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Schengenjahersvisum (Finnland) auf für Besuchsaufenthalt in Deutschland? (Gelesen: 1.041 mal)
schweitzer
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05.05.2011 um 13:07:53
 
Eine ältere Dame mit russischer Staatsangehörigkeit, die vor Jahren als Jüdische Emigrantin nach Deutschland eingereist ist und hier von Grundsicherungsleistungen lebt (also nich in der Lage ist, eine VE abzugeben), möchte für c.a. drei Wochen ihre sieben Jahre alte Enkelin und deren Onkel aus St. Petersburg zu einem Besuch einladen.

Für den Onkel ist die Sache klar, es wird eine formlose Einladung geschrieben, die erforderlichen Angaben gemacht, eine beglaubigte Kopie des Passes etc. der älteren Dame beigefügt. Der Onkel spricht mit diesen Unterlagen bei der deutschen Botschaft vor, weist entsprechende finanzielle Sicherheiten nach und dürfte insoweit das Visum erhalten können.

Bezüglich der Enkelin gibt es einige Fragen:

Die kleine Enkelin, die den Onkel auf der Reise zu ihrer Großmutter begleiten soll und möchte, verfügt bereits über ein von der finnischen Bostchaft ausgestelltes Jahresvisum für die Schengenstaaten, mit dem sie sich (nach Angaben der Oma) bis zu 60 Tage innerhalb des Jahres reisen kann. - Nach Angaben der Großmutter dienen derartige Visa grundsätzlich dazu kurzfristig wiederholt ins grenznahe Gebiet nach Finnland reisen zu können - die finnischen Behörden würden diese recht großzügig ausstellen.

Nun die Fragen:

Darf die Enkelin auf der Grudnlage des finnischen Schengenjahresvisums nach Deutschland reisen (die 60 Tage sind noch lange nicht abgegolten)? Wenn ja, würde damit auch eine gesonderte Einladung für die Enkelin entbehrlich? Wenn wieder ja, bedürfte es dennoch (beglaubigter?) formloser Einverständniserklärungen der Eltern für die Reise nach Deutschland in Begleitung des Onkels?

Für den Fall  dass ein eigenständiges Visum von der deutschen Botschaft für den Besuchsaufenthalt in Deutschland benötigt wird, folgende Fragen:

Könnte die Enkelin (natürlich unter Angabe der einschlägigen Daten) in das Einladungsschreiben für den Onkel mit einbezogen werden oder bedürfte es eines extra Einladungsschreibens für die Enkelin? -

Ich gehe davon aus, dass dann, wenn für die Enkelin ein eigenständiges Besuchsvisum von der deutschen Botschaft benötigt wird, auf jeden Fall eine (fomlose beglaubigte?) Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden muss, richtig?


Vielen Dank vorab für sachdienliche Antworten.


=schweitzer=
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Antwort #1 - 05.05.2011 um 14:43:52
 
schweitzer schrieb am 05.05.2011 um 13:07:53:
Für den Onkel ist die Sache klar, es wird eine formlose Einladung geschrieben, die erforderlichen Angaben gemacht, eine beglaubigte Kopie des Passes etc. der älteren Dame beigefügt.

Wieso beglaubigt? Steht irgendwo, daß das erforderlich sei?

schweitzer schrieb am 05.05.2011 um 13:07:53:
Der Onkel spricht mit diesen Unterlagen bei der deutschen Botschaft vor

Der Weg nach Moskau dürfte umsonst sein.
Und außerdem viel zu weit.

Er sollte sich an das für ihn zuständige Deutsche Generalkonsulat in seiner Heimatstadt wenden.  Laut lachend
Tschuldigung, konnte ich mir nicht verkneifen.


schweitzer schrieb am 05.05.2011 um 13:07:53:
Darf die Enkelin auf der Grudnlage des finnischen Schengenjahresvisums nach Deutschland reisen (die 60 Tage sind noch lange nicht abgegolten)?

Grundsätzlich ja.
Jedoch muß man sich dazu das Visum und die Reisen genau anschauen, da gibt es oft einige Unklarheiten, die hier abzuhandeln kaum sinnvoll sein dürfte.

Man kann sich dazu vertrauensvoll an die zuständige deutsche AV wenden, da findet sich bestimmt jemand, der kompetent für den konkreten Einzelfall Hinweise gibt.

schweitzer schrieb am 05.05.2011 um 13:07:53:
Für den Falldass ein eigenständiges Visum

entfällt mithin.

schweitzer schrieb am 05.05.2011 um 13:07:53:
auf jeden Fall eine (fomlose beglaubigte?) Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden muss, richtig?

Zur Ausreise aus der russischen Föderation ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung wenigstens eines Elternteils erforderlich. Besser von beiden - es soll da schon Unschönes an den Grenzen gegeben haben.
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Antwort #2 - 06.05.2011 um 07:26:59
 
Petersburger schrieb am 05.05.2011 um 14:43:52:
Wieso beglaubigt? Steht irgendwo, daß das erforderlich sei?


Na ja, unsere ABH um deren Entlastung willen ich nach Absprache Einladende hier bei der Fromulierung entsprechender Einladungsschreiben und  der Zusammenstellung erforderlicher Nachweise und Belege unterstütze, hat empfohlen, dass sich die Betroffenen im Bürgerbüro unseres Rathauses einen Stempel und eine kurze Bestätigung holen, mit der quasi amtlich bestätigt wird, dass die Kopie und der Originalpass bei Vorlage übereinstimmend gewesen sind.

Petersburger schrieb am 05.05.2011 um 14:43:52:
Er sollte sich an das für ihn zuständige Deutsche Generalkonsulat in seiner Heimatstadt wenden.
Tschuldigung, konnte ich mir nicht verkneifen.


Ja, ja ... ich verwende "Deutsche Botschaft" oft einfach als "Oberbegriff" - schließt für mich, zumindest Visafragen betreffend, vorhandene Generalkonsulate immer mit ein.

Aber gut, ich werde den Onkel und die Enkelin dann mal besonders und ganz dezidiert sowie mit besten Empfehlungen versehen auf einen mir nicht ganz unbekannten Mitarbeiter an entsprechender Stelle verweisen ...  Laut lachend

In diesem Sinne und überhaupt:

Danke für Deine erklärende Antwort!


=schweitzer=
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Antwort #3 - 06.05.2011 um 18:51:57
 
Es gibt wenigstens eine deutsche AV, die man nicht wegen zu kurzer oder völlig unverständlicher Informationen in den Merkblättern schelten darf.

Mehr als dort drinsteht wird bei der Antragsabgabe nicht gefordert. Gelegentlich später, aber das ist dann schon Ergebnis der Antragsprüfung durch Entscheider.

schweitzer schrieb am 06.05.2011 um 07:26:59:
ich verwende "Deutsche Botschaft" oft einfach als "Oberbegriff"

Das machen viele.

Es hat aber schon reichlich Fälle gegeben, wo Schreiben in der Botschaft aufschlugen, die im Generalkonsulat dringend benötigt wurden.
Ein Grund, warum ich vor einiger Zeit hier um das Kürzel AV bat - der korrekte Oberbegriff ohne Verwechslungsgefahr halt.  Zwinkernd Durchgedreht
Wo nun andererseits mein Beharren auf solchen Feinheiten wieder meinen Ruf als Krümelk... bestimmt nicht vermindert.
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