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Einreisebestimmungen Deutschland (Gelesen: 1.735 mal)
Themen Beschreibung: Dauer der Passgültigkeit?
zessich
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Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisebestimmungen Deutschland
15.02.2011 um 08:42:56
 
Hallo!

Es ist vielleicht eine etwas komische Frage aber kann mir jemand sagen, ob, wenn man in Dtl. einreisen möchte vorgeschrieben ist, wie lange eine Reisedokument noch gültig sein muss? Wenn man als Deutscher in manche Länder reist, hat man doch häufig den Passus, dass der Pass noch 6 Monte oder so gültig sein muss. Gilt so was auch für Deutschland? Es geht darum, dass der Pass meines Mannes (im Besitz einer Niederlassungserlaubnis) Ende Mai abläuft. Nun ist die Ausstellung eines neuen Passes bei der Botschaft so teuer, das es für ihn günstiger ist dies vor Ort machen zu lassen. Er müsste dann eben mit dem alten Pass wieder einreisen.

Oder wo bekommt man hierzu ausführliche Infos - beim Zoll?

Ein Problem wäre wohl auch der Übertrag der Niederlassungserlaubnis. Die ist ja im alten Pass drin (Chipkarte gibt's ja noch nicht.). Wenn dieser behalten werden darf aber ungültig wird, würde ja auch die Niederlassungserlaubnis ungültig, oder? Somit würden ihn die deutschen Beamten nicht reinlassen. Er könnte zwar bei der Passkontrolle den alten aber ungültigen Pass inkl. Niederlassungserlaubnis plus den neuen Pass ohne die Erlaubnis vorweisen aber helfen würde ihm das nicht, oder?

Es wäre schön, wenn ihr mal meine Gedankengänge komentieren könntet. Vielleicht lieg ich ja doch nicht so falsch. Ansonsten muss er wohl in den suaren Apfel beißen und die Kohle bei der Botschaft berappen.

Besten Dank!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisebestimmungen Deutschland
Antwort #1 - 15.02.2011 um 11:07:38
 
zessich schrieb am 15.02.2011 um 08:42:56:
Wenn dieser behalten werden darf aber ungültig wird, würde ja auch die Niederlassungserlaubnis ungültig, oder?

Nein.

zessich schrieb am 15.02.2011 um 08:42:56:
Er könnte zwar bei der Passkontrolle den alten aber ungültigen Pass inkl. Niederlassungserlaubnis plus den neuen Pass ohne die Erlaubnis vorweisen aber helfen würde ihm das nicht, oder?


Diese Konstellation ist nicht unüblich, der BPol sollte dies bekannt sein. Bei der Einreise sollte es deshalb keine Probleme geben.
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Daddy
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Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.02.2011 um 19:21:07
 
zessich schrieb am 15.02.2011 um 08:42:56:
beim Zoll? 

Bei der Bundespolizei... Zwinkernd (Aber das hast du sicher gemeint Smiley )

Es ist bei uns hinlänglich bekannt und eigentlich gebräuchliche Praxis, dass jemand in sein Heimatland reist, um sich einen neuen Pass ausstellen zu lassen.
Die Einreise mit der NE im abgelaufenen Pass und einem neuen Pass stellt in Regelfall kein Problem dar. Lediglich die Einreisekontrolle kann sich etwas eingehender gestalten.

Daddy
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