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Ausweisung obwohl ich nicht ausreisen kann was soll ich bloß machen (Gelesen: 3.333 mal)
Wassim
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Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos Palästinenser
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung obwohl ich nicht ausreisen kann was soll ich bloß machen
23.09.2010 um 19:40:56
 
Hallo an Alle,

ich bin ein Staatenloser Palästinenser hier in Deutschland geboren meine Ehefrau ist deutsche Staatsangehörige.

Jahr 2005 wurde ich ausgewiesen aufgrund eine von mir begangene Straftat, eigentlich ist jedoch die Ausweisung Rechtswidrig da ich ja eigentlich nicht ausreisen kann aufgrund meiner Staatenlosigkeit, als Alternative habe ich daher die humanitäre AE beantragt.

Wie könnte ich die Ausweisung aufheben, ausreisen kann ich ja nicht, was gibt es für ein Weg bzw. eine Lösung dass die Ausweisung aufgehoben wird?

Ich bitte um euer Empfehlungen bzw. euer Tipps.

Danke im vorraus und mit freundlichen grüßen
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung obwohl ich nicht ausreisen kann was soll ich bloß machen
Antwort #1 - 23.09.2010 um 21:57:54
 
Die Grundlage der Ausweisungsverfügung mit daran enthaltener Ausreiseaufforderung ist ja die Straftat. Wenn keine Rechtsmittel eingelegt wurden bzw. diese nicht zum Erfolg führten, ist die Verfügung rechtskräftig und kann somit auch nicht aufgehoben werden.
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #2 - 23.09.2010 um 22:37:18
 
Prinzipiell kann man bei der Behörde beantragen, dass eine Ausweisung befristet wird (§11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Allerdings steht in Satz 4: "Die Frist beginnt mit der Ausreise."

Naiverweise würde ich annehmen, wenn ein mit einer Deutschen verheirateter Ausländer nach einer Ausweisung irgendwann wieder einreisen kann, müsste auch ein mit einer Deutschen verheirateter Staatenloser nach einer vergleichbaren Wartezeit (und keinen weiteren Straftaten) wieder die Möglichkeit erhalten, eine AE zu bekommen.

Wie das aber konkret funktioniert - keine Ahnung.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 23.09.2010 um 23:00:34
 
Eine Ausweisung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil der Betroffene nicht ausreisen kann.

In Anbetracht von "in Deutschland geboren" aber nicht eingebürgert, scheiterte es da wohl entweder am (verpennten) Antrag oder an früh begangenen erheblichen Straftaten.

In Anbetracht von "verheiratet" dürften wohl keine Dokumentenprobleme vorliegen.

Bleibt die Ausweisung/BTM-Straftat: AE nach 25 Abs. 5 S. 2 AufenthG theoretisch möglich, aber wohl nicht während eines laufenden neuen Ermittlungsverfahrens. Dann nach 7 Jahren eine NE 26 IV; alternativ bei kurzer Berfristungsdauer auch eine Ausreise mit der AE 25 V - aber sicherlich nicht in ganz naher Zukunft.

Muleta
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung obwohl ich nicht ausreisen kann was soll ich bloß machen
Antwort #4 - 24.09.2010 um 08:25:43
 
Da hier zwei letztlich von der Thematik identische threads von Wassim laufen und sich auch die Antworten immer mehr "doppeln" schließe ich diesen thread hier und verweise auf
diesen
. (Blaues bitte anklicken!) - Dort kann/mag die Problematik bei Bedarf weiter erörtert werden.

Hier ist nun Schluss.


=schweitzer=

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