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Reisen ins nicht-Schengen-Ausland mit Fiktionsbescheinigung (fortbestehend) (Gelesen: 8.874 mal)
Benjamin85
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28.06.2010 um 11:58:49
 
Hallo,

folgende Situation: wir sind kurzfristig innerhalb Deutschlands umgezogen und die Unterlagen konnten noch nicht von A nach B gesendet werden. Somit konnte die bisher bestehende Aufenthaltserlaubnis (auf Basis einer eingetragenen Partnerschaft) nicht sofort verlängert werden.

Nach Ablauf der eigentlichen Aufenthaltserlaubnis (aber innerhalb der 3 Monate gültigen FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG) soll eine Ausreise von München-Spanien-Argentinien erfolgen.

Ebenfalls innerhalb der 3 Monate soll auch die Rückreise von Argentinien-Spanien(inkl. 1 Woche Zwischenstopp)-München erfolgen.

Wie schätzt ihr die Situation ein? Kann diese Reise - ohne realistisches Risiko einer Zurückweisung - so erfolgen? Wissen die spanischen Zöllner über die Regelungen Bescheid?

Ein Termin für die Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis ist auch schon vergeben (für Ende August) und würde nach Rückreise stattfinden. Es haben sich seit Erst-Erteilung des Titels keine Veränderungen ergeben - d.h. die Lebenspartnerschaft und gemeinsame Haushaltsführung bestehen weiter; keine Straftaten zu verzeichnen; keine Sozialleistungen bezogen etc.

Wie schätzt Ihr die Situation ein?

Vielen Dank!
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steini007
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Antwort #1 - 28.06.2010 um 12:25:20
 
Benjamin85 schrieb am 28.06.2010 um 11:58:49:
Wissen die spanischen Zöllner über die Regelungen Bescheid?


Du meinst sicherlich die span. Bundes/Grenzpolizei, denn Zöllner sind nicht vorrangig für die Personenkontrolle, sondern u. a. für die Warenkontrolle zuständig. Zwinkernd

Normalerweise sollte bekannt sein, dass die FB nach § 81 Abs. 4 zur Widereinreise berechtigt.

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Benjamin85
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Antwort #2 - 28.06.2010 um 12:31:53
 
Ja, ich meinte nicht die Zöllner an sich, sondern nur die umgangssprachlich so genannten Damen und Herren in Uniform Zwinkernd

Das heißt es gibt eigentlich nichts zu befürchten?

Gibt es denn eine solide Quelle im Netz, auf der - idealerweise in Englisch oder Spanisch - das § 81 Abs. 4 AufenthG übersetzt wurde...um bei der Einreise "irgendwas" in der Hand zu haben?!
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Daddy
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Antwort #3 - 28.06.2010 um 12:42:53
 
Die Fiktionsbescheinigung wurde durch Deutschland als schengenwirksamer AT gemeldet und im Amtsblatt der EU Nr. C 3 Seite 5 veröffentlicht.

Deutsch

Spanisch

und hier kannst du das Amtsblatt in allen möglichen Sprachen runterladen... Zwinkernd

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Benjamin85
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Antwort #4 - 28.06.2010 um 14:40:36
 
Danke erstmal für den super Link.

Kurz hat mich der Absatz über "- Fiktionsbescheinigung," verwirrt, aber ich vermute der gehört zum darüber liegenden Spiegelstrich?!

Sollte jemand von Euch beim BGS sein, hättet ihr evtl. eine Kontaktnummer des "BGS" von Spanien am Madrider Flughafen?

Am Münchner FH wurde mit schon bestätigt, dass nach §81 Abs. 4 die Aus- und Einreise ok gehen sollte...
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Alacrity
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Antwort #5 - 28.06.2010 um 17:50:04
 
Das Problem wird wohl eher der Wissensstand bei den Mitarbeitern der Flugline sein, ob die den FB-inhaber nach Schengen mitfliegen lassen.
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Ulf
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Antwort #6 - 28.06.2010 um 19:57:12
 
Moin,

Benjamin85 schrieb am 28.06.2010 um 14:40:36:
Sollte jemand von Euch beim BGS sein, hättet ihr evtl. eine Kontaktnummer des "BGS" von Spanien am Madrider Flughafen?


Barajas: http://www.mir.es/MIR/Directorio/Servicios_Perifericos/Cuerpo_Nacional_de_Polici...

Auch webdgp@policia.es könnte gehen.

Flughafenhotline: (+34) 91 321 10 00

Gruß, ULF (nicht beim nicht mehr existierenden BGS)
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Benjamin85
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Antwort #7 - 29.06.2010 um 14:19:25
 
Danke für dei Kontaktinfos. Jetzt heißt sie Bundespolizei oder wie? Sorry für die Ungenauigkeiten... Zwinkernd

Alacrity schrieb am 28.06.2010 um 17:50:04:
Das Problem wird wohl eher der Wissensstand bei den Mitarbeitern der Flugline sein, ob die den FB-inhaber nach Schengen mitfliegen lassen. 


Welche Fluglinienmitarbeiter? Die in Argentinien oder die in Madrid?

Wenn man die spanischsprachige EU-Richtlinie mitgibt, sollte sich dies doch klären lassen, oder wie seht ihr das?
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erne
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Antwort #8 - 29.06.2010 um 17:24:41
 
Benjamin85 schrieb am 29.06.2010 um 14:19:25:
Welche Fluglinienmitarbeiter? Die in Argentinien oder die in Madrid? 

dijenigen, die beim check in und ggf. am gate darauf achten, dass nur Flugpassagiere, die einen AT für das Zielland des FLugzeugs haben, an Bord kommen.
Wenn Ihr von Argentinien aus fliegt, also die in Argentinien.

Du solltest also die Gesetzestexte und Richtlinien besser ausgedruckt beim checkin bei dir haben.
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Antwort #9 - 29.06.2010 um 23:13:18
 
erne schrieb am 29.06.2010 um 17:24:41:
Du solltest also die Gesetzestexte und Richtlinien besser ausgedruckt beim checkin bei dir haben. 


Oder - um ganz sicher zu gehen - dich vor der Reise mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären.
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steini007
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Antwort #10 - 30.06.2010 um 08:24:52
 
Benjamin85 schrieb am 29.06.2010 um 14:19:25:
Welche Fluglinienmitarbeiter? Die in Argentinien oder die in Madrid?

Da Argentinier grundsätzlich visumfrei einreisen dürfen, dürfte es bein Einchecken keine Probleme geben.

Die Grenzpolizei bei der Einreise ins Schengengebiet dürfte mit der FB dann auch keine Probleme bereiten, ist ihnen der die FB als schengenfähigen AT bekannt.
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Antwort #11 - 30.06.2010 um 09:14:04
 
steini007 schrieb am 30.06.2010 um 08:24:52:
Da Argentinier grundsätzlich visumfrei einreisen dürfen, dürfte es bein Einchecken keine Probleme geben.

hä?

Stand irgendwo etwas von argentinischer Staatsangehörigkeit?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 04.07.2010 um 18:16:26
 
Petersburger schrieb am 30.06.2010 um 09:14:04:
hä?

Stand irgendwo etwas von argentinischer Staatsangehörigkeit?


Eigentlich schon. Heimatbesuch in Argentinien. Nicht wörtlich, aber ich werte es jetzt einmal so.

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 03.03.2015 um 22:20:29
 
Daddy schrieb am 28.06.2010 um 12:42:53:
Die Fiktionsbescheinigung wurde durch Deutschland als schengenwirksamer AT gemeldet und im Amtsblatt der EU Nr. C 3 Seite 5 veröffentlicht.

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Hallo Daddy,


leider funktionieren Links nicht mehr. Mich interessiert das Thema auch, da ich auch über eine Fiktionsbescheinigung verfüge. Ich fliege in Urlaub München-Amsterdam-Domenikanische Republik-Amsterdam-München. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn Sie mir Links auf die ensprechende Dokumente schicken würden.

Vielen lieben Dank im Voraus  Smiley
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Antwort #14 - 03.03.2015 um 22:29:53
 
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