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Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).Fingerabdrücke. (Gelesen: 9.269 mal)
polukrowka
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29.04.2011 um 22:11:12
 
Unter www.bamf.de habe ich in FAQ gelesen:
-----
Was passiert, wenn ich keine Fingerabdrücke abgeben möchte?
-
Wenn Sie keine Fingerabdrücke abgeben, können Sie keinen Aufenthaltstitel bekommen. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht für alle drittstaatsangehörigen Personen ab 6 Jahre.
Dies ist eine Vorgabe der Europäischen Union.

Ist das ab 01.09.11 meine Pflicht nach geltendem Recht? ( meine ich deutsche Gesetze)
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Bayraqiano
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Antwort #1 - 29.04.2011 um 22:31:26
 
polukrowka schrieb am 29.04.2011 um 22:11:12:
Ist das ab 01.09.11 meine Pflicht nach geltendem Recht? ( meine ich deutsche Gesetze) 


Ja, sofern du ab diesem Tag eine AE/NE verlängerst, beanträgst oder in einen anderen Pass übertragen lässt.
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Antwort #2 - 29.04.2011 um 22:59:00
 
Nach russischem Recht übrigens schon lange.

Und da werden die kompletten Hände "abgenommen".

Die Daten werden nicht etwa nur im Dokument elektronisch gespeichert und dann gelöscht, sondern es wird damit eine zentrale Fingerabdruckdatei erzeugt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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polukrowka
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Antwort #3 - 01.01.2012 um 18:32:20
 
Zitat:
- Bei einem unbefristeten AT bleibt behält das Klebeetikett tatsächlich bis spätestens 2021 seine Gültigkeit. Es ist aber wahrscheinlicher, dass der Reisepass des Ausländers dann früher abläuft. Nach der Passerneuerung bekommt man den AT dann in Form eines eAT.

Ist das meine Pflicht (bei dem Passwechsel ohne ABH) AT in Form eAT zu haben?
Obwohl ich schon NE seit 2005 als Klebeetikett hatte.
Jetzt  z.B.  soll ich noch Fingerabdrücke abgeben um weiter in BRD den Aufenthalt zu haben.
Ich glaube es ist als "Änderungen der Spielregeln während der Spiel"
Halten Sie dafür möglich?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.01.2012 um 18:51:04
 
polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 18:32:20:
Ist das meine Pflicht (bei dem Passwechsel ohne ABH) AT in Form eAT zu haben?

Ja.

polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 18:32:20:
Jetztz.B.soll ich noch Fingerabdrücke abgeben um weiter in BRD den Aufenthalt zu haben.

Ja, für den eAT musst du das. Sollte doch kein Problem sein.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 01.01.2012 um 19:12:43
 
polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 18:32:20:
Ist das meine Pflicht (bei dem Passwechsel ohne ABH) AT in Form eAT zu haben?
Obwohl ich schon NE seit 2005 als Klebeetikett hatte.
Jetzt  z.B.  soll ich noch Fingerabdrücke abgeben um weiter in BRD den Aufenthalt zu haben.
Ich glaube es ist als "Änderungen der Spielregeln während der Spiel"
Halten Sie dafür möglich?

Warum fragst Du erneut ? Bislang hat sich nichts geändert.
Hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1304107872/0#0
hattest Du diese Frage doch bereit selbst beantwortet und andere haben es Dir bestätigt.

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polukrowka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.01.2012 um 19:13:39
 
Danke.
Vielleicht hat irgendwer andere Meinung darüber?

Änderung:
Folgepost:


Saxonicus schrieb am 01.01.2012 um 19:12:43:
Warum fragst Du erneut ? Bislang hat sich nichts geändert.

weil
a.
ich  ganz vergessen habe, wie diesen Forum funktioniert (um etwas zu finden)
b.
ich bis heute keine Lust habe die Fingerabdrücke abzugeben.
Obwohl ich "sauber" auf beiden Seiten der Grenze.
c.
Zeit weiter leuft und ich die Änderungen (z.B. Gerichtspraksis) nicht verfolgt habe
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« Zuletzt geändert: 01.01.2012 um 20:43:04 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt. Bitte die Editfunktion nutzen 
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.01.2012 um 19:30:05
 
polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 19:21:24:
ichganz vergessen habe, wie diesen Forum funktioniert (um etwas zu finden)

Suchfunktion. In deinem Profil kannst du auch deine letzten 10..50 Beiträge sehen.

polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 19:21:24:
ich bis heute keine Lust habe die Fingerabdrücke abzugeben.

Ohne wird aber keine eAT ausgestellt.

polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 19:21:24:
Obwohl ich "sauber" auf beiden Seiten der Grenze.

Das hat doch damit nichts zu tun, die Fingerabdrücke erhöhen die Sicherheit des eAT. Hier in D müssen wir ja für unsere Reisepässe ja auch FA abgeben, IMHO eine gute Sache da das die Pässe noch fälschungsicherer macht.

polukrowka schrieb am 01.01.2012 um 19:21:24:
Zeit weiter leuft und ich die Änderungen (z.B. Gerichtspraksis) nicht verfolgt habe 

Es gibt bisher keine zu dem Thema.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.01.2012 um 08:20:33
 
Zitat:
Ohne wird aber keine eAT ausgestellt.


wobei sich die Frage stellt, ob der TS einen solchen in Verbindung mit einem (alten?) Reisepass und darin befindlichem Aufkleber (NE) überhaupt braucht.

Ist halt die Frage, ob er sich den Stress damit auf Dauer antun will.
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