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Voramensänderung rückgängig machen (Gelesen: 20.190 mal)
zarasamira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.06.2010 um 13:07:31
 
Hallo, bin neu hier...ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem:
Letzte Woche war ich beim Standesamt und habe meinen Vornamen nach deutschem Recht umgeändert.
Ein paar Tage später habe ich erfahren, dass ich das nicht machen durfte, da ich nach marokkanischen  Recht es gar nicht ändern durfte, da es im marokkanischen Recht es sowas nicht gibt.
Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit. Nun, habe ich mir unwissend (die Standesbeamtin hat mich darüber nicht informiert) einen Vornamen der im marokkanischen Konsulat nicht anerkannt wird und auch  nicht in meinem Land bekomen.
Es gab kein Informations oder Aufklärungsgespräch. Gar nichts es war so leicht. Nach zwei Minuten hatte ich den anderen Vornamen und bin rausgegangen.
Nun weiss ich dass ich damit Probleme habe bei der Einreise  usw. da man immer den marokkanischen Ausweis vorzeigen muss. Nach marokkanischem Recht ist es so dass weder der Vor noch der Nachname veränderbar ist.
Das führt zu  heftigen Problemen u.a.bei der Einreise, Heirat usw. da ich den marokkanischen Ausweis immer vorzeigen muss. Und auch im marokkanischen Konsulat.Ich war heute bei der Standesbeamtin und sie meinte ich kann das nicht rückgängig machen. Sie hat auch zugegeben, dass sie mich nicht darüber informiert hat, dass ich mich im marokkanischen Konsulat erkundigen musste.
Ich kan es nur per Gerichtsbeschluss rückgängig machen. Ich denke darüber nach auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.
Wie kann ich vorgehen??
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Antwort #1 - 08.06.2010 um 14:34:27
 
Um dich zu beruhigen:
Durch die Erklärung beim Standesamt wurde lediglich dein deutscher Name geändert, nicht dein marokkanischer Name!

Wenn Marokko die in Deutschland durchgeführte Namensänderung nicht anerkennt, behälst du in Marokko deinen bisherigen Namen. Der marokkanische Pass wird dann auch nicht geändert.

Das Ganze nennt man auch "hinkende Namensführung".

Das kann natürlich zukünftig etwas nervig werden, wenn in Marokko deutsche Urkunden vorgelegt werden oder andersherum und die unterschiedliche Namensführung immer erklärt werden muss. Allerdings müsstest du von der abgegebenen Namenserklärung eine Bescheinigung haben, die du dann (übersetzt) immer griffbereit haben solltest.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 13:07:31:
Ich war heute bei der Standesbeamtin und sie meinte ich kann das nicht rückgängig machen. Sie hat auch zugegeben, dass sie mich nicht darüber informiert hat, dass ich mich im marokkanischen Konsulat erkundigen musste. Ich kan es nur per Gerichtsbeschluss rückgängig machen.

Denkbar wäre hier ein Wiedergutmachungs- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch, aufgrund einer Amtspflichtverletzung (umfassende Aufklärung) der Standesbeamtin.

Gruß,
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Antwort #2 - 08.06.2010 um 14:44:19
 
also heisst es dass ich eine Chance habe das ganze wieder rückgängig zu machen.
Nach marokkanischen Recht darf man gar nicht weder Vor- noch Nachname ändern lassen, noch nicht Mal nach einer Heirat und davon wusste ich nicht Bescheid.
Ich würde das gerne umändern und werde morgen vormittag zum Familiengericht gehen.
Es gab überhaupt kein Aufklärungsgespräch und dadurch hätte ich die Probleme vermeiden können.
Kann ich die hinkende Namensführung rückgängig machen.
Ich denke darüber nach meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, um wieder meinen Vornamen tragen zu können und so keine weiteren Probleme zu bekommen!!!

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« Zuletzt geändert: 08.06.2010 um 14:58:43 von zarasamira »  
 
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Antwort #3 - 08.06.2010 um 15:02:31
 
zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 14:44:19:
also heisst es dass ich eine Chance habe das ganze wieder rückgängig zu machen. 

Wenn das Gericht eine Amtspflichtverletzung der Standesbeamtin bejaht, schon.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 14:44:19:
In Marokko darf man gar nicht weder Vor- noch Nachname ändern lassen, 

In Deutschland aber unter gweissen Bedingungen schon!
Um das noch mal deutlich zu machen: Die Namenserklärung (sicher Art. 47 EGBGB) im Standesamt war rechtlich zulässig. Du machst lediglich geltend, dass du nicht vollständig informiert wurdest, welche Auswirkungen die Erklärung für den marokkanischen Rechtsbereich hat.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 14:44:19:
Ich denke darüber nach meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben deswegen. 

Das halte ich persönlich für übertrieben. Man ließt speziell hier im Forum immer wieder von Leuten, die mit einer hinkenden Namensführung leben. Sicher muss man auf Nachfragen von Behörden gefasst sein, allerdings kann man sich darauf eigentlich gut vorbereiten (Namensbescheinigung).

Gruß,
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Antwort #4 - 08.06.2010 um 15:16:17
 
Hallo Herr Richter,

also, wenn ich auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichte kann ich meinen Namen wiederführen und habe keine weiteren Probleme.
Wenn ich nur marokkanischer Staatsbürger bin dann brauche ich den deutschen Vornamen nicht zu führen, und alle Eintragungen wären nichtig (Geburtsurkunde).
Da ich als marokkanischer Staatsangehöriger nicht das Recht besitze meinen Vornamen zu verändern.
Als marokkanischer Staatsbürger habe ich nicht das Recht auf den deutschen Vornamen.
Das Problem hierbei ist das sämtliche Geburten Heiratsbeurkudungen usw im marokkanischen Konsulat angegeben müssen. Genau dann würde es zu Probleme kommen die soweit reichen würden dass ich nichts eintragen wird.
Es gab überhaupt keine Fragen keine Informationen nichts.
Ich habe der Standesbeamtin heute gesagt, dass die Vornamensänderung nicht gemacht werden durfte und sie mich auch nicht aufgeklärt hat.
Sie meinte, dass ich ihr nicht gesagt habe dass ich Mehrstaater bin. Aber ich wusste doch gar nichts darüber, das es wichtig ist.
Irgendwie hatte es die Dame sehr eilig kurz vor 12 Uhr sogar das Merkblatt sollte ich überfliegen.
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Antwort #5 - 08.06.2010 um 23:02:31
 
Ich denke mal, dass ich zum Gericht gehe...
Kann mir da jemand helfe wie ich rangehen soll?
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Antwort #6 - 09.06.2010 um 10:01:50
 
zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 15:16:17:
Sie meinte, dass ich ihr nicht gesagt habe dass ich Mehrstaater bin. Aber ich wusste doch gar nichts darüber, das es wichtig ist.


Entschuldige, aber erwartetst du das eine Standesbeamtin alle Staatsangehörigkeitsrechte weltweit kennt.
Du hast deinen Namen geändert, also bist auch du für die Informationen zuständig.
Das du bei Gericht eine Change hast sehe ich nicht wirklich.
Scheinbar hast du den Sinn einer Staatsbürgerschaft nicht begriffen, wenn du als Deutscher deinen Namen änderst hat Maroc damit nichts zu tun. Wenn du als Maroc Bürger deinen Namen ändern willt hast du auf einem Deutschen Standesamt nichts zu suchen.
In D gilt für dich als Deutscher Deutsches Recht und danach hat die Standesbeamtin richtig gehandelt
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Antwort #7 - 09.06.2010 um 11:34:29
 
Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.
Als marokkanischer Bürger gilt das marokkanisch islamische Namensrecht, demnach darf kein marokkanischer Bürger seinen Vornamen ändern, noch nicht mal nach einer Heirat darf die Frau den Namen ihres Mannes annehmen.
Das Problem  dabei ist,  dass diese Vornamensänderung, die ich aus fehlenden Informationen gemacht habe in Marokko und im Konsulat nicht anerkannt wird. D.h. ich kann meinen marokkanischen Ausweis nicht verlängern und meine Kinder im Stammbuch später nicht eintragen usw.
Mich gibt es dann einfach nicht im marokkanischen Konnsulat und bei der Einreise wird es Schwierigkeiten mit den Behörden kommen. Auch bei der Heirat, die im marokkanischen Konsulat auch eingetragen muss.
Also, wenn ich auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichte dann darf ich auch nicht den deutschen Vornamen weiterführen, da das Namensrecht des Herkunftsland gilt.
Oh je.....was habe ich da nur angerichtet!!! weinend weinend weinend weinend
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Antwort #8 - 09.06.2010 um 11:45:59
 
Du bist nicht die erste Marokkanerin, die nach einer Einbürgerung eine Namensänderung durchführen lies. Bei den mir bekannten Personen, wurde die Namensänderung in Marokko auch nicht anerkannt.

Mit der Folge, dass diese Menschen in Marokko und in Deutschland verschiedene Namen führen. In den marokkanischen Urkunden stand der marokkanisch Name und in den deutschen Papieren eben der deutsche Name. Trotzdem haben die Personen weiterhin einen gültigen marokkanischen Pass und keine Probleme bei der Eintragung von Kindern oder ähnliches.

Deshalb verstehe ich deine dramatischen Schilderungen und Befürchtungen nicht.  Cool
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zarasamira
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Antwort #9 - 09.06.2010 um 12:21:28
 
Angenommen ich lege die deutsche Staatsbürgerschaft, kann so den marokkanischen Vornamen tragen.
Es gilt doch Namensrecht nach Herkunftsland, oder??
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Antwort #10 - 09.06.2010 um 13:01:39
 
Bin ich alleine mit dem Gefühl, das die Themenstarterin die Antworten auf ihre Frage nicht verstehen kann oder gar will?

Trotzdem nochmal:
Du hast 2 Staatsangehörigkeiten, die marokkanische Staatsangehörigkeit und die deutsche Staatsangehörigkeit.
Deshalb unterliegst du auch 2 Namensrechten, dem marokkanischen Namensrecht und dem deutschen Namensrecht.
Deshalb führst du 2 Namen, einen Namen nach marokkanischem Recht und einen Namen nach deutschem Recht.
Die Änderung eines dieser Namen führt nicht automatisch zur Änderung des anderen Namens.
Wenn du in Marokko "A" heißt, bekommst du dort einen Pass auf den Namen "A". Wenn du in Deutschland "B" heißt, bekommst du in deutschland einen Pass auf den Namen "B".

Gruß,
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Antwort #11 - 09.06.2010 um 13:13:31
 
Die Befürchtung wird diese sein:

Wenn Sie aus Marokko nach Deutschland ausreisen möchte, muß sie ja nachweisen, nach Deutschland einreisen zu können.
Steht jetzt im deutschen Paß ein anderer Name als im marokkanischen und der marokkanische Grenzer stellt sich bockig, fliegt der Flieger ohne sie.

Ein Standardproblem für alle, die mit unterschiedlichen Namen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen umherreisen. Glücklicherweise sind das nicht so sehr viele.

Die übersetzte Namenserklärung muß ja auch nicht von jedem ausländischen Beamten "anerkannt" werden. Und wenn man unter Zeitdruck ist wie am Flughafen ...
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Antwort #12 - 09.06.2010 um 14:31:19
 
Es gibt viele Deutsch/Marokkaner, die eine hinkende Namensführung haben. Von Problemen habe ich bisher nichts mitbekommen (was natürlich nichts heißen muss...).

Allerdings glaube ich auch, dass zarasamiras Probleme nicht die hinkende Namensführung ist.

zarasamira, es wird bestimmt keine Probleme mit der Namensführung geben. Zur Zeit hast Du in Deutschland einen Namen und in Marokko einen anderen Namen. Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufgibst, führst Du nur noch den marokkanischen Namen. Der ist noch der alte, so wie er auf deiner marokkanischen Geburtsurkunde oder in deinem marokkanischem Pass steht.
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Antwort #13 - 09.06.2010 um 15:35:01
 
Ja endlich versteht ihr mich.
Ich wurde vom Standesamten nicht darauf hingeweisen und habe mich auch nicht vorher darüber informiert.
Ist ziemlich dumm gewesen. Bin einfach reingegangen und habe es gemacht.
Ich habe das sozusagen meiner türkischen Freundin nachgemacht die nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat und so keine Probleme entstehen.
Im Konsulat werden schon die Probleme anfangen, wenn ich eine Meldebescheinigung dazulegen muss. Da gibt es kein entgegenkommen.
Also wäre das meine einzige Chance. Ich bin seit Tagen am grübeln wie ich es rückgängig machen kann.
Nach deutschem Recht habe ich Vorname "A" sobald ich kein deutscher Bürger mehr gilt der marokkanische Vorname. 
So muss ich den Namen den ich als deutscher Bürger angenommen habe ablegen und gehe nach dem marokkansichen Namensrecht.
Oh je, wenn ich das nur vorher gewusst hätte.
Ich habe mich mit dem Thema gar nicht vorher befasst.
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Antwort #14 - 09.06.2010 um 17:26:54
 
Petersburger schrieb am 09.06.2010 um 13:13:31:
Die Befürchtung wird diese sein:

Wenn Sie aus Marokko nach Deutschland ausreisen möchte, muß sie ja nachweisen, nach Deutschland einreisen zu können.
Steht jetzt im deutschen Paß ein anderer Name als im marokkanischen und der marokkanische Grenzer stellt sich bockig, fliegt der Flieger ohne sie.

Glaube ich kaum. IMHO ist das so:
Den Grenzer beim Ausreisen interessiert nur, dass man ausreisen darf, da kann man den marokkanischen Pass zeigen.
Beim Einreisen interessiert den Grenzer nicht, ob man ausreisen durfte, sondern ob man einreisen darf, da kann man in D den dt. Pass zeigen.
Die Fluggesellschaft wird es aber vor dem Flug interessieren, ob man einreisen darf ... da dürfte auch wieder der dt. Reisepass funktionieren.
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Antwort #15 - 09.06.2010 um 17:44:09
 
erne schrieb am 09.06.2010 um 17:26:54:
Den Grenzer beim Ausreisen interessiert nur, dass man ausreisen darf, da kann man den marokkanischen Pass zeigen.

Spaß.

Da auch Marokkanern bekannt ist, daß die Beförderungsunternehmen die zurückbefördern müssen, die nicht einreisen durften, prüfen die sehr wohl das Vorhandensein eines entsprechenden Dokumentes. Und wenn ihnen dann nicht klar ist, daß der marokkanische Paß und der deutsche denselben Inhaber haben ...  vielleicht wollen sie das auch einfach nicht wahrhaben ... oder wollen "überzeugt" werden?

Allein schon das Theater, das Deutsche mit russischer Aufenthaltserlaubnis (das ist ein Stempel im Paß) haben. Das steht bei einigen Airlines immer noch nicht in der Liste der gültigen Einreisedokumente, weshalb einige Bekannte regelmäßig eine Stunde früher zum Flughafen fahren als sie das sonst tun. Man braucht ja Zeit, bis das geklärt ist.
Und dabei gibt es das schon seit 2003 in dieser Form.
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Antwort #16 - 09.06.2010 um 19:31:03
 
Kann ich die hinkende Namesführung nicht nach dem § 49 hinkende Namensführung wieder rückgängig machen?
Obwohl ich die vor einer Woche (unwissentlich) verursacht habe??
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Antwort #17 - 09.06.2010 um 20:16:40
 
Gibt es eine Möglichkeit diese hinkende Namensführung rückgängig zu machen, ohne auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.

Ich habe keine Lust im Gefängnis in Marokko zu landen weil mein marokkanischer Ausweis nicht mit meinem deutschen Führerschein überein passt.
Oder, dass ich nicht ausreisen kann...
Das geht so schnell...ohne wenn und aber und schon gar nicht wenn man als Frau alleine unterwegs ist.

Deswegen denke ich darüber nach wenn es keinen anderen Ausweg gibt nur den Weg darüber auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.

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Antwort #18 - 10.06.2010 um 19:11:11
 
zarasamira schrieb am 09.06.2010 um 20:16:40:
Gibt es eine Möglichkeit diese hinkende Namensführung rückgängig zu machen, ohne auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten. [quote]

Ich glaube nicht!

[quote]Ich habe keine Lust im Gefängnis in Marokko zu landen weil mein marokkanischer Ausweis nicht mit meinem deutschen Führerschein überein passt.

Deshalb landest Du nicht im Gefängnis - da kann dann eher deine Fahrweise zu beitragen (unabhängig vom Namen).

Zitat:
Oder, dass ich nicht ausreisen kann...


Du kannst ausreisen.

Änderung:
Das geht so schnell...ohne wenn und aber und schon gar nicht wenn man als Frau alleine unterwegs ist.

Besonders Frauen passiert das nicht.

Zitat:
Deswegen denke ich darüber nach wenn es keinen anderen Ausweg gibt nur den Weg darüber auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten.


Wenn Du so darüber denkst, musst Du wohl auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Ich halte Deine Gedanken darüber für falsch und den Verzicht für unnötig. Aber des Menschen Willen ...

Das war jetzt mein letzter Beitrag zu deinem Thema - Du scheinst die Antworten nämlich nicht zu lesen.
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Antwort #19 - 10.06.2010 um 19:50:46
 
Als Nachricht bekam ich heute
zarasamira schrieb am 10.06.2010 um 10:19:18:
Gutenmorgen,

sorry wenn ich sie anschreibe, aber wissen sie vielleicht wie ich mein Problem lösen kann??

Zunächst mal ist es kein guter Stil, einen einzelnen anzuschreiben, weil man glaubt, öffentlich nicht weiterzukommen.

Ich habe mit Personenstandsrecht so wenig zu tun, daß ich da auch nicht weiterhelfen kann.

Und ganz ehrlich: Die geschilderten Probleme im marokkanischen Konsulat scheinen mir (ich muß ja nicht recht haben) übertrieben.
Wenn Marokko die doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt, kann eine deutsche Namenserklärung kein Grund sein für
zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 15:16:17:
... Probleme ... die soweit reichen würden dass ich nichts eintragen wird.

Man darf nicht alles glauben, was Dritte so über Konsulate erzählen.

Probleme beim Abflug aus Marokko löst man durch vorbereitete Dokumente und frühzeitiges Erscheinen.
Wer Angst vor Verkehrspolizisten hat, sollte vielleicht in Erwägung ziehen, nicht selbst zu fahren.

Jetzt mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu spielen scheint mir eher unangemessen.
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Antwort #20 - 11.06.2010 um 12:36:44
 
Erst Mal Sorry an Herr Petersburger kommt nie wieder vor versprochen!!!
Und zu meinem Fall,
ich bin zum Standesamt und wollte eine Änderung meines Vornamens.
Der Standesbeamte hat nicht mich nicht informiert. Ich meine es gab gar kein Gespräch. Er hatte es eilig. Und darin liegt der Fehler.
Später, als ich wieder dort war meinte der Standesbeamte zu mir, dass wenn er gewusst hätte das ich Doppelstaater bin, dann hätte er mich nach Hause geschickt um mich mit dem Konsulat in Verbindung zu setzen.
Ich meine man geht auch nicht zum Arzt und lässt sich operieren und der Arzt macht das ohne ein Aufklärungs- Informationsgespräch!!!
Ich habe dieses Problem unwissend verursacht- weil Herr Standesbeamte mich nicht aufgeklärt hat bzw. kein Gespräch geführt hat.
Ich meine die werden doch dafür ausgebildet, um OttoNormalBürger über die Risiken aufzuklären.
Ich habe mich sowieso gefragt, warum es kein Gespräch gab zwischen uns.
Dadurch habe ich unwissend eine hinkende Namensführung verursacht!
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Antwort #21 - 11.06.2010 um 13:22:56
 
Ich bin ja so was von inkonsequent ...

zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 12:36:44:
Dadurch habe ich unwissend eine hinkende Namensführung verursacht! 


Das ist nicht schlimm und deshalb passiert dir auch nichts.

Wenn Du meinst, die freiwillig von dir abgegebene Erklärung sei fehlerhaft, weil Du nicht über die Folgen aufgeklärt wurdest, widerrufe die Erklärung schriftlich und verlange, dass die Erklärung unwirksam ist. Dann könnte eine gerichtliche Prüfung erfolgen.

Wenn Du die Erklärung nicht widerrufen kannst oder willst, kannst Du immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Dazu musst du einfach bei der Behörde vorsprechen, die dich vor kurzem eingebürgert hat.

Wobei mir der Gedanke durch den Kopf ging, dass die Namenserklärung bei einer erneuten Einbürgerung noch wirksam sein könnte ... vorher also unbedingt mit einem Anwalt Beratung sprechen und das mit der Staatsangehörigkeitsbehörde und dem Standesamt abklären.
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Antwort #22 - 11.06.2010 um 18:39:50
 
Wem gebe ich die Erklärung ab? Beim Standesamt?
Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft abgebe, dann werde ich die auch nicht wieder annehmen!!!!!!!
Auf gar keinen Fall, nach dem ganzen Stress!
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Antwort #23 - 11.06.2010 um 20:27:35
 
zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 18:39:50:
Wem gebe ich die Erklärung ab? Beim Standesamt?
Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft abgebe, dann werde ich die auch nicht wieder annehmen!!!!!!!
Auf gar keinen Fall, nach dem ganzen Stress!


Den Stress machst Du Dir ja selbst. Hinkende Namensführung haben doch eine Menge Marokkanerinnen – haben andere denn Probleme dadurch?

Du hast nun mal als Deutsche deinen Namen geändert und hast jetzt zwei Staatsangehörigkeiten und zwei Namen, das ist in der ganzen Welt doch ziemlich normal, oder?
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Antwort #24 - 11.06.2010 um 21:53:10
 
zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 12:36:44:
Der Standesbeamte hat nicht mich nicht informiert. Ich meine es gab gar kein Gespräch. Er hatte es eilig. Und darin liegt der Fehler. 

Große Bitte:
Bevor Du diesen Gesichtspunkt vertiefst wäre eine Info schön, ob DU dem Standesbeamten alle Informationen gegeben hast.

Ich möchte eher vermuten, daß Du relativ unüberlegt gehandelt hast, weil die Informationen der letzten Woche ("Letzte Woche war ich beim Standesamt...") wohl nicht soooo furchtbar schwer zu bekommen waren.

Und Du bist nicht
zarasamira schrieb am 11.06.2010 um 12:36:44:
OttoNormalBürger

mit Deinen zwei Staatsangehörigkeiten.

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 15:16:17:
kurz vor 12 Uhr 

... gehe ich nicht mehr in ein Büro um eine Amsthandlung von der Tragweite einer Namensänderung anzustoßen und auch noch vor dem Mittagessen abzuschließen.

Du hast es möglicherweise gemerkt, daß ich Deine Befürchtungen verstehe:
Ja, es kann nun zu Situationen kommen, in denen Du in Zeitdruck kommst - über andere denkbaren Varianten von Unannehmlichkeiten wollen wir lieber nicht philosphieren.


Aber ich bleibe dabei: Den eigentlichen "Fehler" hast Du gemacht, wirf das bitte nicht zum wiederholten Male der Standesbeamtin vor.
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Antwort #25 - 11.06.2010 um 22:38:33
 
zarasamira, glaube es oder nicht:
völlig unabhängig von Deiner Frage bin ich gestern in mit der Nase auf die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) gestoßen worden.
Schau dort mal in die Ziffer 49.

Lies bitte genau: Das ist eine Kann-Bestimmung. Dem Antrag muß nicht entsprochen werden.

Vielleicht läßt sich ja Deine Standesbeamtin auf liebe Bitten ein - Du hättest wohl nicht sehr überlegt gehandelt, hättest auch nicht alle Informationen gegeben und überhaupt sei das ein ganz schlechter Zeitpunkt gewesen so kurz vor dem Mittagessen - durch eine neue Namenserklärung die hinkende Namensführung zu beseitigen.

So ein Hin und Her spricht nicht für den Antragsteller, aber : Wenn's hilft ...

Die ganzen bisher angeklungenen Varianten von Fehlerdiskussion, unterlassener Beratung, gerichtlicher Überprüfung und so scheinen mir als personenstandsrechtlichem Laien nicht so erfolgversprechend wie ein vernünftiges Gespräch.

Probier' es einfach mal.
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Antwort #26 - 12.06.2010 um 07:55:58
 
Hallo Petersburger,

dein Link funktioniert leider nicht.

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Antwort #27 - 12.06.2010 um 13:29:08
 
Bei mir schon. Habe ich gerade kontrolliert.

Ich hoffe, das liegt nicht daran, daß ich von einer russischen IP aus aufrufe ...   Zwinkernd
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Antwort #28 - 12.06.2010 um 14:06:19
 
Der link ist o.k.

Zur Sicherheit hier mal der Text von Ziff. 49

Zitat:
49.

Fubrt ein Deutscher der auch eine auslandische Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem Recht des ausländischen Staates, dessen Staatsangehöriger er auch ist, einen anderen Familiennamen als den, den er nach dem Recht im Geltungsbereich des Gesetzes zu führen verpflichtet ist, so kann die hinkende Namensführung dadurch beseitigt werden daß der im Geltungsbereich des Gesetzes zu führende Familienname in den Familiennamen geänden wird, der nach dem Recht des anderen Staates zu führen ist. Soll dagegen der andere Familienname aufgegeben werden, so ist der Betroffene an die Behörden des Staates zu verweisen, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt.
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Antwort #29 - 12.06.2010 um 15:38:47
 
Hm, jetzt  geht's bei mir auch...vielleicht war der Server der Seite heute morgen down.

Aber würde in dem Fall hier nicht theoretisch auch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich sein?
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Antwort #30 - 12.06.2010 um 16:27:21
 
Anachi schrieb am 12.06.2010 um 15:38:47:
Aber würde in dem Fall hier nicht theoretisch auch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich sein? 

Fragezeichen

Ich verstehe nicht, was die Adjektive vor "Namensänderung" sagen sollen. Welche Varianten gibt es denn?


Was ich sagen wollte:
Auch vom Standpunkt des deutschen Namensrechts ist eine hinkende Namensführung kein Wunschzustand.

Egal wann diese Namensführung entstand, ob vor zwanzig Jahren oder vor einer Woche: Man kann eine Namensänderung in Richtung Anpassung an die ausländische Namensführung beantragen.
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Antwort #31 - 12.06.2010 um 18:47:30
 
Danke für den Tipp. Wo muss ich das beantragen, doch nicht wieder bei der Dame??
Gibt es den eine Standesamtaufsicht in jeder Stadt o.ä.
Ich trau mich schon gar nicht mehr da hin, da sie letzte Woche gemerkt habe wie unerwünscht ich bin, bei der Dame.
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Antwort #32 - 12.06.2010 um 19:35:37
 
Wenn Du nicht in einer Ministadt wohnst, sollte es auch noch andere Standesbeamte geben.
Allerdings kann es natürlich sein, daß nur sie für diese Aufgabe und für Dich zuständig ist.

Mach' Dich doch nicht verrückt.

Geh' hin, stelle in Ruhe Deinen Antrag und warte ab, was passiert.

Wenn Du nicht gerade wieder zwei Minuten vorm Mittagessen und/oder mit Vorwürfen kommst, sollte das auch alles nett und freundlich lösbar sein.

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Antwort #33 - 12.06.2010 um 21:01:50
 
Petersburger schrieb am 12.06.2010 um 19:35:37:
Geh' hin, stelle in Ruhe Deinen Antrag und warte ab, was passiert.

Danke, genau das werde ich am Montag morgen tun!!!
An dem besagten Tag der Vornamensänderung, wollte ich ja nur mal nachfragen... ich hätte nie für möglich gehalten, dass es so leicht funktioniert.
So habe ich das Problem verursacht und jetzt muss ich versuchen da wieder raus zu kommen.
Drückt mir die Daumen. Ich werde am Montag früh einer/oder einem anderen Standesbeamten mein Anliegen schildern.
Ich hoffe, dass es klappt.
Drückt mir die Daumen!!!  Augenrollen
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Antwort #34 - 14.06.2010 um 07:43:46
 
Petersburger schrieb am 12.06.2010 um 16:27:21:
Ich verstehe nicht, was die Adjektive vor "Namensänderung" sagen sollen. Welche Varianten gibt es denn?

Zur Erklärung:

Bei der "öffentlich-rechtlichen Namensänderung" ist in der Regel die Namensänderung nach dem NÄG gemeint. Ebenso gehören die Namensänderungen nach § 94 BVFG in den öffentlich-rechtlichen Bereich.

Die Namenserklärungen, die man nach BGB und EGBGB abgeben kann, sind zivilrechtlicher Natur.

Die Unterscheidung hat z.B. Auswirkungen auf den Rechtsweg (Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte).

Gruß,
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Antwort #35 - 07.07.2010 um 12:36:33
 
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Antwort #36 - 05.08.2022 um 15:37:25
 
Hallo zarasamira,

mich würde gern interessieren, ob du für dein beschriebenes Anliegen letztendlich die passende Lösung finden konntest? Smiley

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Antwort #37 - 05.08.2022 um 16:35:59
 
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