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Scheinehe eingegangen, aber unbefristetes nie beantragt (Gelesen: 12.276 mal)
Zwitscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe eingegangen, aber unbefristetes nie beantragt
26.04.2011 um 20:45:58
 
Hi ich bin neu hier, und bin nur durch Zufall auf dieses Forum gestoßen , ich habe eine Frage, vielleicht hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem,also ich bin deutsche und seit 4Jahren mit einen Inder glücklich zusammen,er lebt seit knapp 10Jahren mit einen Arbeitsvisum in Deutschland,als er 4Jahre hier war, wurde er plötzlich gekündigt (da sein Arbeigeber weniger Aufträge bekam, mussten einige gehen),ein Entfernter Verwandter , stellte ihn ein, aber meinte, das es vom Ausländeramt trotzdem genehmigt werden müßte , besser wäre es wenn er heiraten würde, dann wäre er auf der sicheren Seite.Gesagt getan, er war dumm und heiratete, kurz danach wurde sein Arbeitsvisum doch genehmigt.Jetzt mein Problem,nach 2Jahren glücklicher Beziehung entschlossen wir uns zu heiraten, und er reichte die Scheidung ein.Doch alles lief anders als erwartet, die von der Ausländerbehörde erschienen auch zum Scheidungstermin und überführten ihn  der Scheinehe.Ich muss dazu sagen, er hat nie das unbefristet Visum wegen der eingegangenen Ehe beantragt oder beabsichtigt nachdem das Arbeitsvisum durch war.Er sagte auch immer, er will dieses Visum nicht, er hatte es nur gemacht weil alle auf ihn eingeredet hatten(bei Indern haben die Älteren das Sagen).Jetzt hat er eine Strafe von fast 5000Euro erhalten, aber jetzt meine Frage, das Ausländeramt versucht jetzt, sein Visum zu entziehen, er hat einen neuen Arbeitsvertrag(seiner gilt immer nur 1Jahr) und jetzt schickte das A.amt ein Schreiben an seinen Chef, warum er ausgerechnet ihn bräuchte, es gäbe genügend Ausgebildete Arbeitslose in Deutschland...ich habe jetzt totale Angst ihn zu verlieren ...Können sie ihn so einfach ausweisen???Er hat doch dieses Unbefristet nie beantragt, trotz fast 6Jahre bestandener Ehe...er hat jedes Jahr aufs neue ein Arbeitsvisum beantragt...was können wir tun? Unser Anwalt sagt nicht viel , nur das er von einer neuen beantragten Eheschließung jetzt gerade abrät, die könnten denken , es handelt sich wieder um eine Scheinehe!Ich denke egal wann wir die beantragen , sie werden das eh denken, aber die können alle befragen, Fotos sehen  usw,wir sind schon 4Jahre ein Paar.Dieses Abwarten macht mich verrückt, Er hat doch Steuern bezahlt,hatte mal gelesen wenn man 60Monate Steuern bezahlt hatte, darf man nicht mehr so einfach ausgewiesen werden.Ich war schon bei einer Ausländerberatungsstelle,aber da wurde mir geraten, abzuwarten, oder schwanger zu werden usw..Die waren super lieb dort, aber ich möchte zwar ein Kind mit meinen Schatz, aber nicht so...Hoffe es hat jemand Erfahrung.Sein Ausweis hat das Amt übrigens eingezogen , würde mich über Erfahrungsberichte sehr freuen...Danke
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Antwort #1 - 26.04.2011 um 20:55:57
 
Bei allen verständlichen Sorgen, sollte m. E. wie bereits der Anwalt (ich hoffe er kennt sich im Ausländerrecht aus) bzw. Beratungsstelle gesagt haben, in Ruhe abgewartet werden, wann welches Schreiben kommt.
Dann kann man schauen, welche rechtlichen Schritte erforderlich sein können.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.04.2011 um 21:09:10
 
Zwitscher schrieb am 26.04.2011 um 20:45:58:
kurz danach wurde sein Arbeitsvisum doch genehmigt.


Welche Aufenthaltserlaubnis hat er jetzt? §18 wegen Arbeit? Oder §28 als Ehegatte? Falls erstere (oder eine andere, nicht als Ehegatte), wurde eine AE als Ehegatte beantragt?

Es ist ein Unterschied, ob er rechtmäßig eine AE aufgrund seiner Arbeit beantragt und bekommen hat und somit "halt geheiratet hat" oder ob er ausländerrechtlich "Gebrauch" von einer Scheinehe gemacht hat.

Zwitscher schrieb am 26.04.2011 um 20:45:58:
Doch alles lief anders als erwartet, die von der Ausländerbehörde erschienen auch zum Scheidungstermin und überführten ihnder Scheinehe.Ich muss dazu sagen, er hat nie das unbefristet Visum wegen der eingegangenen Ehe beantragt oder beabsichtigt nachdem das Arbeitsvisum durch war.Er sagte auch immer, er will dieses Visum nicht, er hatte es nur gemacht weil alle auf ihn eingeredet hatten(bei Indern haben die Älteren das Sagen).Jetzt hat er eine Strafe von fast 5000Euro erhalten, 


Im Familiengericht geht es um die Scheidung. Die Strafe muss das Ergebnis eines anderen Verfahrens sein.

Am besten müsste der Fall detailliert mit einem Anwalt, der auch alle Unterlagen liest, besprochen werden.
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Eduard
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Antwort #3 - 26.04.2011 um 21:16:41
 
Ein paar mehr Fakten wären gut:

- Wen hat er geheiratet (Deutsche oder andere Ausländerin)?
- Welche Aufenthaltserlaubnis (das Wort "Visum" bezeichnet bei uns, anders als z. B. in den USA, nur einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird, alles danach heisst nicht mehr "Visum") hatte er über die Jahre? Immer nur §18 ("Arbeitsvisum") oder auch §28/30 AufenthG?
- Weswegen genau wurde er bestraft (Paragraphen)? Wurde er verurteilt (nach Hauptverhandlung oder Strafbefehlt? Wieviele Tagessätze? Oder wurde das Verfahren mit Auflagen (Bußgeld) eingestellt?

Zitat:
Können sie ihn so einfach ausweisen???

Im Prinzip ja.

Zitat:
Er hat doch dieses Unbefristet nie beantragt, trotz fast 6Jahre bestandener Ehe...er hat jedes Jahr aufs neue ein Arbeitsvisum beantragt

Wenn er nie irgendwelche aufenthaltsrechtliche Vorteile aus der Ehe gezogen hat, besteht auch kein Ausweisungsgrund. Allerdings wäre er dann auch nicht bestraft worden, denn eine Scheinehe für sich ist nicht strafbar. Es steht zu vermuten, er hat eben doch eine AE aufgrund der Ehe (wenn auch eine befristet) beantragt. Oder es fehlt uns eine wichtige Information.

Zitat:
wenn man 60Monate Steuern bezahlt hatte, darf man nicht mehr so einfach ausgewiesen werden

Nein. Es gibt einen besonderen Ausweisungsschutz für Ausländer, die
1. eine Niederlassungserlaubnis ("unbefristete AE") besitzen und
2. mindestens 5 Jahre rechtmäßig in D gelebt haben.
Er hat aber anscheinend weder eine NE, noch hat er rechtmäßig hier gelebt (eine "erschlichene" AE zählt nicht).

Zitat:
Unser Anwalt sagt nicht viel , nur das er von einer neuen beantragten Eheschließung jetzt gerade abrät, die könnten denken , es handelt sich wieder um eine Scheinehe!


Hmm. Wie Du zu Recht bemerkst, dieser Verdacht wird sicher auch dann aufkommen, wenn ihr erst später heiratet. Dann sitzt er aber möglicherweise im Ausland, hat vielleicht eine Einreisesperre, usw. - es wird jedenfalls nicht leichter

Wenn Ihr Eurem ursprünglichen Plan folgt und jetzt heiratet, wird Euch die ABH vielleicht eine Scheinehe unterstellen, aber dagegen steht Euch der Rechtsweg offen. Wenn Ihr dagegen aus Angst vor der ABH die Heirat verschiebt, gibt es erstmal keinen Rechtsweg.
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Antwort #4 - 26.04.2011 um 21:41:11
 
@
Zwitscher

Wir sind zwar kein Rechtschreibeforum, ich bitte dich trotzdem,
deine Postings lesbarer zu gestalten.

Deinen Block zu lesen ist echt sehr mühsam, ein paar Zeilen-
schaltungen zwischendurch würden da schon Abhilfe schaffen.

Danke und Gruß

Tippi
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Antwort #5 - 27.04.2011 um 09:18:03
 
Guten Morgen, also er hat immer nur ein Arbeitsvisum §18.
Und er war mit einer deutschen Verheiratet.
Wie gesagt, das unbefristete was er wegen der Hochzeit beantragen hätte können, hat er nie genommen.

Die Ehe wurde nicht geschieden und auch nicht anulliert, sondern einfach gelöscht, als wären beide nie verheiratet gewesen,aber unser Anwalt sagt das ist so üblich.

Ein anderes Gericht hat ihn zu fast 5000Euro Strafe deswegen verurteilt.
Sein   Arbeitsvertrag wurde gerade wieder verlängert, aber die vom Ausländeramt, machen es uns jetzt schwer und wir bangen jetzt das sie das Arbeitsvisum verlängern.
Die Beratungsstelle meinte, es darf keine Abschiebung geben und somit keine Einreisesperre
wenn kommt es nur zur Aufforderung zur Ausreise und wenn er das macht darf er, wenn er ausgereist ist wieder rein ,obwohl auch da bin ich mir sicher , würden sie uns richtig Probleme machen.

Ich würde am liebsten wie eigentlich geplant, zum Standesamt und alles für unsere geplante Hochzeit vorbereiten, aber wie gesagt, unser Anwalt rät davon total ab.
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Antwort #6 - 27.04.2011 um 14:19:30
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 09:18:03:
Guten Morgen, also er hat immer nur ein Arbeitsvisum §18.

Wenn er nie ein Visum nach §28 beantragt hatte, dann ist die "Scheinehe", zumindest im Ausländerrechlichen Kontext, irrelevant.
Oder hat er doch vielleicht mal eine AE nach §28 beantragt und weiss das nicht mehr?
Oder hat er andere Vorteile davon, dass er Ehemann einer Deutschen ist? Villeicht in Bezug Arbeitserlaubnis?

Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 09:18:03:
Ein anderes Gericht hat ihn zu fast 5000Euro Strafe deswegen verurteilt.

Welches Gericht?
was ist "deswegen"?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #7 - 27.04.2011 um 14:51:13
 
Wegen der Scheinehe ist er zur Geldstrafe verurteilt worden.
Das Ausländeramt ist der Scheinehe auf der Schliche gekommen , weil er bei seiner angeblichen Ehefrau nie gemeldet war bzw. gewohnt hat, haben  wie die sagen, auch die Nachbarn befragt.

Ausserdem haben die die Kontoverbindungen von der Frau kontrolliert wo man sehen konnte das Geld geflossen ist (vom den jetztigen Chef , der ihn zu der Ehe geraten hatte und diese Frau auch vorgestellt hat/er wurde auch zu einer Geldstrafe verurteilt)

Er hat immer wegen der Arbeit sein Visum verlängert bekommen, ob dem  nur zugestimmt worden ist weil er verheiratet war , kann ich nicht sagen.

Das Amt hat nach den Scheidungstermin sein Ausweis eingezogen, der liegt seitdem beim Amt.Die Ehe wurde gelöscht, als hätte sie nie bestanden.
Und das Verfahren wurde übergeben an das dafür zuständige Gericht (Oberlandesgericht/Landesgericht???kann es nicht genau sagen)
Ist alles was kompliziert, halte nicht viel von seinen Anwalt, da er nicht auf Ausländerrecht spezialisiert ist.
Aber mein Freund ,lässt sich da nicht rein reden.
Es kommen auch keine richtigen Ratschläge von Anwalt oder auf was wir uns ggf. gefasst machen können.


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Antwort #8 - 27.04.2011 um 14:56:36
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 14:51:13:
Er hat immer wegen der Arbeit sein Visum verlängert bekommen

Halte ich (als Laie) ehrlich gesagt für unmöglich.

Bei einer "Scheinehe" geht es genau darum, dass zwei zum Schein eine Ehe eingehen um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.
Wo kein erschlichener Aufenthaltstitel (auch geplant), da keine Scheinehe.

Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 14:51:13:
ob demnur zugestimmt worden ist weil er verheiratet war , kann ich nicht sagen.

Nein, bei einer AE nach §18 geht es nur um den Antragsteller selber, die Firma/Position etc., nicht um eine eventuelle Ehe.

Schlage vor dass du vesuchst da mehr Infos zu bekommen, bis jetzt lassen deine Schilderungen den Schluss nicht zu, dass überhaupt eine Scheinehe vorgelegen hat.
Wenn er mal eine AE nach §28 beantragt ahtte, sieht das ganze schon anders aus.. aber das ist Spekulation.
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Antwort #9 - 27.04.2011 um 15:12:54
 
Zitat:
Wegen der Scheinehe ist er zur Geldstrafe verurteilt worden.


Nein, das gibt es nicht. Ich zitiere mal aus wikipedia:

Zitat:
Das Eingehen einer Scheinehe selbst steht in Deutschland nicht unter Strafe. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen.



Zitat:
Er hat immer wegen der Arbeit sein Visum verlängert bekommen, ob dem  nur zugestimmt worden ist weil er verheiratet war , kann ich nicht sagen.

Das macht keinen Sinn. Entweder AE wegen der Arbeit (§18) oder wegen der Ehefrau (§28). Irgendwas dazwischen gibt es nicht.

Auch das hier:
Zitat:
Wie gesagt, das unbefristete was er wegen der Hochzeit beantragen hätte können, hat er nie genommen.

Wenn man heiratet, bekommt nicht gleich eine "unbefristete AE" (Niederlassungserlaubnis), sondern erst mal eine befristete AE. Nach 3 Jahren kann man dann die NE beantragen. Übrigens, auch ohne Ehe kann man, wenn man 5 Jahre hier gelebt hat, normalerweise die NE beantragen!?


maki schrieb am 27.04.2011 um 14:56:36:
Bei einer "Scheinehe" geht es genau darum, dass zwei zum Schein eine Ehe eingehen um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.
Wo kein erschlichener Aufenthaltstitel (auch geplant), da keine Scheinehe.
...
Schlage vor dass du vesuchst da mehr Infos zu bekommen, bis jetzt lassen deine Schilderungen den Schluss nicht zu, dass überhaupt eine Scheinehe vorgelegen hat.


Sorry, aber das ist in dieser Form falsch. "Scheinehe" ist jede Ehe, bei deren Eingehung sich die Partner darüber einig waren, dass sie keine eheliche Lebensgemeinschaft begründen wollen. Solche Ehen sind nach §1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB gerichtlich aufhebbar (und was die TS über die "Scheidung" geschrieben hat, klingt nach einer Aufhebung).

Was anderes ist die Frage nach der Strafbarkeit, die ist tatsächlich erst gegeben, wenn man die Scheinehe nutzt, um sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Die eigentliche Straftat in diesem Fall ist aber nicht das Eingehen der Scheinehe, sondern die Beantragung des Aufenthaltstitels.

Zitat:
Wenn er mal eine AE nach §28 beantragt ahtte, sieht das ganze schon anders aus.. aber das ist Spekulation.


Naja, Spekulation, es ist aber das Einzige, was Sinn machen würde...
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« Zuletzt geändert: 27.04.2011 um 15:25:55 von Eduard »  
 
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Antwort #10 - 27.04.2011 um 15:27:18
 
Er hat nie AE nach §28 beantragt oder bekommen.
Wir sind seit fast 4Jahren zusammen und jedes Jahr auf´s neue , musste er seinen neu ausgestellten Arbeitsvertrag, der Behörde vorlegen und dann wurde entschieden ab die AE nach §18 zugestimmt verlängert wird.

Ich dachte auch das man ihm keine Scheinehe unterstellen wird
dar er
1. seit 6 Jahren verheiratet war und man sich meist nach 2   oder      3Jahren sofort wieder scheiden lässt bei Scheinehe
2. er das AE nach §28 nie beantragt hat

trotzdem kam alles anders, damit hatte sein Anwalt auch nicht gerechnet, die Mitarbeiterin der ABH kam auch zum Scheidungstermin .
Sie legte die Beweise vor das es sich um eine Scheinehe handeln muss, dem wurde zu gestimmt,
den Pass musste er sofort abgeben , die
Ehe wurde wie gesagt gelöscht,
das andere Gericht bestimmte  die Höhe der Strafe wegen eingegangenen Scheinehe.

Der Chef wurde auch zu einer hohen Strafe verurteilt, weil er das Geld an die Frau zahlte und sie vermittelte( war eine Bekannte von ihm)

Jetzt sind wir wieder in der Lage , das er eine AE nach §18 beantragen muss, denn sein Arbeitvertrag läuft wieder aus (immer nur ein Jahr gültig).
Und da liegt meine Angst das sie es ablehnen.Den Vertrag haben wir jetzt beim ABH abgegeben. Jetzt heißt es abwarten.

Er lebt seit fast 11 Jahren in Deutschland und geht seitdem Arbeiten und hat auch noch nie Sozialleistungen erhalten.

Diese Ehe war ein riesen Fehler , das weiß er und wußte er vorher, aber er war einfach naiv und ließ sich überreden, er war zu diesen Zeitpunkt  Anfang 20.
Aber er weigerte sich das AE nach §28  zu beantragen da sein Antrag auf AE nach §18 kurz darauf stattgeben wurde.
Und das jedes Jahr auf s neue
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Antwort #11 - 27.04.2011 um 15:34:06
 
Zwitscher,

wie gesagt, deine Schilderungen ergeben so keinen Sinn.

Keine ABH wird eine "Scheinehe" verfolgen bzw. vor Gericht bringen, wenn nicht versucht wurde, sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen, und keine Gericht in D wird jemanden verurteilen können weil er eine Scheinehe eingegangen ist, ohnezu versuchen damit zu täuschen, "Scheinehen" an sich sind nicht strafbar, siehe Eduards Post.

Da fehlen wohl ein paar Details/Richtigstellungen, so wie es dasteht, kann es sich nicht zugetragen haben, denn das ist unmöglich.
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Antwort #12 - 27.04.2011 um 15:38:48
 
Das stimmt die Ehe wurde aufgehoben.Als wären beide nie verheiratet gewesen.
Da spricht man nicht von Ehescheidung oder Anullierung, der Eheeintrag beim Standesamt wird komplett gelöscht.
Trotzdem hat er nie die AE nach §28 beantragt und somit nicht bekommen, allerdings ist Geld für die eingegangene Ehe geflossen und das wurde bewiesen .
Auch wurde die Ehe nie voll zogen, sie sahen sie danach nie wieder, Sie wohnt in einer anderen Stadt.
Sie haben sich getroffen , alles besprochen, Papiere eingereicht und geheiratet, danach trennten sich die Wege sofort.
Sein Anwalt mußte sie nach 6Jahren suchen um sie über die bevorstehende Scheidung zu informieren.
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Antwort #13 - 27.04.2011 um 15:41:30
 
So hat es sich zu getragen.
Ich war genauso überrascht, weil ich damit nie gerechnet hätte. Sonst hätten wir nicht die Scheidung eingereicht , bzw. vorher informiert was könnte alles passieren, denn unser Anwalt , wusste das es sich um keine vollzogenen Ehe handelt.
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Antwort #14 - 27.04.2011 um 15:43:45
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 15:41:30:
So hat es sich zu getragen. 

Wie gesagt, halte ich für unmöglich, vielleicht weiss jemand anderes hier dazu noch etwas, aber für mich hat sich das Thema in dieser Form der Informationslage erledigt.

Nicht falsch verstehen, möchte dir nicht zunahe treten, aber ich denke dass da ein paar Fakten fehlen bzw. nicht richtig dargestellt werden, jedoch nicht von dir.
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Antwort #15 - 27.04.2011 um 15:47:44
 
maki schrieb am 27.04.2011 um 15:34:06:
Keine ABH wird eine "Scheinehe" verfolgen bzw. vor Gericht bringen, wenn nicht versucht wurde, sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen, und keine Gericht in D wird jemanden verurteilen können weil er eine Scheinehe eingegangen ist, ohnezu versuchen damit zu täuschen, "Scheinehen" an sich sind nicht strafbar, siehe Eduards Post.


Nun ja, 100%ig ausschließen kann man nichts. Fehler kommen schon mal vor, die Staatsanwaltschaft betrebt ungenügende Sachaufklärung, der Richter erlässt einen Strafbefehl, ohne die Akte gründlich zu lesen, der Angeklagte akzeptiert den Strafbefehl, ohne sich von einem Anwalt beraten zu lassen., und so weiter.

Und der Chef hat sich tatsächlich auch dann strafbar gemacht, wenn am Ende nie eine AE nach §28 beantragt wurde.

Allerdings, hier gibt es anscheinend einen Anwalt, der hätte was merken müssen.

An die TS: Ist es möglich, mal einen Blick in das Urteil zu werden und uns mitzuteilen, wegen welcher Vergehen (Paragraphen!) verurteilt wurde?
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Antwort #16 - 27.04.2011 um 15:52:01
 
Eduard schrieb am 27.04.2011 um 15:47:44:
Nun ja, 100%ig ausschließen kann man nichts. Fehler kommen schon mal vor, die Staatsanwaltschaft betrebt ungenügende Sachaufklärung, der Richter erlässt einen Strafbefehl, ohne die Akte gründlich zu lesen, der Angeklagte akzeptiert den Strafbefehl, ohne sich von einem Anwalt beraten zu lassen., und so weiter.

Klar, wenn ABH, Staatsanwaltschaft, Richter und Anwalt gepfuscht bzw. versagt haben, dann, ja dann könnte es dazu kommen, dass jemand verurteilt wird, ohne sich etwas zu schulden kommen zu lassen.
Halte ich in dieser Konstellation für sehr unwahrscheinlich Zwinkernd

Eduard schrieb am 27.04.2011 um 15:47:44:
An die TS: Ist es möglich, mal einen Blick in das Urteil zu werden und uns mitzuteilen, wegen welcher Vergehen (Paragraphen!) verurteilt wurde? 

Das würde natürlich Licht ins Dunkel bringen.
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Antwort #17 - 27.04.2011 um 16:04:55
 
Die Fakten stimmen leider, habe allerdings jetzt auch mal auf Wikipedia geschaut, und das steht wirklich das Scheinehe an sich nicht strafbar ist wenn kein Aufent.titel erlangt wird dadurch.

Bin gerade ziemlich verzweifelt und denke noch mehr das sein Anwalt wegen mangelns Erfahrung im Ausländerrecht ungeeignet ist.Denn dann hätte ihn das Auffallen müssen, er hat zwar Einspruch wegen den Urteil eingereicht aber nur wegen der Höhe der Strafe und nicht wegen nicht versuchten erlangen der Aufent.titels.

Aber das gibt mir auch ein wenig Hoffnung,
Das vielleicht doch noch alles gut gehen kann...

bedanke mich, für eure Beiträge!!!


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Antwort #18 - 27.04.2011 um 16:09:47
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 16:04:55:
Die Fakten stimmen leider

Wie gesagt, halte ich für nahezu ummöglich, im besten Falle für sehr unwahrscheinlich.

Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 16:04:55:
Bin gerade ziemlich verzweifelt und denke noch mehr das sein Anwalt wegen mangelns Erfahrung im Ausländerrecht ungeeignet ist.Denn dann hätte ihn das Auffallen müssen, er hat zwar Einspruch wegen den Urteil eingereicht aber nur wegen der Höhe der Strafe und nicht wegen nicht versuchten erlangen der Aufent.titels.

Nicht nur dem Anwalt, zuerst der ABH (warum erstattet sie überhaupt Anzeige, macht doch gar keinen Sinn wenn keine AE beantragt und die Vorraussetzungen nicht überprüft wurden?), dann der Staatsanwaltschaft, der Richter, und dann erst der Anwalt... denen hätte etwas "auffallen" müssen wenn es sich wirklich so zugetragen hätte.

Die einfachste Erklärung wäre immer noch, dass der Betroffenem eben doch versuchte sich eine AE zu erschleichen, aber das ist spekulation.
Sieh dir am besten das Urteil an, dann weisst du wirklich was Sache ist, denn die Geschichte klingt bis jetzt unglaubwürdiger als die vom Osterhasen der Eier vesteckt.
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Hmmm...


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Antwort #19 - 27.04.2011 um 18:13:11
 
maki schrieb am 27.04.2011 um 14:56:36:
Bei einer "Scheinehe" geht es genau darum, dass zwei zum Schein eine Ehe eingehen um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.
Wo kein erschlichener Aufenthaltstitel (auch geplant), da keine Scheinehe.

Wie sieht es hier mit Steuerhinterziehung bzw. könnte sein, dass die zu wenig gezahlte Einkommenssteuer nachgezahlt werden soll?

Wenn die Person in den Jahren die Steuerklasse 3 statt 1 hatte, hat er u.U. zu wenig Steuer bezahlt, die jetzt nach Aufhebung der Ehe nachgezahlt werden müssen.

Außerdem kann man die Auffassung vertreten, das das Straftat (Die Erschleichung von AE) eingegangen aber nicht vollendet wurde, weil ABH es verhindert hat. Zwar spricht dagegen die Schilderung, dass ein Antrag auf AE nach §28 nicht gestellt wurde, aber wir wissen nicht, welche Aussagen die betroffenen vor Gericht gemacht haben. Außerdem irren sich manchmal auch die Richter und Anwälte.

Ich würde empfehlen einen vernünftigen Anwalt zu besorgen. Ich bin immer wieder erstaunt, dass die Leute mit den von ihnen beauftragten Anwälten total unzufrieden sind, aber keinen anderen Anwalt nehmen.
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Antwort #20 - 27.04.2011 um 18:23:35
 
Wenn es nach mir ginge, hätten wir schon längst einen neuen Anwalt, mein Freund will keinen weiteren Ärger und will bei seinen Anwalt bleiben und alles laufen lassen.
Die von ABH kann meinen Freund von Anfang an nicht leiden, vielleicht hat es damit auch zu tun das sie bei Gericht erschienen ist, keine Ahnung.

Das er keine AE nach 28§ hat ist wahr, habe es ja gesehen und beantragt hat er es auch nie, ich habe jedes Jahr auf s neue mit gebangt, das die AE nach §18 ausgestellt wird.

Muss den Anwalt mal fragen, wegen der Steuerhinterziehung, daran hatte ich nicht gedacht, kann sein das deswegen die fast 5000Euro Strafe verhängt worden ist, aber warum wurde dann sein ganzer Paß weg genommen?
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Antwort #21 - 27.04.2011 um 21:34:46
 
Hi,

unabhängig von dem ziemlich undurchsichtigen
Sachverhalt, der hier so wohl nicht aufzulösen ist,
ist das.......

Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 18:23:35:
Die von ABH kann meinen Freund von Anfang an nicht leiden


mit Sicherheit nicht der Grund, warum ihr jetzt
in diesem Dilemma steckt. Das hat nichts mit Antipathie
der ABH Deinem Freund gegenüber nichts zu tun.

Das hat er selbst verschuldet!!
Wie gesagt, so wie der Sachverhalt hier geschildert ist,
wird wohl keine Auflösung erfolgen können.

Ende
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Antwort #22 - 27.04.2011 um 22:02:44
 
Das stimmt und das weiss er auch,er hätte sich niemals darauf ein lassen dürfen.
Jetzt baden wir es gemeinsam aus, denn ich leide mit.
Hoffe das wir alles gut überstehen und das er seine Lextion daraus gelernt hat.

Trotzdem bleibt die Angst das er Deutschland verlassen muß,werde noch mehr recherchieren und mich nochmal mit den Anwalt in Verbindung setzen.
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Antwort #23 - 28.04.2011 um 16:49:16
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 18:23:35:
Das er keine AE nach 28§ hat ist wahr, habe es ja gesehen und beantragt hat er es auch nie, ich habe jedes Jahr auf s neue mit gebangt, das die AE nach §18 ausgestellt wird.

und direkt nach der Heirat warst du auch bei ihm und hast gebangt, dass die AE nach §18 ausgestellt wird?
Wenn ja, warum hat er nicht dich geheiratet?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er doch eine AE nach §28 direkt nach der Eheschliessung beantragt hat.
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Antwort #24 - 28.04.2011 um 20:43:36
 
erne schrieb am 28.04.2011 um 16:49:16:
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er doch eine AE nach §28 direkt nach der Eheschliessung beantragt hat.


Die Eheschließung liegt nach der Schilderung der TS schon ca. 6 Jahre zurück. Die hier in Frage kommenden Straftaten verjähren aber alle nach 5 Jahren. Passt nicht so recht.

Und wie hat er es der ABH erklärt, dass er von einer "höherwertigen" AE nach §28 wieder auf die AE nach §18 gewechselt ist?

Ich bleibe dabei, hier fehlt uns eine wichtige Information.
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