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Es wird bald teuerer, Ausländer zu sein. (Gelesen: 32.198 mal)
Themen Beschreibung: e-Aufenthaltstitel kommt
Mick
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Antwort #15 - 16.09.2010 um 08:27:53
 
chap schrieb am 15.09.2010 um 15:17:42:
Wo kann man diese Entwürfe anschauen?

Soweit, dass man die im Netz oder ähnliches findet, sind die
Entwürfe noch nicht. Der erste Entwurf befindet sich quasi in
der Abstimmungsphase (Abstimmung mit Behörden, Verbänden
etc).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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chap
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Antwort #16 - 16.09.2010 um 09:05:00
 
Zkai schrieb am 15.09.2010 um 16:45:16:
Ja, das steht da vielleicht so. Ist aber absolut illusorisch. Für unsere Kommunen ensteht mal eben ein riesiges Loch alleine durch die von Mick bereits geschilderte Erhöhung der Preise für die Aufenthaltstitel der Bundesdruckerei. Eine lausige Steigerung von etwas mehr als 2.000 %. Bei rund 10.000 erteilten AE und NE im Jahr einer größeren ABH...  Schockiert/Erstaunt Solche Dinge müssen wir aktuell unseren Kämmerern beibringen.  Augenrollen


Man soll nicht über die Prozente, sondern über die konkreten Beträge sprechen. Aus dem Entwurf:

"Die   Kosten    für  einen   elektronischen     Aufenthaltstitel,  die  an   den
Dokumentenhersteller künftig abzuführen sind, belaufen sich nach derzeitiger
Schätzung auf etwa 30 Euro. Die bislang für ein Klebeetikett abzuführenden Kosten
betragen demgegenüber 0,78 Euro."

Ich vermute, dass alle Gebühren mindestens um 30 Euro erhöht werden, und für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG vielleicht viel drastischer (andernfalls gäbe es keinen Sinn, die entsprechende Höchstgrenze anzuheben). Ich schließe übrigens nicht aus, dass die 30 Euro Gebühr auch für die "gebührenfreie" Zustände eingeführt wird (man hat doch schon die Erfahrung mit dem e-Personalausweis für die 16-jährige). Schauen wir mal, was der Bundesrat sagt. Smiley
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Antwort #17 - 16.09.2010 um 09:25:31
 
Mutly schrieb am 15.09.2010 um 19:12:46:
Wäre ein neuer Titel (Plasitkkarte) wegen der Punkte 10 und 11 nötig wenn der Inhaber einen neuen Pass hat?


Das ist genau der Punkt. Darf man mit zwei Pässen (einem ungültigen aber dem e-Aufenthalstitel entsprehenden und einem gültigen) leben? :)

Woher kommen überhaupt diese Punkte?  :o In der Verordnung 1030/2002 gibt es kein Wort darüber:

15. Bei einem eigenständigen Dokument werden auf der Rückseite folgende zusätzliche Informationsfelder vorge-
    sehen:
    -- Geburtsdatum/-ort (*),
    -- Staatsangehörigkeit (*),
    -- Geschlecht (*),
    -- Anmerkungen (*),
     Auch die Anschrift des Inhabers kann angegeben werden (*).

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:157:0001:0007:DE...
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« Zuletzt geändert: 16.09.2010 um 09:39:17 von chap »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 16.09.2010 um 09:27:33
 
chap schrieb am 16.09.2010 um 09:05:00:
Ich vermute . . .


Das Themenforum soll eigentlich genutzt werden, um
konkrete Gesetzesänderungen (die bereits als Text
vorliegen) zu diskutieren.

Vermutungen nutzen niemand was. Ggf im Userforum
fortsetzen. Siehe auch mein Post # 11
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chap
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Antwort #19 - 16.09.2010 um 09:43:16
 
Zitat:
Das Themenforum soll eigentlich genutzt werden, um
konkrete Gesetzesänderungen (die bereits als Text
vorliegen) zu diskutieren.

Vermutungen nutzen niemand was. Ggf im Userforum
fortsetzen. Siehe auch mein Post # 11


Wir diskutieren gerade ein Text.  Smiley

Mick schrieb am 16.09.2010 um 08:27:53:
Soweit, dass man die im Netz oder ähnliches findet, sind die
Entwürfe noch nicht. Der erste Entwurf befindet sich quasi in
der Abstimmungsphase (Abstimmung mit Behörden, Verbänden
etc).


Danke fürs Info, Mick! Daumen hoch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 16.09.2010 um 09:46:41
 
chap schrieb am 16.09.2010 um 09:43:16:
Wir diskutieren gerade ein Text


Erspar dir bitte künftig diese Veräppelei sonst werd ich mal
richtig sauer  Ärgerlich (die Konsequenzen sollten bekannt sein).

Unter Hinweis auf NUB -> kein Kommentar!


Änderung:
Sry nehm das zurück, da es ja nen konkreten Entwurf gibt.

Das mit den Vermutungen bleibt aber stehn  Cool
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Antwort #21 - 29.09.2010 um 11:04:03
 
Verstehe ich richtig,
dass die elektronische Aufenthaltskarte
nicht sofort beantragt werden muss,
d.h. der im Pass geklebte AT seine Gültigkeit
nicht mit Stichtag 1.5.2011 verliert?

Sondern eine NE so lange in alter Ausführung
wie der sie tragende Pass gültig ist
und erst mit einem neuen Reisepass
die Aufenthatlskarte beantragt werden muss?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 29.09.2010 um 13:37:05
 
Aletheia schrieb am 29.09.2010 um 11:04:03:
Verstehe ich richtig,


Genau.

Zitat:
In Deutschland sollen die scheckkartengroßen Ausweise bundesweit in 19 Ausländerbehörden getestet werden. Es handle sich allerdings um einen Versuch, an dem noch keine Antragsteller beteiligt seien, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Der elektronische Ausweis, auf dessen Chip ein Porträtfoto sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert werden, soll die bisherigen Aufkleber im Pass ersetzen. Er soll nach und nach an Ausländer ausgegeben werden, die eine Aufenthaltsgenehmigung neu beantragen oder verlängern lassen wollen. Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass pro Jahr etwa 1,1 Millionen Ausländer die Aufenthaltskarte beantragen.


http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE68H05U20100918
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Antwort #23 - 29.09.2010 um 15:53:35
 
Dankeschön,  Bayraqiano,
jetzt kann ich mit dem Grübeln aufhören.
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Antwort #24 - 29.09.2010 um 16:27:26
 
Ab wann ist denn mit der deutschlandweiten Einführung der ATs im Scheckkartenformat zu rechnen?
Gibt es da schon einen Fahrplan?
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Antwort #25 - 29.09.2010 um 17:23:42
 
Die elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten soll bis zum 1. Mai 2011 eingeführt werden.

Quelle: MIGAZIN - Migration in Germany

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Mick
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Antwort #26 - 06.10.2010 um 15:35:39
 
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Antwort #27 - 20.10.2010 um 15:40:35
 
Mick schrieb am 06.10.2010 um 15:35:39:



Also, es kann noch teuerer werden, als bisher geplant... Smiley
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Antwort #28 - 21.10.2010 um 17:55:27
 
Mono schrieb am 29.09.2010 um 17:23:42:
Die elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten soll bis zum 1. Mai 2011 eingeführt werden.

Nicht bis, sondern ab Mai 2011.
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Antwort #29 - 01.11.2010 um 15:15:30
 
Mick schrieb am 06.10.2010 um 15:35:39:


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703354.pdf

Zitat:
Die durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels veranlassten Gebührenerhöhungen werden in der Aufenthaltsverordnung erfolgen. Die Abstimmung einer entsprechenden Gebührenkonzeption mit den Ländern wurde seitens des Bundesministeriums des Innern bereits eingeleitet. Im Rahmen dieser Abstimmung werden auch die bisher in der Aufenthaltsverordnung geregelten Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen überprüft.
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