Er darf reisen – aus- und einreisen.
Es könnte Probleme geben, falls die Fluglinie die
FB nicht einschätzen kann. Die Bundespolizei könnte bei der Einreise auf die Idee kommen zu kontrollieren, ob die
FB noch gilt. Die
FB gilt nämlich nicht für die aufgedruckte Frist, sondern bis zu einer Entscheidung. Und da die Bundespolizei nicht sieht, was es für einen AE-Antrag gibt und warum die Ausländerbehörde weder abgelehnt noch zugestimmt hat, könnte der Antrag ja auch inzwischen ablehnt worden sein.
Es empfiehlt sich also, den Rückflug nicht gerade auf Freitag nacht zu legen.
Dass man den Deutschkurs nur bis zur bestanden Prüfung besucht und danach nicht mehr, ist klar.
Er könnte natürlich auch die
ABH fragen, ob sie ihm für den Hin- und Rückflug ein Schreiben mitgeben können, in dem in drei Sätzen steht, warum er die
FB hat.