Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Heiraten in Gambia (Gelesen: 61.040 mal)
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten in Gambia
09.06.2010 um 19:23:01
 
Hallo zusammen,

es geht um folgendes: Mein gambischer Verlobter mit dem ich 2 Jahre fest zusammen war ist im Januar 2010 wegen abgelehnt. Asylverfahren abgeschoben worden wir hatten schon vor fast 1 Jahr Unterlagen zur Heirat in Dakar prüfen lassen, diese kamen leider 3 Wochen zu spät (das ganze hat Minate gedauert!). Nun hat er ja eine Einreisesperre und mir bleibt nichts anderes übrig als in Gambia zu heiraten, dort hat er sich schon erkundigt. Ich habe mich auch schon durchgelesen auf der Seite der Deutschen Botschaft Dakar:
Unterschied: Auf der Dakarseite steht das die Brautleute 15 Tage in Gambia zusammen sein müssen, danach erst Heirat und man braucht Ledigkeitsbescheinigung Geburkunde etc....Das Standesamt Banjul sagte meinem Verlobten, es sei nicht nötig das wir die Frist von 15 Tagen einhalten, auch wollen die keine übersetzungen oder prüfung seitens dakar der geburtsurkunde und zeugnis von mir!! ist das zulässig wenn das standesamt das nicht verlangt oder kann uns da die botschaft bei der legalisierung später probleme machen?
Weiters habe ich keine ahnung wwas man bei der heirat in gambia beachten muss, könnt ihr mir da weiterhelfen? ich heirate dort und was muss ich danach alles für schritte tun das die urkunde anerkannt wird? die muss ich dann zur botschaft nach dakar persönlich bringen? und wie läufts dann alles weiter? ich höre immer wieder schauermärchen das dakar probleme macht bei der anerkennung, was meint ihr dazu?

dann noch ne frage zum familiennachzug...wenn geheirat weis ich das die befristung der sperrwirkung beantragt werden muss...dann erst visum stellen..ich bekomme hartz 4 ich kann nur minijobs annehmen da ich meine autistische tochter betreue..die ABH sagte mir als ich danach fragte wenn ich nicht für den kompletten lebensunterhalt aller personen sorgen kann kein familiennachzug, die situation der tochter würde auch nicht berücksichtigt schliesslich kann ich sie ja in ein heim geben und arbeiten, sowas bekam ich da leider zu hören...ich kämpfte auch um eine betretenserlaubnis zur heirat in D diese wurde natürlich nicht genehmigt, so bleibt nur noch der weg nach afrika..ich kämpfe wirklich schon seid fast 1 jahr und bin noch kein schritt weiter nichtmal mein rechtsanwalt kann mir sagen was zu tun ist..ich hoffe das jemand von euch auch so ne erfahrung gemacht hat und mir helfen kann...

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #1 - 09.06.2010 um 19:40:45
 
Die ersten 2/3 deiner Schilderung betreffen ja kein deutsches
(Ausländer-) Recht.

Zum Rest wegen Sicherstellung des LU nach erfolgter Heirat
siehe mal in der ... nach.

Der LU muss eben nicht gesichert sein, da du Deutsche bist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petra01
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #2 - 09.06.2010 um 20:01:18
 
Also ich habe vor zwei Monaten selbst in Banjul geheiratet. Mein Mann hat die Papiere zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin abgegeben und ich bin 4 Tage vor unserer Heirat eingereist, es hat keine Problem gegeben. Für die Hochzeit hatte ich ein Passbild von mir, mein Scheidungsurteil, Geburtsurkunde und das Scheidungsurteil mit Übersetzung.
Mein Mann, er kommt aus Nigeria, lebt aber in Gambia hatte nur seinen Paß und kein Ledigkeitszeugniss, weil es dieses in Nigeria nicht gibt. Jetzt warten wir, dass mein Mann den D1 in Juli besteht und wollen dann das Visa beantragen.
Ich denke, dass wir mit der fehlenden Ledigkeitsurkunde Probleme bekommen, versuchen jetzt schon einmal so etwas ähnliches aus Nigeria zu bekommen.
Ich würde Dir empfehlen, im Vorfeld die für Deinen Mann zu beantragen, weiß aber nicht, ob es so etwas in Gambia gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #3 - 09.06.2010 um 23:52:54
 
hallo zusammen,
vielen dank für eure antworten!
mein verlobter ist auch derzeit in dakar beim A1 er hat auch im Juli die Prüfung.
eine ledigkeitsbescheinigung hat er da diese schon geprüft wurde von der botschaft da wir ja in D. heiraten wollte und er aber leider dann abgeschoben wurde. Er hat auch alles schon dem standesamt gegeben und die haben gesagt wenn wir dann heiraten wollen einfach termin machen, die wollten also nicht mehr als ne kopie unserer pässe, seine kopie der ledigkeitsbescheinigung und von mir ne beitrittserklärung die ich auch schon wieder zurückgefaxt hab...also laut denen können wir dann heiraten sobald ich mal nach Gambia komme...

wie läuft das mit der heiratsurkunde? was muss ich da beachten das das alles richtig ausgestellt ist? müssen wir uns in gambia im heiratsregister oder wie man das nennt eintragen lassen und brauchen da auch nen nachweis etc.?

wäre gut wenn wir irgendwie in kontakt bleiben können, würde mich interessieren wie das bei euch weiter geht.

zum anderen wegen dem Unterhalt: also meine ABH und Standesamt sagen mir jetzt schon immer dauernd wenn ich nachhake das der Lebensunterhalt gesichert sein muss, wie ich jetzt hier lese ist das ja da ich Deutsche bin nicht zwingend erforderlich..kann aber einer besonderen prüfung unterzogen werden und das ganze kann ewig dauern denke ich..

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petra01
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #4 - 10.06.2010 um 06:48:05
 
Hallo Vanessa,
ich freue mich wenn ich Dir ein wenig helfen konnte. Also, wenn Du im Standesamt in Banjul geheiratet hast, bekommst Du dort eine Urkunde mit der mußt Du ein paar Straßen weiter zum Amt für Ausländer und sie wird dort registriert.
Mit der Anerkennung der Urkunde ist das so eine Sache. Ich weiß nicht, was die Botschaft in Dakar für Ansprüche stellt, aber ich hatte im Vorfeld versucht meine Ehe hier in Deutschland Nachbeurkunden zu lassen und diese wollten auch eine Legilisation der Heiratsurkunden. Diese gibt es aber nicht mehr in Gambia, es werden dort keine Urkunden mehr legilisiert. Aber in einem Amshilfeverfahren kann das Standesamt beantragen, das vor Ort die Urkunde überprüft wird, kostet aber ca. 300 Euro und dauert 3 Monate. Deshalb lasse ich es erst einmal, weil wir vorher das Visa beantragen müssen.
Eine Nachbeurkundung in Deutschland ist auch nicht unbedingt erforderlich, aber nützlich.
Mit dem LU kann ich Dir auch nur sagen, was ich hier gelesen habe.
Es würde mich auch sehr freuen, wenn wir im Kontakt bleiben, weil wir doch das gleiche Schicksal haben.
Dann werden sich ja unsere Männer in Dakar zur Prüfung treffen.
Ich fliege im Juli für vier Wochen nach Gambia und wir werden zusammen den Papierkram erledigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #5 - 10.06.2010 um 08:01:29
 
Petra01 schrieb am 10.06.2010 um 06:48:05:
ich hatte im Vorfeld versucht meine Ehe hier in Deutschland Nachbeurkunden zu lassen und diese wollten auch eine Legilisation der Heiratsurkunden. Diese gibt es aber nicht mehr in Gambia, es werden dort keine Urkunden mehr legilisiert. Aber in einem Amshilfeverfahren kann das Standesamt beantragen, das vor Ort die Urkunde überprüft wird, kostet aber ca. 300 Euro und dauert 3 Monate. Deshalb lasse ich es erst einmal, weil wir vorher das Visa beantragen müssen.

Das Amtshilfeverfahren bleibt dir aber nicht erspart, das die HU nicht legalisiert wird. Somit dürfte die Nachbeurkundung keinerlei - oder nur geringe - zusätzliche Kosten mitsichbringen.

Die Originalheiratsurkunde aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen wird man hier in Deutschland nicht so ohne weiteres akzeptieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #6 - 10.06.2010 um 08:02:26
 
Rastababy schrieb am 09.06.2010 um 23:52:54:
wie läuft das mit der heiratsurkunde? 

Es ist gut moeglich, dass die Heiratsurkunde waehrend des FZF Verfahrens auf Verlangen von entweder Botschaft oder ABH eine Pruefung durch einen Vertrauensanwalt durchlaufen muss. Dass ist die von Petra erwaehnte "kostet aber ca. 300 Euro und dauert 3 Monate" Geschichte.

Rastababy schrieb am 09.06.2010 um 23:52:54:
also meine ABH und Standesamt sagen mir jetzt schon immer dauernd wenn ich nachhake das der Lebensunterhalt gesichert sein muss

Solange nicht deine Akte dort schriftlich mit allen Informationen vorliegt, wird man dir nur generelle Auskuenfte geben. In der Regel muss der LU bei Ehepartnern von Deutschen nicht gesichert sein; viele ABH pruefen aber trotzdem nach, weil es ihnen den Aufwand spart nachzudenken ob eine Regelausnahme vorliegt oder nicht.

Mach dir da keine all zu grossen Sorgen. Sobald ihr tatsaechlich etwas beantragt habt, wird der zustaendige Mitarbeiter schon nochmal unter anbetracht der vorliegenden Informationen ordentlich ueber das ganze nachdenken Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Emeka
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 43
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #7 - 10.06.2010 um 15:04:07
 
Also die Überprüfung der Urkunde hat in unserem Fall 700€ gekostet. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 500 und 800€, wen es ein Westafrikanisches Land ist.

Mein Mann kommt aus Niger also auch Westafrika und die Überprüfung dauerte 6 Monate. Die meisten die mir bekannt sind haben zwischen 5 Monaten und einem Jahr gewartet.

Kenne eine Frau wo der Mann aus Senegal 14 Monate warten musste.


Man kann das nicht veralgemeinern, jede Überprüfung ist Einzelfall bezogen. Fakt ist ohne Überprüfung gibt es kein Visum.

Also am besten gleich die Überprüfungsgebühren zahlen um das Verfahren einzuleiten, sonst dauert alles noch länger.

Wünsche euch viel Glück
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #8 - 10.06.2010 um 16:06:23
 
Emeka schrieb am 10.06.2010 um 15:04:07:
Also am besten gleich die Überprüfungsgebühren zahlen um das Verfahren einzuleiten, sonst dauert alles noch länger.

Die Überprüfung kann erst nach der Eheschließung stattfinden und muss von einer deutschen Behörde (ABH oder Standesamt) angeregt werden. Einen eigenständigen Urkundenüberprüfungsauftrag muß die deutsche Behörde nicht akzeptieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #9 - 11.06.2010 um 18:17:15
 
Hallo Petra,
vielen Dank für Deine Antwort! Du konntest mir wirklich schon mal ein Stück weit weiterhelfen. Nun weis ich wenigstens wo ich nach der Heirat hin muss um die Urkunde registrieren zu lassen.
Du sagst man sollte im Vorfeld in Deutschland die Urkunde nachbeurkunden lassen und die können dann wenn ich recht verstanden habe es veranlassen wenn die das wollen das ganze nochmal zu überprüfen über Dakar mit dem Vertrauensanwalt.
Dazu hab ich noch ne Frage: Mir wurde mal von jemand gesagt ich solle am besten mit der Heiratsurkunde gleich nach Dakar fliegen zur Botschaft und die Prüfung selbst veranlassen! Wenn ich Dich richtig verstehe, sagst du das soll ich lieber nicht weil die Botschaft das nicht zwingend macht wenns nicht von Deutschland der AB veranlasst wird, ist das so jetzt richtig?
Dann soll ich also nicht nach Dakar damit sondern erst in Deutschland nachbeurkunden lassen, wo muss ich das dann machen Stanesamt oer AB? Un erst wenn ie en Wunsch äussern lasse ich as über ie nach Dakar zur Prüfung schicken?
Falls ja, heisst as ann also erst wenn die Boscthaft prüft und legalisiert wird es in Deutschland anerkannt? Wenn die prüfen und alles ok ist heisst das das die in Deutschland das somit auf jeden Fall anerkennen oder muss ich mir da noch Sorgen machen das die es immer noch nicht anerkennen?

So wies aussieht plane ich im August in Gambia zu heiraten. Danach wollte ich eben nach Dakar zur Botschaft, weil ich dachte ich muss da auf jeden Fall hin mit der Heiratsurkunde und die Prüfung veranlassen.

Ja unsere beiden Männer haben wohl dann am selben Tag Prüfung womöglich gehen sie auch in den selben Kurs?
Meiner heisst Musa kannst deinen Mann ja mal fragen ob die sich kennen. Und wer weis ob wir uns nicht auch über den Weg laufen in Gambia wenn wir zur selben Zeit dort sind.

Ich denke wir weren sicher beide voneinander erfahren, wann jeder von uns dort unten ist.

Ich kann Dir auch gerne dann mal meine Handynummer von Gambia geben wenns zeitlich hinhaut vielleicht habt ihr ja Lust mit uns unsere Hochzeit zu feiern am Strand. Kenne da jemanden in Gambia der meint er könne am Strand da wo was organisieren mit Trommelspielern.

Ich wünsche euch beiden natürlich auch viel Glück.
Und ich freue mich das wir uns austauschen können.

Liebe Grüsse Vanessa.


An alle anderen: Euch danke ich natürlich auch für alle Informationen und bin froh über jede weiter die ich vielleicht noch von euch bekommen werde! LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petra01
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #10 - 11.06.2010 um 19:40:44
 
Hallo Vanessa,

Nein, eine Nachbeurkundung hier in Deutschland ist nicht zwingend nötig, ich war auch den falschen Weg gegangen. Wir werden jetzt mit unseren Papieren das Visa in Banjul beantragen und von der Botschaft in Dakar die Papiere überprüfen lassen. Dann ist alles an einer Stelle und der Vorgang zusammen. Bei einer Nachbeurkundung hier in Deutschland ist das Problem, dass es auch seine Zeit in Anspruch nimmt und Du wahrscheinlich nicht zeitgleich das Visa beantragen kannst. Außerdem würden dann die doppelten Kosten entstehen.
Also, wir machen es direkt in Banjul und hoffen, dass wir nicht so viele Probleme bekommen.
Ich fliege am 10 Juli und bleibe bis zum 8. August in Gambia.
Wow, Vanesse, ich würde mich sehr freuen, wenn wir auf Eure Hochzeit kommen können, dass wäre wirklich sehr schön. Wir können hier im Kontakt bleiben und kurz bevor ich nach Gambia fliegen, habe ich auch wieder meine gambische Telefonnummer, die können wir dann austauschen.
Ich freue mich sehr, dass wir unser Schicksal teilen können.
Zu meinem Mann, er besucht seinen Deutschkurs in Gambia und nicht im Senegal, aber ich werde ihn fragen, ob er Deinen Mann kennt.
Ganz liebe Grüße schickt Dir
Petra

Änderung:
Folgepost eingefügt


Noch einmal zu Überprüfung der Urkunden. Ich habe die Information, dass es sein kann, das die Urkunden die in Dakar überprüft wurden und für in Ordnung gehalten werden, noch einmal in Deutschland überprüft werden. Das muß aber nicht sein und ich denke, dass muß man abwarten.
Du weißt, die ganze Angelegenheit kostet viel Zeit und Nerven bis man zu Ziel kommt.
LG
Petra

...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 11.06.2010 um 19:55:16 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #11 - 11.06.2010 um 19:59:33
 
Petra01 schrieb am 11.06.2010 um 19:40:44:
Bei einer Nachbeurkundung hier in Deutschland ist das Problem, dass es auch seine Zeit in Anspruch nimmt und Du wahrscheinlich nicht zeitgleich das Visa beantragen kannst. Außerdem würden dann die doppelten Kosten entstehen.

Das ist so nicht richtig. Wenn die Nachbeurkundung in Deutschland nicht gemacht wird riskiert man, dass doppelte Kosten entstehen. Denn im Rahmen der FZF wird es vermutlich zu einer Urkundenpruefung kommen. Danach hat man eine auslaendische Urkunde welche durch den Vertrauensanwalt geprueft wurde. Diese muss in Deutschland nicht akzeptiert werden und jede Behoerde darf, wenn sie will, nochmals eine erneute Pruefung verlangen; es koennen also doppelte Kosten entstehen.

Wird hingegen die Ehe in Deutschland nachregistriert, hat man einmal eine Ueberpruefung durch den Vertrauensanwalt. Danach erhaelt man vom deutschen Standesamt einen deutschen Auszug aus dem Eheregister. Dieser muss von jeder Behoerde anerkannt werden und kann auch fuer die FZF eingereicht werden. Es entstehen keine doppelten Kosten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #12 - 11.06.2010 um 22:08:05
 
danke für eure antworten! bei uns kommt ja noch hinzu  das mein zukünftiger mann wegen abschiebung ne einreisesperre hat, diese kann ja erst nach der heirat beantragt werden zu befristen.
mir ist jetzt einfach unklar aufgrund eurer verschiedenen aussagen was richtig ist.
kann ich den beim standesamt banjul eine 2fache ausfertigung der urkunden verlangen so das ich eine direkt in dakar zur prüfung abgebe und eine in deutschland?

an Petra:
schade ich werde nämlich erst irgendwann anfang august nach gambia gehen und auch das ist noch unsicher, so wird das wahrscheinlich nicht klappen das wir uns sehen.
wenn du möchtest können wir aber auch mal telefonieren und uns so austauschen ist vielleicht besser nd persönlicher als immer nur übers forum. wenn du magst schreib mich doch mal unter meiner email zauberelfe1975@yahoo.de an.

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #13 - 11.06.2010 um 22:32:51
 
Hallo an alle,

ich habe jetzt ein wenig im Inet über die Nachbeurkundung in Deuschland für im Ausland geschlossene Ehen nachgelesen.

Da steht drin, das man nachbeurkunden kann/muss und man dann ausm Deutschen Register einen Auszug bekommt, man kann auch nachträglich in D. Standesamt die Namensführung noch abklären.

Es steht auch dabei das Nachbeurkundungen nur (so jedenfalls Afrika) mit Apostille gemacht werden!

Das würde ja dann heissen, ich MUSS auf jeden Fall die Heiratsurkunde nach Dakar bringen denn nur die überpfüfen das und machen die Apostille/Beglaubigung.

Und erst danach wenn das ok ist kann ich das in Deutschland auch noch nachbeglaubigen lassen.

Der Weg wäre ja dann der:
Heiraten in Gambia - mit Heiratsurkunde und Heiratsregisterauszug nach Dakar - erst nach Prüfung und Beglaubigung in D. Standesamt Nachregistrierung?

Ich sehe eben bei uns nur das Problem mit der Sperrfrist, wo dann unser Anwalt die nachträgliche Befristung beantragt...Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann..also bräcuhte ich die ja in 2facher Ausfertigung einmal für Dakar und 1 für Anwalt....Oder soll ich gleich am besten mit der Urkunde gar nicht erst nach Dakar und alles in einem über meinen Anwalt machen? Leider weis mein Anwalt auch nicht viel über so eine Heirat deshalb muss ich mich auch wo anders zb hier durchfragen.

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petra01
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #14 - 11.06.2010 um 22:49:10
 
Hallo Vanessa,
eine zweite Ausfertigung der Heiratsurkunde bekommst Du in Gambia bei dem Standesamt, kostet ca. 50 Euro, habe mich dort erkundigt.
Welcher der richtige Weg ist, weiß ich auch nicht so genau. Aber wir haben uns jetzt entschieden, dass wir im Juli das Visa vor Ort beantragen und wenn dass durch ist und mein Mann nach Deutschland kommen darf, dann beantragen wir die Nachbeurkundung der Heiratsurkunde.
Habe Deine Mailadresse schreibe Dir dort meine Telefonnummer auf, dann können wir uns besser unterhalten.
Liebe Grüße
Petra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #15 - 11.06.2010 um 22:51:54
 
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann..also bräcuhte ich die ja in 2facher Ausfertigung einmal für Dakar und 1 für Anwalt....Oder soll ich gleich am besten mit der Urkunde gar nicht erst nach Dakar und alles in einem über meinen Anwalt machen?

Die ABH, welche über die Befristung entscheiden soll, wird sich mit der Originalheiratsurkunde nicht zufrieden geben, sondern benötigt eine, die vom VA geprüft wurde. Und dieses Verfahren läuft wieder über die Botschaft.

Wie ich in einem älteren Beitrag entnommen habe, kann der Visumsantrag zur FZF gleichzeitig als Antrag der Befristung der Einreisesperre gewertet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #16 - 11.06.2010 um 23:03:37
 
Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Da steht drin, das man nachbeurkunden kann/muss 

Kann ist richtig, es zwingt dich keiner. Aber wie gesagt, einmal nachbeurkundet, nie wieder Probleme mit einer doofen Urkunde aus einem Problemstaat Smiley

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Es steht auch dabei das Nachbeurkundungen nur (so jedenfalls Afrika) mit Apostille gemacht werden!

Welche Unterlagen mit welchen Voraussetzungen genau verlangt werden klaerst du am besten mit dem Standesamt an deinem Wohnort ab. Die haben ein bisschen freie Hand darin, was sie genau fordern moechten.

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Das würde ja dann heissen, ich MUSS auf jeden Fall die Heiratsurkunde nach Dakar bringen 

Ich glaube du weisst nicht was eine Apostille ist. Es gibt folgende Dinge die man mit einer Urkunde machen kann:
  • Ueberbeglaubigung: Stempel einer uebergeordneten Behoerde des Ausstellerlandes der bestaetigt, dass die Urkunde tatsaechlich von einer untergeordneten Behoerde ordentlich ausgestellt wurde.
  • Apostille: Wird von den Behoerden des Aussteller-Landes angebracht und befreit von der Legalisation. Kann eventuell eine vorherige Uebergeblaubigen voraussetzen. Gibt es nur fuer Staaten die der "Convention de La Haye du 5 octobre 1961" beigetreten sind.
  • Legalistation: Wird von der Botschaft des Empfaengerlandes angebracht. Setzt fuer gewoehnlich eine Ueberbeglaubigung voraus. Wird fuer die Laender gemacht, die dem Haager Uebereinkommen (Apostille) nicht beigetreten sind. Jedoch nicht fuer Problemstaaten.
  • Urkundenpruefung: Verfahren fuer Problemstaaten in welchem ein "Vertrauensanwalt" auf dubiosem Wege eine Urkunde ueberprueft. Wird von inlaendischen Behoerden des Empfaengerstaates angefordert, welche den Auftrag zur Ueberpruefung an die Botschaft im Ausstellerland weitergeben.

Bei Urkunden aus einem Problemstaat kommt also weder eine Apostille noch eine Legalisation infrage. Lediglich die Pruefung durch den Vertrauensanwalt. Diese kannst du aber nicht selbst veranlassen, lediglich eine Deutsche Behoerde (etwa ABH bei FZF oder Standesamt bei Nachregistrierung) macht das. Bevor die Ueberpruefung angeleiert wird, kann eventuell eine Ueberbeglaubigung verlangt werden. Du hast also mit Dakar nichts zu tun.

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Und erst danach wenn das ok ist kann ich das in Deutschland auch noch nachbeglaubigen lassen.

Nein, du bringst die Urkunde plus alle anderen Dinge die das Standesamt haben will zum Standesamt. Das veranlasst dann alles weitere. Sobald die Pruefung fertig ist bekommt ihr vom Standesamt einen deutschen Registerauszug. Diesen gibt ihr der Botschaft beim FZF Antrag ab.

Rastababy schrieb am 11.06.2010 um 22:32:51:
Ich sehe eben bei uns nur das Problem mit der Sperrfrist, wo dann unser Anwalt die nachträgliche Befristung beantragt...Dazu brauche ich ja denke ich auch die Heiratsurkunde damit er die einreichen kann

Die Befristung koennt ihr nach der Heirat sicherlich auch mit einer Kopie der Urkunde beantragen. Im Schreiben gebt ihr z.B. an, dass die Ueberpruefung durch das Standesamt veranlasst wurde und der deutsche Registerauszug nach Abschluss nachgereicht wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #17 - 17.06.2010 um 00:56:25
 
Hallo alle,

vielen Dank für die antworten, hat mir wirklich weitergeholfen dann kann ich mir ja den weg nach dakar sparen!

Ich verstehe aber immer noch meine AB in Fellbach nicht. Ich hatte mit denen neulich ein Gespräch wegen des Lebensunterhaltes. Denen liegt alles vor das ich meine Tochter betreue (Autismus) und ich deswegen Hartz 4 beziehe...hier im Forum wurde ich ja oft darauf hingewiesen das bei uns eben nicht der Lebensunterhalt gesichert sein muss da ich Deutsche bin (steht ja auch alles da)...trotzdem haben die gesagt er könne nur herkommen wenn mir jmd eine verpflichtung für 3 jahre abgibt und das ganze haben die jetzt ausgerechnet es müsste sich jemand mit um die 46 000 verpflichten und dort hinterlegen. Kann sowas sein? Steht doch hier im Forum klar und deutlich der Unterhalt muss nicht gesichert sein! Was kann ich dagegen tun? Ich habe Sorge das ich heirate und die darauf beharren und ich dann verheiratet bin und meinen Mann nie mehr zurückbekomme! Bin jetzt echt am überlegen ob ich das Risiko eingehen soll...was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #18 - 17.06.2010 um 07:12:03
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 00:56:25:
es müsste sich jemand mit um die 46 000 verpflichten und dort hinterlegen. Kann sowas sein? 

Ich habe noch nie gehört, dass jemand für die FZF einen Geldbetrag und vor allem in dieser Höhe hinterlegen muß. Auch besteht immer ein Unterschied zwischen dem was die ABH jemanden gesagt hat und wie sie dann im Visumsverfahren entschieden hat.

Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 00:56:25:
Steht doch hier im Forum klar und deutlich der Unterhalt muss nicht gesichert sein! Was kann ich dagegen tun? 

Wenn das Visums im Zuge der FZF aufgrund fehlender Sicherung des LU abgelehnt wird, müßte dagegen geklagt werden.

Dass du nach der Heirat deinen Mann nie mehr zurück bekommst, würde ich zwar nicht so sehen, könnte aber ein sehr sehr langer Weg mit viel nervenaufreibenden Aktionen werden. Die Entscheidung hierzu mußt du alleine treffen. Einen Ratschlag von dritter Seite zu geben bringt dich sicherlich nicht weiter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #19 - 17.06.2010 um 07:57:54
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 00:56:25:
es müsste sich jemand mit um die 46 000 verpflichten und dort hinterlegen. 


In diesem Zusammenhang sollte auch mal über die Abschiebekosten (sind vom Abgeschobenen zu zahlen) nachgedacht werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jbjgirl
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #20 - 17.06.2010 um 10:12:44
 
Hallo,
ich habe letztes Jahr in Banjul geheiratet. Wir sind mit der Original-Hochzeitsurkunde eine Straße weiter zum eintragen gegangen. Danach musste ich leider wieder sofort nach Hause fliegen. Die Urkunde hatte ich dabei, die habe ich dann hier übersetzen lassen und meinem Mann wieder zurück geschickt, da er sie ja beim Visumsantrag gebraucht hat. Ich habe die hier übersetzten lassen, weil wenn man noch einmal Kopien oder ähnliches für andere Ämter braucht, das hier einfach schneller geht weil man vor Ort ist.
Wir haben die Urkundenüberpüfung bis heute nicht gemacht! Weder die ABH noch die Botschaft wollten diese von uns haben, da Gambia zur Zeit ein Land mit unsicheren Urkundenwesen ist und daher eine Legalisation bzw. Apostollie im Ermessen der jeweilen Behörde ist. Beide haben darauf verzichtet, da es sonst in die Länge gezogen worden wäre mit dem ganzen Verfahren.
Beim Standesamt wurde unsere Ehe mit der Ausländischen Urkunde eingetragen, allerdings nicht in dem dt. Register, da laut Standesbeamte wir das auch nicht machen müssen. Somit haben wir kein Familienbuch, das sich aber nächstes Jahr bei der Geburt unseres ersten Kindes ändern wird. Der Standesbeamte hatte uns nämlich gesagt, das bei Geburt automatisch ausgestellt wird. Und da jede Behörde hier in Dt. die Ausländische Urkunde ohne weiters akzeptiert hat, werden wir die Überprüfung wohl nie machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #21 - 17.06.2010 um 10:23:18
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:12:44:
Und da jede Behörde hier in Dt. die Ausländische Urkunde ohne weiters akzeptiert hat, werden wir die Überprüfung wohl nie machen. 

Da wäre ich mir nicht allzu sicher.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
jbjgirl
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #22 - 17.06.2010 um 10:35:33
 
Und welche Behörde sollte jetzt noch Probleme machen, da wir alle durch haben??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #23 - 17.06.2010 um 11:59:28
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:35:33:
Und welche Behörde sollte jetzt noch Probleme machen, da wir alle durch haben??

Nun gut, das mag in Euren Fall so sein, allerdings sollte man das nicht generalisieren und glauben oder darauf hoffen, daß es immer und bei jeden so sein muß.

Zudem weißt Du auch nicht was zukünftig, z.B. bei Geburt eines Kindes passieren kann. In Deutschland obliegt es dem Ermessen einer jeden Behörde, inwieweit sie eine ausländische Urkunde anerkennt oder auf einer Urkundenüberprüfung besteht.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #24 - 17.06.2010 um 12:15:35
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:12:44:
Beim Standesamt wurde unsere Ehe mit der Ausländischen Urkunde eingetragen, allerdings nicht in dem dt. Register, da laut Standesbeamte wir das auch nicht machen müssen. Somit haben wir kein Familienbuch, das sich aber nächstes Jahr bei der Geburt unseres ersten Kindes ändern wird.

Irgendetwas verwechselst du bei deiner Erklaerung definitiv. Ein Familienbuch gibt es in Deutschland seit Anfang 2009 nicht mehr, somit werdet ihr auch keines bekommen. Und wenn das Standesamt eure Ehe nicht nachregistriert hat; habt ihr dann vielleicht lediglich den Familienstand im Einwohnermelderegister geandert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #25 - 17.06.2010 um 12:23:50
 
Stefan-TR schrieb am 17.06.2010 um 12:15:35:
Ein Familienbuch gibt es in Deutschland seit Anfang 2009 nicht mehr, somit werdet ihr auch keines bekommen. 

Ein Familienbuch bekam man auch vor 2009 nicht, sondern nur eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Leider wird das Familienbuch allzu oft mit dem Stammbuch verwechselt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #26 - 17.06.2010 um 12:36:54
 
jbjgirl schrieb am 17.06.2010 um 10:35:33:
Und welche Behörde sollte jetzt noch Probleme machen, da wir alle durch haben?? 

Spätestens nach der Geburt kommen neue Behörden hinzu, wie z.B. Familienkasse, Elterngeldstelle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #27 - 17.06.2010 um 16:34:09
 
Hallo zusammen,

ich glaube auch so langsam das alles im Ermessen der jeweiligen Behörde bestimmt wird, die einen sind da strenger als die anderen und ich bin wohl leider an meinem Ort an eine strengere geraten. Ich werde wohl das Risiko eingehen müssen zu heiraten und dann anbwarten ob bei späterem Antrag der FZF immer noch auf diese Verpflichtungserklärung beharrt wird. Ich habe da einen guten Bekannten der sich überlegt mir zumindest mit den Abschiebekosten zu helfen, die Rechnung hierzu ist allerdings noch nicht fertig, es fehlen immer noch 2 Rechnungen der Polizei in Belgien. Allerdings kann mir keiner mit einer Verpflichtung für unseren Lebensunterhalt über drei Jahre hinweg helfen mit einer solchen risen Summe wie die AB bei mir verlangt. Dann bleibt mir am Ende nichts anderes übrig als zu klagen, wie hier schon erwähnt wurde! In meinem Fall ist es eben leider so das die AB schon jetzt sieht das ich aufgrund meiner autistischen Tochter in den kommenden Jahren nicht richtig arbeiten kann und eben auch nicht sicher ist das mein zukünftiger Mann schnell eine Arbeit bekommt, in solchen Fällen werden die wohl kaum jemand reinlassen wenn sicher ist das wir weiterhin ALG 2 beziehen müssen. Auf den Vorschlag: Ich beantrage nichts für meinen mann beim Amt, aber ich selbst und die Tochter müssen eben ALG 2 beziehen gingen die auch nicht ein da wir dann eine Bedarfsgemeinschaft wären und der LU aller Personen gesichert sein muss. Eigentlich habe ich gehofft die Problematik meiner Tochter würde berücksichtigt doch gerade das Gegenteil war der Fall.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #28 - 17.06.2010 um 16:43:38
 
nochmal zur Heiratsurkunde:
wenn ich jetzt alles hier von euch zusammenfasse ist der richtige weg:
1.) Heirat in Gambia: Heiratsurkunde drauf achten das stempel  und unterschrift drauf sind
2.) eine strasse weiter registrieren lassen und auszug verlangen
3.) zurückreisen nach Deutschland und die Heiratsurkunde zusammen mit dem registerauszug beim standesamt abgeben
4.) die urkundenprüfung veranlasst dann das standesamt bzw AB selbst über Dakar (ich soll es nicht selbst nach dakar bringen).
HOffe ich hab es jetzt richtig zusammengefasst.

zu jbjgirl:
wenn ma ein gemeinsames kind hat und das kind dann deutsch ist hat der mann dann nicht automatisch ein dauerhaftes bleiberecht weil er recht hat bei seinem kind zu sein?
in solch einem fall muss der LU soweit ich von meinem bekannten weis auch nicht unbedingt gesichert sein, er hat hier ein kind und hat seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund dem kind (wenn er mir das richtig gesagt hat). so höre ich von vielen das es mit kind einfacher ist......
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #29 - 17.06.2010 um 16:55:50
 
Zunächst dürfte es wichtig sein, nach der Eheschließung die Befristung der, nach der Abschiebung erfolgten lebenslangen Einreisesperre zu beantragen.

Obwohl die Wiedereinreise nicht unbedingt von der vollständigen Begleichung der Abschiebekosten  abhängig gemacht werden kann, dürfte es sich gut machen, wenn zumindest ein Teil der bestimmt nicht unerheblichen Kosten schnellstens beglichen wird. Der Rest kann dann, in Absprache mit der ABH, sicherlich in Raten abgestottert werden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #30 - 17.06.2010 um 16:59:28
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 16:43:38:
3.) zurückreisen nach Deutschland und die Heiratsurkunde zusammen mit dem registerauszug beim standesamt abgeben
4.) die urkundenprüfung veranlasst dann das standesamt bzw AB selbst über Dakar (ich soll es nicht selbst nach dakar bringen).

Nummer 3) ist die "Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister". Dein Standesamt kennt sich damit aus. Und ja, falls es eine Urkundenprüfung moechte, dann wird es eine solche veranlassen, alle notwendigen Unterlagen von dir einfordern und zur Botschaft schicken.

Sobald das fertig ist bekommst du von deinem Standesamt einen deutschen Auszug aus dem Eheregister welcher ueberall problemlos anerkannt wird. Diesen Auszug koennt ihr bei der Botschaft fuer das FZF Verfahren einreichen.

Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 16:43:38:
wenn ma ein gemeinsames kind hat [...] in solch einem fall muss der LU soweit ich von meinem bekannten weis auch nicht unbedingt gesichert sein

Bei dem Ehemann einer Deutschen muss der LU ebenso in der Regel nicht gesichert sein. Die ABH wird keine VE verlangen.

Unabhaenig von Kind oder Ehefrau muss jedoch die Befristung einer Einreisesperre beantragt werden, denn andernfalls kann man kein Aufenthaltsrecht ausueben, da man nicht einreisen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #31 - 17.06.2010 um 17:56:03
 
Wie weis ich eigentlich ob der/die Standesbeamte/in befugt ist uns in gambia zu trauen? Habe eben gehört das es bei einer möglichen Urkundenprüfung der Heiratsurkunde auf 3 wichtige Sachen ankommt:
1.) Echtheit des Stempels
2.) Echtheit der Unterschrift
3.) ob der oder die Standesbeamte/in befugt war uns zu trauen
sollte punkt 3 nicht der fall sein so ist die urkunde ungültig und er darf nicht mehr nach deutschland.

Wie soll ich denn wissen ob die beim standesamt befugt sind?
In so einem Land wie Gambia vertraue ich da nämlich nicht sofort.

Falls mein Standesamt eine Urkundenprüfung veranlasst, wisst ihr was man da ausser der heiratsurkunde vorzulegen hat? Muss zb mein gambischer Mann Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung und Kopie beglaubigt vom reisepass mit allen Übersetzungen?

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #32 - 17.06.2010 um 19:44:25
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 17:56:03:
Falls mein Standesamt eine Urkundenprüfung veranlasst, wisst ihr was man da ausser der heiratsurkunde vorzulegen hat? Muss zb mein gambischer Mann Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung und Kopie beglaubigt vom reisepass mit allen Übersetzungen?

Das ist immer sehr spezifisch fuer jeden Einzelfall sowei in Bezug auf das involvierte Standesamt und die involvierte Botschaft. Frage am besten mal bei deinem lokalen Standesamt nach; sage denen einfach du wirst in Gambia heiraten und moechtest die Ehe dann nachregistrieren lassen. Welche Unterlagen brauchst du, worauf musst du achten, werden sie eine Urkundenueberpruefung fordern?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #33 - 17.06.2010 um 21:16:22
 
Das Standesamt wird auf jeden Fall eine Urkundenprüfung fordern das habe ich schon dort gesagt bekommen.
Die Sperrfrist würde laut AB auf die niedrigste Zeit befristet werden sobald wir verheiratet sind und alle Voraussetzungen (eben in meinem Fall die Verpflichtungserklärung) erfüllen.
Die Heiratsurkunde muss auf jeden Fall ins deutsche übersetzt werden, bevor diese Prüfung vom Standesamt über Dakar dann veranlasst wird. Die Frage ist nur wie das dann mit der FZF ist. Demnach müsste ich ja mit der Heiratsurkunde nach Deutschland und erst übersetzen lassen, zu meinem Standesamt und die veranlassen die Prüfung über Dakar...Kann mein zukünftiger Mann dann schon wärend dessen also zeitgleich die FZH beantragen zb im Verbindungsbüro Banjul oder muss abgewartet werden bis die Urkunden geprüft sind und erst danach den Antrag auf FZH stellen?
Da ja seine Sperrfrist erst nach der Heirat verkürzt werden kann, kann er ja nicht ganz zeitgleich umgehend nach der Heirat die FZH stellen, sondern ich muss das dann von Deutschland aus erstmal veranlassen. Erst wenn wir wissen wie die Sperrfrist verkürzt wurde und auf welches Datum kann er ja erst den Antrag FZH stellen weil er ja sonst eh nicht einreisen dürfte, ist das richtig?
Wenn diese dann verkürzt ist und mein Standesamt die Prüfung veranlasst könnte er doch dann wärend der Prüfung schon FZH stellen und denen mit angeben das die Urkunde vom Standesamt auch schon zur Prüfung weggeschickt hat oder? Dann wäre ja der ganze Vorgang beieinander.
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #34 - 17.06.2010 um 23:42:58
 
Rastababy schrieb am 17.06.2010 um 21:16:22:
Da ja seine Sperrfrist erst nach der Heirat verkürzt werden kann, kann er ja nicht ganz zeitgleich umgehend nach der Heirat die FZH stellen, sondern ich muss das dann von Deutschland aus erstmal veranlassen.

Theoretisch koennte er das schon, der Antrag auf FZF sollte auch indirekt als Antrag auf Aufhebung der Sperre gelten. Aber da die Ueberpruefung der Heiratsurkunde ja eh ein bisschen Zeit braucht, macht es doch so:
  1. Nach der Heirat bringt ihr die Urkunde ins Standesamt zum nachregistrieren.
  2. Gleichzeitig beantragt dein Mann bei der ABH die Aufhebung der Sperre. Dazu kann er ja eine Kopie der uebersetzen Urkunde beilegen und hinweisen, dass das Original aktuell in der Ueberpruefung ist.
  3. Sobald beides fertig ist beantragt ihr die FZF welche dann problemlos klappen sollte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #35 - 18.06.2010 um 23:14:15
 
Die Nachbefristung der Sperrwirkung wird mein Rechtsanwalt beantragen sobald wir geheiratet haben. Eben dann wenn ich die Heiratsurkunde vorweisen kann, genau.
Habe mir das so gedacht das wenn ich in Gambia geheiratet habe schonmal mit meinem Mann in Banjul beim Verbindungsbüro der Botschaft das Formular FZH, Zusatzfragebogen und Antrag Aufenthalsgenehmigung hole, die will ich dann zusammen mit meinem Mann ausfüllen und er unterschreibt. Ich würde die Anträge dann mit nach Deutschland nehmen und zusammen mit der Urkunde meinem Rechtsanwalt überlassen, der soll das dann alles als Antrag nach Dakar übersenden. Eine zweite Ausfertigung der Heiratsurkunde würde ich meinem Standesamt abgeben und die würden ja dann die Prüfung der Urkunde über Dakar veranlassen. Ich würde dann quasi eine Heiratsurkunde zum Standesamt bringen die veranlassen die Urkundenprüfung. Und die Anträge FZH, Aufenthaltsgestattung und Zusatzbogen zusammen mit der andern Ausfertigung der Heiratsurkunde gebe ich den Rechtsanwalt. Der soll dann den Antrag auf Befristung der Sperrwirkung bei meiner AB stellen, wenn das dann befristet wird könnte er doch dann die Anträge FZH etc. an die Boschaft schicken mit dem Vermerk Sperrfrist wurde verkürzt auf...(evtl. mit Nachweis) und dem Vermerk Heiratsurkunde wurde beim Standesamt abgegeben und Prüfung veranlasst..wäre das so ok?
Ich weis das mein Mann persönlich vorsprechen muss und seinen reisepass vorlegen, das könnte er doch dann im Verbindungsbüro Banjul machen und denen sagen das alle Unterlagen über meinen Anwalt nach Dakar geschickt werden oder ist es zwingend nötig das er dann die Anträge im Verbindungsbüro selbst abgibt und ich die gar nicht erst nach Deutschland mitnehmen soll?
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #36 - 19.06.2010 um 10:54:00
 
Rastababy schrieb am 18.06.2010 um 23:14:15:
oder ist es zwingend nötig das er dann die Anträge im Verbindungsbüro selbst abgibt und ich die gar nicht erst nach Deutschland mitnehmen soll

Ich sehe keinen Vorteil darin, dass du die Formulare durch die Welt traegst. Die Befristung der Sperrwirkung kann euer Anwalt auch so beantragen; dazu braucht es kein Formular.

Und sobald die Sperre dann befristet ist geht dein Mann mit den Formularen, Unterlagen und seinem Pass und seinem persoenlichen Erscheinen ganz normal zur zustaendigen Auslandsvertretung (ob man das im Verbindungsbuero oder in Dakar macht fragt ihr am besten direkt dort nach) und beantragt dort die FZF.

Das Formular zusammen mit ihm auszufuellen ist aber trotzdem eine gute Idee. Es ist naemlich ein sehr verwirrendes Formular Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #37 - 20.06.2010 um 22:50:09
 
vielen dank. dann werde ich also wenn ich in gambia geheiratet habe mit ihm das verwirrende formular schon mal ausfüllen. wenn dann die sperrwirkung befristet wurde kann er die anträge dann im verbindungsbüro oder in dakar abgeben.
das kann er dann auch schon machen wärend die heiratsurkundenprüfung in dakar noch läuft oder?
wichtig ist nur das die sperrwirkung befristet wurde bevor er diese abgibt? LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #38 - 24.06.2010 um 17:32:48
 
Hallo zusammen,

ich war heute nochmal bei meinem Standesamt in Fellbach und habe mich informiert was man beim Heiraten in Gambia beachten muss, die Standesbeamtin konnte mir mal zumindest die Sorge nehmen wegen der Anerkennung. Sie hat gesagt wenn ich in Banjul nach gambischem Recht heirate und die Heiratsurkunde echt ist muss ich mir bei der Prüfung keine Sorgen mache, da wir ja eh schon wissen, das mein zukünftiger Mann nicht verheiratet ist (Ledigkeitsbescheinigung wurde ja beim Versuch noch in D. zu heiraten befreit) und auch seine Geburkunde als echt bestätigt wurde. Die Standesbeamtin hat gemeint das es nunmal so ist das über 90% der Fälle oft gefälscht sind (falsche Identität, Heiratsurkunde gekauft usw.). Darüber muss ich mir also keine Gedanken mehr machen, das wird sicher gut gehen.

Zum Lebensunterhalt habe ich auch nochmals gefragt und ihr gesagt was die Ausländerbehörde mit der Verpflichtung fordert. Ich habe ihr gesagt das ich hier über das Forum Infos bekommen und gelesen habe wo steht das im Regelfall der LU bei Zuzug zu Deutschen nicht gesichert sein muss, darauf sagte sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden, sie meinte der LU muss auf jeden Fall gesichert sein, wenn das so stimmt kann ich nur hoffen das mein Bekannter sich entscheiden wird uns zu helfen, denn angeblich sieht es doch so aus das er sonst nicht nach Deutschland darf, und auch später hat sie gemeint für die weiteren Aufenthaltsstempel muss er gesichert sein sonst könne die Ausweisung drohen, natürlich werde ich zusammen mit meinem mann alles mögliche tun das er Arbeit findet aber eine Garantie gibt es nicht. Nun weis ich nicht ob die Behörden da einem nur Angst einjagen wollen oder ob das wirklich so derart verschärft worden ist das gerade zb ich als noch alleinerziehende Mutter mit kranker Tochter die nunmal nicht in Vollzeit arbeiten kann keine Chance hat deswegen ihren Mann nicht mehr zu bekommen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #39 - 24.06.2010 um 18:13:29
 
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:
sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden, sie meinte der LU muss auf jeden Fall gesichert sein, wenn das so stimmt kann ich nur hoffen das mein Bekannter sich entscheiden wird uns zu helfen, denn angeblich sieht es doch so aus das er sonst nicht nach Deutschland darf, und auch später hat sie gemeint für die weiteren Aufenthaltsstempel muss er gesichert sein sonst könne die Ausweisung drohen

Das ist schlichtweg falsch. Wenn die SB meint, der LU müsse gersichert sein, dann möge sie freundlicherweise die entsprechende Gesetzesstelle zitieren.

Solange die eheliche LG mit dir geführt wird und er sich auch nicht straffällig macht, kommt es auch bei ungesicherten LU nicht zu einer Ausweisung.

Die Antwort auf deine Frage gibst du dir selber:
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:
da einem nur Angst einjagen wollen 


"Verschärft" wurde es nur durch die sog. Regelausnahme, die aber bei dir nicht zutrifft.

Geht die Sache trotzdem entspannt an und läßt euch nicht von falschen Aussagen irritieren. Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #40 - 24.06.2010 um 20:07:10
 
Rastababy schrieb am 24.06.2010 um 17:32:48:
Zum Lebensunterhalt habe ich auch nochmals gefragt [...], darauf sagte sie das wäre früher mal so gewesen aber das sei jetzt verschärft worden

Es ist generell keine so gute Idee, wenn du deinem Standesamt auslaenderrechtliche Fragen stellst. Die Mitarbeiter dort sind Experten auf ihrem Gebiet; sie bekommen vermutlich auch durch Ueberschneidungen ein bisschen was von der ABH mit. Aber die Standesbeamtin trifft keine auslaenderrechtlichen Entscheidungen und muss fuer den Rat den sie dir gibt auch nicht einstehen. Insofern bringt dich eine solche Frage genau so viel weiter, wie wenn du deinem Barmann eine auslaenderrechtliche Frage stellst Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #41 - 25.06.2010 um 11:55:17
 
Meine Ausländerbehörde hat mir das so gesagt mit der VE und gesichertem Lebensunterhalt das Standesamt hat es nur nichmal bestätigt.
Aber wenn ihr der Meinung seid die versuchen einem nur Angst einzujagen dann glaube ich das mal.
Natürlich versuchen die mit allen Mitteln keinen reinzubekommen der evtl. noch ne zeit lang auf Sozialhilfe angewiesen ist und es kommt mir auch so vor als würden die mir das ganze ausreden wollen. Aber dankk eurer Unterstützung und Aussagen gebe ich nicht auf, ich will auf jeden Fall heiraten, ob nun mit ider ohne Hilfe meines Bekannten und hoffe das alles noch mal gut wird.
Vielen dank für eure unterstützung.
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #42 - 26.06.2010 um 13:04:35
 
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mal ne Frage zu den Abschiebekosten. Die Rechnung ist wohl bald fertig und es werden sicher um die 5000 Euro sein. Ist es möglich das ich Ratenzahlung vereinbaren kann und wenn ja in welcher Höhe? Hat jmd von euch Erfahrungen damit? Ist es möglich das eine Familienzusammenführung auch klappt wenn in Raten bezahlt wird oder ist die Voraussetzung das die bezahlt sind bevor er wieder einreisen darf? Bzw. ist die Wirkung der Sperrbefristung abhängig ob beglichen ist oder kann die auch heruntergesetzt werden wenn man in Raten zahlt?
LG und schönes WE!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #43 - 26.06.2010 um 13:13:53
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 13:04:35:
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mal ne Frage zu den Abschiebekosten. Die Rechnung ist wohl bald fertig und es werden sicher um die 5000 Euro sein. Ist es möglich das ich Ratenzahlung vereinbaren kann und wenn ja in welcher Höhe? Hat jmd von euch Erfahrungen damit? Ist es möglich das eine Familienzusammenführung auch klappt wenn in Raten bezahlt wird oder ist die Voraussetzung das die bezahlt sind bevor er wieder einreisen darf? Bzw. ist die Wirkung der Sperrbefristung abhängig ob beglichen ist oder kann die auch heruntergesetzt werden wenn man in Raten zahlt?
LG und schönes WE!


Er kann natürlich jederzeit Ratenzahlung beantragen (oder Du mit Vollmacht). Wählt selbst die Raten so, dass Ihr sie auf jeden Fall regelmäßig und zuverlässig überweisen könnt – wenn mehr Geld übrig ist, kann er ja auch zwischendurch einen Betrag abzahlen.

Denkt immer daran, dass er mit dem richtigen Kassenzeichen / Aktenzeichen, klarem Absender etc. überweist und Ihr einen Beleg habt.

Wenn es gute Gründe für ein Visum (Ehepartner / Kind) gibt, kann die Befristung der Sperre nicht von der letzten Rate abhängig gemacht werden. Es kommt dann meistens ein Bescheid mit Bedingung: Wenn bis dann und dann mindestens ein Drittel oder die Hälfte bezahlt ist, dann wird befristet...

Am besten ist, er fängt unabhängig von allen diesen Bescheiden mit der Abzahlung an. Selbst wenn hinterher der Bescheid nicht zu Eurer Zufriedenheit ausfällt, ist es bei einem eventuellen Gerichtsverfahren ein Pluspunkt, wenn regelmäßige und pünktliche Ratenzahlungen in der Akte stehen und erkennbar ist, dass Ihr im Rahmen Eurer Möglichkeiten alles versucht habt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #44 - 26.06.2010 um 14:22:39
 
ich habe mir hier die ganzen Posts mal durchgelesen,
keine Ahnung warum hier ständig über das deutsche Standesamt diskutiert wird.
wenn ihr in Gambia heiratet und dein Mann danach bei der dortigen deutschen Botschaft die FZF beantragt, dann wird lediglich die hier zuständige ABH involviert,
das Standesamt hier wird nicht involviert, die haben mit eurer FZF nichts zu tun

wenn dein Mann hier ist, dan könnt ihr zum Standesamt hier in D gehen, müsst es aber nicht, wenn ihr nach gambischem Recht verheiratet seid, dann seid ihr es auch hier,  wäre eure Ehe nicht rechtmässig, dann wären sowohl die Botschaft als auch ABH nicht in der Lage der FZF zuzustimmen.
Dann würdest du ja für diese Behörden als unverheiratet gelten, und als solcher kannst du natürlich kein FZF erhalten.
Mach dir also keinen Kopf wegen dem Standesamt hier, heiratet und stellt Antrag auf FZF bei der Botschaft und gut ist.
LU muss in deinem Fall [color=#ff0000]nicht
gesichert sein.[/color]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #45 - 26.06.2010 um 14:46:08
 
gut ok, danke für den tip. die rechnung ist noch nicht fertiggestellt ich hake aber nächste woche mal beim regierungspräsidium nach und das dann weiter in regelmässigen abständen.
sobald mir die rechnung vorliegt beantrage ich ratenzahlung.
sollte dem nicht zugestimmt werden, könnte ich eben anfangen monatlich zum 1. pünktlich ne rate zu zahlen und hebe meine kontoauszüge gut auf und ziehe das dann immer von der gesamtsumme ab.
allerdings lebe ich ja von hartz 4 und 2 minijobs, mehr als 50 euro im monat zu zahlen wäre mir gar nicht möglich.
mir wurde eben vom ausländeramt gesagt die befristen erst wenn die summe ganz bezahlt wurde.
ich werde dann aber trotzdem die ratenzahlung weitermachen, wie du schon gesagt hast und meinen rechtsanwalt dafür einschalten, wenn nicht befristet wird weil die summe eben nicht bezahlt werden kann auf einen schlag.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #46 - 26.06.2010 um 14:54:40
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 14:46:08:
gut ok, danke für den tip. die rechnung ist noch nicht fertiggestellt ich hake aber nächste woche mal beim regierungspräsidium nach und das dann weiter in regelmässigen abständen.
sobald mir die rechnung vorliegt beantrage ich ratenzahlung.
sollte dem nicht zugestimmt werden, könnte ich eben anfangen monatlich zum 1. pünktlich ne rate zu zahlen und hebe meine kontoauszüge gut auf und ziehe das dann immer von der gesamtsumme ab.
allerdings lebe ich ja von hartz 4 und 2 minijobs, mehr als 50 euro im monat zu zahlen wäre mir gar nicht möglich.
mir wurde eben vom ausländeramt gesagt die befristen erst wenn die summe ganz bezahlt wurde.
ich werde dann aber trotzdem die ratenzahlung weitermachen, wie du schon gesagt hast und meinen rechtsanwalt dafür einschalten, wenn nicht befristet wird weil die summe eben nicht bezahlt werden kann auf einen schlag.



Aber frag den Rechtsanwalt auch, wie Eure Chancen sind.

Urteile dazu, dass die ABH mit dem Visum nicht warten darf, bis alles bezahlt ist, beziehen sich auf Leute, die schon verheiratet sind oder sogar schon Kinder haben – besonders Kinder können nach Meinung der Gerichte nicht warten.

Solange Ihr nicht verheiratet seid, sind die Chancen nicht so gut. Das Geld, dass Du Deinem Rechtsanwalt bezahlst (statt es für die Begleichung der Abschiebekosten zu verwenden), verzögert dann das Visum zusätzlich. Das musst Du Dir genau überlegen.

Wenn das Regierungspräsidium Zinsen nimmt, wirst Du mit 50 Euro im Monat gerade die Zinsen bezahlen, aber dem eigentlich Ziel kaum näher kommen. Und denk daran: Es sind seine Schulden, nicht Deine.

Ansonsten hast Du Recht: Wenn die Abrechnung der Abschiebekosten da ist und Du das Kassenzeichen / Aktenzeichen hast, kannst Du sofort 50 Euro überweisen. Der Antrag zur Ratenzahlung kann parallel laufen, Du musst nicht auf eine Antwort warten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #47 - 26.06.2010 um 15:38:34
 
ja, da sprichst du sowas an mit dem anwalt. ich habe da schon einige hunderte hineingesteckt. damals als er noch da war hatte ich den anwalt eingeschaltet in der hoffnung man könne die abschiebung verhindern weil unsere heirat kurz bevorsteht - fehlschlag - danach gings dann weiter als ich bescheid vom olg hatte, die hoffnung der betretenserlaubnis - auch fehlschlag - leider konnte ich nicht vorausahnen das das ganze nicht klappt hätt ich das gewusst hätt ich mir den anwalt gespart und jetzt schon ne summe von 1000 euro gespart.
gemeinsame kinder haben wir leider keine, ich habe eine autistische tochter aber er ist ja nicht der vater, somit haben wir keine gemeinsamen kinder und können das auch nicht als grund nehmen das es schneller gehen muss. wenn alles klappt heirate ich in gambia im august und bin dann ab 20. august wieder hier und gehe mit der urkunde sofort zum standesamt das die die prüfung veranlassen und beantrage auch die befristung der sperrwirkung parallel dazu sobald ich die abschiebekostenrechnung habe und mit der ratenzahlung beginne. wegen dem nicht gesicherten lebensunterhalt in der sache werde ich dann doch noch mal den anwalt benötigen, falls er deswegen kein visum bekommen wird, aber bis das ganze soweit ist vergehen ja noch einige monate bis ich mal weis was sache ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #48 - 26.06.2010 um 15:49:09
 
Das ist ein guter Plan.

Die Befristung muss er beantragen (oder Du mit Vollmacht).

Ihr müsst aber klar und deutlich besprechen: Bei 50 Euro im Monat und 5000 Euro Abschiebekosten (so Deine bisherigen Infos) soll die Sperre nach der Ankündigung der ABH bis 2018 dauern. Selbst wenn er dann die Befristung für März 2011 beantragt und Ihr Euch mit der ABH (oder mit Hilfe des Gerichts) in der Mitte einigt, ist das eine sehr lange Fernbeziehung.

Such auf jeden Fall bis Ende des Jahres mal Urteile dazu, vielleicht gibt es hier im Forum auch noch Mitglieder, die Dir den einen oder anderen Link zeigen können.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #49 - 26.06.2010 um 16:01:08
 
ohje das sind ja keine guten aussichten. ich dachte wenn man bereit ist und püntlich raten bezahlt dann wird die sperrbefristung trotzdem heruntergesetzt, ist die befristung nun also doch abhängig davon wie viel man schon bezahlt hat..ich bekomme ja leider auch keinen kredit. ich hatte mal ein angebot eines bekannten mir das vorzustrecken aber im moment sieht es doch eher so aus als würde er es eher nicht machen. da ich ja jetzt alles für die reise und heirat brauche fange ich bei 0 an zu sparen wenn ich zurück bin aus gambia. wenn ich wenigstens die hälfte zusammenhätte aus eigenen ersparnissen und evtl hilfe von freunden und der familie die mir vllt was leihen dann wären die chancen doch sicher besser oder? muss mir bis dahin mal gedanken machen, was ich tun kann..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #50 - 26.06.2010 um 16:12:29
 
Du hast immer mehrere Wege:

1) Du heiratest, er beantragt die Befristung.
2) Du kennst die Kosten (Kostenbescheid).

Du beginnst die Ratenzahlung.

1) Du kannst einzelne Positionen der Kostenaufstellung angreifen, wenn da was unlogisch ist, vielleicht senkt das die Gesamtkosten.

2) Du kannst 2011 oder 2012 zu Job und Geld kommen, oder jemanden finden, der hilft.

3) Er kann gegen eine Befristung mit der Bedingung "erst alles bezahlen" Widerspruch einlegen oder gleich klagen (bzw. Du mit Vollmacht), das richtet sich nach dem Bundesland.

Verfolge immer mehrere Möglichkeiten. Ich meinte ja nur: Ihr müsst Euch beide klar darüber sein, dass es eventuell auch nach der Heirat noch eine längere Zeit der Trennung gibt.

Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:01:08:
ich dachte wenn man bereit ist und pünktlich Raten bezahlt dann wird die Sperrbefristung trotzdem heruntergesetzt.


Du hast doch selbst geschrieben, dass Deine Ausländerbehörde Dir bereits gesagt hat, dass sie auf vollständige Zahlung besteht. Du weißt also: "heruntergesetzt" wird gar nichts. Ihr müsst darum kämpfen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #51 - 26.06.2010 um 16:24:02
 
ja, mir ist bewusst das das ganze verfahren sowieso noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Meine AB hat gemeint, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind und der Lebensunterhalt gesichert evtl durch eine Verpflichtungserklärung (die ich ja nicht haben werde) dann würden Sie die Befristung sofort heruntersetzen und er könnte nach der Urkundenprüfung und dem Visum schon nächstes Jahr wenn alles gut geht zurückkommen.
Da ich ja die Voraussetzungen nicht erfüllen kann wird ds ein harter Weg, zumal ich ja weis das ich für unsere Lebensunterhalt nicht ganz selbst aufkommen kann ich muss Hartz 4 beziehen. Meine autistische Tochter bedarf ständiger Begleitung und Betreuung von mir. Das habe ich auch schriftlich vom Jugendamt, also mit fester Arbeit wird das die nächsten jahre nichts, habe immer nur Minijobs die ich in der Schulzeit verrichten kann. Wegen des Lebensunterhalts haben mir ja hier schon viele geschrieben das das so nicht ganz stimmt was die AB sagt und ich dagegen klagen könnte.
Wenn das so richtig ist, dann hängt es hauptsächlich an den Abschiebekosten und da muss ich eben selbst einen Weg finden und darum kämpfen. Ich habe nun auch Pflegegeld beantragt und es kommt auch im September jemand von der Barmer der das ganze bewertet darauf muss ich halt auch noch warten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #52 - 26.06.2010 um 18:47:33
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:24:02:
Meine AB hat gemeint, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind und der Lebensunterhalt gesichert evtl durch eine Verpflichtungserklärung (die ich ja nicht haben werde) dann würden Sie die Befristung sofort heruntersetzen 

Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:24:02:
Wegen des Lebensunterhalts haben mir ja hier schon viele geschrieben das das so nicht ganz stimmt was die AB sagt 


Jetzt klingt die Geschichte mit dem LU schon ein bisschen anderst. Der Familiennachzug darf wie du ja hier schon erfahren hast nicht von der Sicherung des LU abhaengig gemacht werden. So wie du es oben beschreibst klingt es aber so, als ob die ABH eine unterschiedlich lange Befristung vornehmen moechte, je nachdem ob der LU gesichert ist oder nicht.

Ob das ein legales Vorgehen ist oder nicht kann ich dir leider nicht sagen. Die ABH hat einen gewissen Spielraum was die Befristung angeht; darf aber auch nicht ohne Grund all zu sehr davon abweichen wie andere ABHs in aehnlich gelagerten Faellen befristen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #53 - 26.06.2010 um 20:23:58
 
Ja, ich glaube du hast recht. Die AB sieht ja anhand meines Falles mit meiner Tochter das ich noch lange nicht richtig arbeiten gehen kann und daher auch eben keine Aussicht da ist auf gesicherten Lebensunterhalt, es ist ja auch davon auszugehen das mein Mann auch nicht sofort Arbeit finden zumal er ja auch noch die Integrationskurse machen muss und da evtl. auch nicht in Vollzeit arbeiten kann. Die sehen eben das gerade in meinem Fall, die Aussicht auf einen gesicherten LU nicht da ist.
Ich habe eher darauf gehofft, das die AB die Umstände mit meiner Tochter berücksichtigt, aber gerade das Gegenteil ist der Fall. Deswegen wahrscheinlich auch das Verlangen der VE.
Ob das so richtig ist wie die das vorhaben weis ich auch nicht. Da bleibt mir dann nichts anderes übrig als wenn es soweit ist zu widersprechen und ggf klage einzureichen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #54 - 26.06.2010 um 20:41:41
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 20:23:58:
Ob das so richtig ist wie die das vorhaben weis ich auch nicht. Da bleibt mir dann nichts anderes übrig als wenn es soweit ist zu widersprechen und ggf Klage einzureichen.


Noch gibt es ja genau nichts.
Du hast gefragt: Wenn er einen Antrag einreichen würde, wie wäre das dann... Und jemand von der ABH hat gesagt, wir werden das wohl so beantworten...

Aber:
Ihr müsst ja erst mal heiraten,
dann muss er den Befristungsantrag stellen, und zwar mit einer möglichst ausführlichen Begründung,

- und dann erst kann die ABH überlegen, beurteilen, antworten. Und mit dieser Antwort könnt und müsst Ihr Euch dann ernsthaft auseinandersetzen.

Ruhig bleiben, systematisch vorgehen, vielleicht ist die ernsthafte ABH-Antwort auf den richtigen Antrag dann doch ganz anders als die unverbindliche Prognose zwischen Tür und Angel.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #55 - 27.06.2010 um 13:32:58
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:24:02:
ja, mir ist bewusst das das ganze verfahren sowieso noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Meine AB hat gemeint, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind und der Lebensunterhalt gesichert evtl durch eine Verpflichtungserklärung (die ich ja nicht haben werde) dann würden Sie die Befristung sofort heruntersetzen und er könnte nach der Urkundenprüfung und dem Visum schon nächstes Jahr wenn alles gut geht zurückkommen.


Wie bereits von anderen angedeutet: Nach der Eheschließung ist auf Antrag eine Neubefristung fällig. Mag sein, daß es ohne Regelung der Abschiebekosten (und sei es per Ratenzahlungsvereinbarung) da etwas Zeitzuschlag gibt, aber die ABH darf nicht ablehnen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #56 - 28.06.2010 um 18:04:47
 
Hallo zusammen,

ich bin heute einen Schritt weitergekommen was die Abschiebekosten betrifft. Und ich bin jetzt zumindest etwas erleichtert. Habe heute mit dem Regierungspräsidium telefoniert die Rechnung wir diese Woche an mich geschickt, die Höhe beträgt "nur" 1644 Euro, keine 5000 oder mehr wovon das Standesamt ausging. Mir wurde gesagt das natürlich die Nachbifristung abhängig davon entschieden wird ob bezahlt wurde oder nicht und auch von der Ausländerakte.
Ich werde jetzt sehen das ich ab Rechnung einen festen Betrag vllt 100 Euro überwise monatlich und will sehen ob ich mir bei Freunden und Familie noch was leihen kann sozusagen als Anzahlung und dann weiter in Raten. Die Sperrbefristung beantrage ich ja dann sowieso erst wenn geheiratet wurde und bis dahin schaue ich was ich machen kann.
Zur Ausländerakte wurde mir gesagt das bisher nichts bekannt ist bzw ein Grund vorliegt warum nicht befristet werden kann, sprich es ist nicht bekannt das er schlimme Straftaten begangen hat etc. wird aber bei Antrag noch genau geprüft.

LG VAnessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #57 - 02.07.2010 um 18:17:09
 
Hallo zusammen,

habe gestern die Rechnung der Abschiebekosten erhalten, ich konnte mir das Geld leihen und habe den gesamten Betrag ans RP überwiesen.
Ich hoffe nun das nach unserer Heirat auf die kürzmöglichste Zeit befristet wird wenn wir den Antrag dann stellen.
Jetzt ist nach der Heirat nur noch das mit der Urkundenprüfung zu bewältigen und da hoffe ich auch das alles gut geht, und er danach das Visum zur FZ stellen kann.
Am Montag und Donnerstag hat er seine A1 Prüfung hoffe das er sie bestehen wird.
Wegen der VE sieht es eher so aus das mein Bekannter das nicht übernehmen wird, auch verständlich bei einer solchen Unsumme über 3 Jahre. Trotzdem lasse ich mich nicht unterkriegen und wie ihr schon gesagt habt, erstmal Antrag auf Visum stellen wenn alles andere ok ist, und dann sieht man weiter was die AB macht und ob geklagt werden muss wegen dem ungesicherten LU.
Nun wünsche ich euch allen ein schönes WE LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #58 - 02.07.2010 um 18:29:05
 
Rastababy schrieb am 02.07.2010 um 18:17:09:
Wegen der VE sieht es eher so aus das mein Bekannter das nicht übernehmen wird, auch verständlich bei einer solchen Unsumme über 3 Jahre. 

Bei einer Heirat in Gambia mit anschließender FZF bedarf es keiner VE zur Einreise nach Deutschland. Wer das verlangt, handelt eindeutig wider der aktuellen Gesetzeslage
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #59 - 02.07.2010 um 23:28:22
 
Rastababy schrieb am 02.07.2010 um 18:17:09:
Wegen der VE sieht es eher so aus das mein Bekannter das nicht übernehmen wird, auch verständlich bei einer solchen Unsumme über 3 Jahre

steini007 schrieb am 02.07.2010 um 18:29:05:
Bei einer Heirat in Gambia mit anschließender FZF bedarf es keiner VE zur Einreise nach Deutschland.


Und solltet Ihr in Deutschland heiraten wollen, gilt eine abgegebene VE automatisch nur bis zur Eheschliessung, da ab da dann ein anderer Aufenthaltszweck/Status deines Mannes vorliegt.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #60 - 03.07.2010 um 00:58:23
 
Hallo,

ok, der Betretenserlaubnis wurde ja nicht zugestimmt trotz begleichung der abschiebekosten, somit kann ich also nur in gambia heiraten und danach den antrag zur sperrbefristung stellen. die Ab beharrt nach wie vor darauf das vor antragstellung zur FZ der LU gesichert sein muss bzw VE vorliegen muss sonst würde die FZ abgelehnt werden, letztendlich trifft die entscheidung doch die Botschaft in dakar oder? beim antrag FZ wird ja aber auch gefragt wovon der LU bestritten wird wenn da dann Hartz4 drinsteht, kann dann die FZ nicht verweigert werden? Ich erziele nur einkommen über minijob ca 150 euro und kindergeld 180 euro, der rest ist alles vom arbeitsamt. LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #61 - 03.07.2010 um 07:56:13
 
Rastababy schrieb am 03.07.2010 um 00:58:23:
die Ab beharrt nach wie vor darauf das vor antragstellung zur FZ der LU gesichert sein muss bzw VE vorliegen muss sonst würde die FZ abgelehnt werden, letztendlich trifft die entscheidung doch die Botschaft in dakar oder? 

Die letztendliche Entscheidung trifft die Botschaft, die ABH wird aber um Zustimmung gefragt. Mach dir aber jetzt erst mal keine Sorgen. Solange kein schriftlicher Antrag auf dem Tisch liegt kann dir die ABH viel erzaehlen. Sobald dann der richtige Antrag da ist wird der zustaendige Sachbearbeiter hoffentlich nochmal richtig nachdenken bevor er sich mit einer schriftlichen Ablehnung eine Klage ins Haus holt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #62 - 04.07.2010 um 15:02:36
 
Stefan-TR schrieb am 03.07.2010 um 07:56:13:
Sobald dann der richtige Antrag da ist wird der zustaendige Sachbearbeiter hoffentlich nochmal richtig nachdenken bevor er sich mit einer schriftlichen Ablehnung eine Klage ins Haus holt.


Er holt durch Zustimmungsverweigerung dem Auswärtigen Amt eine Klage beim VG Berlin ins Haus, zu der die ABH beizuladen ist.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #63 - 06.07.2010 um 13:47:23
 
Hallo zusammen,

ich möchte Euch die erfreuliche Nachricht übermitteln, das mein Mann gestern die A1 Prüfung in Dakar überstanden hat, er hat es geschafft mit 81% und Note gut.
Jetzt sind wir wieder einen Schritt weitergekommen und ich bin sehr froh darüber.

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #64 - 08.07.2010 um 16:15:03
 
Hallo zusammen,

ich war heute aufm Standesamt und habe mir mein Ehezeugnis abgeholt für die heirat in gambia.
habe denen auch erzählt das die AB auf diese Verpflichtungserklärung beharrt.
Die Standesbeamtin hat gemein wenn ich zurück bin mit der Heiratsurkunde und die Anträge gestellt sind und die das immer noch verlangen, sollte ich doch einen termin beim oberbürgermeister ausmachen und ihm meine lage mit meiner tochter schildern und erklären das es ein härtefall ist und nicht an meiner faulheit liegt das ich keiner geregelten arbeit nachgehen kann.
Die meinten das der OB evtl. einen Einfluss haben könnte auf die Entscheifung der Behörde, da bei mir kein Regelausnahmefall vorliegt und man so versuchen könne das ganze ohne eine klage hinzubekommen, die dann evtl. noch 2 jahre oder länger dauern kann.
Was meint ihr dazu? Würdet ihr das an meiner Stelle bevor einer Klage dann versuchen?
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #65 - 08.07.2010 um 16:21:42
 
Rastababy schrieb am 08.07.2010 um 16:15:03:
Würdet ihr das an meiner Stelle bevor einer Klage dann versuchen?

Wie schon mehrfach geschrieben wurde, sollte erst die Heirat stattfinden, dann die Antragsstellung für das Visum erfolgen ...
und dann kannst du weiter nachdenken, was besser ist.

Mittlerweile drehst dich verstärkt im Kreis und das Pferd immer wieder von hinten aufzuzäumen bringt dich sicherlich keinen Schritt nach vorne, sondern blockiert deine positive Denkweise und das Wesentliche im Moment. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #66 - 12.07.2010 um 14:53:24
 
Hallo zusammen,

jetzt stehe ich nochmal vor einem problem und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mein Verlobter ist im moment noch in Dakar sollte aber diese Woche nach Gambia zurückreisen (Zertifikat hat er ja jetzt).

Das Problem ist folgendes:
Wir hatten ja versucht eine Betretenserlaubnis zu stellen bei der Botschaft Dakar dazu musste er seinen Reisepass hinterlassen, sprich der liegt noch bei der Botschaft.
Die Ausländerbehörde hat uns letzte Woche mitgeteilt das nicht genehmigt wird. Er bekommt also kein Heiratsvisum für Deutschland.
Ich habe jetzt meinen Flug für 3. August gebucht - 17. August wir wollen ja nun in der Zeit in Banjul heiraten. Er muss also ganz schnell nach Banjul reisen und einen Heiratstermin ausmachen.
Die Botschaft warum auch immer rückt den Pass nicht heraus wir wissen nicht warum, er war schon mehrfach dort immer wieder bekam er nur eine Aukunft der Rezeption das sie ihm den Pass nicht herausgeben können, an einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin (wo der Pass liegt) bekam er nicht.
Wir wissen nicht warum das so ist, vielleicht müssen die das Visum noch ablehnen und das dauert?!
Er braucht doch aber den Reisepass um nach Banjul zu reisen und für das Standesamt oder??
Oder reicht da seine Identity Card (Personalausweis) um von Dakar nach Banjul zu reisen?
Und was ist mit der Heirat, das Standesamt braucht doch den Reisepass auch von ihm das wir heiraten können oder genügt da auch sein Personalausweis?
Wir machen uns nun sorgen das diese ganze Heirat daran scheitert weil die Botschaft den Reisepass nicht herausrückt.

Hoffe ihr könnt mir da eine Auskunft geben Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #67 - 12.07.2010 um 15:01:31
 
Auf die Frage weiß ich nichts,

aber:

  • Eine Betretungserlaubnis beantragt er, wenn er eine Sperre hat und "eigentlich" nicht kommen darf. Die wird normalerweise abgelehnt.
  • Ein Heiratsvisum beantragt er, wenn er KEINE Sperre hat, und das wird vergleichsweise häufig gegeben.


Eine abgelehnte Betretungserlaubnis sagt überhaupt nichts über die Chancen eines Visums aus.

Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #68 - 12.07.2010 um 16:14:06
 
hallo,
ja das ist mir klar, er hat ne sperre und die betretenserlaubnis ist abgelehnt. somit bekommt er auch kein visum laut ab da ja hierfür die zustimmung der AB benötigt wird die abgecshoben hat.
es steht für mich fest jetzt das ich in gambia heirate im august.

meine frage war nur die, wie kommt er an den reisepass? Da die botschaft ja nicht herausgeben will...
und falls die noch nicht herausgeben: kann er ohne reisepass von dakar nach banjul reisen?
Kann er in Banjul heiraten ohne reisepass und nur mit identitiy card oder ohne reisepass keine heirat möglich?
LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #69 - 12.07.2010 um 16:58:01
 
Rastababy schrieb am 12.07.2010 um 16:14:06:
Kann er in Banjul heiraten ohne reisepass und nur mit identitiy card 

Diese Frage wird dir wohl nur das Standesamt beantworten können.

Ich sage einfach ja, dass für die Heirat auch eine ID-Card ausreichen müßte, da nicht jeder inländische Heiratskandidat einen Reisepass zum Heiraten vorlegen kann.

Reisepässe werden i.d.R. ja nur bei Ausländsreisen benötigt, nicht aber um sich bei inländischen Behörden zu legitimieren. Da reicht auch eine ID-Card.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #70 - 12.07.2010 um 18:15:41
 
Rastababy schrieb am 12.07.2010 um 16:14:06:
...
meine frage war nur die, wie kommt er an den reisepass? Da die botschaft ja nicht herausgeben will
...


Hast du mal versucht freundlich mit der Botschaft Kontakt (Telefon) aufzunehmen weges des Reisepasses?

Vielleicht liegt ja nur irgendein Missverständnis vor.

Liebe Grüße

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #71 - 14.07.2010 um 00:09:51
 
Hallo,

man kommt ja nur an die Zentrale die können gar nichts sagen das problem ist zum Glück jetzt gelöst er hat den Pass bekommen aber erst nachdem der Anwalt aufgefordert hat.

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #72 - 14.07.2010 um 12:35:29
 
Bei Reisen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union braucht dein Mann keinen Reisepass.
Frag also deinen Mann, ob die beiden Länder Mitglied der Union sind.
Zum Heiraten reicht die ID Card, die entspricht unserem Personalausweis.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #73 - 15.07.2010 um 18:44:59
 
Hallo,

das mit dem Reisepass hat sich ja jetzt erledigt, danke für eure Infos.
Ich war heute nochmals bei meiner AB und habe denen nun die Karten auf den Tisch gelegt, ihnen gesagt das für mich keiner eine Verpflichtung abgeben kann. Habe denen auch gesagt das ich alles mir mögliche in zusammenarbeit mit dem jugendamt versuche zumindest eine teilzeitarbeit zu bekommen, zu berücksichtigen dabei das meine tochter nach ihrer therapie jetzt wers zum 20.8. in meinen haushalt zurückkehrt und sie sich erst wieder einleben muss. ich habe denen auch gesagt das ich gegen eine negativempfehlung an die botschaft wegen ungesichertem LU klage einreichen werde, schliesslich kömpfe ich um meinen mann. Und siehe da ganz plötzlich sagt man mir, gesicherter LU wäre gut aber auch ohne sei ein zuzug zu deutschen möglich, plötzlich sagte man mir sie würden keine negativempfehlung geben und man schiebt jetzt alles auf die botschaft. es heisst jetzt nicht die AB entscheidet über das visum sondern alleine die botschaft die bekommt ja dann gesagt das ich ungesicherten LU habe bzw ich muss ja nachweis hartz 4 beilegen und es sei denen ihre ermessenssache.

ist das so jetzt richtig? kann die botschaft also visum wg ungesichertem LU verweigern?
Man muss ja zum Visa Nachweise LU beifügen, muss wohl dann meinen hartz4 bescheid beilegen? und eben meinen minijob.
wenn ich gar nichts beilege wird das wohl genauso negativ oder noch negativer bewertet denke ich.

lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #74 - 15.07.2010 um 19:00:26
 
Der Nachweis des LU ist in deinem Fall KEINE Ermessenssache.
Da bei dir keine Regelausnahme vorliegt, hat die ABH kein Recht auf LU Nachweis.

Weder ABH noch Botschaft dürfen in deinem Fall wegen Hartz IV ablehnen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #75 - 16.07.2010 um 11:53:38
 
Hallo,

gut danke. Dann mache ich mir jetzt mal nicht so viele Sorgen.
Habe mich gestern auch nochmal genau informiert was ich machen muss.
Erstmal Heiraten in Gambia, mein Mann muss dann nach meiner Abreise nach Dakar den Antrag FZ zusammen mit der Beantragung auf Befristung der Sperrwirkung abgeben. Mir wurde gesagt das kann er selbst schreiben dazu bräuchte ich keinen Anwalt. Er soll das in Dakar abgeben und die senden das dann alles in einem Vorgang meiner AB.
Mir wurde gesagt das wenn die Sperrbefristung aufgrund und im Zusammenhang FZ gestellt wird dann ist die neue AB zuständig bei mir wo er zuzieht und nicht mehr die alte die abgschoben hat, das hoffe ich auch das das richtig ist.
Die Heiratsurkunde lasse ich in D. übersetzen gebe dem Standesamt ab und die leiten nach Dakar weiter, somit wäre dann der ganze Vorgang zusammen und dann heisst es ein paar Monate abwarten.

Ich hoffe wenn der ganze Vorgang sprich Prüfung Urkunde, Antrag FZ und Antrag Sperrfrist beisammen ist das es alles in einem Vorgang bearbeitet wird und nicht nacheinander sonst würden ja noch Jahre vergehen wenn für jeden Antrag hintereinander 6 Monate lang bearbeitet wird.

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #76 - 16.07.2010 um 12:01:31
 
Welche Ausländerbehörde für die Befristung zuständig ist, wird gelegentlich in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Er sollte (oder Du mit Vollmacht) einfach den gleichen Antrag an beide schicken. Normalerweise soll die "neue" entscheiden, aber die "alte" soll zustimmen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #77 - 21.07.2010 um 12:50:27
 
Hallo,
könnt ihr mir helfen mit dem Befristungsantrag. Die AB hat gesagt mein Mann soll den dann in Gambia schreiben und mir mitgeben.
Wie können wir diesen schreiben bzw was müssen wir da rein schreiben?

Infos:- er wurde am 18.01.2010 nach gambia abgeschoben, - wir werden die ehe am 5. august 2010 in banjul schliessen.., - wir werden die sperrbefristung im rahmen einer familienzusammenführung stellen und gemeinsam mit FZ Antrag wird er alles in dakar abgeben und die leiten dann alles an die AB weiter.

Kann man das so schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die eingetretene Sperrwirkung vom 18.01.010 (Abschiebung) nachträglich zu befristen.
Begründung: Ehe geschlossen am 5. 08.2010, Familienzusammenführung.
MfG,....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #78 - 22.07.2010 um 11:44:06
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #79 - 22.07.2010 um 16:22:31
 
Hallo zusammen,
heute bekam ich ein Schreiben meines Rechtsanwaltes.
Es geht nun schon wieder um den LU, ich weis ihr habt mir alle gesagt das der LU bei Zuzug zu deutschen nicht gesichert sein muss. Nun schreibt der mir aber die Gesetze seien geändert, es hört sich also so an das ich NIE eine Chance hätte meinen Mann zurück zu bekommen.

Seht mal bitte hier den Ausschnitt seines Schreibens:



Was die Familienzusammenführung betrifft, so empfehle ich Ihnen sowohl der Ausländerbehörde, die künftig zuständig ist, als auch der deutschen Botschaft in Gambia einen Beleg über die vorhandene Wohnung (z.B. Mietvertrag) vorzulegen. Für die Familienzusammenführung empfehle ich Ihnen, einen künftigen Arbeitgeber für Ihren künftigen Ehemann ausfindig zu machen. In gleichartigen Fällen habe ich mit Aussicht auf Erfolg die Bescheinigung eines künftigen Arbeitgebers vorgelegt, aus der hervorgeht, dass dieser bereit ist, den künftigen Ehemann nach Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis einzustellen. Hierdurch könnten Sie wenigstens eine kleine Chance auf erfolgreichen Familiennachzug bekommen. Lediglich der Gute Wille, in Zukunft arbeiten zu wollen, reicht nicht aus, um einen künftig gesicherten Lebensunterhalt glaubhaft zu machen.

Was meint ihr denn dazu?? Wenn der Rechtsanwalt recht hat bekomme ich meinen Mann nicht mehr zurück.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #80 - 22.07.2010 um 16:34:45
 
Hi Rastababy,

darf man fragen ob das ein "Internetanwalt" (zB. frag-einen-...) war?

Kann das schreiben ehrlich gesagt nicht nachvollziehen... der Mietvertrag ist für die ABH, die regelt dass dann mit der Botschaft, und wie so oft gesagt, ohne Regelausnahme braucht der LU nicht gesichert zu sein.

Oder was könnte den Anwalt bzw. die ABH dazu bringen, von einer regelausnahme auszugehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #81 - 22.07.2010 um 16:41:18
 
Nach den Informationen die du hier preisgegeben hast, kann bei dir keine Regelausnahme vorliegen.

Keine Ahnung wie dein Anwalt dazu kommt, das du LU nachweisen sollst.

Frag ihn mal ob er jemals zuvor mit Aufenthaltsrecht beschäftigt war.
Es macht nicht den Anschein
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #82 - 22.07.2010 um 16:49:11
 
Schick ihm doch mal den link hier zu deinem thread.
Vielleicht ist er ja lernfähig (und die ABH dazu).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #83 - 22.07.2010 um 17:11:55
 
Hallo, vielen Dank für Eure raschen Antworten!
Ich war ja ziemlich beruhigt als ihr schon oft geschrieben habt LU muss nicht gesichert sein...doch das Schreiben hier hat mich heute wieder weggehauen.
Nein es war kein Internetanwalt.
Es ist ein Anwalt aus Heilbronn der sich mit Ausländerrecht befasst, wie er darauf kommt weis ich nicht.
Allerdings habe ich gerade im Inet selbst wiedr gestöbert und eine Seite gefunden wo steht das die Ausländerbehörden gezwungen werden den LU zu prüfen und Gehaltsnachweise vorlegen müssen.
Ich denke doch das hier im Forum Leute sind die Ahnung haben und hoffe einfach das ihr recht habt.
Ich sollte wohl dann auch nicht einen Anwalt einschalten der keine Ahnung hat und mir gar nicht weiterhelfen kann sondern sogar noch die Aussagen der AB´s unterstützt.
Ich denke es ist besser ich schliesse mit dem Anwalt ab und schau das ich das in raten abbezahle anstatt noch mehr Kosten zu versursachen wo sowieso nichts oder nur falsches dabei herauskommt.
Sollte nach unserer Heirat und Antrag FZ das Visum abgelehnt werden eben wegen des LU so muss ich mir dann aber wirklich erst dann einen Anwalt suchen der das Gesetz kennt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #84 - 22.07.2010 um 17:46:24
 
Rastababy schrieb am 22.07.2010 um 17:11:55:
Anwalt aus Heilbronn der sich mit Ausländerrecht befasst, wie er darauf kommt weis ich nicht.

Rastababy schrieb am 22.07.2010 um 17:11:55:
Allerdings habe ich gerade im Inet selbst wiedr gestöbert und eine Seite gefunden

Das ist ja alles schoen und gut, aber du verwirrst dich so nur selbst und schmeisst (wie du ja schon bemerkt hast) unnoetig Geld zum Fenster raus. Wenn du hier im Forum auf Regelausnahme klickst, dann kommst du zu einer kurzen Beschreibung welche die relevanten Gesetze verlinkt. Dazu kannst du dir noch die VwV durchlesen.

Mit ein bisschen Zeit, Ruhe und Konzentration kannst du diese Texte alle verstehen. Und wenn du dich eingehend damit beschaeftigt hast, dann weisst du auch genau woran du bist. Denn nur diese Texte (Gesetze plus VwV) sind am Ende massgeblich, nicht die Meinungen in Internetforen (weder von diesem hier noch von anderen Zwinkernd ) oder von schlecht informierten Anwaelten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #85 - 22.07.2010 um 20:26:19
 
Rastababy schrieb am 22.07.2010 um 16:22:31:
Was meint ihr denn dazu??

Das Schreiben des Anwaltes ist m. M. nach eine reine Selbstvermarktung. Die Aussagen sind bei genauer Betrachtungsweise völlig unlogisch.

1. Welcher Arbeitgeber stellt jemanden ein, den er gar nicht kennt, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist?
Und wenn der Arbeitgeber ein Bekannter eines guten Freundes, dessen Cousins ist, weiß man auch, was man davon halten soll?

2. Die Sicherung des LU (wenn eine nötig wäre) setzt eine sog. Nachhaltigkeit voraus. Die ist aber nicht gegeben, wenn man schnell mal eine Einstellzusage oder gar einen beidseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegt. In der Probezeit ist man schneller gekündigt, als man in der Firma war. Somit nützt das als Nachweis für die LU Sicherung kein Gramm.

3. Wenn nun der Anwalt mit der kleinen Chance - obwohl das Visum auch bei ungesicherten LU genehmigt werden müßte - von der er spricht, den - vorprogrammierten - Erfolg hat, bist du sicherlich sein bester Mundpropagandist und würdest jedem diesen Anwalt empfehlen oder nicht?

Also, lasse dich nicht beirren und vertraue auf die Aussagen des Forums. Hier hat keiner einen Vorteil, dir zu etwas zu raten oder dir unnötig Angst zu machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #86 - 18.08.2010 um 21:05:53
 
Hallo zusammen,

ich melde mich aus Gambia zurück, wir haben nun endlich am 5. August in Banjul geheiratet.
Die Urkunde habe ich mitgenommen und lasse sie bald übersetzen und gebe zur Prüfung ab.
Allerdings hat man den Visaantrag in Banjul nicht entgegengenommen, man hat uns gesagt das Visa erst beantragt werden kann wenn keine sperre mehr besteht.
Zu uns hat man aber bei der AB gesagt man kann es zusammen stellen visa und sperrbefristung und zusammen auf der botschaft abgeben, das stimmt so anscheinend nicht...das heisst jetzt also erst sperrbefristung beantragen und erst nach der abgelaufenen sperrzeit beantragen? sprich womöglicherweise erst in 1 oder 2 jahren und dann nochmal monatelanges warten, könnte ja dann noch 3 jahre dauern?
Die Sperre kann ja soweit ich weis nicht rückwirkend beantragt werden das niedrigste sind ja dann 2 jahre wenn ich das bei der AB richtig verstanden habe. Da können nich Jahre vergehen....leider

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #87 - 18.08.2010 um 23:13:18
 
Rastababy schrieb am 18.08.2010 um 21:05:53:
Allerdings hat man den Visaantrag in Banjul nicht entgegengenommen, man hat uns gesagt das Visa erst beantragt werden kann wenn keine sperre mehr besteht.

In den VwV heisst es dazu unter Nummer 11.1.3.5 etwas schwammig:
Zitat:
Bei einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach einer Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ist zu prüfen, ob dieser Antrag als Antrag auf Befristung der in § 11 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Wirkungen ausgelegt werden kann. Im Zweifelsfall ist der Ausländer auf die Rechtslage hinzuweisen.


Die Auslandsvertretung koennte also den Visaantrag als gleichzeitigen Antrag auf Befristung der Sperrwirkung werten und alles notwendige in die Wege leiten. Eine unbedingte Pflicht kann ich aus dem Wortlaut jedoch nicht herauslesen.

Rastababy schrieb am 18.08.2010 um 21:05:53:
sprich womöglicherweise erst in 1 oder 2 jahren und dann nochmal monatelanges warten, könnte ja dann noch 3 jahre dauern?

Zeitlich wird sich fuer euch nichts gross aendern, egal ob die Befristung ueber die Auslandsvertretung oder direkt bei der ABH beantragt wird. Das macht dann am Ende maximal +/- 1/2 Monate aus, mehr wohl nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #88 - 21.08.2010 um 21:42:50
 
gut ok. wenn die das nicht annehmen dann muss ich den weg gehen und nach der übersetzung den befristungsantrag bei der AB stellen..

wie lange wäre denn im günstigsten fall die sperrfrist? und wie lange im schlechtesten fall? er ist nicht vorbestraft! Bei der abschiebung flog er alleine es gab also auch keine probleme das polizei mitfliegen musste. abschiebekosten sind in voller höhe schon beglichen worden.

rückwirkend kann nicht befristet werden oder? also gilt die sperrfrist dann ab datum des bescheids bzw ergebnisses der beantragung?

lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #89 - 21.08.2010 um 21:50:21
 
Befristungsdauer gilt immer ab Datum der Ausreise/Abschiebung. Bei deutschem Ehepartner und "nur" Abschiebung ist mit einem Jahr Sperre zu rechnen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #90 - 21.08.2010 um 21:54:04
 
eine frage habe ich noch:
und zwar wegen dem registerauszug. ich habe einen angefordert doch das standesamt banjul hat nicht einmal einen rechner und kopierer. die tragen das alles nur von hand ins registerbuch ich habe daher keinen registerauszug bekommen, einen kopierer gibts dort auch nicht also habe ich nicht mal eine kopie bekommen können. die haben gesagt ich brauche das nicht die botschaft sieht ja anhand des registerbuches das eingetragen ist.....ist das richtig kann das sein? ich dachte man braucht das um es auch ins deutsche übersetzen zu lassen? könnte uns das probleme machen oder genügt die übersetzte heiratsurkunde?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #91 - 22.08.2010 um 11:36:17
 
Hallo,

habe da noch eine Frage offen zur Sperrbefristung.
Mein Mann hat zwar ein sauberes Polizeizeugnis.
In der Ausländerakte ist aber vermerkt das er mehrere male den Landkreis verlassen hat, es waren deshalb auch 2 Gerichtstermine. Beim einen wurde er nicht verurteilt. Beim anderen war es eine Geldstrafe (beim 2. mal).
Weiters hat er einmalig 2009 ein Diebstahl im Wert von 10 Euro begangen.

Zur Ausreisepflicht:
Mein Mann wurde schon April 2009 zur Ausreise aufgefordert, er war dann ab Dezember 2009 nur noch geduldet (Aussetzung der Abschiebung).

Einen Reisepass hatte er nicht und wurde aufgefordert in München aufm Konsulat einen zu beantragen, dieser Mitwirkung ist er auch nachgekommen.

Mein Rechtsanwalt hat dem Reg.präsidium einen Brief geschrieben wegen unserer bevorstehenden Heirat, wir hatten gehofft es würde noch reichen aber der Bescheid vom OLG kam zu spät er wurde dann 18.1.2010 abgeschoben.

Kann es sein das er wegen der Landkreisbeschränkung und dem einen Diebstahl Probleme bekommt mit der Einreisesperre?

Und wie wird das mit der Ausreisepflicht gewertet?
Er ist zwar der Aufforderung nachgekommen einen Reisepass zu beantragen aber er war ja schon April 09 ausreisepflichtig und ist der Ausreisepflicht sozusagen ja dann nicht nachgekommen.

Kann es sein das aufgrund dessen die Sperre länger ausfällt?

Und wenn ja wie lange könnte die Sperre sein?
Kann man dagegen widersprechen?

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #92 - 22.08.2010 um 18:52:21
 
Rastababy schrieb am 18.08.2010 um 21:05:53:
Allerdings hat man den Visaantrag in Banjul nicht entgegengenommen, man hat uns gesagt das Visa erst beantragt werden kann wenn keine sperre mehr besteht.


Das ist rechtswidrig und kostet Euch zusätzliche Trennungszeit, wenn es so durchgezogen wird.

Die vorgenannten Verstöße wirken sich zu Ungunsten Deines Mannes aus. Gegen eine Euch zu lang erscheinende Fernhaltefrist gibt es Rechtsbehelfe.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #93 - 01.09.2010 um 23:16:39
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt an die botschaft dakar eine mail geschrieben und antwort bekommen.

es sei richtig das visa erst gestellt werden kann nach der befristung der sperre.

allerdings war die aussage falsch das wir die sperrzeit abwarten müssen.

sobald die sperre befristet wurde kann visaantrag abgegeben werden mit dem vermerk bei gewünschter einreise: nach sperrbefristung (Datum aufhebung der sperre).

mir wurde gesagt das die alte AB zuständig ist für die befristung, leider sind die ja auf meinen mann nicht gut zu sprechen wegen der landkreisbeschränkung die er nicht eingehalten hat mehrfach...hoffe die frist fällt nicht all zu hoch aus deswegen..

morgen kann ich die übersetzte urkunde abgeben dann gebe ich diese in prüfung über das standesamt.

den antrag zur sperrbefristung mit kopie der urkunde und übersetzung versuche ich morgen bei meiner Ab abzugeben mit der bitte um bearbeitung und weiterleitung an die alte AB..

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #94 - 28.09.2010 um 14:52:56
 
Hallo zusammen,
ich hatte ja mittlerweile den Antrag auf Sperrbefristung abgegeben und zwar bei der Behörde wo mein Mann zuziehen möchte an meinem Wohnort. Die haben mir gesagt sie setzen sich mit der Behörde die abgeschoben hat in Verbindung. Auf Nachfrage wie der Stand ist bekam ich die Aussage das die alte Behörde schon angerufen hätte und so wie es aussieht auf Ende des Jahres befristet werden soll aber noch ein paar Unterlagen der neuen Behörde fehlen. Die wurden schon an die alte AB von der neuen geschickt, laut Aussage der neuen AB müsste der Antrag schon letzte Woche mit der Post an mich gehen. Bisher habe ich immer noch nichts erhalten also nichts gehört von der alten AB die befristen soll.
Was müssen die denn noch alles prüfen was so lange dauern könnte? Und wie ist das dann mit dem SIS, müssen die das Datum der Aufhebung eintragen? Ist sobald wir Bescheid haben eine Selbstauskunft nötig ob im SIS wieder Sperre weg ist oder kann man darauf vertrauen?
Mein Mann kann den Visaantrag leider erst abgeben sobald er den Bescheid der Sperrbefristung in der Hand hat und in Dakat mit abgibt, das war denen ihre Voraussetzung für die Entgegennahme des Visaantrags. Je länger die AB braucht für die Befristung sesto länger dauert das mit dem Visum..leider
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #95 - 01.10.2010 um 12:53:17
 
hallo,
ich habe über das landesgericht traunstein etwas herausgefunden das an der wiedereinreisse und sperrfrist etwas hindern könnte und zwar hat mein mann ein gerichtsverfahren gehabt wg landkreisbeschränkung er wurde verurteilt zu 40 tagessätzen a zu 1,38. damals hatte der pflichtverteidiger revision eingelegt sprich das verfahren steht noch offen. laut auskunft dort hat man mir gesagt das bei offenen verfahren die einreise nicht gestattet ist und das verfahren aber ja nie abgeschlossen werden kann da er in afrika ist sprich mein mann darf nie mehr nach D. einreisen..was können wir da tun? ist die aussage richtig? lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #96 - 01.10.2010 um 13:07:27
 
Es besteht immerhin die Möglichkeit einer Betretungserlaubnis, wenn es notwendig ist, dass dein Mann am Verhandlungstag anwesend sein muß.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #97 - 01.10.2010 um 13:39:06
 
ok. das kann ja aber die ganze familienzusammenführung derartig verzögern das gericht war vor ca. 1 Jahr und es hat sich immer noch nichts getan.
Mir wurde empfohlen das mein Mann selbst schriftlich was schreibt das er doch keine Revision wünscht somit würde der betrag wieder fällig werden und das verfahren wäre somit abgeschlossen.
Das hat mir das landesgericht eine sachbearbeiterin so erzählt. Ist das so richtig? das wäre ja dann wohl das beste denn die 40 Euro kann ich zahlen und er würde bei 40 tagessätzen auch nicht vorbestraft sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #98 - 01.10.2010 um 13:47:47
 
Rastababy schrieb am 01.10.2010 um 13:39:06:
das wäre ja dann wohl das beste denn die 40 Euro kann ich zahlen und er würde bei 40 tagessätzen auch nicht vorbestraft sein. 

Es mag sein, dass die Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis steht. Er ist aber trotzdem vorbestraft und bei einem weiteren Strafdelikt würde diese Verurteilung zur Sprache kommen, solange die Verjährung nicht greift.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #99 - 01.10.2010 um 13:58:19
 
dann ist es wohl doch besser es so zu lassen wie es ist, trotzdem es ist ein noch offenes verfahren und niemand weis wann das jemals abgeschlossen wird bzw wann nochmal gericht und entscheidung kommt das kann noch monate oder jahre dauern. die sachbearbeiterin hat gemeint es sei alles die entscheidung der AB die befristet ob sie ihn trotz offenem verfahren reinlassen und befristen oder nicht und sie meinte doch ich soll mit der AB sprechen.
Ist das so richtig? also wenn die ab befristet trotz dessen das er bei wieder einreisen dürfte? oder kann das dann immer noch bei dem visum probleme machen und die botschaft kann nein sagen weils verfahren noch offen steht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #100 - 01.10.2010 um 14:18:29
 
Rastababy schrieb am 01.10.2010 um 13:58:19:
dann ist es wohl doch besser es so zu lassen wie es ist,

Das kann man pauschal so nicht sagen. Wir wissen nicht, warum der damalige Anwalt Revision eingelegt hat. Bei einer so geringen Strafe wundert es mich auf den ersten Augenblick. Das Kostenrisiko bei einer Revisionsverhandlung die man auch verlieren kann, sollte man auch im Auge behalten.

Rastababy schrieb am 01.10.2010 um 13:58:19:
sie meinte doch ich soll mit der AB sprechen.

... und diesen Ratschlag solltest du annehmen und genau das tun. Ob dieses oder jenes dann oder auch nicht sich negativ auswirken kann, sind im Moment nur Vermutungen, die dich in deiner Sache nicht weiterbringen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #101 - 02.10.2010 um 14:41:06
 
hallo,
ok das werde ich machen wenn die nächste woche immer noch keine antwort von der AB kommt veruche ich mal mit denen zu sprechen.
Warum der Verteidiger Revision eingelegt hat weis ich auch nicht vielleicht wollte er verhindern das mein mann vorbestraft wird und auch um die gerichtskosten herum kommen denn die muss ja soweit ich weis er selbst tragen und so lange die nicht bezahlt sind würde das eine wiedereinreise womöglich verhindern. kann mir nur vorstellen das das der grund war weil der verteidiger ja auch weis das weder er noch ich zahlungsfähig sind. Richtig ist aber auch das die kosten noch höher werden falls er bei der revision verliert. nun ich kann daran nichts ändern von daher nehme ich den ratschlag an mich und versuche zu klären ob das der grund dafür ist das wir immer noch keine sperrbefristung erhalten haben, ich hoffe es gibt eine chance zur einigung evtl. ratenzahlung sobald kostenbescheid da ist und das man die sperrfrist trotz noch offener verhandlung runtersetzt schliesslich hat er ja keine schlimme strafe begangen mit drogen etc. sondern es war ja nur" die nicht eingehaltene landkreisbeschränkung meiner meinung stellt er also keine gefahr für deutschland dar. wenn man sich da nicht einigen kann überlege ich mir einen anwalt zu suchen bei dem ich auch raten zahlen kann denn ich kann das nicht glauben das eine solche kleine tat verhindert das wir eine familie werden können.
lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #102 - 03.10.2010 um 18:34:13
 
Hallo,
ich habe einen Brief erhalten vom Standesamt wegen der Urkundenprüfung. Die Deutsche Botschaft Dakar hat dem Standesamt mitgeteilt das sie eine Liste benötigen der Telefonnummern von Verwandten und Nachbarn meines Mannes. Verwandte hat bzw kennt er keine und die Eltern sind verstorben, eine Liste der Nachbarn und Trauzeugen werde ich morgen abgeben.
Warum könnte da die Überprüfung nötig sein das die Nachbarn befragen? Dem Standesamt liegt doch dir Urkunde vor und der Registerauszug alles ist echt.
Bei der Übersendung der Urkunden von hier nach Dakar stand davon nichts das die die Telefonnummern brauchen also gehe ich davon aus das speziell bei uns Nachbarn befragt werden ich frage mich nur warum..
LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #103 - 03.10.2010 um 18:38:55
 
Rastababy schrieb am 03.10.2010 um 18:34:13:
Dem Standesamt liegt doch dir Urkunde vor und der Registerauszug alles ist echt.

...und genau das soll bei einer Urkundenüberprüfung festgestellt werden. Es wird hier nicht ein Registerauszug geprüft, sondern auch ob die darin gemachten Angaben echt sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #104 - 03.10.2010 um 18:42:14
 
ok, aber was können Nachbar dazu sagen eigentlich nichts, mein Mann war 3 Jahre in Deutschland und ist bei einem Bekannten untergekommen jetzt, die Nachbarn kennen meinen Mann so gut wie gar nicht.
Seine Geburtsurkunde und Ehezeugnis wurden schon mal geprüft im April da wir versucht hatten eine Betretenserlaubis zu bekommen, alles war echt Befreiung war da. Die Angaben sind jetzt auch keine anderen als damals. Ok ich denke es ist jetzt ein anderer Vertrauensanwalt und der wird das dann wohl nochmals überprüfen müsste mir dann ja keine Sorgen machen..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petra01
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #105 - 03.10.2010 um 18:48:12
 
Hallo Vanessa,

dass haben wie auch von uns gefordert, sie wollen wirklich nur wissen, dass die Angaben, die Dein Mann gemacht hat, richtig sind.
Das wollen sie von Trauzeugen oder Freunden bestätigt haben.
Liebe Grüße
Petra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #106 - 03.10.2010 um 18:51:35
 
Hi Petra Smiley

ok danke dann bin ich ja beruhigt das die Angaben stimmen weis ich ja bereits durch die Prüfung die wir schon im April hatten.
Viele Nachbar kann ich da leider nicht angeben nur die beiden Trauzeugen kennen ihn gut und evtl der Besitzer der Bar wo wir feierten ich hoffe das reicht denen. LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petra01
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 37
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #107 - 03.10.2010 um 18:54:42
 
Hallo Vanessa,

es geht auch nicht um Nachbarn, es geht einfach nur um Menschen, die Deinen Mann kennen und die Angaben bestätigen können. Es können Verwandte oder Freunde oder Nachbarn sein.
Ich habe 4 angegeben, das müßte reichen.
Liebe Grüße
Petra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #108 - 11.10.2010 um 19:09:42
 
Hallo,
auch wenn ich mich sehr freue das ich endlich den befristungsbescheid habe (meinem mann wurde die einreisesperre auf 18.01.2011 befristet) habe ich nun wieder schlaflose nächte.
Die alte AB hat befristet und mit der neuen AB habe ich telefoniert und bescheid gesagt das ich meinem mann den bescheid schicke und er dann visa beantragen wird. wieder wurde mir gesagt das bei ungesichertem LU visa verweigert werden kann und das das die vorsitzende der AB entscheiden wird. es hört sich gar nicht gut an auch wenn ich ier im forum immer höre bei zuzug zu deutschen muss lu nicht gesichert sein...das habe ich denen auch höflich gesagt das ich davon in kenntnis gesetzt bin daraufhin hat man mir gesagt das ist eine ermessenssache, siehe da:

Alle genannten Personen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie nach Deutschland einreisen dürfen, auch wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis kann aber nach § 27 III AufenthG verweigert werden, wenn die Person, zu der der Zuzug erfolgt, auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen ist.

Dann ist das gesetz also so das im ermessen entschieden werden kann für den zuzug wenn die AB zustimmt, sie haben aber auch das recht zu verweigern bei ALG 2....
Also ist es so zu verstehen das bei Regelausnahmen immer verweigert wird und bei ALG 2 kann und darf ebenso verwweigert werden....dann hätte man ja nicht einmal mit einer klage eine chance bei ermessenssachen...bei mir wird sich die nächsten jahre mit arbeit nichts ändern können nach wie vor betreue ich meine autistische tochter und kann nur minijobs annehmen wärend den schulzeiten.

Die heiratsurkunde ist seid 2 wochen in prüfung, der visaantrag kann evtl freitag kommende woche abgegeben werden. dann ca 3 wochen später müsse es in D. sein und ich würde dann zur vorsprache eingeladen werden und muss gehaltsnachweise mitbringen (die ich nicht habe).

Habt ihr tips wie ich der AB wenn das gespräch kommt gegenübertreten kann, soll ich mich so verhalten das ich alles hinnehme oder soll ich durchklingen lassen das ich vor habe zu klagen falls visa versagt wird? Soll ich den Hartz 4 Bescheid auf Verlangen abgeben?
Die AB weis bescheid das ich nur einen minijob habe aufgrund der autistischen tochter und das ich mich an auflagen des jugendamts halten muss, die aussicht auf arbeit für mich ist nicht gegeben ich werde also noch einige jahre hartz 4 beziehen...wenn mein mann einreisen und arbeiten dürfte und wenn es nur zeitarbeit ist wäre das auf dauer für den staat sogar von vorteil.
ich wäre euch dankbar für tips ich will mich wirklich gut vorbereiten auf die vorsprache. vielen dank, LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #109 - 11.10.2010 um 19:18:03
 
Er sollte das Visum beantragen, Du bekommst die Einladungen der ABH und nimmst an Einkommensnachweisen das mit, was Du hast (ALG-II-Bescheid).

Dann spricht der Sachbearbeiter mit seinem Chef, und der sagt, dass das okay ist.

Falls es anders läuft, kannst Du Dich immer noch melden. Da die Sperre auf den 18. Januar befristet ist, hast Du jetzt noch drei Monate Zeit, den Rest zu klären.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #110 - 11.10.2010 um 19:26:12
 
ok danke dann mache ich das so und warte ab allerdings weis ich nicht wie lange nach der vorsprache noch zeit ist was zu klären bevor dann abgelehnt wird. oder soll ich das so verstehn wenn dann schriftlich abgelehnt wurde kann ich mich nochmal melden um zu erfahren was ich machen soll (widerspruch einlegen und wie man das macht etc)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #111 - 11.10.2010 um 19:27:19
 
Rastababy schrieb am 11.10.2010 um 19:09:42:
Die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis kann aber nach § 27 III AufenthG verweigert werden, wenn die Person, zu der der Zuzug erfolgt, auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen ist.

§ 27 sind die allgemeinen Regeln.

§ 28 gibt dann für eine ganz bestimmte Gruppe ganz bestimmte Zusatzbestimmungen vor, die man nicht einfach weglassen darf.

reinhard schrieb am 11.10.2010 um 19:18:03:
Falls es anders läuft, kannst Du Dich immer noch melden. 

So sehe ich das auch.

Laß' Dich nicht immer wieder aufs Neue durch Pauschalaussagen verwirren.
Konkret wird das alles erst, wenn der Antrag auf dem Tisch liegt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #112 - 11.10.2010 um 19:34:21
 
ok vielen dank, leider lasse ich mich jedes mal aufs neue verwirren wenn ich mit der ab in kontakt trete, ich weis leider nicht was man damit bezweckt.
dank eurer unterstützung bekomme ich immer wieder mut und kämpfe weiter. dann warte ich jetzt erstmal ab und melde mich sobald der antrag bei der AB auf dem tisch liegt und es neuigkeiten gibt.
lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #113 - 12.10.2010 um 12:10:01
 
Petersburger schrieb am 11.10.2010 um 19:27:19:
§ 27 sind die allgemeinen Regeln.

§ 28 gibt dann für eine ganz bestimmte Gruppe ganz bestimmte Zusatzbestimmungen vor, die man nicht einfach weglassen darf.

Das wird von dem ein oder anderen mod im Board anders gesehen. Auch steht das in VWV Punkt 27.3.6 etwas anders.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #114 - 12.10.2010 um 12:26:56
 
steini007 schrieb am 12.10.2010 um 12:10:01:
Das wird von dem ein oder anderen mod im Board anders gesehen.


Ja? Dann bitte konkret: Namen, Adressen ...

steini007 schrieb am 12.10.2010 um 12:10:01:
Auch steht das in VWV Punkt 27.3.6 etwas anders. 


Nein, sehe ich nicht so.

§ 27 AufenthG ist die Allgemein-, § 28 AufenthG die Spezialvorschrift.

Petersburger hat lediglich, zu Recht, darauf hingewiesen, dass man die Bestimmungen der einschlägigen Spezialvorschrift nicht einfach weglassen darf. - Daran ist nichts auszusetzen, denn er schrieb ja nicht, dass damit § 27 (3) AufenthG im hiesigen Kontext gar keine Relevanz mehr hat.

Ich stimme mit ihm daher sehr überein, erstmal abzuwarten, bis die konkreten Dinge auf dem Tisch liegen (die ganzen theoretischen Mutmaßungen bringen doch nix ...) - bei der von Rastababy (schicker Nickname übrigens!) geschilderten Konstellation sehe ich allerdings gute Chancen ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #115 - 12.10.2010 um 12:53:07
 
schweitzer schrieb am 12.10.2010 um 12:26:56:
Ja? Dann bitte konkret: Namen, Adressen ...

Kein Problem. Ich dachte nicht, dass du darauf Wert legst, sonst hätte ich gleich die Verlinkung vorgenommen.

Hier ist der Beitrag, der sich auf meine Aussage stützt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190755287/27#27

... und im Thread ging es um eine Ablehnung wegen nicht gesicherten LU. Auch wenn es die TS dadurch nicht sicherer macht, sollte man das Handeln mancher ABH zitieren, unabhängig davon, ob es dann soweit kommt oder nicht, unabhängig davon, wie ein Gerichtsverfahren ausgeht.

schweitzer schrieb am 12.10.2010 um 12:26:56:
Auch steht das in VWV Punkt 27.3.6 etwas anders.

Nein, sehe ich nicht so.


Zitat:
27.3.6 § 27 Absatz 3 wird nicht dadurch verdrängt, dass die Lebensunterhaltssicherung des Nachziehenden selbst in einigen in §§ 28 und 29 geregelten Fällen nicht erforderlich ist. Diese Anspruchstatbestände wandeln sich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 Absatz 3 in Ermessenstatbestände um.


Aus Anspruchstatbestände werden Ermessenstatbestände.

Wie sollte deiner Meinung nach Punkt 27.3.6 der VWV verstanden werden?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #116 - 12.10.2010 um 13:10:05
 
steini007 schrieb am 12.10.2010 um 12:53:07:
Wie sollte deiner Meinung nach Punkt 27.3.6 der VWV verstanden werden?


Genau so:

steini007 schrieb am 12.10.2010 um 12:53:07:
Aus Anspruchstatbestände werden Ermessenstatbestände.


Im Übrigen verweise ich auf das Post, was dem von Dir verlinkten unmittelbar folgt (Muleta) ...

Aber wir bewegen uns doch hier wieder auf theoretischem Eis.

Eine pflichtgemäße Ermessensausübung für den konkreten Fall, der Rastababy hier betrifft (Verhinderung hinreichender LU - Sicherung wegen Betreuung eines autistischen Kindes) kann m.E. und mit nochmaligem Verweis auf das Muletapost nicht zu einem anderen Ergebnis führen als (insoweit) zu einer Gewährung des Nachzugs und folgend der AE.

Ich meine nochmals und zum letzten mal hier: Abwarten ist angesagt, Verunsicherung nicht angezeigt.


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #117 - 12.10.2010 um 13:41:12
 
schweitzer schrieb am 12.10.2010 um 13:10:05:
Im Übrigen verweise ich auf das Post, was dem von Dir verlinkten unmittelbar folgt (Muleta) ...

Ich habe keine Wertung vorgenommen, wer welche richtige oder falsche Ansicht hat, sondern nur, dass die von Petersburger gemachte Aussage hier im Board von fachkompetenter Seite anders gesehen wurde.

Über den verkorksten § 27 Abs. 3 AufenthG gibt es hier ohnediese unzählige Beiträge. Aber auch die Feststellung, dass manche ABH oder Botschaften sich hier besonders darauf aufhängen, sollte nicht unerwähnt bleiben. Besonders wenn einem Antragsteller oder den in Deutschland lebenen Ehegatten besagte VWV vorgelegt werden, dürfte dieser erst einmal platt und am Boden zerstört sein.

Dann sollte der Hnweis gegen den SB nicht fehlen, dass hier ein pflichtgemäßes Ermessen auszuüben ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #118 - 12.10.2010 um 13:55:45
 
steini007 schrieb am 12.10.2010 um 12:10:01:
Das wird von dem ein oder anderen mod im Board anders gesehen. Auch steht das in VWV Punkt 27.3.6 etwas anders. 

Nein! Die grundsätzliche Aussage, dass § 27 allgemeine
Regelungen für den Familiennachzug trifft, § 28 dann
spezielle, wird auch von mir nicht bestritten.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #119 - 12.10.2010 um 14:16:08
 
Mick schrieb am 12.10.2010 um 13:55:45:
Nein! Die grundsätzliche Aussage, dass § 27 allgemeine
Regelungen für den Familiennachzug trifft, § 28 dann
spezielle, wird auch von mir nicht bestritten. 

Es geht ja bei dieser Diskussion nicht um den gesamten § 27, sondern speziell um § 27 Nr. 3, welcher auch Thema der TS bei der ABH war.

Hier lese ich deine Aussage eindeutig ...

Mick schrieb am 16.01.2008 um 18:59:34:
§ 28 Abs. 1 Satz 3 wird aber durch § 27 Abs. 3
ergänzt.

... mit dem anschließenden zitieren Verweis der Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #120 - 20.10.2010 um 12:33:27
 
hallo zusammen,
ich bin gerade am ende die entscheidung der AB steht wohl endgültig fest. mein mann hat den visaantrag abgegeben und die haben im vorfeld angeblich alles schon abgeklärt.
der sachbearbeiter meinte heute telefonisch sie würdem einem visum nicht zustimmen wegen des ungesicherten LU. auch auf den hinweis zuzug zu deutschen und kein regelausnahmefall antwortete er das er neulich eine sitzung hatte mit dem RP und das sie sich an einen gesicherten LU auf jeden fall halten müssen sie dürften nicht zustimmen, auch gebe es bei der arge probleme deswegen und er würde keine AE erhalten, die botschaft würde das visum dann auch ablehnen..sprich er hat mir zu verstehen gegeben das ich keine chance mehr habe das mein mann zurück kommen kann.
eine klage wird dann wohl auch nichts bringen da die AB nach den vorschriften der vorgesetzten handelt.
lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #121 - 20.10.2010 um 13:00:58
 
Du und dein Mann könnt nur die entsprechenden Anträge stellen. Wie die ABH/Botschaft entscheidet, habt ihr nicht mehr in der Hand.

Ob die Aussage des SB, er könne dem Visumsantrag nicht zustimmen, auch umgesetzt wird, mußt du ohnedies erst abwarten, auch wenn ich sehr gut verstehen kann, dass dich das emotionell sehr stark belastet.

Rastababy schrieb am 20.10.2010 um 12:33:27:
eine klage wird dann wohl auch nichts bringen da die AB nach den vorschriften der vorgesetzten handelt.

Diese Meinung halte ich für nicht zutreffend, da es sonst nie einen Sinn hätte, gegen eine Entscheidung zu klagen.

Hast du dich schon an den Bürgerservice des AA gewandt?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #122 - 20.10.2010 um 13:12:20
 
hallo,
nein ich habe mich noch nicht an den bürgerservice des AA gewandt, was ist AA? wo mus ich mich da hinwenden und was kann man dort erreichen? lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #123 - 20.10.2010 um 13:16:43
 
AA = Auswärtige Amt (Aussenministerium)

Hier die Kontaktdaten:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Dienste/Buergerservice.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #124 - 20.10.2010 um 13:59:13
 
ok vielen dank, habe gerade eine email dort hin geschrieben, mal sehen was dabei rauskommt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #125 - 21.10.2010 um 17:54:57
 
Hallo,

danke nochmals für den Ratschlag mich mal beim AA zu melden das hat mich ein stück weitergebracht.
Die dame am telefon war sehr nett und hilfsbereit, sie sagt das visum zur FZ zu deutschen soll erteilt werden und sei keine ermessenssache im regelfall darf das visum wegen dem LU nicht abgelehnt werden sollte es dennoch so sein hätte ich gute chancen mit einer klage oder sogar schon beim widerspruch und sobald was negatives vorliegt (abwarten bis das verfahren in D. ist) kann ich mich beim AA wieder melden und die werden versuchen mir zu helfen und das ganze an die botschaft weiterleiten. einen anwalt soll ich mir erst nehmen falls es wenn überhaupt zu einer klage kommt alles andere wäre geld zum fenster hinaus geschmissen.
mir wurde auch gesagt das ich gegenüber der AB selbstbewusst auftreten soll nicht frech werden aber klar machen das ich mich bestens über alles informiert habe, das habe ich dann auch telefonisch getan und nun sagt man mir man werde so wies aussieht vllt doch dem ganzen mit zähneknirschen zustimmen...(vorausgesetzt das die heiratsurkunde erst mal dann da ist) und plötzlich heisst es auch das die botschaft wegen dem LU auch nicht ablehnen wird sondern nur im falle wenn mein mann auffällig geworden wäre....ich hoffe das die AB sich jetzt daran halten wird wenn nicht weis ich ja das ich rechtsmittel einlegen werde und gute chancen habe wenn ich glück habe und die AB vertanden hat das ich nicht locker lasse werden sie vllt ja wirklich zustimmen....bis der visaantrag hier in D. ist können gute 2 monate vergehen hat man mir gesagt...also es heisst wieder warten...
lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #126 - 27.10.2010 um 14:06:32
 
Hallo,
ich komme nun doch wieder zurück auf den ungesicherten LU. Laut Regierungspräsidium gab es keine Sitzung und neue regelung die der AB komplett verbietet jmd bei unges. LU her zu lassen, jedoch würde die Entscheidung bei der AB und der Botschaft liegen (wohl doch eine Ermessenssache der AB und Botschaft!?)...
und weiters wurde mir gesagt das auch wenn mein Mann her darf er jederzeit ausgewiesen werden kann bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Text:
Ermessensausweisung: Es kann ausgewiesen werden bei 
-       vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben, bes. zur Erlangung eines einheitlichen europäischen Sichtvermerks oder eines Aufenthaltstitels;
-       nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstößen gegen Rechtsnormen, staatlichen Entscheidungen oder bei auch hier verfolgbaren Straftaten im Ausland;
-       Verstößen gegen die Regelungen zur Gewerbsunzucht;
-       Drogenmissbrauch und fehlendem Rehabilitationswillen;
-       öffentlicher Gesundheitsgefährdung oder längerfristiger Obdachlosigkeit;
-       Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder - unter bestimmten Voraussetzungen - Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie.   

Das würde dann bedeuten das ich auch wenn wir es geschafft haben das er her darf immer in der Angst leben müssen das er ausgewiesen wird falls er zur Zeit der Aufenthaltsverlängerung keinen Job hat (in dem er dann auch genug verdient was so und so schwer ist für Miete und 3 Fammitglieder). Genauso bei der Niederlassungserlaubnis (5 jahre rentenbeiträge gesicherter LU).
So langsam überlege ich mir ob es nocht besser ist das ganze abzuschliessen, ich würde das nicht packen wenn wir es je schaffen das er her darf das er dann nach 1 2 oder 3 jahren wieder ausgewiesen wird, auch auf rücksicht zu meiner tochter die das hin und her als autistin auch nicht verkraftet.

lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #127 - 27.10.2010 um 14:20:17
 
Liebe Vanessa,

ich muss Dir hier wirklich mal wenigstens ein paar Ängste nehmen:

Also, wenn Dein Mann einmal hier ist, kann er, solange Eure Ehe rechtmäßig in Deutschland besteht , zumindest wegen nicht hinreichender Lebensunterhaltssicherung nicht ausgewiesen werden! - Er könnte nur keine NE erhalten, solange der LU nicht hinreichend gesichert ist - die ihm einmal erteilte AE wäre aber jeweils ohne "wenn" und "aber" zu verlängern. - Steht so im Gesetz!

Rastababy schrieb am 27.10.2010 um 14:06:32:
Laut Regierungspräsidium gab es keine Sitzung und neue regelung die der AB komplett verbietet jmd bei unges. LU her zu lassen, jedoch würde die Entscheidung bei der AB und der Botschaft liegen (wohl doch eine Ermessenssache der AB und Botschaft!?)...


Nee, das ist keine Ermessenssache, sondern widerspiegelt nun doch (endlich!) das, was eigentlich der Gesetzgeber vorgegeben hat, nämlich, dass in der Regel die Sicherung des LU beim Ehegattennachzug von Ausländern zu Deutschen keine Rolle spielt.

Eine Ausnahme von dieser Regel müsste konkret und bezogen auf den jeweiligen Einzelfall dargelegt und nachgewisen werden!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #128 - 28.10.2010 um 13:51:43
 
Hallo,
lieben dank für deine auskunft. das beruhigt mich tatsächlich ein wenig.
mehr unruhig bin ich momentan weil mein mann an einer malaria erkrankt ist.
malaria muss ja gemeldet werden.
und wie man weis kann eine malaria immer wieder kommen wenn man pech hat, ich weis auch noch nicht welche form es ist.
kann eine solche erkrankung (auch wenn sie ja nicht ansteckend ist) ein grund sein zur visaablehnung (im bezug auf schutz für andere, evtl. häufige erkrankung, die einen ja auch hindert dann arbeiten zu gehen..)? mein mann besitzt sonst keine ansteckenden krankheiten die eine gefährdunf für andere wären.
wird eigentlich vor dem visum ein test gemacht bluttest etc, ich habe gelesen das man kranke zb mit hiv nicht rein lässt aber malaria ist ja nicht ansteckend, muss mir da doch hoffe ich keine sorgen machen?

liebe grüsse, vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #129 - 28.10.2010 um 15:18:45
 
Rastababy schrieb am 28.10.2010 um 13:51:43:
malaria muss ja gemeldet werden.


Ja, aber nur, wenn Dein Mann sich in D behandeln lässt. Bis zu Einreise ist die Malaria aber sicher wieder abgeklungen. Außerdem wird nicht an die ABH, sondern an das Gesundheitsamt gemeldet. Und darüber hinaus, bei Malaria erfolgt nur eine nichtnamentliche Meldung.

Rastababy schrieb am 28.10.2010 um 13:51:43:
ich habe gelesen das man kranke zb mit hiv nicht rein lässt

Das war mal so (ich glaube, nur in bestimmten Bundesländern), dass man bei der AE-Erteilung einen negstiven HIV-Test vorlegen musste. Ist schon lange vorbei.

Rastababy schrieb am 28.10.2010 um 13:51:43:
keine sorgen machen


Das wäre mein Rat.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #130 - 30.10.2010 um 17:03:16
 
hallo,
ok ich denke auch das die malaria kein hinderungsgrund sein wird, er ist auch schon wieder auf dem wege der besserung...allerdings ist es wohl doch noch so das die botschaft einen gesundheitstest macht, mein mann musste einen machen und hat das ergebnis jetzt bekommen das er gesund ist, bin da jetzt auch erleichtert.
lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #131 - 01.11.2010 um 15:17:00
 
Hallo zusammen,

ich habe endlich eine email bekommen vom AA wegen meiner Frage zum ungesicherten LU.

kopiere den text mal hier rein:
Für die Visumerteilung sind gemäß § 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, hier die Deutsche Botschaft Dakar. Der Visumantrag kann beim Verbindungsbüro der Botschaft in Banjul eingereicht werden.

Gemäß §§ 27 bis 30 des Aufenthaltsgesetzes ist dem Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn mit dem Ehepartner eine familiäre Lebensgemeinschaft hergestellt und gewahrt werden soll. Der Schutzzweck des Art. 6 Grundgesetz entfaltet seine Wirkung, wenn eine formal wirksam geschlossene Ehe vorliegt und beide Ehepartner die Absicht haben, eine auf Dauer angelegte familiäre Lebensgemeinschaft zu führen. Der zum deutschen Staatsangehörigen nachziehende Ehepartner hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Die Sicherung des Lebensunterhalt (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1,2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug. Der Nachzug des ausländischen Ehegatten kann jedoch beim Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden, wenn z.B. der deutsche Ehepartner für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen auf Leistungen nach SGB II oder XII angewiesen ist. Jedoch ist auch hier der besondere Schutz des Art. 6 Grundgesetz zu berücksichtigen.

Seit dem 28.08.2007 sind zudem grundsätzlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache eine rechtliche Voraussetzung für den Ehegattennachzug.


Der Vater meiner Tochter hat in meinem Fall keinen Ansruch auf Unterhaltslesitungen von mir (wir waren nicht verheiratet und führten auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft). Sorgerecht wurde ihm auch entzogen.

Meine Tochter ist 12 und hat somit auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsleistungen, ich beziehe für sie Kindergeld und noch einen kleinen Zuschulss ALG2 (ca. 30 Euro).

Meine Frage nun:
Das AA schrieb ja unter besonderen Umständen kann der Nachzug vom LU abhängig gemacht werden zb wenn für einen Familienangehörigen (hier meine Tochter) Leistungen bezogen werden, das sind bei ihr um die 30 Euro.
Könnte in dem Fall auch wenn es nur die 30 Euro sind es nun doch vom LU abhängig gemacht werden?

lg vanessa

=======

möchte da noch was anfügen..

ich arbeite 3mal wöchentlich als Zeitungszustellerin.
Ich verdiene ca 180 euro monatlich, darf davon 100 euro behalten und den rest also ca. 80 euro bekommt das arbeitsamt von mir.
könnte da man nicht sagen, das das wieder abgeglichen ist ich beziehe 30 euro für meine tochter, das amt bekommt aber monatlich fast das 3fache durch meinen verdienst wieder zurück, somit hätte ich doch den zuschuss für meine tochter wieder zurückbezahlt? lg


Daddys' Änderung:
Rastababy schrieb am 01.11.2010 um 15:23:17:
möchte da noch was anfügen..

Warum machst du es dann nicht über die Editiermöglichkeit?

Folgepost deshalb angefügt...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 01.11.2010 um 19:34:27 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #132 - 01.11.2010 um 18:11:50
 
Sorry, aber da stecken gleich 2 Fehler drin:

Rastababy schrieb am 01.11.2010 um 15:17:00:
Meine Tochter ist 12 und hat somit auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsleistungen

Doch. Hat sie. Und zwar bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat, d h. u. U. sogar über ihren Geburtstag hinaus.

Ich vermute mal ins Blaue hinein: Du hast bis zu ihrem 12. Geburtstag Unterhaltsvorschuss für sie erhalten, oder? Unterhaltsvorschuss endet tatsächlich mit dem 12. Geburtstag. Der Unterhaltsanspruch Deiner Tochter aber noch lange nicht. Das sind zwei Paar Stiefel.

Zitat:
ich beziehe für sie Kindergeld und noch einen kleinen Zuschuss ALG2 (ca. 30 Euro).

Und vermutlich bekommst Du auch die Miete gezahlt. Davon entfällt ein Anteil auf Deine Tochter (wärest Du allein, kämest Du mit einer kleineren Wohnung aus), rechnerisch bekommst Du für Deine Tochter also mehr als 30 Euro.

Ist aber alles egal.

Wie das AA schreibt:
Zitat:
Der Nachzug des ausländischen Ehegatten kann jedoch beim Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden, wenn z.B. der deutsche Ehepartner für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen auf Leistungen nach SGB II oder XII angewiesen ist. Jedoch ist auch hier der besondere Schutz des Art. 6 Grundgesetz zu berücksichtigen.


Einer Deutschen mit einer 12jährigen deutschen Tochter ist es ganz offensichtlich nicht zuzumuten, zu ihrem Mann zu ziehen, um die Ehe mit ihm zu führen. Schon im Interesse des Kindes - soll sie das Kind ins Kinderheim geben, oder in Gambia aufziehen? Somit würde eine Ablehnung des Visums bedeuten, dass es Dir auf Dauer verwehrt wird, Deine Ehe auch tatsächlich zu führen. Verstoß gegen Art. 6 GG. Damit reduziert sich das Ermessen, dass durch das Wörtchen "kann" im obigen Text ausgedrückt wird, auf Null, und das Visum muss erteilt werden. Es gibt dazu, glaube ich, auch schon Urteile.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #133 - 01.11.2010 um 18:29:50
 
hallo,
ja stimmt ich habe an die miete gerade auch nicht gedacht, vor allem weil meine tochter erst neulich wieder zu mir zuzog. mache mir eben doch sorgen weil jetzt sogar das AA sagt es ist nun doch ermessen der AB weil ich eben eine Tochter habe die auch Leistungen bezieht. Ich habe darauf gehofft das das AA mir bei einer Ablehnung weiterhelfen kann aber bekam ja dann heute die mail das sie mir in dem fall nicht weiter helfen können weil das die entscheidung der AB sei. ich war eben in der hoffnung das wärend eine sklageverfahrens das ganze mit hilfe des AA beschleunigt werden kann. lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #134 - 02.11.2010 um 10:23:46
 
Rastababy schrieb am 01.11.2010 um 18:29:50:
es ist nun doch ermessen der AB weil ich eben eine Tochter habe die auch Leistungen bezieht


Das ist richtig, aber wie gesagt, "Ermessen" heisst nicht, dass die ABH einfach so nach Gutdünken entscheiden kann.

Selbst wenn das Visum zunächst abgelehnt wird, sind die Chancen einer Klage m. E. nicht schlecht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #135 - 12.11.2010 um 14:21:08
 
Hallo zusammen,

ich habe neuigkeiten aus dakar.
das visaverfahren wurde nach deutschland versendet und es wird sp. übernächste woche bei meiner AB sein.

ich hatte die botschaft vor einigen wochen angefragt wegen des LU.

Da heisst es:

...wenn die AB dem visum zustimmt stimmt in der regel auch die botschaft zu. die botschaft kann allerdings auch noch ablehnen aufgrund vorliegender erkenntnisse....
(welche erkenntnisse damit gemeint sind steht nicht drin).
Könnte damit eben auch der ungesicherte LU gemeint sein oder andere erkenntnisse die zb eine zustimmung hindern (fingerabdrücke..straftaten.....)?

Mir wurde von der botschaft der hinweis gegeben das es sinnvoll wäre das jugendamt mit einzuschalten damit der AB vorgetragen wird das meine tochter autistin ist und warum ich nicht vollzeit arbeiten kann.

mittlerweile habe ich den vorschlag des jugendamts das ich eine teilzeitarbeit suchen darf und in den ferien betreuung bekommen könne. eine vollzeitarbeit ist nicht möglich da ich nach der schule für die tochter da sein muss und gemeinsam mit ihr in die therapiestunden soll.
aber eine teilzeit arbeit ist zumindest ein kleiner lichtblick damit ich meine bemühungen vorweisen kann wäre dann auch kranken-, renten- und sozialversichert und würde vllt. noch wohngeld bekommen.
allerdings fraglich ob ich so schnell etwas finde werde mich aber bemühen.
Das jugendamt kann aber auf jeden fall der AB vortragen das es nicht komplett aussichtslos ist das ich wieder arbeite, da ja mittlerweile vorschläge vorliegen.
nun hoffe ich sehr das die AB nicht ablehnen wird und die botschaft dem ganzen dann auch noch zustimmt, die Urkunde wird sowieso sicher nicht vor januar oder februar da sein..

lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #136 - 25.11.2010 um 16:59:28
 
Hallo zusammen,

möchte euch den neuesten stand mitteilen.
der visaantrag ist heute beim standesamt hier eingegangen und wir nun an die AB weitergegeben.

Von der urkunde gibts noch nichts neues die wird vor nächstes jahr nicht da sein.

was sollte ich jetzt machen, ist es besser wenn ich mich selbst bei der AB melde oder soll ich einfach warten bis die sich bei mir melden?

Die Incomingversicherung werde ich mitte/ende dezember mal abschliessen bzw mich erkundigen wann ich die dann abschliessen sollte, ich weis zwar das mein mann ab 19.1.011 einreisen dürfte wir wissen ja aber nicht wie lange die prüfung und visaantrag noch braucht und ob überhaupt zugestimmt wird.
oder meint ihr das ganze reicht noch abzuschliessen wenn die urkunde da ist und eher in aussicht ist wann er einreist und ich schicke es meinem mann dann eben mit der eilpost?

lg vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #137 - 20.01.2011 um 21:37:51
 
Hallo

ich habe heute die nachricht aus dakar erhalten das die urkundenprüfung abgeschlossen und das visum für meinen mann ausgestellt ist, er kann sich seinen pass kommende woche abholen! Endlich haben wir es geschafft. Meine Familienhelferin konnte wegen des LU einiges bewirken und sie haben doch zugestimmt.

Sie verlangen allerdings das mein mann sofort vollzeit arbeitet und zeitgleich abendkurse besucht die dann insgesammt sich leider über 3 jahre hinziehen.

ich zweifle allerdings ob mein mann so schnell arbeit findet ohne deutschkenntnisse bzw kaum und vor allem bei zeitarbeit muss man auch spät und nachtschicht arbeiten das geht ja dann widerrum wegen der kurse nicht, ich denke es wird schwierig.
was passiert wenn er keine arbeit findet bekommt er dann keine aufenthaltsgenehmigung und muss wieder zurück? wie gesagt die auflagen sind hart da ja mein LU nach wie vor nicht gesichert ist.
ich hoffe es ist kein ausweisungsgrund wenn er sich bemüht und doch nicht so schnell was findet.

jetzt freue ich mich aber erstmal das alles geklappt hat und bedanke mich für eure unterstützung!

LG Vanessa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #138 - 21.01.2011 um 07:21:49
 
Rastababy schrieb am 20.01.2011 um 21:37:51:
was passiert wenn er keine arbeit findet bekommt er dann keine aufenthaltsgenehmigung und muss wieder zurück?


Nein, solange Ihr Eure eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich als Familie lebt, Euch nicht daueraft trennt und Dein Mann keine sonstigen Ausweisungsgründe (etwa durch Straftaten) schafft, gibt es keine Rechtsgrundlage, ihm wegen nicht hinreichend gesichertem LU die AE nicht zu verlängern oder ihn gar abzuschieben.

Ist er einnmal im Wege des Ehegattennachzugs hier und sind die eben genannten Bedingungen weiter erfüllt, hat er sogar Anspruch auf Verlängerung seiner AE.

Nur die Erteilung einer NE (also die Aufenthaltsverfestigung) wird erst bei entsprechender LU - Sicherung möglich sein.

Na ja, nun freu Dich erstmal, dass bis hier alles geklappt hat. Ich wünsche Dir/Euch eine schöne gemeinsame Zeit. Habt Euch lieb, seid Euch treu, dann kann Euch nichts passieren.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #139 - 19.04.2011 um 20:15:39
 
hallo zusammen,

habe eine frage zum gambischen reisepass in diesem ja auch die aufenthaltsgenehmigung beinhaltet ist. der reisepass meines mannes läuft 2014 ab. nun wurde mir heute erzählt das man hier in deutschland den pass nicht verlängern kann und mein mann dazu zur botschaft nach gambia selbst reisen muss...das schockiert mich wir werden nicht mal das geld dazu haben bis dahin, mein mann muss eine vollzeitschule besuchen, selbst zeitlich ist das schwierig weil er ohne fehlzeiten teilnehmen muss das ganze dauert ca 2 jahre inskl. ferien....kann das wirklich sein das er den pass bei keinem konsulat zb dem in münchen verlängern lassen das musste er auch damals vor der abschiebung? wäre über eure hilfe und tips froh. liebe grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #140 - 19.04.2011 um 20:43:14
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 20:15:39:
dazu zur botschaft nach gambia selbst reisen muss.


Die für Deutschland zuständige Botschaft ist in Brüssel.
Siehe auch einen älteren Thread hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/foru/YaBB.cgi?num=1142621566

und der Link zur Botschaft:
http://www.gambiaembassy.be/

In Frankfurt, Köln und München gibt es Honorarkonsuln, die können sicher nähere Auskunft geben. Wobei ich auf der Website der Botschaft folgendes gefunden habe:

Zitat:
Note:  Renewal of passports can only be done in The Gambia.


Der Bekannte scheint also recht zu haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #141 - 19.04.2011 um 21:49:55
 
danke für die antwort..ohje das sind ja aussichten gambiaflug ist teuer und der pass auch das werden wir uns nicht leisten können. das heisst dann unsere ehe endet im jahre 2014, an sowas hatte ich leider zuvor nicht gedacht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.178

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #142 - 19.04.2011 um 22:28:59
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 21:49:55:
danke für die antwort..ohje das sind ja aussichten gambiaflug ist teuer und der pass auch das werden wir uns nicht leisten können. das heisst dann unsere ehe endet im jahre 2014, an sowas hatte ich leider zuvor nicht gedacht!


Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis ist allerdings ein gültiger Pass, und den muss er entsprechend den Gesetzen seines Landes beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis darf immer nur so lange gegeben werden, wie der Pass auch gültig ist.

Aber bis 2013 solltet Ihr das Problem lösen können, wenn Du heute schon Bescheid weißt.

Die Ehe endet damit allerdings nicht, die bleibt gültig.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #143 - 19.04.2011 um 22:41:30
 
Wenn ihr das jetzt schon wisst, bedeutet das eben: sparen
für diesen Schritt.

Falls (why ever) das dann doch nicht möglich sein wird und
er seinen Pass hier nicht verlängert bekommt wird man ihn
bestimmt nicht abschieben deswegen (so lange die eheliche
LG weiter besteht). Evtl könnte er gar bis dahin eingebürgert
werden, was ja vielleicht auch eine Alternative wäre?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #144 - 19.04.2011 um 22:49:28
 
einbürgerung geht doch erst nach 8 jahren? die niederlassung ginge nach den kursen wenn er bis b1 alle schafft sammt dem test nach frühestens 2 jahren aber auch nur dann wenn er genug verdient, sprich die miete und 3 personen und so viel wird er über zeitarbeit kaum verdienen. ich bin weiterhin nur im minijob tätig wg. meiner tochter..

klar ehe ist so und so immer noch gültig aber wie schon gesagt aufenthalt nur mit gültigem pass sprich wenn er bis da nicht reisen kann wird er ja dann abgeschoben....und auf dauer frage ich mich wenn man alt ist oder krank wie eine reise nach gambia noch gehen kann..falls er die einbürgerung nie schafft, was nur wenige schaffen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #145 - 19.04.2011 um 22:52:19
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 22:49:28:
einbürgerung geht doch erst nach 8 jahren?


Lies mal das hier

Und wieder mal die Bitte: benutze bitte die Taste ...

Cool DANKE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #146 - 19.04.2011 um 23:02:35
 
ok danke habs gelesen. trotzdem erst nach 3 jahren also 1mal muss er mindestens nach gambia zur verlängerung. erstmal hoffen das er die schule bis zur niederlassung schafft...kein alg 2 wird schwer bis nicht machbar sein. auch wenn er arbeitet muss ich mit meiner tochter alg2 oder wohngeld sozialhilfe beziehen weil sein verdienst nie reichen wird, bei mir stehen die nächsten jahre auch keine aussichten zu arbeiten bis eben nach wie vor mini..also keine niederlassung und keine einbürgerung...pech gehabt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #147 - 19.04.2011 um 23:06:33
 
Sry so genau hatte ich jetzt nicht nach- bzw. vor gerechnet.

Aber in der Situation kann euch niemand 'nen Strick drehen,
wenn - um es mal drastisch zu sagen- die Kohle einfach nicht
reicht für eine Aus- und Wiedereinreise. Zerreißen wird man
da die Familie sicher nicht! Da wette ich d'rauf.


Ich klinke mich aus, da du nicht bereit bist userfreundlich zu
schreiben, bin ich auch nicht mehr bereit meine Zeit zu inves-
tieren.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #148 - 19.04.2011 um 23:30:50
 
Nicht userfreundlich -  da ich die Großtaste wieder vergessen habe?! Das "Pech gehabt" war auf mich bezogen! Ansonsten fällt mir nichts auf was unfreundlich ist. Von der Uhrzeit her klinke ich mich jetzt aber auch aus. Danke und Gute Nacht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #149 - 19.04.2011 um 23:45:43
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 23:30:50:
Nicht userfreundlich -da ich die Großtaste wieder vergessen habe?


Jepp, sorry wenn ich als Boardopa hier wert darauf lege  (und
weiß, dass es die Masse der User auch tut).

Da du sie wiedergefunden hast soll es gut sein - wenn du es
weiter beherzigst.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rastababy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gambia


Beiträge: 70

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Gambia
Antwort #150 - 20.04.2011 um 10:49:29
 
Wenn man diese Taste über Jahre schon vergessen hat fällt es schwer aber ich werde mich natürlich bemühen! Ich versuche das jetzt künftig auch bei Mails wieder zu tun dann fällt es auch hier im Forum wieder leichter Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema