Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft? (Gelesen: 10.709 mal)
tekdis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
11.10.2010 um 19:45:54
 
Hallo zusammen,
mein Freund aus Jamaika ist vor ca. einem Monat, nach einem exakt 90 tägigen Aufenthalt in Deutschland, wieder in sein Heimatland zurück gekehrt. Vor seiner Abreise aus Jamaika bei Abholung des Visums in der deutschen Botschaft wurde ihm ans Herz gelegt, nach seinem Urlaub noch ein Mal zu erscheinen und zu präsentieren, dass er wieder zurück ist. Von dieser regelung hatte ich noch nie zuvor gehört, da man es sich aber nicht verschärtzen will mit der Botschaft ist mein Freund heute dorthin gegangen. Wie bereits erwähnt, leider erst einen Monat nach seiner Rückkehr. Dort wurde er nach eigener Aussage regelrecht beschimpft warum er so spät käme und dafür gebe es keine Entchuldigung etc. Weiterhin erwähnte die nette Dame am Schalter, dass wohl bald die Polizei bei mir, da ich die VE unterzeichnete, vor der Türe stehen werde um das Haus nach dem entflohenen Jamaikaner zu durchsuchen.
Nun meine Frage, kann das denn sein? Habe ich wirklich damit zu rechnen, dass bald die Polizei mit einem Dursuchungsbefehl bei mir auftaucht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #1 - 11.10.2010 um 20:06:31
 
tekdis schrieb am 11.10.2010 um 19:45:54:
Habe ich wirklich damit zu rechnen, dass bald die Polizei mit einem Dursuchungsbefehl bei mir auftaucht? 

Um erst einmal dieses Schreckgespenst zu bannen... ich kann mir bei dieser Fallkonstellation keinen Richter vorstellen, der einen Durchsuchungsbeschluss erlassen würde... Zwinkernd

tekdis schrieb am 11.10.2010 um 19:45:54:
Weiterhin erwähnte die nette Dame am Schalter, dass wohl bald die Polizei bei mir, da ich die VE unterzeichnete, vor der Türe stehen werde um das Haus nach dem entflohenen Jamaikaner zu durchsuchen. 

Macht wohl wenig Sinn, da er sich ja mittlerweile nachweislich in Jamaika aufhält...

Alles in allem braucht die Polizei den Anfangsverdacht einer Straftat, um in dem von dir geschilderten Szenario wie angedroht tätig zu werden... und ich sehe da nichts, was die in Aussicht gestellten "Folgen" in irgendeiner Art und Weise gerechtfertigten würde...

Insofern... erst mal durchatmen Zwinkernd

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
birk
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 320

xyz, Rheinland-Pfalz, Germany
xyz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #2 - 11.10.2010 um 22:58:01
 
Dein Freund war nur dazu verpflichtet, spätestens am Ablauftag des Visums Deutschland und den Schengenraum zu verlassen. Das hat er sicher getan und kann es auch nachweisen (Stempel im Pass, Flugticket.)
Damit hat er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Drohungen mit Polizei sind also Quatsch!

Manchmal fordert die Auslandsvertretung mit Erteilung des Visums die Rückmeldung nach Rückkehr ins Heimatland - wie bei euch. Wer sich nicht daran hält, bricht kein Gesetz, ABER die Botschaft kann natürlich damit drohen, zukünftige Visumsanträge abzulehen. Bei Visa mit Rechtsanspruch (FZV) wäre das auch eine ziemlich leere Drohung.

In der Regel erfolgt die Aufforderung zur Rückmeldung schriftlich. Dazu wird normalerweise eine Frist gesetzt, z.B. 14 Tage. War das bei ihm so? Hat er die Frist überschritten?
Zum Seitenanfang
  

"Reisepässe verursachen immer nur ehrlichen Leuten Probleme. Gaunern erleichtern sie bloß die Flucht."
Jules Verne, Reise um die Erde in 80 Tagen
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #3 - 12.10.2010 um 07:48:09
 
birk schrieb am 11.10.2010 um 22:58:01:
Manchmal fordert die Auslandsvertretung mit Erteilung des Visums die Rückmeldung nach Rückkehr ins Heimatland - wie bei euch. Wer sich nicht daran hält, bricht kein Gesetz, ABER die Botschaft kann natürlich damit drohen, zukünftige Visumsanträge abzulehen.


Das würde ich wirklich von einem Experten mal näher erklärt haben wollen:

Gibt es irgendeine rechtlich verbindliche Grundlage für die Forderung einer Botschaft, dass sich ein "Rückkehrer" wieder "anmelden" muss?

Wenn ja, würde mich die sehr interessieren, auch der Anwendungsbereich bzw. die Frage, ob die Anwendung einer solchen Forderung im Ermessen der Botschaften steht und welches Gesichtspunkte für die Ermessensausübung wären.

Wenn nicht, dann würde für mich eine solche Forderung letztlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen, abgesehen davon, dass das dann, wenn tatsächlich so geschehen, wie in dem Fall hier bzw. der "Vision" von birk - Drohung künftige Visaanträge abzulehnen - der der Bedrohung noch hinzukäme.

So gehts doch wohl nicht, oder?  *kopfschüttel*


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #4 - 12.10.2010 um 08:35:44
 
Hm... die Aussagen der Mitarbeiterin der Botschaft (wenn so gefallen) sind natürlich daneben.

An einer Auflage zur Rückmeldung bei der Botschaft finde ich jetzt nichts so schlimmes. Besonders wenn leichte Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestanden und man halt doch das Visum mit Bauchschmerzen erteilt hat.

Ich weiß, dass sowas in dem ein oder anderen Fall bei der Botschaft so gemacht wurde, eine Rechtsgrundlage kenn ich dafür nicht.

Ob es einer bedarf... warum auch? Wenn er der "Auflage" der Botschaft nicht nachkommt, wirds beim nächsten Besuchsvisa schwerer bzw. kommt die Ablehnung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #5 - 12.10.2010 um 09:12:38
 
Meine damalige Feundin hatte im Konsulat Novosibirsk auch mal so eine Auflage in Ihrem Shengen Visum.

"Aufenthaltsanzeige bis zum (Datum 2 Wochen nach Ablauf des Visums) beim GK Novosibirsk"

Hat meiner Freundin damals einen extra Trip von 1200 km im eisigen Winter Sibiriens eingebracht...

War halt der "Preis" für einen Visum an eine junge Dame ohne Job, Studium beendet, Erstbesuch in D., Verwandte leben schon hier.... Insofern hat der damalige Konsularbearbeiter uns zu einem schönen Weihnachtsfest verholfen trotz "ich sach mal wackeliger" Rückkehrprognose...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #6 - 12.10.2010 um 09:30:24
 
Grundsätzlich können ja Visa mit Auflagen und Bedingungen
versehen werden. Diese müssen dann aber auch (wie beim
von jetflyer geschilderten Fall) in das Etikett aufgenommen
werden. Dies geschah ja hier offensichtlich nicht.

Für mich ein Unding was hier ablief. Könnte man dem AA
melden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tekdis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #7 - 12.10.2010 um 10:04:32
 
Danke für die Antworten.
Ich hab zunächst auch gelacht als mir davon berichtet wurde. Ein Schriftstück mit der Aufforderung sich zurück zumelden hat er nie bekommen. Es beunruhigt mich jedoch trotzdem ein wenig, da mind. ein weiterer Touristenaufenthalt geplant ist bevor wir heiraten und eine FzF beantragen.
Ich hatte hier nicht mal alle Unverschämtheiten geschildert. Die nette Dame die meinen Freund beschimpft hat, war die selbe, die höchstwahrscheinlich dafür verantwortlich war, dass er bei seinem erster Antrag auf ein Besucher Visum, vor ein paar Jahren, abgelehnt wurde. Als er nun gestern dort war, war sie so freunlich ihn darauf aufmerksam zu machen, dass sie ihn ja kennt und er das erste Visum nie bekam etc. Wie unhöflich!
Und jetzt kommt der Witz an der Sache, während die Dame am Schalter mit Schimpfen beschäftigt war, hat eine andere Mitarbeiterin( bei der das letzte Visum beantragt und angenommen wurde) meinem Freund, aus den hinteren Räumen, nett zugewunken.
Man stelle sich vor, was passiert, wenn mein Freund seinen Deutsch A1 test mündlich in der Botschaft ablege müsste, weil es kein Göthe Institut in Jamaika gibt...
Anscheinend wird dort hauptsächlich nach persönlcihen Vor- und Ablieben entschieden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #8 - 12.10.2010 um 10:12:59
 
jetflyer schrieb am 12.10.2010 um 09:12:38:
Meine damalige Feundin hatte im Konsulat Novosibirsk auch mal so eine Auflage in Ihrem Shengen Visum.

"Aufenthaltsanzeige bis zum (Datum 2 Wochen nach Ablauf des Visums) beim GK Novosibirsk"


verstehe nicht, warum die dann keine (ggf. im Text leicht modifzierte) GÜB ausdrucken können...

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #9 - 12.10.2010 um 11:37:12
 
Muleta schrieb am 12.10.2010 um 10:12:59:
verstehe nicht, warum die dann keine (ggf. im Text leicht modifzierte) GÜB ausdrucken können...


Vermutlich aus demselben Grund, aus dem bei uns immer wieder Russen mit GÜB aufschlagen, die nicht abgestempelt sind:
Ausreise über eine nichtdeutsche Schengenaußengrenze.

Bei uns wird das übrigens in den wenigen mir bekannten Fällen so gehandhabt, daß der Antragsteller bei Abholung des Visums durch Unterschrift bestätigt, von der Forderung "Vorsprache nach Rückkehr" Kenntnis genommen zu haben.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #10 - 12.10.2010 um 11:43:12
 
Zkai schrieb am 12.10.2010 um 08:35:44:
Besonders wenn leichte Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestanden und man halt doch das Visum mit Bauchschmerzen erteilt hat.

Es gibt scheinbar Botschaften, die erteilen nur noch Visa mit Bauchschmerzen, da hier regelmäßig die Rückkehrmeldung enthalten ist.

Zkai schrieb am 12.10.2010 um 08:35:44:
Wenn er der "Auflage" der Botschaft nicht nachkommt, wirds beim nächsten Besuchsvisa schwerer bzw. kommt die Ablehnung. 

Eine nicht rechtskonforme Auflage darf nicht zu einem erschwerter Visumserteilung führen. Die ordentliche Rückkehr läßt sich auch anhand der Ein- und Ausreisestempel im Reisepass nachvollziehen, außer der Antragsteller hat bei einem neuen Visumsantrag seinen alten Pass nicht mehr in Gebrauch.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #11 - 12.10.2010 um 11:49:08
 
Petersburger schrieb am 12.10.2010 um 11:37:12:
Vermutlich aus demselben Grund, aus dem bei uns immer wieder Russen mit GÜB aufschlagen, die nicht abgestempelt sind:


auch dann würde ein Formblatt sinnvoll sein...

(wobei sich mir der ganze Sinn des Zurückmeldens, der Rechtscharakter einer solchen Forderung/Nebenbestimmung und die zugehörige Rechtsgrundlage insgesamt nicht wirklich erschließt... Aber das ist ein anderes Thema  Lippen versiegelt )

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
birk
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 320

xyz, Rheinland-Pfalz, Germany
xyz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #12 - 12.10.2010 um 13:11:50
 
@ Einbeck, Petersburger und weitere Forumsdiplomaten:

Was macht die Auslandsvertretung denn, wenn sich jemand nicht zurückmeldet?
Nur eine Aktennotiz oder wird recherchiert, ob er illegal (oder vielleicht sogar legal) in Deutschland geblieben ist?
Zum Seitenanfang
  

"Reisepässe verursachen immer nur ehrlichen Leuten Probleme. Gaunern erleichtern sie bloß die Flucht."
Jules Verne, Reise um die Erde in 80 Tagen
 
IP gespeichert
 
tekdis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #13 - 12.10.2010 um 13:36:07
 
@ birk
Das habe ich mich auch gefragt. Es kann doch nicht sein, dass die Mitarbeiter der Botschaft davon abhängig sind, dass eine persönliche Rückmeldung erfolgt. Und wenn diese nicht nach ein parr Tagen erfolgt wird eine Spezialeinheit ausgesendet? Verrückte Drohungen....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ärger wegen zu später Rückmeldung bei der Botschaft?
Antwort #14 - 12.10.2010 um 13:52:32
 
birk schrieb am 12.10.2010 um 13:11:50:
Nur eine Aktennotiz oder wird recherchiert, ob er illegal (oder vielleicht sogar legal) in Deutschland geblieben ist?

Letzteres.

In den wenigen Fällen bei uns immer durch Anruf bei den im Antrag angegebenen Kontakt-Telefonnummern.

Bisher war das auch immer ausreichend.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema