Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
VE während Elternzeit (Gelesen: 565 mal)
stefo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 251
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag VE während Elternzeit
06.05.2011 um 17:28:10
 
Ich bin Beamtin mit gutem Einkommen, beziehe allerdings z.Zt. Elterngeld (Höchstsatz von € 2100, weil Zwillinge). Ab August werde ich wieder mit vollen Bezügen arbeiten, bekomme also ab Ende Juli wieder mehr Geld.

Nun möchte ich versuchen für den August einen guten Bekannten (bester Freund meines Mannes, Drittstaatler) zu uns einzuladen und für ihn eine VE abzugeben. Meine Bezüge reichen auf jeden Fall, wahrscheinlich sogar das Elterngeld von mir und meinem Mann, aber über erstere habe ich eben jetzt (und bis Ende Juli) keine Nachweise, und letzteres ist ja nichts Permanentes. Meine Frage also, speziell an die Mitarbeiter der ABH unter euch, (wie) kann ich meine Bonität nachweisen bzw. glaubhaft machen? Könnten Bezügenachweise von vor meiner Elternzeit und ein Schreiben von der Schulbehörde, dass ich im August meine Tätigkeit beabsichtige wieder aufzunehmen, reichen?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema