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Neue Ehebestandszeit bei Türken nur bedingt anwendbar (Gelesen: 23.463 mal)
mikel
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18.02.2011 um 18:16:17
 
Nabend.
Habe gehöhrt das die geplante Erhöhung der Mindestehebestandszeit für Türkische Staatsbürger nur bedingt anwendbar ist.Stimmt das?

Die bisherige Mindesbestandszeit von 2 jahren gelte nur soweit der Türkische Staatsbürger zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einer Erwaerbsfaehigkeit nachgehe.Andernfalls greift die Neuregelung von 3 Jahren ein.

Mann muss auch nicht 1 jahr bei einem gleichen Arbeitgeber beschaeftigt sein und es reicht auch eine geringfügige beschaeftigung.auch ein (400 euro job)aus,

um die Gestezesverschaerfung unwirksam werden zu lassen.

İch dachte immer das mann 1 jahr beim gleichen Arbeitgeber beschaeftig sein muss um ein egenstaendiges Aufendhalt nach ARB 1/80 zu bekommen.

Dann würde sogar nachdem was ich gehöhrt habe eine geringfügige beschaeftigung(400 euro job) und ohne das mann seit 1 jahr bei einem gleichen Arbeitgeber beschaeftigt sein muss die  ARB 1/80 greifen.

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Antwort #1 - 18.02.2011 um 18:28:17
 
mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:16:17:
Habe gehöhrt das die geplante Erhöhung der Mindestehebestandszeit für Türkische Staatsbürger nur bedingt anwendbar ist.

Wo?
Hier vielleicht: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1296754980/0#0

mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:16:17:
Stimmt das?

Die Antwort auf diese Frage hast du doch bereits bekommen.

mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:16:17:
Mann muss auch nicht 1 jahr bei einem gleichen Arbeitgeber beschaeftigt sein und es reicht auch eine geringfügige beschaeftigung.auch ein (400 euro job)aus,

Sagt wer?
ARB 1/80 ist da sehr genau, Änderungen gab es auch keine.

mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:16:17:
um die Gestezesverschaerfung unwirksam werden zu lassen.

Hä?
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mikel
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Antwort #2 - 18.02.2011 um 18:36:49
 
Hallo maki.
Schau mal ins migazin rein.Dort steht es genau.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 18.02.2011 um 19:15:00
 
mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:36:49:
Schau mal ins migazin rein.Dort steht es genau. 

Gesetze werden (zumindest vorerst noch) im deutschen Bundestag beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet, nicht von irgendwelchen Journalisten und Zeitschriften.
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mikel
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Antwort #4 - 18.02.2011 um 19:44:42
 
Ja mein lieber Saxonicus

Aber Grund ist ein Beschschluss des Assoziationsrat der Europaeischen Wirtschatfgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahre 1980 ARB 1/80.

Es sieht ein verschlechterungsverbot vor,die EU Laender verpflichtet,keine neue Beschraenkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch im Aufenthaltsrecht gegenüber türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen durchzuführen.

İm Dezember 2010 hat der Europaeische Gerichsthof(EuGH) zudem klargestellt,das dieses verschlechterungsverbot nicht
nur bezogen auf das Jahr 1980,sondern auch in Bezug auf seitdem erfolgte Begünstigungen gilt.

Was sagst denn dazu?? Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #5 - 18.02.2011 um 22:16:25
 
mikel schrieb am 18.02.2011 um 19:44:42:
İm Dezember 2010 hat der Europaeische Gerichsthof(EuGH) zudem klargestellt,das dieses verschlechterungsverbot nicht
nur bezogen auf das Jahr 1980,sondern auch in Bezug auf seitdem erfolgte Begünstigungen gilt.

Was sagst denn dazu?

Diese Entscheidung des EuGH ist das Eine, inwiefern und ob die deutsche Regierung bzw. deutschen Behörden dieser Entscheidung folgen ist eine ganz andere Sache.
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mikel
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Antwort #6 - 18.02.2011 um 22:26:50
 
Wofür ist denn dann die EuGH da?
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Antwort #7 - 19.02.2011 um 10:36:16
 
mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:36:49:
Hallo maki.
Schau mal ins migazin rein.Dort steht es genau.

Das ganze?
Wirklich?
Um dann deine Frage zu beantworten? Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 19.02.2011 um 11:36:58
 
Ich habe das mal hierher verschoben, verbunden mit der
Bitte, sich auf rechtliche Fragen/Thematik zu beschränken.

Mutmaßungen, Wunschdenken etc. ggf. in's Userforum ver-
lagern.

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Saxonicus
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Antwort #9 - 19.02.2011 um 15:02:35
 
mikel schrieb am 18.02.2011 um 18:36:49:
Schau mal ins migazin rein.Dort steht es genau.

Dann solltest Du dazu aber auch einen Link geben.

Ich konnte nämlich trotz intensiver Suche dort nichts finden, was Deine Aussage bestätigt.
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mikel
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Antwort #10 - 19.02.2011 um 15:30:41
 
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Antwort #11 - 19.02.2011 um 15:49:11
 
@
mikel

lol oder eher  Traurig

Saxonicus wollte eigentlich (und sicher nicht nur er) einen
konkreten Link zum Artikel. migazin. de hat er wohl gefun-
den, aber den Inhalt den du uns (dort) nahelegen willst
eben nicht. (ich auch nicht auf die Schnelle). . .

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mikel
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Antwort #12 - 19.02.2011 um 18:56:33
 
fons das steht doch im www.migazin.de

Komisch das ihr das nicht finden könnt.
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Antwort #13 - 19.02.2011 um 19:14:54
 
mikel, warum verlinkst Du das nicht direkt? Oder magst Du andere suchen lassen?

http://www.migazin.de/2010/12/13/eugh-entscheidung-macht-plane-der-bundesregieru...
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Antwort #14 - 19.02.2011 um 19:20:12
 
Suchbegriffe "EuGH Verschelchterungsverbot"

Führt zum Artikel, der Petersburger verlinkt hat und zu ähnlichen Artikeln.

Saxonicus schrieb am 18.02.2011 um 22:16:25:
Diese Entscheidung des EuGH ist das Eine, inwiefern und ob die deutsche Regierung bzw. deutschen Behörden dieser Entscheidung folgen ist eine ganz andere Sache. 


Simmt in der Praxis, aber die Regierungen und Behörden von allen EU-Staaten sind verpflichtet, EuGH-Entscheidungen zu folgen. Tun sie das nicht, können Betroffene das Gericht anrufen, dieses sorgt dann dafür, damit das EU-Recht nicht verletzt wird.

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