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Verlobte nach Deutschland holen (Gelesen: 17.124 mal)
hpa an
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 24.06.2011 um 14:44:54
 
Marcel-D schrieb am 22.06.2011 um 19:57:21:
Danke fur die Antworten. Muss der Pass komplete kopiert werden also alle seiten oder nur die sieten wo die wichtigen infos drauf sind. Die Kopie wird bei dem Standesamt benotigt um die Ehe anzumelden! Weiss dass jemand?


Die Seite mit den Personaldaten, Passfoto und Reisepassnummer sind wichtig. Die Merkblätter in dem Reisepass sind uninteressant für das Standesamt.

Die Beglaubigung der Kopie mit original Pass macht Deine
Freundin beim deutschen Konsulat bzw. bei der Deutschen Botschaft. Kostet umgerechnet ca. 10 EURO. In Kambodscha wird es allerdings in US-Dollar umgerechnet (Tageskurs!).
Daher sollte sie immer ein paar Dollar mehr mitbringen.

Bitte nicht die unterschriebene Beitrittserklärung Deiner Verlobten für das Standesamt vergessen.
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andreas0707
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Antwort #16 - 15.07.2011 um 21:18:06
 
Saxonicus schrieb am 15.06.2011 um 20:49:23:
Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 20:16:37:
Ich war heute morgen bei der Ausländerbehörde und die haben gesagt nur meine Verlobte kann dass ganze in Phnom Penh beantragen, nichts von Standesamt.

Bevor der Eheschließungstermin beim Standesamt noch nichtfeststeht, kann Deine Verlobte auch kein Visum zur Eheschließung beantragen. Die Ausländerbehörde an Deinem Wohnort kommt erst dann in's Spiel, wenn Deine Verlobte das Visum in Phnom Phen beantragt hat.

Das stimmt nicht. Das Visum könnt Ihr beantragen ohne den Eheschließungstermin. Es wird nur nicht ausgestellt ohne den Termin.
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Saxonicus
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Antwort #17 - 16.07.2011 um 10:23:39
 
andreas0707 schrieb am 15.07.2011 um 21:18:06:
Das stimmt nicht. Das Visum könnt Ihr beantragen ohne den Eheschließungstermin. Es wird nur nicht ausgestellt ohne den Termin.

Es macht doch überhaupt keinen Sinn, die (unvollständigen) Papiere beim Konsulat zu "lagern", solange nicht alles vollständig vorliegt und sie Angelegenheit bearbeitet werden kann.

Es würde mich wundern, wenn unvollständige Anträge überhaupt angenommen würden ? Ein Konsulat ist doch kein Aufbewahrungsort für irgendwelche Dokumente von potentiellen Antragstellern, die irgenwann einmal ein Visum beantragen wollen.
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andreas0707
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Antwort #18 - 16.07.2011 um 21:30:46
 
Saxonicus schrieb am 16.07.2011 um 10:23:39:
Es macht doch überhaupt keinen Sinn, die (unvollständigen) Papiere beim Konsulat zu "lagern", solange nicht alles vollständig vorliegt und sie Angelegenheit bearbeitet werden kann.

Es würde mich wundern, wenn unvollständige Anträge überhaupt angenommen würden ? Ein Konsulat ist doch kein Aufbewahrungsort für irgendwelche Dokumente von potentiellen Antragstellern, die irgenwann einmal ein Visum beantragen wollen. 

Es gibt da eine Liste bei den Botschaften, welche Dokumente bei Antragstellung da sein müssen und welche nachgereicht werden können. Nachgereicht werden können z.B. Zustimmung vom Standesamt/OLG, Ausländeramt und der Deutschtest. Was man in welcher Reihenfolge macht, ist aber letztlich Geschmackssache.
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Marcel-D
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Antwort #19 - 15.08.2011 um 12:04:51
 
Hallo Zusammen,

Soweit lauft bei mir alles gut dank eurer Hilfe. Die Sachen sind beim Standesamt unterwegs. Ich musste 200 Euro hinterlegen für Urkunden Prüfung. Meine Verlobte ist fleißig am Deutsch lernen und alles ist gut auf dem Weg. Bei dem Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings eine Einladung benötigt, die ich gedacht habe, kommt dann zustande wenn die Ausländerbehörde mich kontaktiert um meine Daten zu überprüfen. Meine Verlobte hat aber anderes von ihrem Deutsch Lehrer gehört der meinte es muss eine Einladung vom Standesamt oder dem Burger Service geben. Hat einer eine Ahnung welche? Ich habe bei beiden schon nachgefragt und die meinen es gibt keine. Muss ich vielleicht eine schreiben und die müssen die stempeln oder so was?      


Marcel-D
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Antwort #20 - 15.08.2011 um 12:19:56
 
Es sind zwei Sachen:

1) Die Bestätigung des Standesamtes / Bürgeramtes, dass alle Dokumente überprüft und okay sind.

2) Eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) von Dir oder einer anderen solventen Person.

Beides heißt im Pidgin-Deutsch "Einladung", daher die Missverständnisse.
Die VE sollte sie mit dem Visumantrag vorlegen, die Bestätigung des Standesamtes solltest Du bei der Ausländerbehörde vorlegen, die ja beteiligt wird.
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hpa an
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Antwort #21 - 15.08.2011 um 13:32:57
 
Marcel-D schrieb am 15.08.2011 um 12:04:51:
Muss ich vielleicht eine schreiben und die müssen die stempeln oder so was?


Ich möchte bzgl. Kambodscha wie auch in einigen anderen südostasiatischen Ländern empfehlen die Dokumente Deiner Verlobten nicht mit normaler Post zu schicken, sondern per DHL als versicherte Dokumente. Kommt nämlich die Post aus Deutschland dort an, gehen manche Postangestellte davon aus, dass sich dort Geld in den Umschlägen befindet.
Versicherte Dokumente werden anders behandelt und die Mitarbeiter haften in der Tat (in den Ländern von SOA) sogar mit und kommen daher auch nicht in die Versuchung.

Ist zwar jetzt nichts ausländerrechtliches, aber es bewahrt von Unannehmlichkeiten und unnötigen Mehrkosten.
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Marcel-D
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Antwort #22 - 28.12.2011 um 23:04:29
 
Guten Abend Zusammen,

So ich mochte dann ein paar Informationen zusammen schließen für Leute die auch vorhaben ihre Verlobte aus Kambodscha hierhin zu holen. Nach ungefähr 6 Monaten hat sich das Standesamt bei mir gemeldet um den Hochzeits-Termin zu klären. Um dieses erstmals zu erreichen musste ich:


     Dokumente

1) Meine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
2) Einen Einkommens Nachweis von mir (Dient nur zur Berechnung der gebühren)
3) Geburtsurkunde meiner verlobten (Khmer Original mit beglaubigter Übersetzung)
4) Einkommens Nachweis meiner Verlobten (Khmer Original mit beglaubigter Übersetzung)
5) Beglaubigter Kopie ihres Pass (Seite mit Photo reicht, Beglaubigung wird bei der Botschaft in Phnom Penh gemacht)
6) Lebendigkeit -bescheinigung (Khmer Original mit beglaubigter Übersetzung)
7) Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung  (Beglaubigung wird bei der Botschaft in Phnom Penh gemacht)
8) Einen selbst erstellten Brief der 6 einheimische Zeugen bereitstellt zur Prüfung der unterlagen. Diese Zeugen werden von der Botschaft in Phnom Penh kontaktiert. Zeugen kann jeder werden, auch direkt verwandte Familie, sie müssen nur einheimische sein. Man sollte Telefonnummer, Adresse und eine detaillierte Wegbeschreibung an das Standesamt weitergeben.

Anerkannte Dolmetscher kann man unter www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de finden. Als ich geschaut habe gab es nur zwei für Khmer-Deutsch. Durch meine Erfahrung habe ich mit Herr Savuth Prum gearbeitet und kann ihn nur weiterempfehlen. Er ist selber Kambodschaner und macht diese Arbeit ehrenamtlich, das Geld was er durch die Übersetzung verdient geht an einen guten Zweck in Kambodscha weiter. Er ist auch weitaus günstiger als andere Dolmetscher. Unterlagen wurden auch sehr schnell bearbeitet.

     Gebühren

1) 80 Euro für Beantragung der Eheschließung
2) 150-200 Euro als sicherheits- -hinterlegung für die Botschaft (Differenz bekommt man wieder)
3) 41 Euro Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses
4) XXX Euro für Übersetzung der Dokument an (Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Dokumenten und  die Wortanzahl)

Punkt 3 der Gebühren kommt als letztes, danach kann man mit einem Nachweis dass man ihn bezahlt hat (Kontoauszug) hingehen und sich die unterlagen abholen mit fertigem Datum.

________________________________________________________________________________


Diese Dokumente müssen dann nach Kambodscha geschickt werden. Ich stimme hpa an zu, leider kann ich auch nur sichere Sendung per DHL oder ähnliches Empfehlen.

Die Botschaft braucht nun 2 Kopien der unten genannten Dokumente. Original müssen auch mitgebracht werden, bekommt man aber nach der Überprüfung wieder.

1) Zwei Ausgefüllte Anträge zur Aufenthaltsgenehmigung (Bekommt man bei der Botschaft direkt oder online unter http://www.phnom-penh.diplo.de/contentblob/1916498/Daten/1050392/Visum_national_...
2) Eine Kopie von meinem Pass mit Visums von Kambodscha (Macht die Chance wahrscheinlicher)
3) Anmeldebestätigung der Eheschließung
4) Deutsch Kenntnisse Nachweis, sehr gut über das MetaHaus und Goethe Institut. Kurse sind anerkannt.
5) 2 Licht Bilder meiner Verlobten
6) Verpflichtungserklärung (Dies kann auch nach dem Antrag eingereicht werden da manche Ausländerbehörden diese erst erstellen nachdem der Antrag von der Botschaft bei ihnen ankommt.)

!!! WICHTIG !!! Man bekommt von dem Standesamt eine vorläufige Anmeldebestätigung ohne Datum, diese kann benutzt werden um den Antrag bei der Botschaft einzureichen. Deutsch Kenntnisse sind auch nicht direkt erforderlich. Mann kann den Antrag ohne bei der Botschaft einreichen und die Dokumente dann nachreichen wenn das Visum ausgestellt wird oder wenn man sie hat. !!! WICHTIG !!!

Zur Abholung muss die/der einreisende auch eine Krankenversicherung haben. Man kann eine günstige und anerkannte bei dem ADAC buchen unter: http://www.adac.de/produkte/versicherungen/incomingversicherung/default.aspx

Ich hoffe dies hilft vielen weiter. Wer natürlich Kritik oder anders weiß bitte mitteilen. Ich glaube ich habe den ersten schritt dieses Proccess fast komplett erklärt... Mann kann ja nie sicher sein Smiley

Gruß

Marcel-D
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Antwort #23 - 01.01.2012 um 20:14:20
 
Hi ,

Hoffe hier schaut noch jemand rein. Habe noch eine Frage. Wenn alles soweit fertig ist und man hat den Termin mit der Auseinanderbrehoerde erfolgreich überstanden, wie lange dauert es bis die Botschaft Anruft. Ist ne generelle Frage aber ist mir sehr wichtig da ich mit hohem Zeitdruck arbeite.

Gruß

Marcel-D
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Antwort #24 - 01.01.2012 um 22:41:12
 
Guten Tag Zusammen nochmals,

Meine ganze Dokumente liegen jetzt in Duisburg an der Auslaenderbehoerde und warten auf die Verpflichtungserklärung meines Vaters. Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen. Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweiten  verpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen. Ich wurde mich über eine Antwort oder sogar einen Lösungsvorschlag sehr freuen da dies der letzte schritt ist und ich schon fast den Verstand verloren habe.  Augenrollen Traurig weinend hä? Ärgerlich

Gruß Marcel-D
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Antwort #25 - 01.01.2012 um 23:55:18
 
Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 20:14:20:
wie lange dauert es bis die Botschaft Anruft.


vielleicht 2 Wochen, vielleicht 4 Monate, vielleicht noch länger ....
das wir hier keiner sagen können


Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:
Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweitenverpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen.


a) höheres Einkommen
b) Sicherheitsleistung (Sperrkonto), wenn die ABH sowas akzeptiert

(wobei: unterschreiben kann er immer, nur steht dann auf der VE, dass das Einkommen nicht ausreicht)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #26 - 02.01.2012 um 08:42:49
 
Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:
Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen.


Hast Du einen guten Freund oder einen Bruder bzw. Schwester, die vielleicht die VE für Euch machen kann? Nach der Heirat, wenn Deine Verlobte mit Dir verheiratet ist, entfällt die VE.


P.S. Du wohnst fast bei mir um die Ecke. Zwinkernd
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Marcel-D
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Antwort #27 - 02.01.2012 um 11:05:58
 
@erne
Wenn dass mit dem höherem Einkommen so einfach wäre :S

Wenn auf der Verpflichtungserklärung drauf steht, dass das Einkommen nicht ausreichend ist, nehme ich an das es nicht von der Botschaft akzeptiert richtig?

Ich habe bei der Ausländerbehörde Duisburg schon angefragt und leider ist es NICHT möglich ein Sicherheitskonto für diesen Zweck zu erstellen.  Ich meine so arm dass ich nicht die 17 Euro habe bin ich auch nicht. Ich habe alles was an kosten durch den ganzen Prozess aufgekommen sind alles selber bezahlt, das wahren mehere hundert Euro. Und dann kann ich nicht unterschreiben... Deutschland...

@hpa an
Eine Verpflichtung ist ja nicht ohne... die ketten ja einen sofort richtig fest wenn man eine unterschreibt, und dass schreckt die meisten Leute ab. Leider hatte ich bis heute noch kein Glück einen zweiten zu finden. Es muss ja nachgewiesen werden dass derjenige unbefristet, ungekündigt und aus der Probe zeit ist.

Wenn jemand noch irgendeine Ideen hat bitte hier Posten ....

Danke und Gruß

Marcel -D
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franky_23
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Antwort #28 - 02.01.2012 um 11:37:29
 
Wenn sich der Vater einen Untermieter in die Wohnung nimmt, der 100.-- Euro im Monat zahlt, dann sollte es wegen der geringeren Miete schon reichen.

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Marcel-D
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Antwort #29 - 02.01.2012 um 11:50:21
 
@franky_23

So volgende Situation. Ich Wohne nicht bei meinen Eltern. Ich wohne zurzeit in Duisburg und meine Eltern ganz wo anderes. Sie mieten auch leider nur ein Appartement. Ist es möglich dass mein Vater mich als Untermieter annimmt? Wird dass was er dann von mir aus verdienen wird auch bei der Abrechnung der Ausländerbehörde mitgerechnet?


Ist dass alles möglich? hä?
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