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: AufenthG § 25 abs 5 Darf man damit reisen? (Gelesen: 8.682 mal)
Themen Beschreibung: AufenthG § 25 abs 5 Darf man damit ins ausland reisen?
Selmedin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.03.2011 um 13:34:39
 
Mein vater hat eine aufenthaltserlaubnis nach AufenthG § 25 abs5

Darf mein vater damit ins ausland reisen oder nicht??

Danke fuer eure antworten.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: : AufenthG § 25 abs 5 Darf man damit reisen?
Antwort #1 - 27.03.2011 um 13:55:40
 
Ja, man kann. Bei der Wiedereinreise sollte die AE aber noch gültig sein. Außerdem darf man sich nicht länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten.

Generell kann man mit einer deutschen AE visumfrei in alle Schengen Staaten einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten. Für andere Staaten wäre eventuell ein Visum nötig, das richtet sich nach der Staatsangehörigkeit deines Vaters.
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Selmedin
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.03.2011 um 14:00:39
 
Danke erst mal Aber kann man mit AufenthG § 25 abs 5 aus humanitärische grunden auch sicher damit reissen??
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.03.2011 um 14:40:33
 
Selmedin schrieb am 27.03.2011 um 14:00:39:
Danke erst mal Aber kann man mit AufenthG § 25 abs 5 aus humanitärische grunden auch sicher damit reissen??


Du wiederholst die Frage, obwohl die Antwort schon da ist:


Zitat:
Ja, man kann.


Oder glaubst Du dem Antwortenden nicht?

Er hat Recht!
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Selmedin
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.03.2011 um 15:18:29
 
reinhard schrieb am 27.03.2011 um 14:40:33:
Oder glaubst Du dem Antwortenden nicht? 

Ich wollt nur mal sicher gehen danke euch ihr habt mir sehr geholfen...ihr seid das beste asyl forum den es gibt wirklich super
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Sebastian D.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #5 - 07.04.2011 um 11:52:29
 
Hallo, ich bin mal so dreist und nutze den Thread für meine eigene sehr ähnliche Frage:

Gilt das gleiche auch für Aufenthaltserlaubnisse nach 25.4?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #6 - 07.04.2011 um 11:56:34
 
Ja, auch damit kannst Du in die Schengen Staaten reisen, für einen visafreien Aufenthalt für bis zu drei Monaten.


=schweitzer=
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 13.04.2011 um 00:27:19
 
Selmedin schrieb am 27.03.2011 um 13:34:39:
Mein vater hat eine aufenthaltserlaubnis nach AufenthG § 25 abs5. Darf mein vater damit ins ausland reisen oder nicht??


Die AE nach § 25 V wird wegen Unmöglichkeit der Ausreise ins Herkunftsland erteilt. Bereits eine Besuchsreise ins Herkunftsland kann dann in bestimmten Fallkonstellationen zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führen. Denn eine Ausreise ist dann ja offenbar doch möglich gewesen.

Das gilt vor allem dann, wenn Grund der AE-Erteilung nicht humanitäre/rechtliche Gründe bzw. der Grad der Integration in Deutschland, sondern die technische/rechtliche Unmöglichkeit der Rückkehr bzw. Gefahren im Herkunftsland waren (Beispiel: Palästinenser aus dem Libanon mit AE nach § 25 V).

Also: Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an! Reisen in andere Länder als das Herkunftsland sind für das Aufenthaltsrecht kein Problem.
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