straftaten (1,5 Jahre Verurteilung, jedoch durch OV erledigt) 2004 trotz Ehe mit einer Deutschen und Kind für 2 Jahre in die Türkei abgeschoben. Nach Wiedereinreise 2007 wurde er wieder straffällig (BTM) und zu 6 Jahren 9 Monaten verurteilt. Er ist nun seit 2007 in Haft. 2009 hat er das erste Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen und wir haben natürlich gleich einen Anwalt eingeschaltet. In dieser Zwischenzeit wurde die Scheidung eingereicht, jedoch noch nicht vollzogen. Nach mehreren VPK´s (Vollzugsplankonferenz) der JVA wurde nun entschieden, dass er dieses Jahr im Oktober wenn es so weiter gut läuft endlich Lockerungen bekommt. Das Ausreiseverfahren ist mittlerweile schon beim Verwaltungsgericht und nun steht der Gerichtstermin auch schon fest!
Nun ist meine Frage...besteht überhaupt die Chance diese Klage zu gewinnen??? Er hätte nach Lockerungen einen sicheren Ausbildungsplatz, aber da er keine Arbeitserlaubnis hat ist es ja gar nicht möglich sie anzutreten  unentschlossen
Des weiteren hat er einen etwas "kranken" Sohn!
Ich habe zwar die Befürchtung das die Chancen sehr schlecht stehen, aber wollte mir trotzdem mal andere Meinungen einholen!
Vielen Dank im Voraus...
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reinhard
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Antwort #1 - 10.07.2011 um 13:42:29
 
Das lässt sich so aus der Ferne nicht sagen.

Sein Anwalt hat sicherlich (im Gegensatz zu mir) tausend Seiten Akten gelesen. Du hast ja richtig aufgezählt: Wiederholung und Schwere der Tat spricht für die Ausweisung und Abschiebung, krankes Kind hier und Ausbildungsplatz dagegen. Hinzu kommt übrigens noch die Staatsangehörigkeit, Menschen aus der Türkei werden aufgrund des Assoziierungsabkommens noch etwas "besser" behandelt als solche aus anderen Drittstaaten.

Wenn Dir jemand Genaueres dazu sagen kann, dann der Anwalt, der den "Fall" kennt.

Aber letztlich weißt Du es sowieso her hinterher, also nach einem rechtskräftigen Urteil des Gerichtes.
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beebim7681
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Antwort #2 - 10.07.2011 um 16:05:54
 
Der Anwalt sagt sowieso das es schwer wird ihn hier zu behalten, aber wollte trotzdem mal fragen. Vielleicht hat ja jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht! Im Endeffekt müssen wir sowieso auf den Gerichtstermin warten.
Wie würde es denn bei einer Abschiebung ablaufen? Er hat gerade mal die Halbstrafe hinter sich. Würde die STA ihn gleich rüber schicken oder muss er den Rest erst noch absitzen? Und wird er direkt von der Haft aus abgeschoben oder kommt er vorher noch raus?
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reinhard
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Antwort #3 - 10.07.2011 um 16:25:46
 
beebim7681 schrieb am 10.07.2011 um 16:05:54:
Wie würde es denn bei einer Abschiebung ablaufen? Er hat gerade mal die Halbstrafe hinter sich. Würde die STA ihn gleich rüber schicken oder muss er den Rest erst noch absitzen? Und wird er direkt von der Haft aus abgeschoben oder kommt er vorher noch raus?


Normalerweise wird versucht, ihn nach zwei Dritteln, manchmal sogar der Hälfte der Strafe abzuschieben. Dann wird er direkt aus der JVA zum Flughafen gefahren und abgeschoben, gleichzeitig lebenslang gesperrt.

Falls er es später schafft, die Sperre zu befristen (hängt wieder von den gleichen Dingen ab), dann könnte er ein Visum beantragen, z.B. um zu seinem Kind zu kommen - aber nur, falls er dann noch Sorgerecht hat. Falls er käme, müsste er dann den Rest der Strafe absitzen, bevor er sich in Deutschland wieder frei bewegen darf.
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beebim7681
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Antwort #4 - 10.07.2011 um 16:42:36
 
So wie es aussieht, kennst du dich ganz gut mit solchen Angelegenheiten aus...
was ich nicht verstehe, noch vor kurzem wollte das Verwaltungsgericht eine aktuelle Beurteilung von der JVA zur weiteren Überprüfung und obwohl sie nun wissen, daß im Oktober seine nächste VPK mit anschließenden eventuellen Lockerungen sein wird, haben sie nun den Termin geschickt.
Reinhard denkst du die schieben ihn ab???  Traurig
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reinhard
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Antwort #5 - 10.07.2011 um 16:46:59
 
Für das Verwaltungsgericht ist es doch logisch, über die Abschiebung (die die Ausländerbehörde anscheinend will) zu entscheiden, bevor über Vollzugslockerungen entschieden wird.

Wenn er abgeschoben wird, gibt es auch bis zur Abschiebung natürlich keine Vollzugslockerungen – das wäre ja völlig unlogisch.

Da ich, wie gesagt, seine Akte nicht kenne und auch die Richter am Verwaltungsgericht nicht kenne, kann ich zum konkreten Fall nichts sagen.
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Antwort #6 - 10.07.2011 um 16:51:59
 
Na ja mal schauen was nun passieren wird. Der Anwalt ist zum Termin im Urlaub, dehalb will er jetzt versuchen den Termin zu verschieben und außerdem will er dafür sorgen, dass der Termin erst nach der VPK anberaumt wird.
Wir werden sehen...mehr als hoffen kann man sowieso in so einem Fall nicht. Trotzdem danke für die Anwort...
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Antwort #7 - 11.07.2011 um 13:32:05
 
Mich würde es auch nicht wundern, wenn die JVA die VPK erst durchführt, wenn das Urteil des VG vorliegt. Denn das ist doch für die Konferenz ein sehr wichtiger Sachstand.
In welchem Bundesland ist er inhatiert?
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beebim7681
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Antwort #8 - 20.07.2011 um 15:41:05
 
Er sitzt in Berlin
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Antwort #9 - 20.07.2011 um 16:04:24
 
ich halte es für recht unwahrscheinlich, dass im Rahmen einer VAK über Lockerungen entschieden wird, wenn in Kürze eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes ansteht. Dies würde zumindestens hier in Hessen zunächst abgewartet werden.
Vermutlich wird dies in Berlin ähnlich gehandhabt.
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beebim7681
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Antwort #10 - 20.07.2011 um 16:20:30
 
Na ja wir haben nun erstmal um Terminverschiebung gebeten, also unsere Kanzlei, weil unsere Anwältin gar nicht da ist. Des Weiteren werden noch Gutachten von dem behandelnen Arzt seines Kindes benötigt. Es gibt da wohl irgend wie ein Gesetz, was besagt, daß Eltern von einem kranken Kind nicht ohne weiteres einfach so abgeschoben werden können! Keine Ahnung inwieweit das so stimmen soll.
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Vinzent2m
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Antwort #11 - 20.07.2011 um 16:23:05
 
Nun dann bleibt nur übrig, in Ruhe und Geduld die Entscheidung des Gerichts und der JVA abzuwarten.
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beebim7681
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Antwort #12 - 20.07.2011 um 16:29:24
 
Ja leider  Lippen versiegelt
diese ganze Warterei macht einen echt fertig und das schlimme ist, daß in der Justiz echt alles möglich ist und dir dein Anwalt nicht mal 100% Antwort geben kann. Das einzige was unsere meinte, daß es schon eine Herausforderung ist und wenn wir den Fall gewinnen sollten, es ein Riesen Ding wäre! Also 50/50!
Aber ich gehe schon davon aus, daß sie ihn abschieben werden! Na ja mal schauen, die Hoffnung stirbt zuletzt...
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