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Asylantrag wo ? (Gelesen: 2.638 mal)
Hans1961
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Beiträge: 105
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylantrag wo ?
09.04.2011 um 17:36:16
 
Hallo an alle,
wo konkret kann ein Asylntrag gestellt werden ?
Beispiel Frankfurt am Main.
- bei der Polizei ?
- bei der Ausländerbehörde ?
- bei einer Aufnahmeeinrichtung ?

Wenn ja, gibt es konkrete Adressen ? Gerne mit persönlicher Nachricht,
danke !
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wiwi
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Beiträge: 25

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Switzerland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&CH (in CH)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantrag wo ?
Antwort #1 - 09.04.2011 um 17:58:54
 
http://www.info4alien.de/gesetze/asylvfg.htm

Artikel 13:

(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Gefahren drohen.

(2) Mit jedem Asylantrag wird sowohl die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als auch, wenn der Ausländer dies nicht ausdrücklich ablehnt, die Anerkennung als Asylberechtigter beantragt.

(3) Ein Ausländer, der nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere ist, hat an der Grenze um Asyl nachzusuchen (§ 18). Im Falle der unerlaubten Einreise hat er sich unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung zu melden (§ 22) oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachzusuchen (§ 19).

Achtung:
- Ausländer, die über einen anderen Staat der EU oder einen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen.
- Es ist in der Regel staatliche Verfolgung für einen erfolgreichen Antrag erforderlich.
- Die Anerkennungsquote ist sehr niedrig: ca. 1.5% nach GG Art. 16a, ca. 15% nach  Genfer Konvention und etwa 5% durch Anschiebeverbot.

In Frankfurt könnte allenfalls http://www.proasyl.de/ beraten und weiterhelfen.
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« Zuletzt geändert: 09.04.2011 um 18:13:13 von wiwi »  
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantrag wo ?
Antwort #2 - 09.04.2011 um 19:42:49
 
Hans1961 schrieb am 09.04.2011 um 17:36:16:
wo konkret kann ein Asylntrag gestellt werden ?


Wie und wo stellt man einen Asylantrag?

Zitat:
Grundsätzlich kann ein Asylwunsch bei jeder Behörde, auch bei der Polizei, geäußert werden. Diese Behörden schicken einen Flüchtling dann weiter. Zuständig für die Bearbeitung eines Asylantrags ist das “Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” (BAMF). Dort muss man in der Regel persönlich erscheinen, um einen Asylantrag zu stellen. Das BAMF befindet sich auf dem Gelände einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Das ist ein großes, oft eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Schlafsälen für viele Personen. In ganz Deutschland gibt es rund 20 solcher Einrichtungen, in denen Asylsuchende nach ihrer Ankunft erst einmal wohnen müssen. In welche jemand kommt, bestimmt ein bundesweites Quotensystem.

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reinhard
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Beiträge: 15.157

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.04.2011 um 20:13:29
 
Wenn Du den Asylantrag gestellt hast (Polizei, Bürgermeister, Schuldirektor...), wirst Du zur nächsten Außenstelle des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge" geschickt. Von dort werden die Antragsteller gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt (Königsteiner Schlüssel).

Jede Außenstelle ist auch für ganz bestimmte Herkunftsländer zuständig – wenn Du mir das Herkunftsland sagst, kann ich Dir gerne die zuständigen Außenstellen sagen.
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 13.04.2011 um 00:36:25
 
Asylanträge sollte man trotz der weiteren im Gesetz genannten Möglichkeiten immer nur bei der Außenstelle des Bundesamtes stellen.

Vor Anträge bei anderen Stellen, insbesondere bei der Polizei muss nach unseren Erfahrungen aus Praxis der Asylberatung dringend gewarnt werden! Sie führen in der Praxis erfahrungsgemäß sehr häufig zu Missverständnissen, der Asylantrag wird nicht verstanden, der Betroffene landet dann statt in der Asylaufnahmestelle in der Abschiebehaftanstalt, wo ihn allenfalls noch eine Asylprüfung im Schnellverfahren erwartet.

Hier die bundesweite Liste der Außenstellen des BAMF, in deinem Fall Giessen
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufbau/Aussenstellen/aussenstellen-node.html

Hier eine bundesweite Liste der Flüchtlingsräte, in deinem Fall Hessen, die eine unabhängige Beratungsstelle vor Ort benennen können, die möglichst bereits vor der Asylantragstellung kontaktiert werden sollte
http://www.proasyl.de/de/service/beratung/beratungsstellen/


Nachtrag: Die Adressen-Liste der BAMF-Außenstellen ist leider teils nicht identisch mit den BAMF-Asylaufnahmestellen, wo die Asylanträge angenommen werden, man kann dort oder beim Flüchtlingsrat aber nachfragen wo genau das jeweils ist. In den meisten LÄndern ist die Adresse identisch, z.B. in Thüringen ist die Asylaufnahmestelle jedoch in Eisenberg (und nicht in Hermsdorf), und in Berlin läuft die Antragstellung beim LaGeSo http://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/
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« Zuletzt geändert: 13.04.2011 um 00:50:49 von gc »  
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