Zkai schrieb am 15.09.2010 um 16:45:16:Ja, das steht da vielleicht so. Ist aber absolut illusorisch. Für unsere Kommunen ensteht mal eben ein riesiges Loch alleine durch die von Mick bereits geschilderte Erhöhung der Preise für die Aufenthaltstitel der Bundesdruckerei. Eine lausige Steigerung von etwas mehr als 2.000 %. Bei rund 10.000 erteilten
AE und
NE im Jahr einer größeren
ABH...
Solche Dinge müssen wir aktuell unseren Kämmerern beibringen.
Man soll nicht über die Prozente, sondern über die konkreten Beträge sprechen. Aus dem Entwurf:
"Die Kosten für einen elektronischen Aufenthaltstitel, die an den
Dokumentenhersteller künftig abzuführen sind, belaufen sich nach derzeitiger
Schätzung auf etwa 30 Euro. Die bislang für ein Klebeetikett abzuführenden Kosten
betragen demgegenüber 0,78 Euro."
Ich vermute, dass alle Gebühren
mindestens um 30 Euro erhöht werden, und für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG vielleicht viel drastischer (andernfalls gäbe es keinen Sinn, die entsprechende Höchstgrenze anzuheben). Ich schließe übrigens nicht aus, dass die 30 Euro Gebühr auch für die "gebührenfreie" Zustände eingeführt wird (man hat doch schon die Erfahrung mit dem e-Personalausweis für die 16-jährige). Schauen wir mal, was der Bundesrat sagt.