Ein paar mehr Fakten wären gut:
- Wen hat er geheiratet (Deutsche oder andere Ausländerin)?
- Welche Aufenthaltserlaubnis (das Wort "Visum" bezeichnet bei uns, anders als z. B. in den USA, nur einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird, alles danach heisst nicht mehr "Visum") hatte er über die Jahre? Immer nur §18 ("Arbeitsvisum") oder auch §28/30
AufenthG?
- Weswegen genau wurde er bestraft (Paragraphen)? Wurde er verurteilt (nach Hauptverhandlung oder Strafbefehlt? Wieviele Tagessätze? Oder wurde das Verfahren mit Auflagen (Bußgeld) eingestellt?
Zitat:Können sie ihn so einfach ausweisen???
Im Prinzip ja.
Zitat:Er hat doch dieses Unbefristet nie beantragt, trotz fast 6Jahre bestandener Ehe...er hat jedes Jahr aufs neue ein Arbeitsvisum beantragt
Wenn er nie irgendwelche aufenthaltsrechtliche Vorteile aus der Ehe gezogen hat, besteht auch kein Ausweisungsgrund. Allerdings wäre er dann auch nicht bestraft worden, denn eine Scheinehe für sich ist nicht strafbar. Es steht zu vermuten, er hat eben doch eine
AE aufgrund der Ehe (wenn auch eine befristet) beantragt. Oder es fehlt uns eine wichtige Information.
Zitat:wenn man 60Monate Steuern bezahlt hatte, darf man nicht mehr so einfach ausgewiesen werden
Nein. Es gibt einen besonderen Ausweisungsschutz für Ausländer, die
1. eine Niederlassungserlaubnis ("unbefristete AE") besitzen und
2. mindestens 5 Jahre rechtmäßig in D gelebt haben.
Er hat aber anscheinend weder eine
NE, noch hat er rechtmäßig hier gelebt (eine "erschlichene"
AE zählt nicht).
Zitat:Unser Anwalt sagt nicht viel , nur das er von einer neuen beantragten Eheschließung jetzt gerade abrät, die könnten denken , es handelt sich wieder um eine Scheinehe!
Hmm. Wie Du zu Recht bemerkst, dieser Verdacht wird sicher auch dann aufkommen, wenn ihr erst später heiratet. Dann sitzt er aber möglicherweise im Ausland, hat vielleicht eine
Einreisesperre, usw. - es wird jedenfalls nicht leichter
Wenn Ihr Eurem ursprünglichen Plan folgt und jetzt heiratet, wird Euch die
ABH vielleicht eine Scheinehe unterstellen, aber dagegen steht Euch der Rechtsweg offen. Wenn Ihr dagegen aus Angst vor der
ABH die Heirat verschiebt, gibt es erstmal keinen Rechtsweg.