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Ausreise mit Kleinkind (Gelesen: 2.922 mal)
Themen Beschreibung: HILFE! Kind innerhalb der EU.
Foko
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09.08.2010 um 00:01:10
 
Wir fahren übermorgen nach Dänemark zum heiraten und haben total vergessen uns zu erkundigen wie das mit unserer Tochter, 14 Monate, aussieht.
Brauch ich ne Reisepass für sie wenn ich nach Dänemark ausreise? Weil sie noch keinen hat. Was kann ich morgen noch machen um sie mitzunehmen?
Sie ist Deutsche.

Bin mit den Nerven am Ende Griesgrämig
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birk
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xyz, Rheinland-Pfalz, Germany
xyz
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Antwort #1 - 09.08.2010 um 00:06:50
 
Du gehst zum Bürgeramt deiner Gemeinde, nimmst 13 Euro, ein biometrisches Passbild deines Kindes, ggf. den 2. Erziehungsberechtigten und die Geburtsurkunde vom Kind mit.
Der Kinderreisepass wird dir nach ca. 15 Minuten fertig in die Hand gedrückt.

Die Liste der "Zutaten" oben ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ruf besser vorher noch mal beim Amt an. Wenn der Kindsvater auch das Sorgerecht hat, muss er mit der Ausstellung des Pass einverstanden sein, ggf. reicht auch eine schriftliche Einverständniserklärung.
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"Reisepässe verursachen immer nur ehrlichen Leuten Probleme. Gaunern erleichtern sie bloß die Flucht."
Jules Verne, Reise um die Erde in 80 Tagen
 
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Foko
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Antwort #2 - 09.08.2010 um 00:36:15
 
Oh Gott meiner ist abgelaufen, ich krieg einen nervenzusammenbruch. Gibt es eine Möglichkeit innerhalb eines tages einen reisepass zu kriegen? Als Erwachsener?

Ich kann nicht mehr  weinend
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Saxonicus
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Antwort #3 - 09.08.2010 um 00:46:11
 
Personalausweis genügt in DK.
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Foko
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Antwort #4 - 09.08.2010 um 00:49:13
 
ja aber ich brauch einen einreisestempel für die hochzeit  weinend
und den kriegt man doch nur in den reisepass
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Beppo
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Antwort #5 - 09.08.2010 um 03:37:24
 
Reisepässe von EU-Bürgern werden nicht gestempelt. Wer sollte den Reisepass außerdem Stempeln? Ihr reist innerhalb der Schengenstaaten. Es finden keine Grenzkontrollen mehr statt.

Gruß
Beppo
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Foko
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Antwort #6 - 09.08.2010 um 08:15:21
 
Da steht das drinne:

"Sie müssen bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen mit Visum wenn notwendig, wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind und nicht in einem Schengenehrland gewöhnlich mit legaler erteilte Aufenthaltserlaubnis wohnhaft sind."

Heisst das nur mein Verlobter braucht das und ich nicht? Blick da nicht durch.Also ich bin Deutsche,mein Verlobter Nigerianer mit Aufenthaltserlaubnis.

Heisst das man braucht den Stepmel das man in Europa eingereist ist und nicht in Dänemark?
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Stefan-TR
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Antwort #7 - 09.08.2010 um 08:36:47
 
Foko schrieb am 09.08.2010 um 08:15:21:
Sie müssen bei der Anmeldung einen Einreisestempel [...] vorlegen mit Visum wenn notwendig, wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind 

Du brauchst das also nicht.

Foko schrieb am 09.08.2010 um 08:15:21:
mein Verlobter Nigerianer mit Aufenthaltserlaubnis

Wenn er eine Deutsche AE hat, denn braucht er auch keinen Stempel. Steht doch alles da:

Foko schrieb am 09.08.2010 um 08:15:21:
Sie müssen bei der Anmeldung einen Einreisestempel [...] vorlegen mit Visum wenn notwendig, wenn Sie [...] nicht in einem Schengenehrland gewöhnlich mit legaler erteilte Aufenthaltserlaubnis wohnhaft sind

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Foko
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Antwort #8 - 09.08.2010 um 08:44:44
 
Ach,so. Ich dachte das "wenn sie nicht EU Bürger sind" würde sich aufs Visum beziehen aber den Einreisetempel müssten wir beide vorweisen.

Danke euch vielmals ,danke,danke,danke. So kurz vor der Hochzeit liegen eh alle Nerven blank Durchgedreht
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Saxonicus
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Antwort #9 - 09.08.2010 um 11:55:39
 
Foko schrieb am 09.08.2010 um 08:44:44:
aber den Einreisetempel müssten wir beide vorweisen.

Wo willst Du denn den bekommen ?
Innerhalb der Schengenstaaten gibt es doch überhaupt keine Grenzkontrollen.
Zudem werden Pässe von EU-Bürgern und Pässe von Ausländern mit AE bei der Aus- oder Einreise in den Schengenraum grundsätzlich nicht gestempelt (außer der Grenzbeamte hat keine Ahnung, was ja gelegentlich vorkommen soll).
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Antwort #10 - 12.08.2010 um 11:36:00
 
Hi, ihr.
Ja damit war wohl die Einreise von Auslandern in die EU gemeint.

Bin jetzt in Danemark und alle Papiere sind in Ordnung und morgen heiraten wir  Smiley

Danke euch  Smiley
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Beppo
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Antwort #11 - 12.08.2010 um 20:14:15
 
Saxonicus schrieb am 09.08.2010 um 11:55:39:
Zudem werden Pässe von EU-Bürgern und Pässe von Ausländern mit AE bei der Aus- oder Einreise in den Schengenraum grundsätzlich nicht gestempelt (außer der Grenzbeamte hat keine Ahnung, was ja gelegentlich vorkommen soll).


Diese Aussage ist so nicht ganz korrekt. In Deutschland werden Pässe von Drittausländern, die im Besitz eines Schengenaufenthaltstitel sind, bei der Ein- bzw. Ausreise nicht gestempelt (Ausnahmen wurden von Dir abschließend beschrieben).

Es gibt jedoch andere Schengenstaaten, die den Artikel 10 SGK anders auslegen und die Pässe mit Aufenthaltstitel stempeln. Sie berufen sich auf die Ausschlussklausel des 10 (3) SGK. Dort werden Inhaber eines Aufenthaltstitel nicht genannt.

Die Kommission rät jedoch den Mitgliedstaaten, Pässe mit einem Aufenthaltstitel nicht zu stempeln.

Gruß
Beppo
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Saxonicus
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Antwort #12 - 13.08.2010 um 00:52:00
 
Beppo schrieb am 12.08.2010 um 20:14:15:
Es gibt jedoch andere Schengenstaaten, die den Artikel 10 SGK anders auslegen und die Pässe mit Aufenthaltstitel stempeln. Sie berufen sich auf die Ausschlussklausel des 10 (3) SGK. Dort werden Inhaber eines Aufenthaltstitel nicht genannt. 


In diesen Artikel 10 des SGK ist jedoch nicht ausdrücklich erwähnt, daß der Pass mit einem Aufenthaltstitel (außer Visum) nicht gestempelt wird. Obwohl ansonsten jede Variante angeführt wird.

Insofern ist es mir nicht verwunderlich, daß es (manche) Grenzbeamten mal so und mal so machen.
Deshalb verzeihe ich nun auch dem französischen Grenzer, der seinen Stempel mitten auf die NE gedrückt hat (obwohl er ja eigentlich nur auf den Rand stempeln dürfte).
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Beppo
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Antwort #13 - 13.08.2010 um 13:56:56
 
Moin Saxonicus,

genau der Artikel 10 (3) SGK war die Begründung der anderen Mitgliedstaaten, weshalb sie die Pässe mit Aufenthaltsttiteln stempel. Diese sind in 10 (3) SGK nicht ausdrücklich erwähnt.

In Deutschland wurde der Artikel 10 (1) SGK nach Sinn und Zweck angewandt. Dieser dient insbesondere dem Nachweis der Einhaltung der Bezugszeiträume.

Diese Zeiträume sind jedoch bei einem AT-Inhaber mit Ein- und Ausreisestempeln nicht zu kontrollieren, da sie sich im Schengenraum grundsätzlich (bis zu drei Monaten) frei bewegen können.

Wie schon geschrieben, teilt auch die EU-Kommission diese Auffassung.

Ich kann aber auch die Auffassung der anderen Schengenstaaten verstehen, wenn sie sagen dass AT-Inhaber nicht unter die Befreiungsregel nach 10 (3) SGK fallen.

Gruß
Beppo
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