Eine ältere Dame mit russischer Staatsangehörigkeit, die vor Jahren als Jüdische Emigrantin nach Deutschland eingereist ist und hier von Grundsicherungsleistungen lebt (also nich in der Lage ist, eine
VE abzugeben), möchte für c.a. drei Wochen ihre sieben Jahre alte Enkelin und deren Onkel aus St. Petersburg zu einem Besuch einladen.
Für den Onkel ist die Sache klar, es wird eine formlose Einladung geschrieben, die erforderlichen Angaben gemacht, eine beglaubigte Kopie des Passes etc. der älteren Dame beigefügt. Der Onkel spricht mit diesen Unterlagen bei der deutschen Botschaft vor, weist entsprechende finanzielle Sicherheiten nach und dürfte insoweit das Visum erhalten können.
Bezüglich der Enkelin gibt es einige Fragen:
Die kleine Enkelin, die den Onkel auf der Reise zu ihrer Großmutter begleiten soll und möchte, verfügt bereits über ein von der finnischen Bostchaft ausgestelltes Jahresvisum für die Schengenstaaten, mit dem sie sich (nach Angaben der Oma) bis zu 60 Tage innerhalb des Jahres reisen kann. - Nach Angaben der Großmutter dienen derartige Visa grundsätzlich dazu kurzfristig wiederholt ins grenznahe Gebiet nach Finnland reisen zu können - die finnischen Behörden würden diese recht großzügig ausstellen.
Nun die Fragen:
Darf die Enkelin auf der Grudnlage des finnischen Schengenjahresvisums nach Deutschland reisen (die 60 Tage sind noch lange nicht abgegolten)? Wenn ja, würde damit auch eine gesonderte Einladung für die Enkelin entbehrlich? Wenn wieder ja, bedürfte es dennoch (beglaubigter?) formloser Einverständniserklärungen der Eltern für die Reise nach Deutschland in Begleitung des Onkels?
Für den Fall dass ein eigenständiges Visum von der deutschen Botschaft für den Besuchsaufenthalt in Deutschland benötigt wird, folgende Fragen:
Könnte die Enkelin (natürlich unter Angabe der einschlägigen Daten) in das Einladungsschreiben für den Onkel mit einbezogen werden oder bedürfte es eines extra Einladungsschreibens für die Enkelin? -
Ich gehe davon aus, dass dann, wenn für die Enkelin ein eigenständiges Besuchsvisum von der deutschen Botschaft benötigt wird, auf jeden Fall eine (fomlose beglaubigte?) Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden muss, richtig?
Vielen Dank vorab für sachdienliche Antworten.
=schweitzer=