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Es wird bald teuerer, Ausländer zu sein. (Gelesen: 32.047 mal)
Themen Beschreibung: e-Aufenthaltstitel kommt
Saxonicus
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Antwort #30 - 21.11.2010 um 00:12:51
 
Eduard schrieb am 15.09.2010 um 10:34:29:
Wieso? Stimmt doch. Nichtausländer brauchen dieses Dokument nicht. Sie bezahlen zwar für ihren Reisepass/Personalausweis, aber das tut der Ausländer ja außerdem auch noch.

Wenn sich ein Deutscher längere Zeit oder dauerhaft im Ausland aufhält, muß er doch auch für seinen Aufenthaltstitel bezahlen.
Den bekommt er doch auch nicht zum Nulltarif, warum sollte Deutschland da großzügiger sein ?
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erne
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Antwort #31 - 21.11.2010 um 04:20:28
 
Saxonicus schrieb am 21.11.2010 um 00:12:51:
Wenn sich ein Deutscher längere Zeit oder dauerhaft im Ausland aufhält, muß er doch auch für seinen Aufenthaltstitel bezahlen.

Ach? So pauschal ist diese Aussage falsch.
Saxonicus schrieb am 21.11.2010 um 00:12:51:
Den bekommt er doch auch nicht zum Nulltarif

doch, gibt es auch zum Nulltarif.
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Petersburger
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Antwort #32 - 21.11.2010 um 07:21:43
 
erne schrieb am 21.11.2010 um 04:20:28:
Ach? So pauschal ist diese Aussage falsch.

Genauso pauschal ist diese Aussage richtig.

Wir alle wissen, daß es keine Regel ohne Ausnahmen gibt. Deutschland muß sich nicht an den Ausnahmen messen lassen.

Wenn z.B. eine deutsche Krankenschwester nach RUS kommt, um hier mit ihrem russischen Ehemann zusammenzuleben, dann zahlt sie für die AE - die sie nebenbei nicht früher als fünf Monate nach Antragstellung erhält - 1000 Rubel (ca. 25 €).
Für alle zur Antragstellung geforderten Dokumente von der notariell beglaubigten Übersetzung des Reisepasses aus dem Deutschen und aus dem Englischen, dem ebenso übersetzten apostillierten polizeilichen Führungszeugnis aus Deutschland bis hin zu medizinischen Expertisen über das Fehlen ansteckender gefährlicher Krankheiten wie auch Spuren von Rauschgiftgebrauch zahlt die locker ein halbes Monatsgehalt.

Bis dahin ist es in Deutschland ein weiter Weg, der hoffentlich nie zu Ende gegangen wird.


Und bevor die Diskussion aufkommt: Das gilt für alle AE - auch für die Fälle, wo in Deutschland A1 nicht erforderlich ist.
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Saxonicus
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Antwort #33 - 21.11.2010 um 11:52:53
 
erne schrieb am 21.11.2010 um 04:20:28:
doch, gibt es auch zum Nulltarif.

Hier mal als Beispiel die "Preisliste" aus Sri Lanka:
http://www.immigration.gov.lk/html/visa/fees.html
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erne
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Antwort #34 - 21.11.2010 um 14:43:43
 
Petersburger schrieb am 21.11.2010 um 07:21:43:
Wenn z.B. eine deutsche Krankenschwester nach RUS kommt

Saxonicus schrieb am 21.11.2010 um 11:52:53:
Hier mal als Beispiel die "Preisliste" aus Sri Lanka

und warum soll durch dieses Bspl. meine Aussage, dass es den Aufenthaltstitel für Deutsche im Ausland auch zum Nulltarif gibt, falsch sein?

Beispiele sind kein guter Beleg für eine generelle und pauschalisierte Aussage.
Ich kann ebenfalls mit Beispielen aufwarten, bei denen  die "Aufenthaltserlaubnis" in einem Nicht-EU Staat für zumindest Deutsche nichts kostet.

Damit ist die pauschale Aussage, dass Deutsche für ihren Aufenthaltstitel im Ausland bezahlen müssen, nicht differenziert und somit schlicht falsch.

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Antwort #35 - 21.11.2010 um 15:40:22
 
erne schrieb am 21.11.2010 um 14:43:43:
Ich kann ebenfalls mit Beispielen aufwarten, bei denendie "Aufenthaltserlaubnis" in einem Nicht-EU Staat für zumindest Deutsche nichts kostet.

Wo wäre das denn ?
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Antwort #36 - 21.11.2010 um 16:27:24
 
Kommt, hört auf: Das hat doch hier wirklich keinen Sinn.

Selbstverständlich ist es der Regelfall, daß sich ein Staat die Ausstellung von Dokumenten von seinen Staatsangehörigen wie von Ausländern bezahlen läßt.

Daß die Ausnahmen allein schon in Deutschland mannigfaltig sind, ändert doch nichts an der Aussage.

Und dieser Diskussionsteil hat nun wirklich nichts mit deutschem Ausländerrecht an sich zu tun.
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Antwort #37 - 20.01.2011 um 09:22:16
 
Ersten Berichten zufolge, wird die Einführung des eAT verschoben.

http://www.google.de/#hl=de&q=elektronischer+aufenthaltstitel+verschoben&aq=f&aq...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 02.05.2011 um 13:59:17
 
chap schrieb am 14.09.2010 um 18:55:37:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0536-10.pdf

Mich wundert, wie viel wird die "Übertragung" eines Aufenthaltstitels kosten.  Schockiert/Erstaunt


Jetzt kann man die voraussichtliche Antwort finden:

Zitat:
                                             § 45c
                             Gebühr bei Neuausstellung

(1) Für die Neuausstellung eines Aufenthaltstitels auf Grund des Ablaufs der
Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers ermäßigt sich die
Gebühr auf 40 Euro.


http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/publikationen/newsletter/migration_und...

Die übrigen Gebühren sollen sich demnach um 50 Euro erhöhen (Nrs. 4,5,6 des Entwurfs).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #39 - 30.08.2011 um 15:30:24
 
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Antwort #40 - 30.08.2011 um 20:03:17
 
lisaluto schrieb am 15.09.2010 um 17:54:37:
Ist es nicht so,das Angehörige eines Deutschen nicht schlechter behandelt sein sollte als Deutscher selbst?Oder sollte mein Manndafür zahlen,das seine Frau eine Ausländerin ist? 

Meine (Drittstaatsangehörige) Frau brauchte in den 30 Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland bislang noch keinen Pfennig/Cent
für ihre Aufenthaltstitel zahlen. Im Gegenzug erhalte ich ebenfalls in ihren Heimatland meine AT gebührenfrei.



arghmage schrieb am 30.08.2011 um 15:30:24:

Gelten diese Gebühren bundesweit oder ist das länderabhängig ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 30.08.2011 um 20:10:22
 
Bundesweit da das in der geänderten AufenthV geregelt ist.
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Antwort #42 - 30.08.2011 um 20:21:02
 
Danke !
Merci vielmals !

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