Reden wir mal nicht von recht haben . Ein Beamter muss sich an die Gesetze halten. Und das wäre hierbei :
Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.htmlDas sagt unter § 3
(1) Ein Familienname darf nur geändert werden,
wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.
§ 11 Die §§ 1 bis 3, § 5 ... und § 9 finden
auf die Änderung ... von Vornamen mit der
Maßgabe Anwendung, daß die Entscheidung der unteren Verwaltungsbehörde zusteht; die Beschwerde geht an die höhere Verwaltungsbehörde, die endgültig entscheidet.
Also musst du erst mal nachweisen, das ein wichtiger Grund vorliegt. Bei zb. meiner Frau geboren laut CCCP Geburtsurkunde als " Ol´ga " dann im Weißrussischen auf Wolga angepasst und durch Transkription zu Volha ins Lateinische mutiert, wäre die Änderung nach Olga ganz einfach gewesen.
Bei euch sieht das etwas anders aus. Der Beamte kennt sich vielleicht nicht mit Russischen Vorname Regelungen aus. Vielleicht solltest du mal was schriftliches darüber besorgen. Das zb. Alexander immer Sascha ( Alexandra / Saschinka) gerufen werden, weiß nur jemand, der sich mit der Russischen Kultur auskennt. Vielleicht kann man ihm das ja klar machen, besonders weil es ja nur um den Vornamen geht.
Ich würde als einfach den Antrag stellen, und das mit einem Dokument, was die Vormensregelungen im Russischen Sprachraum erklärt, ( zb. auch Vatersnamen, der gleich mit abgelegt werden kann ) untermauern. Mehr als nein sagen, können sie nicht. Dann bleibt noch der Weg über die nächst höhere Verwaltungsbehörde ( siehe § 11 ) . Sagen die auch nein, bleibt das Verwaltungsgericht.
Und Natalias werden im russischen halt immer Natascha oder Nartalka oder ...... genannt. Andererseits werden in Deutschland Thomas é auch zb. Tom und Michael ´s Micha genannt . Das Recht meinen Vornamen in Micha abzuändern würde mir aber die Behörde sicher nicht zugestehen, auch wenn mich alle Welt Micha nennt !
Wäre ich jetzt zb. eine Schlagerstar ( besser nicht ) und mich würde alle Welt unter Micha kennen, könnte das klappen !
Michael