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Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland (Gelesen: 2.476 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltsrecht in Deutschland
rufi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland
15.06.2010 um 21:47:24
 
Hallo,
kann mir jemand evtl. weiterhelfen?
Folgende Situation:
Familie aus Kosovo mit zwei Kinder, die Kinder sind hier geboren, waren vor etwa 8Jahren in Deutschland auf Asyl hier. Allerdings wurde Asyl abeglehnt und die Familie ist freiwillig zurück. Die Frau war bereits mit dem 3.Kind schwanger und es wurde aber in Kosovo geboren. Das Kind ist leider behindert. So jetzt wäre meine Frage: Gäbe es eine Möglichkeit, das die Familie nach Deutschland könnte, damit das Kind medizinisch besser versorgt werden kann? Die Familie hat in Kosovo keine finanzielle Möglichkeiten das Kind zur Physiotherapie zu schicken.
Wäre super wenn jemand vielleicht helfen könnte. Danke im voraus.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.06.2010 um 21:54:34
 

Da gibt's wenig Hoffnung zu verbreiten. Vom Voraufent-
halt kann natürlich nichts abgeleitet werden.

Wie sollten die Kosten in D denn getragen werden für
Unterhalt und medizinische Versorgung?

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rufi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.06.2010 um 09:28:40
 
Hätte die Familie noch Chancen sich nochmal auf Asyl zu melden? Evtl. das sie sich dann einen guten Anwalt hier nehmen. Können sie mir einen guten Anwalt für so einen Fall nennen? Wenn Möglich im Raum Nürnberg.
Danke.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 16.06.2010 um 09:50:25
 
rufi schrieb am 16.06.2010 um 09:28:40:
Hätte die Familie noch Chancen sich nochmal auf Asyl zu melden? 

Asyl ist ja wohl kein Wunschkonzert. Lies dir z.B. mal den Wikipedia Artikel durch, um es besser zu verstehen:

Zitat:
Wessen Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen seiner politischen Überzeugung durch einen Hoheitsträger [...], bedroht ist, genießt ein Recht auf Asyl.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.06.2010 um 11:07:02
 
rufi schrieb am 16.06.2010 um 09:28:40:
Hätte die Familie noch Chancen sich nochmal auf Asyl zu melden?


Hi rufi,

Asylgründe liegen doch ganz offensichtlich nicht vor.
Deshalb auch keine Chance !

Deine Bemühungen in allen Ehren, aber stell Dir mal vor, alle
Kranken aus aller Herrenländer kommen zur Behandlung nach
Deutschland und die Sozialversicherungen oder auch Steuerzahler müssen für die Behandlung die Kosten tragen.
Wo wären wir dann ganz schnell ?
Das dies nicht ohne vernünftigen Grund möglich ist, dürfte jedem klar sein.

Möglicherweise gibt es ja ein anderes Land, in dem dies möglich ist ?

B.D.

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