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Fiktionsbescheinigung / Reise in Nicht-Schengenraum (Gelesen: 5.602 mal)
lea12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.04.2011 um 18:09:41
 
Hallo liebes Forum, ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Ein Studienbewerber hatte 2 Jahre den Aufenthaltstitel nach §16 Abs. 1 Aufenthaltsg. Dieser AT sollte 2 Jahre nicht überschreiben, da aber das Studium erst im Oktober los geht hat man ihm eine Fiktionsbescheinigung §81 Abs. 4 bis Oktober gegeben. Sollte bis dahin alles i.O. sein, bekommt er den AT für das Studium. Nun muss er in sein Heimatland um die letzten Papiere für das Studium an der deutschen Uni zu holen.
Gibt es bei der Aus- und Wiedereinreise Probleme (Nicht-Schengenland), weil er nur eine Fiktionsbescheinigung hat?

Und die Voraussetzung des AT nach §16 (1) sieht ja die regelmäßige Teilnahme an einem Deutschkurs etc. vor. Das würde für die Heimreise ca. 3 Woche entfallen. bzw. ist der TestDaF auch schon bestanden, was einen weiteren Kursbesuch eh sinnlos machen würde. kann das Probleme geben?

Vielen lieben Dank schon mal für die Hilfe!!


Daddys' Änderung:
Da es nicht um das Studium an und für sich geht und die FB schengenrechtliche Relevanz hat, findet sich die Frage hier wieder... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 14.04.2011 um 19:21:26 von Daddy »  
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.04.2011 um 18:45:01
 
lea12 schrieb am 14.04.2011 um 18:09:41:
Gibt es bei der Aus- und Wiedereinreise Probleme (Nicht-Schengenland), weil er nur eine Fiktionsbescheinigung hat?

mit FB nach §81 Abs. 4: nein, denn
"Die Fiktionsbescheinigung
nach Absatz 4 ermöglicht Reisen
im Schengenraum und die Wiedereinreise nach
Deutschland"
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Antwort #2 - 14.04.2011 um 18:46:20
 
Er darf reisen – aus- und einreisen.

Es könnte Probleme geben, falls die Fluglinie die FB nicht einschätzen kann. Die Bundespolizei könnte bei der Einreise auf die Idee kommen zu kontrollieren, ob die FB noch gilt. Die FB gilt nämlich nicht für die aufgedruckte Frist, sondern bis zu einer Entscheidung. Und da die Bundespolizei nicht sieht, was es für einen AE-Antrag gibt und warum die Ausländerbehörde weder abgelehnt noch zugestimmt hat, könnte der Antrag ja auch inzwischen ablehnt worden sein.

Es empfiehlt sich also, den Rückflug nicht gerade auf Freitag nacht zu legen.

Dass man den Deutschkurs nur bis zur bestanden Prüfung besucht und danach nicht mehr, ist klar.

Er könnte natürlich auch die ABH fragen, ob sie ihm für den Hin- und Rückflug ein Schreiben mitgeben können, in dem in drei Sätzen steht, warum er die FB hat.
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lea12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.04.2011 um 11:23:08
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!! Dann wirds hoffentlich keine Probleme geben. Den Rückflug werden wir auf einen Wochentag legen, sicher ist sicher!
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Antwort #4 - 06.03.2012 um 11:54:51
 
lea12 schrieb am 16.04.2011 um 11:23:08:
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!! Dann wirds hoffentlich keine Probleme geben. Den Rückflug werden wir auf einen Wochentag legen, sicher ist sicher!


hey moin moin,

möchte ich eine weitere Frage stellen. Hast du dann beim Rückflug (von deinem Heimatland wieder nach Deutschland) keine Probleme getroffen?

bei mir ist eine ähnliche Situation wie du ich glaube. Mein AE §16 Abs. 1 AufenthG. ist bis zum End März 2012 abgelaufen. ich habe jetzt bis zum Ende Juni 2012 eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Kann mein Studium am 14. Mai 2012 abschließen (Tag des Kolloquiums) und die Urkunde bekommen, aber möchte ich am 17.04.2012 nach China (mein Heimatland) fliegen und eine kurze Urlaub (2 Wochen) machen. Am 03.05.2012 fliege ich nach Deutschland zurück.

also die Frage zu verdeutlichen:  gibt es Probleme, wenn ein Chinese mit der Fiktionsbescheinigung nach China hinfliegen und wieder nach Deutschland einzutreten?

Danke im Voraus.

Gruß Smiley
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Antwort #5 - 06.03.2012 um 12:00:50
 
lea12 wird Dir kaum antworten - sie war seit mehr als 5 Monaten hier nicht mehr online.  (So besonders sinnvoll ist es also nicht, sich an einen derart alten thread zu hängen).

Ich lasse Dein Post dennoch hier stehen, denn grundsätzlich gilt weiter das, was reinhard hier gepostet hat.

Weitere Hinweise, Reisen von und nach China betreffend, mögen also ruhig hier gegeben werden.


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Antwort #6 - 06.03.2012 um 12:21:32
 
ich bedanke mich für die super schnelle Antwort.

ich bin gerade neu hier, kennt die Regeln nicht so gut.
habe gerade eine neue Frage stellt, vielleicht könntest du mir mal helfen. Danke.!!!
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schweitzer
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Antwort #7 - 06.03.2012 um 13:38:16
 
7t0 schrieb am 06.03.2012 um 12:21:32:
ich bin gerade neu hier, kennt die Regeln nicht so gut. 


Das ist nicht so schlimm, wir haben alle mal hier angefangen.


7t0 schrieb am 06.03.2012 um 12:21:32:
habe gerade eine neue Frage stellt, vielleicht könntest du mir mal helfen. Danke.!!! 


Ich kann da nicht mehr beisteuern als hier schon geschrieben wurde.

Mit Blick darauf, dass Du auch einen eigenen thread eröffnet hast, schließe ich diesen jetzt hier - ich bringe aber in Deinem neuen thread einen Verweis nach hier an.

Bitte jetzt nur noch in Deinem eigenen thread psoten. Danke.


=schweitzer=


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