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Übertragung der Niederlassungserlaubnis in neuen Reisepass (Gelesen: 4.460 mal)
Gastarbeiter
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i4a rocks!


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01.06.2011 um 16:19:14
 
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die ausführlichen Informationen auf dieser Seite.

Mein Vater hat ein kleines Problem mit dem Ordnungsamt. Er ist Rentner und kommt aus der Türkei. Vor ca 15 Jahren hat er in der Türkei seine Geburtsdaten berichtigt. Die Gerichtsentscheidung hat er jedoch weggelegt, nachdem sie bei der LVA nicht anerkannt wurde.

Nun hat er einen neuen türkischen Reisepass bekommen. Die Ausländerbehörde wollte, dass er zunächst seine Geburtsdaten beim Meldeamt berichtigt. Diese wollen jedoch das türkische Urteil nicht anerkennen. Solle das Meldeamt die Daten nicht berichtigt, bekommt er keine Niederlassungserlaubnis in den Pass.

Nun hat er einen türkischen Reisepass ohne Niederlassungserlaubnis.

Hat jemand eine Idee, weshalb mein Vater jetzt keine Niederlassungserlaubnis bekommt. Und wie soll das jetzt weitergehen?

Er ist sehr verzweifelt. Bisland hatte er nie Probleme mit den Behörden. Jetzt kann er nicht einmal in die Türkei reisen. Traurig

Vielen Dank.
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reinhard
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Antwort #1 - 01.06.2011 um 16:36:59
 
Gastarbeiter schrieb am 01.06.2011 um 16:19:14:
Nun hat er einen neuen türkischen Reisepass bekommen. Die Ausländerbehörde wollte, dass er zunächst seine Geburtsdaten beim Meldeamt berichtigt. Diese wollen jedoch das türkische Urteil nicht anerkennen. Solle das Meldeamt die Daten nicht berichtigt, bekommt er keine Niederlassungserlaubnis in den Pass.



Du solltest als nächstes die Ausländerbehörde mit Ort und das Wort "Fachaufsicht" bei google eingeben.

Du müsstest dann erfahren, wer für die Fachaufsicht zuständig ist (Innenministerium, Regierungspräsidium?).

Dort solltest Du das Problem vortragen und darum bitten, dass sie es mit der ABH besprechen.

Die Niederlassungserlaubnis hat Dein Vater als Person bekommen, sie muss in seinen neuen Pass übertragen werden. Die Reihenfolge der Änderungen, die jetzt nötig sind, müsste verhandelbar sein.
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Gastarbeiter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 02.06.2011 um 01:41:17
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gibt es denn eine Vorschrift für die "Reihenfolge". Wieso wird die Erlaubnis nicht übertragen. Kann die Ausländerbehörde die Übertragung in den neuen Pass verweigern?

Es muss doch schon vorher Menschen gegeben haben, die auch ihre Geburtsdaten geändert haben, diese müssen doch auch ihre Erlaubnis übertragen haben. Ich verstehe nicht, weshalb das hier (XXXheim) zum Problem wird.

Änderung:
Bitte lokale Vorwürfe lassen


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« Zuletzt geändert: 02.06.2011 um 02:07:07 von N/V »  
 
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reinhard
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Antwort #3 - 02.06.2011 um 12:24:45
 
Die Fachaufsicht kann doch noch gar nicht geantwortet haben. Insofern äußerst Du hier Vermutungen, Vorurteile und Vorwürfe, die mit der Realität nichts zu tun haben.

Warum fragst Du nicht einfach freundlich an und äußerst mögliche Wertungen erst, wenn Du die Antwort gelesen hast?

Es ist kein alltäglicher Fall, dass jemand im hohen Alter sein Geburtsdatum revidiert. Insofern würde ich jeder befassten Behörde erst mal zugestehen, dass sie Unsicherheiten zeigen darf. Aber genau dafür ist die Fachaufsicht doch da: Probleme zu lösen, die bei der einzelnen Behörde vielleicht relativ selten auftreten, aber in der Ebene drüber ggf. schon bekannt sind.
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Zak
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Antwort #4 - 02.06.2011 um 17:21:59
 
Hi,

hier wäre auch die Frage, ob Deinem Vater,
unabhängig von der Geschichte mit der NE,
nicht die Ausstellung einer AE nach § 4 Abs. 5 AufenthG zusteht.

Ich weiß, dass die Meinungen bei Rentnern da
auseinandergehen. Aber Versuch macht kluch,
finde ich.

Dann hätte er zumindest einen Titel
im Pass und könnte bis zur Klärung reisen.

Ende
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Gastarbeiter
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Antwort #5 - 03.06.2011 um 15:59:40
 
Hallo Reinhard,

wieso "Vermutungen, Vorurteile und Vorwürfe, die mit der Realität nichts zu tun haben". Die ganze Sache dauert schon fast zwei Jahre. Außerdem ist das kein Vorwurf. Ich frage nur, ob jemand hier Erfahrung mit einem vergleichbaren Fall hat. Der Sachbearbeiter ist sehr nett gewesen. Er kannte aber keinen vergleichbaren Fall, weshalb er uns nicht weiterhelfen konnte. Nun warten wir schon sehr lange, ohne dass sich etwas tut.

An die Fachaufsicht habe ich mich noch nicht gewandt. Ich weiß auch nicht, ob das so richtig wäre. Nicht dass jemand den Eindruck bekommt, er wird übergangen.

Hallo Zak, dass mit § 4 AufenthG habe ich mir angeschaut. Das was ich dazu lesen konnte, bezieht sich aber auf Arbeitnehmer. Meinst du, das gilt auch für meinen Vater, der Rentner ist?

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reinhard
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Antwort #6 - 03.06.2011 um 16:18:43
 
Gastarbeiter schrieb am 03.06.2011 um 15:59:40:
An die Fachaufsicht habe ich mich noch nicht gewandt. Ich weiß auch nicht, ob das so richtig wäre. Nicht dass jemand den Eindruck bekommt, er wird übergangen.


Mach es einfach.

Oder warte noch mal zwei Jahre und mach es dann.

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