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Apostille in der Ukraine (Gelesen: 5.634 mal)
jetflyer
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17.08.2010 um 11:39:41
 
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/pdf/pdf__apostille,property=Daten.pd...

Für manchen vielleicht sehr interessant. Ab sofort ist das umständliche Legalisierungsverfahren bei Ukrainischen Urkunden passe´
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Oppelia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 10.11.2011 um 22:11:51
 
Ja hallo,

ja es ist toll dass man jetzt Apostille auch für die UA hat.. leider, habe ich dieses Jahr (2011) eine Vollmacht bei dem deutschen Notar gemacht, damit meine Mutter in der UA emich aus der Wohnung abmelden kann und den Inland-Pass abgeben kann, für das Dauerhafte Bleiben... die  Vollmacht war dann mit Apostille und mit beglaubigter Übersetzung gemacht, es hat ca 15 + 13 + 35= 63 Euro gekostet + versicherter Versand per Post... und was... da in der Passbehörde wurde meiner Mutter gesagt, sie kennen das nicht, sie akzeptieren nur die Vollmacht, wenn Sie beim Konsulat gemacht ist... tja.. zum München ins Konsulat sind fast 4 Std fahrt in eine Richtung... oder mit dem Zug ab 49 (billigste was mal bei der Suche gefunden habe) Bahn-Karte... und das ist nur damit man vor dem Notar sein Unterschrift stellt... und man muss von der Arbeit weg... verliert man Geld... und die Arbeit ist so, dass ich dann nachholen muss.. wird mehr auf mich zukommen... gggg...

Gruß
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Mick
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Antwort #2 - 10.11.2011 um 22:54:20
 
jetflyer schrieb am 17.08.2010 um 11:39:41:
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/pdf/pdf__apostille,property=Daten.pd...

Für manchen vielleicht sehr interessant. Ab sofort ist das umständliche Legalisierungsverfahren bei Ukrainischen Urkunden passe´

Ich kann den Link nicht öffnen. Wenn ich das Ziel speicher, geht
es auch nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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jetflyer
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Antwort #3 - 10.11.2011 um 23:04:26
 
http://www.kiew.diplo.de/contentblob/2749716/Daten/1251344/pdf_apostille.pdf

Die wwebseite ist wohl inzwischen ein bischen umgebaut, aber der Inhalt ist der gleiche:


Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt der Ukraine zum „Haager
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation“ vom 05.10.1961 zurückgezogen. Damit ist dieses Abkommen zwischen
Deutschland und der Ukraine mit Rechtswirkung ab dem 22.07.2010 in Kraft getreten.

Dies bedeutet in der Praxis:
Ukrainische Urkunden, die bei deutschen Behörden verwendet werden sollen,
benötigen ab dem 22.07.2010 eine Apostille (Und deutsche
Urkunden benötigen ebenfalls ab dem 22.07.2010 eine Apostille, um bei ukrainischen
Stellen verwendet zu werden.

Die bis zum 22.07.2010 erforderliche Legalisation durch die deutsche Botschaft Kiew
und die ukrainische Botschaft Berlin ist ab dem 22.07.2010 ersatzlos entfallen. Zuvor
legalisierte Urkunden brauchen aber nicht nachträglich mit einer Apostille versehen zu
werden.

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Antwort #4 - 10.11.2011 um 23:13:25
 
Oppelia schrieb am 10.11.2011 um 22:11:51:
da in der Passbehörde wurde meiner Mutter gesagt, sie kennen das nicht, sie akzeptieren nur die Vollmacht, wenn Sie beim Konsulat gemacht ist... tja


tja, da es sich um eine ukrainische Passbehörde in der UA handelt, wirst du hier im Board wahrscheinlich keine Hilfe bekommen können. Du wirst die Gepflogenheiten in der  UA kennen.


.... der Link oben bezog sich darauf, dass Deutschland nun auch die Appostille auf den UA Urkunden anerkennt (Deutschland hatte ursprünglich den Beitritt der UA dem Haagener Apostilleabkommen nicht anerkannt).
Bei dir ist es gerade andersrum.
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Antwort #5 - 10.11.2011 um 23:26:00
 
Oppelia schrieb am 10.11.2011 um 22:11:51:
leider, habe ich dieses Jahr (2011) eine Vollmacht bei dem deutschen Notar gemacht, damit meine Mutter in der UA emich aus der Wohnung abmelden kann und den Inland-Pass abgeben kann, für das Dauerhafte


Das ist das altbekannte Problem mit der Abmeldung aus dem Inland in osteuropäischen Ländern. Solange dass nicht passiert ist, bekommt man von der AV des Landes fast keine Hilfe, da man als im Inland ansässig gilt. Sei froh dass es mit Vollmacht geht. In anderen Ländern ist persönliches Erscheinen bei der Behörde im Inland erforderlich.
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Antwort #6 - 10.11.2011 um 23:44:11
 
grisu1000 schrieb am 10.11.2011 um 23:26:00:
Solange dass nicht passiert ist, bekommt man von der AV des Landes fast keine Hilfe, da man als im Inland ansässig gilt. 

Bei dem UA Konsulat kann man sich aber auch als in D lebend melden (auch ohne sich in UA abzumelden), diese Bestätigung kommt befristet in den Reisepass ... das kostet was und dann übernimmt das Konsulat auch die Dienstleistung.
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