erne schrieb am 21.11.2010 um 04:20:28:Ach? So pauschal ist diese Aussage falsch.
Genauso
pauschal ist diese Aussage
richtig.
Wir alle wissen, daß es keine Regel ohne Ausnahmen gibt. Deutschland muß sich nicht an den Ausnahmen messen lassen.
Wenn z.B. eine deutsche Krankenschwester nach RUS kommt, um hier mit ihrem russischen Ehemann zusammenzuleben, dann zahlt sie für die
AE - die sie nebenbei nicht früher als fünf Monate nach Antragstellung erhält - 1000 Rubel (ca. 25 €).
Für alle zur Antragstellung geforderten Dokumente von der notariell beglaubigten Übersetzung des Reisepasses aus dem Deutschen
und aus dem Englischen, dem ebenso übersetzten apostillierten polizeilichen Führungszeugnis aus Deutschland bis hin zu medizinischen Expertisen über das Fehlen ansteckender gefährlicher Krankheiten wie auch Spuren von Rauschgiftgebrauch zahlt die locker ein halbes Monatsgehalt.
Bis dahin ist es in Deutschland ein weiter Weg, der hoffentlich nie zu Ende gegangen wird.
Und bevor die Diskussion aufkommt: Das gilt für alle
AE - auch für die Fälle, wo in Deutschland
A1 nicht erforderlich ist.