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Scheinehe eingegangen, aber unbefristetes nie beantragt (Gelesen: 12.247 mal)
Eduard
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Antwort #15 - 27.04.2011 um 15:47:44
 
maki schrieb am 27.04.2011 um 15:34:06:
Keine ABH wird eine "Scheinehe" verfolgen bzw. vor Gericht bringen, wenn nicht versucht wurde, sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen, und keine Gericht in D wird jemanden verurteilen können weil er eine Scheinehe eingegangen ist, ohnezu versuchen damit zu täuschen, "Scheinehen" an sich sind nicht strafbar, siehe Eduards Post.


Nun ja, 100%ig ausschließen kann man nichts. Fehler kommen schon mal vor, die Staatsanwaltschaft betrebt ungenügende Sachaufklärung, der Richter erlässt einen Strafbefehl, ohne die Akte gründlich zu lesen, der Angeklagte akzeptiert den Strafbefehl, ohne sich von einem Anwalt beraten zu lassen., und so weiter.

Und der Chef hat sich tatsächlich auch dann strafbar gemacht, wenn am Ende nie eine AE nach §28 beantragt wurde.

Allerdings, hier gibt es anscheinend einen Anwalt, der hätte was merken müssen.

An die TS: Ist es möglich, mal einen Blick in das Urteil zu werden und uns mitzuteilen, wegen welcher Vergehen (Paragraphen!) verurteilt wurde?
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maki
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Antwort #16 - 27.04.2011 um 15:52:01
 
Eduard schrieb am 27.04.2011 um 15:47:44:
Nun ja, 100%ig ausschließen kann man nichts. Fehler kommen schon mal vor, die Staatsanwaltschaft betrebt ungenügende Sachaufklärung, der Richter erlässt einen Strafbefehl, ohne die Akte gründlich zu lesen, der Angeklagte akzeptiert den Strafbefehl, ohne sich von einem Anwalt beraten zu lassen., und so weiter.

Klar, wenn ABH, Staatsanwaltschaft, Richter und Anwalt gepfuscht bzw. versagt haben, dann, ja dann könnte es dazu kommen, dass jemand verurteilt wird, ohne sich etwas zu schulden kommen zu lassen.
Halte ich in dieser Konstellation für sehr unwahrscheinlich Zwinkernd

Eduard schrieb am 27.04.2011 um 15:47:44:
An die TS: Ist es möglich, mal einen Blick in das Urteil zu werden und uns mitzuteilen, wegen welcher Vergehen (Paragraphen!) verurteilt wurde? 

Das würde natürlich Licht ins Dunkel bringen.
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Zwitscher
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Antwort #17 - 27.04.2011 um 16:04:55
 
Die Fakten stimmen leider, habe allerdings jetzt auch mal auf Wikipedia geschaut, und das steht wirklich das Scheinehe an sich nicht strafbar ist wenn kein Aufent.titel erlangt wird dadurch.

Bin gerade ziemlich verzweifelt und denke noch mehr das sein Anwalt wegen mangelns Erfahrung im Ausländerrecht ungeeignet ist.Denn dann hätte ihn das Auffallen müssen, er hat zwar Einspruch wegen den Urteil eingereicht aber nur wegen der Höhe der Strafe und nicht wegen nicht versuchten erlangen der Aufent.titels.

Aber das gibt mir auch ein wenig Hoffnung,
Das vielleicht doch noch alles gut gehen kann...

bedanke mich, für eure Beiträge!!!


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maki
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Antwort #18 - 27.04.2011 um 16:09:47
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 16:04:55:
Die Fakten stimmen leider

Wie gesagt, halte ich für nahezu ummöglich, im besten Falle für sehr unwahrscheinlich.

Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 16:04:55:
Bin gerade ziemlich verzweifelt und denke noch mehr das sein Anwalt wegen mangelns Erfahrung im Ausländerrecht ungeeignet ist.Denn dann hätte ihn das Auffallen müssen, er hat zwar Einspruch wegen den Urteil eingereicht aber nur wegen der Höhe der Strafe und nicht wegen nicht versuchten erlangen der Aufent.titels.

Nicht nur dem Anwalt, zuerst der ABH (warum erstattet sie überhaupt Anzeige, macht doch gar keinen Sinn wenn keine AE beantragt und die Vorraussetzungen nicht überprüft wurden?), dann der Staatsanwaltschaft, der Richter, und dann erst der Anwalt... denen hätte etwas "auffallen" müssen wenn es sich wirklich so zugetragen hätte.

Die einfachste Erklärung wäre immer noch, dass der Betroffenem eben doch versuchte sich eine AE zu erschleichen, aber das ist spekulation.
Sieh dir am besten das Urteil an, dann weisst du wirklich was Sache ist, denn die Geschichte klingt bis jetzt unglaubwürdiger als die vom Osterhasen der Eier vesteckt.
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davith
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Antwort #19 - 27.04.2011 um 18:13:11
 
maki schrieb am 27.04.2011 um 14:56:36:
Bei einer "Scheinehe" geht es genau darum, dass zwei zum Schein eine Ehe eingehen um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.
Wo kein erschlichener Aufenthaltstitel (auch geplant), da keine Scheinehe.

Wie sieht es hier mit Steuerhinterziehung bzw. könnte sein, dass die zu wenig gezahlte Einkommenssteuer nachgezahlt werden soll?

Wenn die Person in den Jahren die Steuerklasse 3 statt 1 hatte, hat er u.U. zu wenig Steuer bezahlt, die jetzt nach Aufhebung der Ehe nachgezahlt werden müssen.

Außerdem kann man die Auffassung vertreten, das das Straftat (Die Erschleichung von AE) eingegangen aber nicht vollendet wurde, weil ABH es verhindert hat. Zwar spricht dagegen die Schilderung, dass ein Antrag auf AE nach §28 nicht gestellt wurde, aber wir wissen nicht, welche Aussagen die betroffenen vor Gericht gemacht haben. Außerdem irren sich manchmal auch die Richter und Anwälte.

Ich würde empfehlen einen vernünftigen Anwalt zu besorgen. Ich bin immer wieder erstaunt, dass die Leute mit den von ihnen beauftragten Anwälten total unzufrieden sind, aber keinen anderen Anwalt nehmen.
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Zwitscher
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Antwort #20 - 27.04.2011 um 18:23:35
 
Wenn es nach mir ginge, hätten wir schon längst einen neuen Anwalt, mein Freund will keinen weiteren Ärger und will bei seinen Anwalt bleiben und alles laufen lassen.
Die von ABH kann meinen Freund von Anfang an nicht leiden, vielleicht hat es damit auch zu tun das sie bei Gericht erschienen ist, keine Ahnung.

Das er keine AE nach 28§ hat ist wahr, habe es ja gesehen und beantragt hat er es auch nie, ich habe jedes Jahr auf s neue mit gebangt, das die AE nach §18 ausgestellt wird.

Muss den Anwalt mal fragen, wegen der Steuerhinterziehung, daran hatte ich nicht gedacht, kann sein das deswegen die fast 5000Euro Strafe verhängt worden ist, aber warum wurde dann sein ganzer Paß weg genommen?
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Antwort #21 - 27.04.2011 um 21:34:46
 
Hi,

unabhängig von dem ziemlich undurchsichtigen
Sachverhalt, der hier so wohl nicht aufzulösen ist,
ist das.......

Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 18:23:35:
Die von ABH kann meinen Freund von Anfang an nicht leiden


mit Sicherheit nicht der Grund, warum ihr jetzt
in diesem Dilemma steckt. Das hat nichts mit Antipathie
der ABH Deinem Freund gegenüber nichts zu tun.

Das hat er selbst verschuldet!!
Wie gesagt, so wie der Sachverhalt hier geschildert ist,
wird wohl keine Auflösung erfolgen können.

Ende
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Zwitscher
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Antwort #22 - 27.04.2011 um 22:02:44
 
Das stimmt und das weiss er auch,er hätte sich niemals darauf ein lassen dürfen.
Jetzt baden wir es gemeinsam aus, denn ich leide mit.
Hoffe das wir alles gut überstehen und das er seine Lextion daraus gelernt hat.

Trotzdem bleibt die Angst das er Deutschland verlassen muß,werde noch mehr recherchieren und mich nochmal mit den Anwalt in Verbindung setzen.
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erne
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Antwort #23 - 28.04.2011 um 16:49:16
 
Zwitscher schrieb am 27.04.2011 um 18:23:35:
Das er keine AE nach 28§ hat ist wahr, habe es ja gesehen und beantragt hat er es auch nie, ich habe jedes Jahr auf s neue mit gebangt, das die AE nach §18 ausgestellt wird.

und direkt nach der Heirat warst du auch bei ihm und hast gebangt, dass die AE nach §18 ausgestellt wird?
Wenn ja, warum hat er nicht dich geheiratet?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er doch eine AE nach §28 direkt nach der Eheschliessung beantragt hat.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #24 - 28.04.2011 um 20:43:36
 
erne schrieb am 28.04.2011 um 16:49:16:
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er doch eine AE nach §28 direkt nach der Eheschliessung beantragt hat.


Die Eheschließung liegt nach der Schilderung der TS schon ca. 6 Jahre zurück. Die hier in Frage kommenden Straftaten verjähren aber alle nach 5 Jahren. Passt nicht so recht.

Und wie hat er es der ABH erklärt, dass er von einer "höherwertigen" AE nach §28 wieder auf die AE nach §18 gewechselt ist?

Ich bleibe dabei, hier fehlt uns eine wichtige Information.
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